Zwei Prüfungen, die man auseinanderhalten muss
Beim Weihnachtsgeld im Midijob werden regelmäßig zwei völlig verschiedene Fragen vermischt. Sie haben unterschiedliche Grundlagen, unterschiedliche Zeiträume und ganz unterschiedliche Folgen:
- Die versicherungsrechtliche Prüfung (Jahresebene). Liegt überhaupt ein Midijob vor? Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus einer vorausschauenden Jahresbetrachtung. Diese Prüfung entscheidet über alle zwölf Monate auf einmal.
- Die beitragsrechtliche Prüfung (Monatsebene). Wie wird der einzelne Monat abgerechnet? Maßgeblich ist das tatsächliche Arbeitsentgelt dieses Monats, laufendes Entgelt plus Einmalzahlung. Diese Prüfung entscheidet nur über den jeweiligen Monat.
Die erste Prüfung ist die gefährliche. Ein einzelner Monat über 2.000 Euro kostet ein paar Euro. Eine Jahresprognose über 2.000 Euro kostet den Rabatt für das ganze Jahr.
| Prüfung 1: liegt ein Midijob vor? | Prüfung 2: wie wird der Monat gerechnet? | |
|---|---|---|
| Grundlage | regelmäßiges Arbeitsentgelt, Prognose für zwölf Monate | tatsächliches Arbeitsentgelt des Monats |
| Einmalzahlung | zählt anteilig mit, geteilt durch zwölf | zählt voll im Auszahlungsmonat |
| Wirkung bei Überschreiten | kein Übergangsbereich für die gesamte Beschäftigung | reguläre Beiträge nur in diesem einen Monat |
| Rechtsgrundlage | Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV, Geringfügigkeits-Richtlinien | Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV |
Prüfung 1: Zählt Ihr Weihnachtsgeld überhaupt mit?
Nicht jede Sonderzahlung geht in die Prognose ein. Die Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen darauf ab, ob die Zahlung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist. Das ist der Fall bei:
- einem Anspruch aus dem Arbeitsvertrag,
- einem Anspruch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung,
- betrieblicher Übung, also wenn dieselbe Zahlung mehrere Jahre vorbehaltlos geleistet wurde.
Nicht mitgezählt werden dagegen Zahlungen, auf die kein verlässlicher Anspruch besteht oder die nicht jährlich wiederkehren:
- Jubiläumszuwendungen (sie kommen einmal in fünf, zehn oder fünfundzwanzig Jahren),
- Einmalprämien mit wirksamem Freiwilligkeitsvorbehalt,
- unregelmäßige Erfolgsboni ohne feste Zusage.
Wichtig: Nicht mitgezählt heißt nur "nicht in der Prognose". Ausgezahlt wird eine solche Zahlung trotzdem als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und erhöht das Entgelt ihres Auszahlungsmonats. Für die Monatsabrechnung gilt sie also sehr wohl.
Die Rechnung
regelmäßiges Arbeitsentgelt = (12 x laufendes Monatsbrutto + erwartete Einmalzahlungen) / 12
Ein Beispiel aus der Praxis: 1.500 Euro laufend, 700 Euro Urlaubsgeld im Juni, 900 Euro Weihnachtsgeld im November. Das ergibt 18.000 plus 1.600 gleich 19.600 Euro, geteilt durch zwölf also 1.633,33 Euro. Das liegt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, es bleibt ein Midijob.
Bei schwankenden Stundenzahlen wird derselbe Weg gegangen: erst das erwartete Jahresentgelt bilden, dann durch zwölf teilen. Details dazu stehen in Wie viele Stunden darf ich im Midijob arbeiten?.
Wie viel Weihnachtsgeld ist drin?
Weil die Prognose linear ist, lässt sich die Obergrenze für Einmalzahlungen direkt ausrechnen: zwölf mal die Differenz zwischen 2.000 Euro und dem laufenden Monatsbrutto.
| Laufendes Monatsbrutto | Maximale Einmalzahlungen pro Jahr | Jahresbrutto gesamt |
|---|---|---|
| 900,00 | 13.200,00 | 24.000,00 |
| 1.200,00 | 9.600,00 | 24.000,00 |
| 1.400,00 | 7.200,00 | 24.000,00 |
| 1.600,00 | 4.800,00 | 24.000,00 |
| 1.700,00 | 3.600,00 | 24.000,00 |
| 1.800,00 | 2.400,00 | 24.000,00 |
| 1.900,00 | 1.200,00 | 24.000,00 |
| 1.950,00 | 600,00 | 24.000,00 |
Alle Beträge in Euro. Die letzte Spalte macht die eigentliche Regel sichtbar: Entscheidend ist allein, dass das Jahresbrutto 24.000 Euro nicht übersteigt. Ob sich diese Summe auf zwölf gleiche Monate verteilt oder auf elf kleine plus einen großen, ist für die Frage "Midijob ja oder nein" egal.
Prüfung 2: Der Auszahlungsmonat
Im Monat der Auszahlung wird die Einmalzahlung dem laufenden Entgelt hinzugerechnet. Aus dieser Summe entsteht die beitragspflichtige Einnahme. Es gibt genau zwei Fälle:
- Summe höchstens 2.000 Euro: Die Formeln des Übergangsbereichs werden auf die Gesamtsumme angewendet. Der Rabatt bleibt, fällt aber kleiner aus, weil er zum oberen Rand hin ausläuft.
- Summe über 2.000 Euro: Für diesen Monat wird regulär abgerechnet. Beitragspflichtige Einnahme ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, Beschäftigter und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge hälftig. Die übrigen elf Monate bleiben unberührt.
Ein Punkt, der oft Sorgen macht, ist harmlos: An der Grenze von 2.000 Euro gibt es keinen Sprung. Beide Formeln des Übergangsbereichs liefern bei genau 2.000 Euro exakt 2.000 Euro als Bemessungsgrundlage. Der Übergang zur regulären Abrechnung ist stetig. Bei 1.999 Euro beträgt der Arbeitnehmeranteil 422,70 Euro, bei 2.000 Euro 423,00 Euro, bei 2.010 Euro 425,12 Euro.
Was von 600 Euro Weihnachtsgeld übrig bleibt
| Laufendes Brutto | Brutto im Auszahlungsmonat | Abrechnung | Ihr SV-Anteil normal | Ihr SV-Anteil im Auszahlungsmonat | SV auf das Weihnachtsgeld | Belastungsquote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 1.300,00 | Übergangsbereich | 29,37 | 211,04 | 181,67 | 30,28 % |
| 900,00 | 1.500,00 | Übergangsbereich | 89,93 | 271,61 | 181,68 | 30,28 % |
| 1.100,00 | 1.700,00 | Übergangsbereich | 150,49 | 332,17 | 181,68 | 30,28 % |
| 1.200,00 | 1.800,00 | Übergangsbereich | 180,76 | 362,45 | 181,69 | 30,28 % |
| 1.400,00 | 2.000,00 | Übergangsbereich | 241,31 | 423,00 | 181,69 | 30,28 % |
| 1.500,00 | 2.100,00 | regulär | 271,61 | 444,15 | 172,54 | 28,76 % |
| 1.600,00 | 2.200,00 | regulär | 301,89 | 465,30 | 163,41 | 27,24 % |
| 1.800,00 | 2.400,00 | regulär | 362,45 | 507,60 | 145,15 | 24,19 % |
| 1.900,00 | 2.500,00 | regulär | 392,72 | 528,75 | 136,03 | 22,67 % |
Euro pro Monat, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Lohnsteuer. Die letzte Spalte überrascht viele: Innerhalb des Übergangsbereichs kostet das Weihnachtsgeld 30,28 Prozent an Arbeitnehmerbeiträgen, oberhalb der 2.000 Euro nur 21,15 Prozent.
Das ist kein Fehler, sondern die Kehrseite des Rabatts. Die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil steigt im Übergangsbereich schneller als das Entgelt selbst, nämlich mit dem Faktor 1,431639. Multipliziert mit dem Arbeitnehmerbeitragssatz von 21,15 Prozent ergibt das genau 30,28 Prozent je zusätzlichem Euro. Der Rabatt wird beim Aufstieg durch den Korridor abgeschmolzen, und eine Einmalzahlung schiebt Sie für einen Monat sehr weit nach oben. Wie dieser Mechanismus funktioniert, steht ausführlich unter Übergangsbereich 2026.
Die teure Falle: wenn die Prognose kippt
Jetzt zum Fall, der wirklich Geld kostet. Ein Beispiel mit 1.700 Euro laufendem Monatsbrutto:
| Fall A: 3.600 Euro Weihnachtsgeld | Fall B: 3.612 Euro Weihnachtsgeld | |
|---|---|---|
| Jahresbrutto | 24.000,00 | 24.012,00 |
| Regelmäßiges Arbeitsentgelt | 2.000,00 | 2.001,00 |
| Midijob? | ja | nein |
| SV-Anteil, elf normale Monate | je 332,17 | je 359,55 |
| SV-Anteil im Auszahlungsmonat | 1.120,95 | 1.123,50 |
| SV-Anteil im Jahr | 4.774,82 | 5.078,55 |
| Brutto minus SV im Jahr | 19.225,18 | 18.933,45 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Lohnsteuer. 12 Euro mehr Weihnachtsgeld führen zu 303,73 Euro mehr Sozialabgaben und damit zu 291,73 Euro weniger im Portemonnaie. Der Grund ist die Alles-oder-nichts-Logik der ersten Prüfung: Mit 2.001 Euro Prognose ist die Beschäftigung kein Midijob mehr, also entfällt der Rabatt auch in den elf Monaten, in denen tatsächlich nur 1.700 Euro gezahlt werden.
Wie hart der Absturz ausfällt, hängt vom laufenden Entgelt ab. Je weiter unten im Korridor das laufende Entgelt liegt, desto größer ist der monatliche Rabatt, der verloren geht:
| Laufendes Brutto | Rabatt pro Monat | Verlust bei gekippter Prognose (elf Monate) |
|---|---|---|
| 1.200,00 | 73,04 | 803,44 |
| 1.500,00 | 45,64 | 502,04 |
| 1.700,00 | 27,38 | 301,18 |
| 1.800,00 | 18,25 | 200,75 |
| 1.900,00 | 9,13 | 100,43 |
Euro, 2026. Der Rabatt ist die Differenz zwischen dem Arbeitnehmeranteil im Übergangsbereich und dem Anteil aus vollem Entgelt mit halben Beitragssätzen.
Praktische Folgerung: Wenn die Jahresprognose nahe an 2.000 Euro liegt, lohnt sich vor der Zusage einer Sonderzahlung ein kurzer Blick auf die Rechnung. Eine geringfügig kleinere Einmalzahlung kann beim Beschäftigten mehr netto übrig lassen als eine größere. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ist dafür nötig, denn nur er stellt die Prognose auf und meldet sie an die Einzugsstelle. Die Einzelheiten der Beitragsverteilung finden Sie in der Midijob-Tabelle 2026.
Von unten: Weihnachtsgeld macht aus dem Minijob einen Midijob
Dieselbe Jahresbetrachtung gilt an der unteren Grenze, und dort führt sie besonders oft zu Überraschungen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Auch hier zählen erwartbare Einmalzahlungen mit.
| Laufend | Weihnachtsgeld | Jahresentgelt | Monatsdurchschnitt | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 550,00 | 400,00 | 7.000,00 | 583,33 | bleibt Minijob |
| 560,00 | 700,00 | 7.420,00 | 618,33 | Midijob |
| 580,00 | 600,00 | 7.560,00 | 630,00 | Midijob |
| 600,00 | 300,00 | 7.500,00 | 625,00 | Midijob |
Euro, Werte 2026. Die Versicherungspflicht beginnt dabei nicht erst im Dezember, sondern mit dem Tag, an dem die Prognose erstellt wird, also in aller Regel ab Beschäftigungsbeginn oder ab dem Zeitpunkt der Zusage. Rückwirkende Korrekturen sind der häufigste Streitpunkt bei Betriebsprüfungen zu diesem Thema.
Die Ausnahmeregel für gelegentliches Überschreiten nach Paragraf 8 Abs. 1b SGB IV hilft hier nicht weiter. Sie erlaubt ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten im Zeitjahr um jeweils höchstens einen Betrag in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, setzt aber ausdrücklich voraus, dass das Überschreiten unvorhersehbar war. Ein vertraglich oder tariflich zugesagtes Weihnachtsgeld ist das Gegenteil von unvorhersehbar. Die Regel greift bei Krankheitsvertretungen und ungeplanten Mehrstunden, nicht bei planbaren Sonderzahlungen.
Der Trost: Der Midijob ist an dieser Stelle nicht teuer
Wer so knapp über die Grenze rutscht, zahlt weniger, als er befürchtet. Beispiel 580 Euro laufend plus 600 Euro Weihnachtsgeld:
- In den elf Monaten mit 580 Euro liegt das Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Die beitragspflichtige Einnahme beträgt dann Faktor F mal Entgelt, also 383,90 Euro, und die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil ist null. Der Beschäftigte zahlt in diesen Monaten nichts, der Arbeitgeber trägt die vollen 162,38 Euro Beitrag allein.
- Im Auszahlungsmonat mit 1.180 Euro greift die normale Midijob-Rechnung: beitragspflichtige Einnahme 1.060,33 Euro, Gesamtbeitrag 448,50 Euro, davon 174,71 Euro Beschäftigter und 273,79 Euro Arbeitgeber.
- Jahresbelastung des Beschäftigten: 174,71 Euro. Als Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wären es 250,56 Euro gewesen, also 12 mal 20,88 Euro Eigenanteil.
Der Wechsel in den Midijob ist in dieser Konstellation also sogar günstiger und bringt zusätzlich vollen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsschutz sowie höhere Rentenansprüche. Was genau dazukommt, steht unter Minijob oder Midijob und Midijob und Krankenversicherung.
Lohnsteuer: der zweite Schock im Dezember
Sozialversicherung und Lohnsteuer folgen bei Einmalzahlungen verschiedenen Regeln. Steuerlich ist das Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug und wird nach Paragraf 39b Abs. 3 EStG mit der sogenannten Jahresmethode versteuert: Der Arbeitgeber ermittelt die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne die Sonderzahlung, die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld.
Das Ergebnis wirkt auf der Abrechnung oft brutal, weil die Sonderzahlung zum Grenzsteuersatz belastet wird, während das laufende Entgelt vom Grundfreibetrag profitiert. Zwei Dinge dazu:
- Die Jahresmethode ist bereits die faire Methode. Sie verhindert, dass die Sonderzahlung wie ein zwölffach hochgerechnetes Monatsgehalt besteuert wird.
- Zu viel gezahlte Lohnsteuer holt man sich mit der Einkommensteuererklärung zurück. Gerade bei Midijob-Einkommen mit Steuerklasse 5 oder 6 lohnt sich das fast immer. Siehe dazu Lohnsteuer im Midijob.
Die Netto-Schätzung des Midijob-Rechners bildet laufendes Monatsentgelt ab. Für den Auszahlungsmonat einer Sonderzahlung ist die Sozialversicherungsseite dort korrekt abgebildet, sobald Sie die Summe aus laufendem Entgelt und Einmalzahlung eingeben. Die ausgewiesene Lohnsteuer gilt in diesem Fall aber nicht, weil sie ein dauerhaftes Monatsentgelt in dieser Höhe unterstellt.
Zwei Sonderfälle für die Abrechnung
Die Märzklausel
Eine Einmalzahlung, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März geleistet wird, ist nach Paragraf 23a Abs. 4 SGB IV beitragsrechtlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn sie zusammen mit dem übrigen Entgelt des laufenden Jahres die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Die Regel soll verhindern, dass Sonderzahlungen im Januar durch die noch niedrige anteilige Grenze beitragsfrei bleiben.
Für Midijobber hat das praktisch keine Bedeutung. Die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen um ein Vielfaches über dem, was im Übergangsbereich erreichbar ist. Selbst ein Jahresbrutto von 24.000 Euro bleibt weit darunter. Die Märzklausel wird in dieser Entgeltgruppe nicht ausgelöst.
Die Meldung an die Einzugsstelle
Wechselt eine Beschäftigung im Laufe eines Meldezeitraums zwischen Übergangsbereich und regulärer Abrechnung, wird das in der DEÜV-Meldung mit dem Kennzeichen Übergangsbereich abgebildet: 0 bedeutet kein Übergangsbereich, 1 durchgehend im Übergangsbereich, 2 sowohl innerhalb als auch außerhalb. Ein Dezember über 2.000 Euro bei sonst durchgehendem Midijob führt also zur Kennzeichnung 2. Auf der Jahresmeldung erkennen Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber den Auszahlungsmonat korrekt behandelt hat.
Checkliste
- Steht mein Weihnachtsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag oder wird es seit Jahren vorbehaltlos gezahlt? Dann zählt es in der Prognose mit.
- Zwölf mal laufendes Brutto plus alle erwarteten Einmalzahlungen rechnen. Bleibt die Summe bei höchstens 24.000 Euro im Jahr, bleibt es beim Midijob.
- Liegt die Summe zwischen 7.236 und 24.000 Euro, gilt der Übergangsbereich, auch wenn einzelne Monate unter 603,01 Euro liegen.
- Nur der Auszahlungsmonat über 2.000 Euro? Kein Grund zur Sorge, der Rabatt bleibt in allen anderen Monaten erhalten.
- Prognose knapp über 2.000 Euro? Vor der Zusage nachrechnen, hier kann weniger brutto mehr netto bedeuten.
- Die hohe Lohnsteuer im Auszahlungsmonat ist meist vorläufig und wird mit der Steuererklärung korrigiert.
Häufige Fragen
Zählt Weihnachtsgeld beim Midijob mit?
Ja, wenn es mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, also aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung folgt. Der Arbeitgeber addiert es zum erwarteten Jahresentgelt und teilt durch zwölf. Nur dieser Durchschnitt entscheidet über die Zugehörigkeit zum Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro. Bei 1.800 Euro laufendem Monatsentgelt sind bis zu 2.400 Euro Einmalzahlungen im Jahr möglich, ohne die Obergrenze zu reißen.
Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld die 2.000-Euro-Grenze sprengt?
Es kommt auf die Ebene an. Übersteigt nur das Entgelt des Auszahlungsmonats die 2.000 Euro, wird allein dieser Monat regulär abgerechnet, alle anderen behalten den Rabatt. Übersteigt dagegen der Jahresdurchschnitt die 2.000 Euro, liegt gar kein Midijob mehr vor und der Rabatt entfällt in allen zwölf Monaten. Bei 1.700 Euro laufendem Entgelt kosten 12 Euro mehr Weihnachtsgeld deshalb 303,73 Euro mehr Arbeitnehmerbeitrag im Jahr.
Kann Weihnachtsgeld aus einem Minijob einen Midijob machen?
Ja. 580 Euro im Monat plus 600 Euro Weihnachtsgeld ergeben 7.560 Euro im Jahr und damit 630 Euro im Monatsdurchschnitt. Das liegt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro, die Beschäftigung ist von Anfang an in allen Zweigen versicherungspflichtig. Die Ausnahme für gelegentliches Überschreiten nach Paragraf 8 Abs. 1b SGB IV greift nicht, weil ein zugesagtes Weihnachtsgeld vorhersehbar ist. Finanziell ist das aber kein Nachteil: Der Beschäftigte zahlt in diesem Beispiel 174,71 Euro im Jahr statt 250,56 Euro Rentenversicherungs-Eigenanteil als Minijobber.
Warum kostet mich das Weihnachtsgeld anteilig mehr als mein normales Gehalt?
Weil der Beitragsrabatt im Übergangsbereich nach oben hin ausläuft. Die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil wächst mit dem Faktor 1,431639 schneller als das Entgelt. Jeder zusätzliche Euro kostet deshalb 30,28 Prozent statt der üblichen 21,15 Prozent. Oberhalb von 2.000 Euro gilt wieder der normale Satz. Unter dem Strich zahlen Sie trotzdem weniger als ohne den Übergangsbereich, der Vorteil wird nur mit steigendem Entgelt kleiner.
Muss der Arbeitgeber die Prognose während des Jahres anpassen?
Eine neue vorausschauende Betrachtung ist bei jeder dauerhaften Änderung der Verhältnisse anzustellen, etwa bei einer Lohnerhöhung, einer geänderten Stundenzahl oder einer neu vereinbarten Sonderzahlung. Eine einmalige, nicht vorhersehbare Abweichung führt dagegen nicht zu einer rückwirkenden Neubewertung. Die frühere Prognose bleibt dann für die Vergangenheit maßgeblich, auch wenn sie sich im Nachhinein als zu niedrig erweist.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Beiträge und Netto für jedes Bruttoentgelt berechnen
- Übergangsbereich 2026: neue Grenzen, Faktor F und die Formel erklärt
- Minijob oder Midijob: wo die Grenze liegt und was sich lohnt
- Midijob-Tabelle 2026: Netto von 700 bis 2.000 Euro
- Mindestlohn 2026 und Minijob: 13,90 Euro und die Grenze von 603 Euro
- Lohnsteuer im Midijob: was je Steuerklasse übrig bleibt
Quellen
- Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich, Beitragsverteilung), gesetze-im-internet.de
- Paragraf 8 Abs. 1 und 1b SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten), gesetze-im-internet.de
- Paragraf 23a SGB IV (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, Märzklausel in Absatz 4), gesetze-im-internet.de
- Paragraf 39b Abs. 3 EStG (Lohnsteuer auf sonstige Bezüge)
- Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts, Berücksichtigung von Einmalzahlungen), deutsche-rentenversicherung.de
- Haufe, "Midijob: Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nötig" (vorausschauende Betrachtung, Behandlung einzelner Monate über 2.000 Euro)
- AOK Firmenkunden, "Beiträge im Übergangsbereich" (Einmalzahlungen, Meldekennzeichen)
- Minijob-Zentrale, "Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Minijob"
- TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Suchnummer 2031420) für Faktor F und Rundungsregeln
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