Keine Sonderregeln, aber oft trotzdem 0 Euro
Steuerlich gelten für Midijobs die allgemeinen Lohnsteuerregeln. Anders als beim Minijob gibt es keine Pauschsteuer. Entscheidend sind Steuerklasse und Jahreseinkommen: 2026 bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag) steuerfrei. Da vom Bruttolohn erst noch Sozialbeiträge, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgeaufwendungen abgehen, zahlen Alleinstehende (Klasse 1) im Midijob bis etwa 1.400 Euro brutto im Monat praktisch keine Lohnsteuer.
Beispielwerte 2026 (Näherung, pro Monat)
| Brutto | Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | Klasse 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18,83 |
| 1.500 | 12,66 | 0,00 | 0,00 | 12,66 | 130,83 | 192,33 |
| 2.000 | 80,58 | 11,16 | 0,00 | 80,58 | 321,50 | 363,50 |
Alle Beträge in Euro, berechnet als Näherung ohne Kirchensteuer und individuelle Freibeträge (vereinfachte Vorsorgepauschale, Tarif nach Paragraf 32a EStG 2026). Die exakte Lohnsteuer hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Kranken-Zusatzbeitrag und Freibeträgen. Ihr persönliches Ergebnis inklusive Sozialabgaben liefert der Midijob-Rechner.
Was die Tabelle zeigt
- Klassen 1 und 4: Bis rund 1.400 Euro brutto fällt keine Lohnsteuer an, danach steigt sie moderat.
- Klasse 2 (Alleinerziehende): Der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr schiebt die Steuerpflicht deutlich nach hinten.
- Klasse 3: Im gesamten Midijob-Bereich bleibt die Lohnsteuer 0 Euro, weil das Splitting den doppelten Grundfreibetrag wirken lässt.
- Klassen 5 und 6: Hier wird ab dem ersten Euro spürbar Lohnsteuer einbehalten, weil kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird.
Der teure Sonderfall: Midijob als Zweitjob (Klasse 6)
Wer neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen zweiten versicherungspflichtigen Job annimmt, rutscht mit dem Zweitjob automatisch in Steuerklasse 6. Bei 1.500 Euro brutto sind das in der Näherung rund 192 Euro Lohnsteuer im Monat. Ein Teil davon kommt mit der Einkommensteuererklärung oft zurück, der Liquiditätsnachteil bleibt aber. Zum Vergleich: Ein Minijob bis 603 Euro neben dem Hauptjob bleibt für Beschäftigte abgabenfrei (2 Prozent Pauschsteuer trägt üblicherweise der Arbeitgeber). Mehr dazu im Artikel Minijob oder Midijob.
Wichtig außerdem: Bei mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden die Entgelte für die Midijob-Prüfung zusammengerechnet. Liegt die Summe über 2.000 Euro, gilt der Übergangsbereich für keine der Beschäftigungen.
Ehepaare: Klassenwahl wirkt auch im Midijob
Für verheiratete Midijobber lohnt der Blick auf die Klassenkombination. In Klasse 5 werden bei 1.500 Euro rund 131 Euro Lohnsteuer einbehalten, in Klasse 3 oder 4 dagegen 0 bis 13 Euro. Über die gemeinsame Veranlagung gleicht sich das am Jahresende aus, monatlich macht es aber einen spürbaren Unterschied beim Netto.
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Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine Steuerberatung. Verbindlich sind Lohnabrechnung und Steuerbescheid.