Ratgeber, Stand Juli 2026

Midijob und Krankenversicherung 2026: Was versichert ist und was es kostet

Kurze Antwort: Im Midijob sind Sie eigenständig und voll krankenversichert, mit allen Kassenleistungen und Anspruch auf Krankengeld. Der Beitrag ist im Übergangsbereich reduziert: bei 1.000 Euro brutto rund 49,73 Euro Arbeitnehmeranteil statt 87,50 Euro bei voller Beitragspflicht. Das Krankengeld bleibt trotzdem aus dem vollen Entgelt berechnet.

Im Midijob entsteht eine eigene Krankenversicherung

Der wichtigste Unterschied zum Minijob liegt genau hier. Wer nur einen Minijob hat, ist über die Beschäftigung nicht selbst krankenversichert, sondern muss den Schutz anderswo herbekommen, etwa über die Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft. Ein Midijob dagegen ist eine ganz normale versicherungspflichtige Beschäftigung: Er begründet eine eigenständige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, in allen vier Zweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Das bedeutet: voller Leistungsanspruch wie bei jeder anderen sozialversicherungspflichtigen Stelle. Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge, und nach den ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auch Krankengeld von der Krankenkasse. Die reduzierten Beiträge im Übergangsbereich ändern am Leistungsumfang nichts.

Der Krankenkassenbeitrag 2026

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 Prozent, je nach Krankenkasse aber höher oder niedriger. Zusammen sind das im Schnitt 17,5 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Bei voller Beitragspflicht tragen Arbeitgeber und Beschäftigte je die Hälfte.

Im Übergangsbereich gilt die Besonderheit der Midijob-Regelung: Der Gesamtbeitrag wird aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gebildet, und der Arbeitnehmeranteil aus einer zweiten, noch stärker reduzierten Bemessungsgrundlage. Ergebnis ist, dass Beschäftigte weniger als die Hälfte des Beitrags tragen, an der Untergrenze fast nichts, und der Arbeitgeber den größeren Teil übernimmt. Wie diese Formeln funktionieren, steht ausführlich auf der Seite Übergangsbereich 2026.

Krankenversicherungsbeitrag im Midijob 2026, je Bruttoentgelt

Die Tabelle zeigt nur den Kranken- und Zusatzbeitragsanteil (allgemeiner Satz 14,6 plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent), getrennt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zum Vergleich der Arbeitnehmeranteil, der ohne den Übergangsbereich mit dem halben vollen Satz fällig wäre.

Brutto/MonatKV gesamtIhr Anteil (AN)Arbeitgeber (AG)AN ohne Übergangsbereich
700,0089,3012,1577,1561,25
1.000,00149,4649,7399,7387,50
1.500,00249,72112,37137,35131,25
2.000,00350,00175,00175,00175,00

Alle Beträge in Euro, 2026, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Lesebeispiel: Bei 1.000 Euro brutto sparen Beschäftigte allein bei der Krankenversicherung rund 37,77 Euro im Monat gegenüber der vollen hälftigen Beitragslast, bei 700 Euro sogar rund 49,10 Euro. An der Obergrenze von 2.000 Euro ist der Vorteil aufgebraucht, dort teilen sich beide Seiten den Beitrag wieder genau zur Hälfte. Ihr persönlicher Wert mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ergibt sich im Midijob-Rechner.

Krankengeld: aus dem vollen Entgelt, nicht aus dem reduzierten

Ein häufiges Missverständnis: Weil die Beiträge aus einer kleineren Bemessungsgrundlage berechnet werden, könnte man ein niedrigeres Krankengeld befürchten. Das ist nicht so. Für die Berechnung des Krankengeldes wird das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt herangezogen, die Reduzierung des Übergangsbereichs bleibt dabei außen vor (Quelle: Haufe, Krankengeld-Sonderfälle im Übergangsbereich). Genauso ist es bei der Rente geregelt, dort sichert der Gesetzgeber die vollen Entgeltpunkte zu, siehe Midijob und Rente.

Praktisch heißt das: Sie zahlen im Midijob einen reduzierten Beitrag, bekommen im Krankheitsfall aber ein Krankengeld, das sich an Ihrem echten Bruttolohn orientiert. Wie bei allen Beschäftigten ist das Krankengeld nach oben begrenzt auf 90 Prozent des fiktiven Nettoentgelts. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung gilt im Midijob ohnehin uneingeschränkt.

Drei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden

  • Der Zusatzbeitrag macht den Unterschied zwischen den Kassen. Der allgemeine Satz von 14,6 Prozent ist überall gleich, der Zusatzbeitrag nicht. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse senkt Ihren Anteil spürbar. Im Rechner können Sie den individuellen Zusatzbeitrag eintragen.
  • Der volle Schutz gilt ab dem ersten Euro über der Grenze. Schon 603,01 Euro reichen für die eigenständige Krankenversicherung. Wer knapp unter der Grenze bleibt, bleibt Minijobber ohne eigenen KV-Schutz aus dem Job. Der Vergleich steht im Artikel Minijob oder Midijob.
  • Familienversicherte Angehörige. Wer über den Ehepartner familienversichert war, wird im Midijob eigenständig pflichtversichert. Das ist kein Nachteil, sondern begründet eigene Ansprüche wie das Krankengeld, das es in der Familienversicherung nicht gibt.

Häufige Fragen

Bin ich im Midijob krankenversichert?

Ja, voll und eigenständig. Ein Midijob begründet eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit allen Leistungen und Anspruch auf Krankengeld. Anders als beim Minijob entsteht der Schutz direkt aus der Beschäftigung.

Wie viel Krankenversicherung zahle ich im Midijob?

Der Beitrag beträgt 2026 insgesamt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 Prozent). Im Übergangsbereich zahlen Sie weniger als die Hälfte: bei 1.000 Euro rund 49,73 Euro statt 87,50 Euro, den Rest trägt der Arbeitgeber (Tabelle oben).

Wird das Krankengeld im Midijob aus dem reduzierten Entgelt berechnet?

Nein. Die Beiträge sind reduziert, das Krankengeld wird aber aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ohne Übergangsbereichsregel bemessen. Der reduzierte Beitrag bringt Ihnen also kein niedrigeres Krankengeld.

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Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung oder Rechtsberatung. Quellen: TK-Beratungsblatt 2031420 (Stand 2026), Haufe (Krankengeld im Übergangsbereich), Beitragssätze 2026 nach lohn-info.de.