Die Grenze 2026 auf einen Blick
| Minijob | Midijob (Übergangsbereich) | |
|---|---|---|
| Entgelt pro Monat | bis 603,00 Euro | 603,01 bis 2.000,00 Euro |
| Eigene Krankenversicherung | nein | ja, vollwertig |
| Arbeitslosenversicherung | nein | ja |
| Rentenversicherung | Eigenanteil 3,6 % (Befreiung möglich) | reduzierter Beitrag, volle Entgeltpunkte |
| Abgaben des Beschäftigten | 0 bis 3,6 % | gleitend, nahe der Grenze fast 0 |
| Lohnsteuer | meist 2 % Pauschsteuer durch Arbeitgeber | normal nach Steuerklasse (oft 0 Euro) |
Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt einschließlich anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Wer im Jahresdurchschnitt über 603 Euro liegt, ist Midijobber, auch wenn einzelne Monate darunter liegen.
Der wichtigste Unterschied: Versicherungsschutz
Im Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge, aus denen kein eigener Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eine vollwertige Absicherung entsteht. Wer nur einen Minijob hat, braucht eine anderweitige Krankenversicherung (Familienversicherung, Hauptjob oder freiwillige Versicherung, die schnell 200 Euro und mehr im Monat kostet).
Der Midijob macht Beschäftigte dagegen zu vollwertigen Mitgliedern aller vier Sozialversicherungen, zu stark reduzierten eigenen Beiträgen. Die Rentenansprüche werden trotz reduzierter Beiträge aus dem vollen Entgelt berechnet. Wie die Reduzierung genau funktioniert, steht auf der Seite Übergangsbereich 2026.
Beispiel an der Grenze: 590 gegen 620 Euro
| 590 Euro (Minijob) | 620 Euro (Midijob) | |
|---|---|---|
| Abzüge Sozialversicherung | 21,24 Euro (RV-Eigenanteil 3,6 %) | 7,66 Euro |
| Netto | 568,76 Euro | 612,34 Euro |
| Eigene KV, ALV, volle Rente | nein | ja |
Wer sich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lässt, kommt auf 590 Euro netto, verzichtet damit aber auch auf die Rentenwirkung. Der Midijobber mit 620 Euro brutto hat mehr Netto und vollen Schutz. Nahe der Untergrenze ist der Übergangsbereich am günstigsten: Der Arbeitnehmeranteil startet dort praktisch bei null. Die Werte für Ihr Entgelt zeigt der Midijob-Rechner.
Wann der Minijob trotzdem passt
- Wenn ohnehin eine Absicherung besteht (Hauptjob, Familienversicherung, Studium mit Familienversicherung).
- Als Nebenjob zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung: Ein einzelner Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenfrei für den Beschäftigten, ein zweiter versicherungspflichtiger Job würde dagegen mit Steuerklasse 6 besteuert.
- Wenn der Stundenumfang die 603-Euro-Grenze schlicht nicht erreicht: Beim Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht die Grenze etwa 43 Stunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche.
Achtung beim Jahreswechsel 2025/2026
Die Minijob-Grenze stieg zum 1. Januar 2026 von 556 auf 603 Euro. Wer 2025 mit einem Entgelt zwischen 556,01 und 603 Euro Midijobber war, ist seit Januar 2026 automatisch Minijobber und hat damit den eigenen Kranken- und Arbeitslosenschutz aus dieser Beschäftigung verloren. Betroffene sollten prüfen, ob eine Entgelterhöhung auf mindestens 603,01 Euro sinnvoll ist. Details dazu auf der Seite Übergangsbereich 2026.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto und Beiträge berechnen
- Übergangsbereich 2026: neue Grenzen und Formel erklärt
- Lohnsteuer im Midijob: was je Steuerklasse übrig bleibt
- Midijob und Rente: volle Entgeltpunkte trotz reduzierter Beiträge
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung oder Rechtsberatung.