Ihr Midijob im Überblick
Alle Ergebnisse sind eine Näherung zur Orientierung und keine verbindliche Entgeltabrechnung. Die Lohnsteuer ist eine grobe Schätzung ohne Kirchensteuer und individuelle Freibeträge. Verbindlich sind allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und die Bescheide der Sozialversicherungsträger.
Vergleich: dasselbe Brutto 2025 und 2026
Zum 1. Januar 2026 sind die Untergrenze (von 556,01 auf 603,01 Euro) und der Faktor F (von 0,6683 auf 0,6619) neu festgelegt worden. Was das für Ihr Entgelt bedeutet, zeigt diese Gegenüberstellung. Ohne eigene Angabe rechnet jedes Jahr mit seinem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2025: 2,5 Prozent, 2026: 2,9 Prozent).
Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?
Der Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt, umfasst 2026 Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 603,01 Euro bis 2.000 Euro. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber einen erhöhten Anteil. Der Versicherungsschutz bleibt vollständig erhalten, und die Rentenansprüche werden aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet, nicht aus dem reduzierten Betrag.
Wie werden die Beiträge 2026 berechnet?
Die Berechnung läuft seit dem 1. Oktober 2022 in drei Schritten (Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV):
- Gesamtbeitrag: aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme (Formel 1).
- Arbeitnehmeranteil: aus einer zweiten, stärker reduzierten Bemessungsgrundlage (Formel 2).
- Arbeitgeberanteil: Gesamtbeitrag minus Arbeitnehmeranteil.
Die Formeln für 2026 lauten (AE = tatsächliches Arbeitsentgelt, F = 0,6619):
bE = 0,6619 x 603 + (2000/1397 - 603/1397 x 0,6619) x (AE - 603)
verkürzt: bE = 1,145937223 x AE - 291,8744452
Formel 2 (Arbeitnehmeranteil):
bE(AN) = 2000/1397 x (AE - 603)
verkürzt: bE(AN) = 1,431639227 x AE - 863,2784538
An der Untergrenze zahlen Beschäftigte damit fast keine Beiträge, an der Obergrenze von 2.000 Euro den regulären halben Anteil. Der Anstieg dazwischen ist gleitend.
Beispielwerte 2026 (mit einem Kind, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent)
| Brutto | Beitragspflichtige Einnahme | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Ersparnis Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 510,28 | 215,86 | 186,49 | 29,37 | 118,68 |
| 900,00 | 739,47 | 312,78 | 222,85 | 89,93 | 100,42 |
| 1.200,00 | 1.083,25 | 458,22 | 277,46 | 180,76 | 73,04 |
| 1.500,00 | 1.427,03 | 603,62 | 332,01 | 271,61 | 45,64 |
| 1.800,00 | 1.770,81 | 749,06 | 386,61 | 362,45 | 18,25 |
| 2.000,00 | 2.000,00 | 846,00 | 423,00 | 423,00 | 0,00 |
Alle Beträge in Euro pro Monat. Ersparnis = Differenz zum Arbeitnehmeranteil bei voller Beitragspflicht.
Beitragssätze 2026
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 Prozent)
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozent, Abschlag 0,25 Prozentpunkte je Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind (unter 25 Jahren)
- Sachsen: Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung 1,3 statt 1,8 Prozent, Beschäftigte tragen entsprechend mehr
Häufige Fragen zum Midijob 2026
Was ist ein Midijob 2026?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 603,01 Euro bis 2.000 Euro (Stand 2026). Beschäftigte zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, haben aber vollen Versicherungsschutz und volle Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Entgelt.
Was ändert sich 2026 beim Midijob?
Zum 1. Januar 2026 steigt die Untergrenze des Übergangsbereichs von 556,01 Euro auf 603,01 Euro, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wird. Außerdem gilt ein neuer Faktor F von 0,6619 (2025: 0,6683). Wer dauerhaft zwischen 556,01 und 603 Euro verdient, ist ab 2026 Minijobber und nicht mehr Midijobber. Alle Details stehen auf der Seite Übergangsbereich 2026.
Wie viel Netto bleibt bei einem Midijob?
Im Midijob zahlen Beschäftigte deutlich weniger als die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Bei 1.000 Euro brutto beträgt der Arbeitnehmeranteil 2026 rund 120 Euro statt rund 212 Euro bei voller Beitragspflicht. Die Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab und ist in den Steuerklassen 1 bis 4 bei diesen Entgelten meist 0 Euro. Das genaue Ergebnis liefert der Rechner oben.
Was ist der Faktor F 2026?
Der Faktor F beträgt 2026 genau 0,6619. Er wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und berechnet sich als 28 Prozent geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Jahres. Der liegt 2026 bei 42,3 Prozent (18,6 Rente + 2,6 Arbeitslosigkeit + 14,6 Krankenversicherung + 2,9 durchschnittlicher Zusatzbeitrag + 3,6 Pflege).
Zahlt man im Midijob weniger in die Rente ein?
Der Beitrag ist reduziert, die Rentenansprüche sind es nicht. Die Entgeltpunkte in der Rentenversicherung werden im Übergangsbereich immer aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Midijobber erwerben also volle Rentenansprüche trotz geringerer eigener Beiträge.
Was passiert, wenn ich weniger als 603,01 Euro verdiene?
Bei einem regelmäßigen Entgelt bis 603 Euro liegt 2026 ein Minijob vor. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, Beschäftigte zahlen nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent, von dem sie sich auf Antrag befreien lassen können. Der Übergangsbereich beginnt erst ab 603,01 Euro.
Gilt der Übergangsbereich für Auszubildende und Praktikanten?
Nein. Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende gilt der Übergangsbereich nicht. Ihre Beiträge werden immer aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, auch wenn es zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt.
Ratgeber zum Midijob
- Übergangsbereich 2026: neue Grenzen, Faktor F und die Formel erklärt
- Minijob oder Midijob: wo die Grenze liegt und was sich lohnt
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Quellen und Stand
- TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich", Stand 03/2026 (Formeln, Faktor F, Rechenbeispiele)
- Haufe: Faktor F, Beiträge für Midijobber richtig berechnen
- Beitragssätze Sozialversicherung 2026 (lohn-info.de)
- Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV (Beitragsverteilung im Übergangsbereich), Paragraf 32a EStG (Steuertarif 2026)
Stand: Juli 2026. Dieser Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot und ersetzt keine Lohn- oder Steuerberatung.