Zwei Paragrafen, die zusammen den Vorteil ergeben
Beim Arbeitslosengeld greifen zwei Regeln ineinander, und genau ihr Zusammenspiel macht den Übergangsbereich für Beschäftigte so günstig.
- Beitragsseite, Paragraf 344 Abs. 4 SGB III. Auch in der Arbeitslosenversicherung ist die reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV maßgebend. Der Beitrag fällt also genauso niedrig aus wie in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
- Leistungsseite, Paragraf 151 Abs. 1 SGB III. Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, und der Gesetzestext stellt ausdrücklich klar: die Besonderheiten des Übergangsbereichs sind nicht zu berücksichtigen. Für die Leistung zählt das tatsächliche Brutto.
Das ist dieselbe Logik wie bei der Rente, wo nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI ebenfalls das volle Entgelt zählt. Details dazu im Artikel Midijob und Rente.
Was Sie 2026 in die Arbeitslosenversicherung einzahlen
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 2,6 Prozent. Im Übergangsbereich wird der Gesamtbeitrag aus Formel 1 gebildet, Ihr Anteil aus Formel 2, die Differenz trägt der Arbeitgeber. Das Ergebnis:
| Brutto | beitragspflichtige Einnahme | Ihr ALV-Beitrag | ohne Übergangsbereich (1,3 %) | Gesamtbeitrag ALV |
|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 510,28 | 1,81 | 9,10 | 13,26 |
| 900,00 | 739,47 | 5,53 | 11,70 | 19,22 |
| 1.100,00 | 968,66 | 9,25 | 14,30 | 25,18 |
| 1.300,00 | 1.197,84 | 12,97 | 16,90 | 31,14 |
| 1.500,00 | 1.427,03 | 16,69 | 19,50 | 37,10 |
| 1.700,00 | 1.656,22 | 20,42 | 22,10 | 43,06 |
| 1.900,00 | 1.885,41 | 24,14 | 24,70 | 49,02 |
| 2.000,00 | 2.000,00 | 26,00 | 26,00 | 52,00 |
Alle Beträge in Euro pro Monat, berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026. An der Obergrenze verschwindet der Rabatt vollständig, an der Untergrenze zahlen Sie fast nichts. Ihren gesamten Beitrag über alle Zweige zeigt der Midijob-Rechner.
Anspruch: zwölf Monate genügen
Für das Arbeitslosengeld müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Nach Paragraf 142 Abs. 1 SGB III sind das mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis, und zwar innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung (Paragraf 143 SGB III). Ein Midijob ist versicherungspflichtig, also zählt jeder Monat mit, unabhängig davon, ob Sie 650 oder 1.950 Euro verdient haben.
- Der Minijob zählt nicht. Eine geringfügige Beschäftigung bis 603 Euro ist in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Wer jahrelang nur Minijobs hatte, sammelt keine Anwartschaft. Der Sprung über die 603-Euro-Grenze ist deshalb auch versicherungsrechtlich ein echter Statuswechsel, siehe Minijob oder Midijob.
- Mehrere Jobs werden addiert. Zwei parallele versicherungspflichtige Beschäftigungen laufen beide in der Arbeitslosenversicherung, ihre Entgelte fließen zusammen ins Bemessungsentgelt. Wie die Beiträge dabei aufgeteilt werden, steht unter Midijob als Zweitjob.
- Dauer des Anspruchs. Nach Paragraf 147 SGB III ergeben zwölf Monate Versicherungspflicht sechs Monate Arbeitslosengeld. Mit längeren Versicherungszeiten und höherem Lebensalter steigt die Dauer, ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten auf bis zu 24 Monate.
So wird die Höhe berechnet
Der Weg vom Brutto zum Arbeitslosengeld führt über drei Schritte:
- Bemessungsentgelt (Paragraf 151 SGB III): das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate, geteilt durch die Kalendertage des Bemessungszeitraums. Aus 1.100 Euro im Monat werden so 36,16 Euro pro Tag.
- Leistungsentgelt (Paragraf 153 SGB III): davon werden pauschal 20 Prozent Sozialversicherungspauschale abgezogen, dazu die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag, der in diesen Einkommensbereichen praktisch nicht anfällt.
- Leistungssatz (Paragraf 149 SGB III): 67 Prozent für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sonst 60 Prozent.
| Brutto im Monat | Bemessungsentgelt je Tag | ALG je Tag (60 %) | ALG je Monat (60 %) | ALG je Monat (67 %) |
|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 23,01 | 11,05 | 331,40 | 370,06 |
| 900,00 | 29,59 | 14,20 | 426,08 | 475,79 |
| 1.100,00 | 36,16 | 17,36 | 520,77 | 581,52 |
| 1.300,00 | 42,74 | 20,52 | 615,45 | 687,25 |
| 1.500,00 | 49,32 | 23,48 | 704,47 | 786,66 |
| 1.700,00 | 55,89 | 26,10 | 782,88 | 874,21 |
| 1.900,00 | 62,47 | 28,60 | 857,93 | 958,03 |
| 2.000,00 | 65,75 | 29,81 | 894,23 | 998,56 |
Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, ein Monat mit 30 Tagen gerechnet, Steuertarif nach Paragraf 32a EStG in der Fassung 2026. Bis etwa 1.410 Euro brutto fällt in dieser Rechnung gar keine Lohnsteuer an, das Arbeitslosengeld sind dort schlicht 60 Prozent von 80 Prozent des Bemessungsentgelts, gerechnet auf den Monat also rund 47,3 Prozent des Bruttoentgelts. Erst darüber bremst die Steuer den Anstieg: Bei 2.000 Euro gehen rechnerisch 88,91 Euro Lohnsteuer im Monat ab. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit dem amtlichen Programmablaufplan, deshalb sind Abweichungen von einigen Euro normal. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Was die Regel konkret wert ist
Wie viel Paragraf 151 SGB III wirklich bringt, zeigt der Vergleich mit einer Welt, in der das Arbeitslosengeld aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet würde. Genau das war vor der Reform von 2019 in der Rentenversicherung der Streitpunkt, und genau das ist beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen.
| Brutto | ALG aus dem vollen Entgelt | hypothetisch aus der reduzierten Einnahme | Vorteil je Monat |
|---|---|---|---|
| 700,00 | 331,40 | 241,58 | 89,82 |
| 900,00 | 426,08 | 350,08 | 76,00 |
| 1.100,00 | 520,77 | 458,59 | 62,18 |
| 1.300,00 | 615,45 | 567,09 | 48,36 |
| 1.500,00 | 704,47 | 675,05 | 29,42 |
| 1.700,00 | 782,88 | 766,00 | 16,88 |
| 1.900,00 | 857,93 | 852,61 | 5,32 |
Der Vorteil ist dort am größten, wo der Beitragsrabatt am größten ist, also nahe der Untergrenze. Bei 700 Euro brutto zahlen Sie 1,81 Euro statt 9,10 Euro in die Arbeitslosenversicherung und bekommen im Leistungsfall trotzdem knapp 90 Euro mehr im Monat, als es die eingezahlten Beiträge hergeben würden.
Der wunde Punkt: die absolute Höhe
So fair die Bemessung ist, sie ändert nichts daran, dass ein Arbeitslosengeld aus einem kleinen Entgelt klein bleibt. Ein Midijob über 700 Euro ergibt rund 331 Euro Arbeitslosengeld im Monat, ein Midijob über 1.100 Euro rund 521 Euro. Ein Mindestsatz existiert im Arbeitslosengeld nicht. Wer damit den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, hat unter Umständen zusätzlich Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter, das getrennt beantragt wird und Vermögen und Bedarfsgemeinschaft prüft.
Ein zweiter Punkt betrifft den Bemessungszeitraum. Gerechnet wird aus den letzten zwölf Monaten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt. Wer erst kurz vor der Arbeitslosigkeit von Vollzeit auf einen Midijob reduziert hat, zieht damit sein Bemessungsentgelt nach unten. Umgekehrt gilt: Wer aus einem Midijob heraus die Stunden erhöht, verbessert seine spätere Bemessung, sobald die höheren Monate den Zeitraum füllen.
Midijob neben dem Arbeitslosengeld
Ein Nebenjob während des Bezugs ist erlaubt, aber an zwei Zahlen gebunden.
- Weniger als 15 Stunden pro Woche. Nach Paragraf 138 Abs. 3 SGB III bleiben Sie nur dann beschäftigungslos, wenn die Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden liegt. Mehrere Nebenjobs werden dafür zusammengezählt. 15 Wochenstunden entsprechen rund 65 Monatsstunden, beim Mindestlohn von 13,90 Euro also bis zu 903,50 Euro. Ein Midijob ist damit möglich, ein Job über der Stundengrenze beendet die Arbeitslosigkeit.
- 165 Euro bleiben anrechnungsfrei. Paragraf 155 SGB III lässt einen Freibetrag von 165 Euro im Kalendermonat, gerechnet vom Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten. Bei einer beruflichen Weiterbildung sind es 400 Euro. Alles darüber wird voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Ein Beispiel: Sie beziehen 520,77 Euro Arbeitslosengeld im Monat, weil Ihr letzter Job 1.100 Euro brutto brachte, und nehmen einen Midijob über 700 Euro an. Davon bleiben nach Sozialversicherung netto 670,63 Euro. Angerechnet werden 505,63 Euro, das Arbeitslosengeld schrumpft auf 15,14 Euro. Zusammen haben Sie 685,77 Euro, also genau 165 Euro mehr als ohne Nebenjob. Werbungskosten wie Fahrtkosten mindern das anrechenbare Einkommen zusätzlich, deshalb lohnt es sich, sie nachzuweisen.
Wichtig: Jede Nebenbeschäftigung muss der Agentur für Arbeit vor Aufnahme angezeigt werden. Wer das versäumt, riskiert eine Rückforderung. Und der Nebenjob darf die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken, Sie müssen weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können.
Aufstockung statt Nebenjob prüfen
Rechnerisch bringt ein Midijob neben dem Arbeitslosengeld immer nur die 165 Euro Freibetrag, egal ob Sie 400 oder 900 Euro verdienen. Wer die Wahl hat, fährt deshalb oft besser damit, den Job so aufzustocken, dass die 15-Stunden-Grenze überschritten wird und der Bezug endet. Dann zählt wieder das volle Entgelt, der Übergangsbereich senkt die Beiträge, und die Monate bauen erneut Anwartschaft auf. Was dabei netto übrig bleibt, zeigt die Midijob-Tabelle 2026.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Midijob weniger Arbeitslosengeld?
Nein. Das Bemessungsentgelt ist nach Paragraf 151 Abs. 1 SGB III das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, wobei die Besonderheiten des Übergangsbereichs ausdrücklich nicht zu berücksichtigen sind. Gerechnet wird mit dem vollen Bruttoentgelt, obwohl die Beiträge nur aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gezahlt wurden. Bei 1.100 Euro brutto zahlen Sie 2026 nur 9,25 Euro statt 14,30 Euro in die Arbeitslosenversicherung, für die Leistung zählen trotzdem die vollen 1.100 Euro.
Zählt ein Midijob für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja. Der Midijob ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung, deshalb zählt jeder Monat für die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten. Die Höhe des Entgelts ist für den Anspruch dem Grunde nach egal. Ein Minijob bis 603 Euro zählt nicht mit, weil er in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei ist.
Darf ich während des Arbeitslosengeldes einen Midijob haben?
Ja, solange die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche bleibt. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das bis zu 65 Monatsstunden und damit bis zu 903,50 Euro. Anrechnungsfrei bleiben aber nur 165 Euro Nettoeinkommen im Monat, alles darüber wird abgezogen. Unter dem Strich bleiben Ihnen genau 165 Euro mehr als ohne Nebenjob. Die Beschäftigung müssen Sie vorher anzeigen.
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- Midijob-Tabelle 2026: Netto von 700 bis 2.000 Euro
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 138 Abs. 3, 142, 143, 147, 149, 151, 153, 155 und 344 Abs. 4 SGB III (gesetze-im-internet.de), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV, Paragraf 32a EStG in der Fassung 2026 sowie das Merkblatt "Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen" der Bundesagentur für Arbeit. Beiträge und Netto-Werte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, die Arbeitslosengeld-Beträge nach dem Schema der Paragrafen 151, 153 und 149 SGB III als Näherung.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung, keine Leistungsberechnung der Agentur für Arbeit und keine Rechtsberatung.