Warum der Mindestlohn die Minijob-Grenze bewegt
Bis 2022 war die Minijob-Grenze eine feste Zahl, die der Gesetzgeber alle paar Jahre per Gesetz anhob (400 Euro, dann 450 Euro). Seit dem 1. Oktober 2022 ist das anders: Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV knüpft die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze direkt an den gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit.
Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 also:
13,90 × 130 = 1.807,00 | 1.807,00 / 3 = 602,33 | aufgerundet: 603,00 Euro
Hinter den Zahlen 130 und 3 steckt eine politische Vorgabe: Ein Minijob soll immer eine Zehn-Stunden-Woche zum Mindestlohn ermöglichen. 10 Wochenstunden mal 13 Wochen ergeben 130 Stunden, geteilt durch die 3 Monate eines Quartals sind das die durchschnittlichen Monatsstunden. Genau deshalb wächst die Grenze so, dass Minijobber ihre Arbeitszeit bei jeder Mindestlohnerhöhung behalten können, ohne aus der Geringfügigkeit zu fallen.
Die Untergrenze des Übergangsbereichs hängt an derselben Zahl: Der Midijob beginnt einen Cent über der Minijob-Grenze, also 2026 bei 603,01 Euro. Die Obergrenze von 2.000 Euro ist dagegen seit dem 1. Januar 2023 unverändert und nicht dynamisiert.
Alle Grenzen seit der Dynamisierung
| Gültig ab | Mindestlohn | Rechenweg | Minijob bis | Übergangsbereich |
|---|---|---|---|---|
| 1.10.2022 | 12,00 | 1.560 / 3 = 520,00 | 520,00 | 520,01 bis 1.600,00 |
| 1.1.2023 | 12,00 | unverändert | 520,00 | 520,01 bis 2.000,00 |
| 1.1.2024 | 12,41 | 1.613,30 / 3 = 537,77 | 538,00 | 538,01 bis 2.000,00 |
| 1.1.2025 | 12,82 | 1.666,60 / 3 = 555,53 | 556,00 | 556,01 bis 2.000,00 |
| 1.1.2026 | 13,90 | 1.807,00 / 3 = 602,33 | 603,00 | 603,01 bis 2.000,00 |
| 1.1.2027 | 14,60 | 1.898,00 / 3 = 632,67 | 633,00 | 633,01 bis 2.000,00 |
Alle Beträge in Euro pro Monat. Beim Jahreswert für 2026 sind das 7.236 Euro, die ein Minijob bei durchgehender Beschäftigung höchstens abwerfen darf (603 mal 12). Weil die Untergrenze steigt und die Obergrenze steht, wird der Midijob-Korridor jedes Jahr etwas schmaler: 2023 waren es noch 1.479,99 Euro Spanne, 2026 sind es 1.396,99 Euro und 2027 voraussichtlich 1.366,99 Euro.
Die Werte für 2027 stehen für den Mindestlohn und die daraus abgeleitete Grenze bereits fest. Der Faktor F, der die Beitragsberechnung im Übergangsbereich steuert, wird dagegen erst im Herbst 2026 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Konkrete Beitragsbeträge für 2027 lassen sich deshalb heute noch nicht seriös berechnen.
Drei Gruppen, drei sehr unterschiedliche Folgen
1. Minijobber mit fester Stundenzahl: alles bleibt, das Geld wird mehr
Das ist der Regelfall und genau die Absicht hinter der Formel. Wer zehn Wochenstunden zum Mindestlohn arbeitet, kam 2025 auf 555,53 Euro und kommt 2026 auf 602,33 Euro. Beide Beträge liegen unter der jeweiligen Grenze, der Minijob bleibt ein Minijob. Unterm Strich stehen rund 45 Euro mehr im Monat, ohne dass sich an Vertrag oder Abgaben etwas ändert.
2. Entgelt zwischen 556,01 und 603 Euro: aus dem Midijob zurück in den Minijob
Diese Gruppe muss aufpassen. Wer 2025 regelmäßig etwa 580 Euro verdiente, war Midijobber und damit voll sozialversichert: eigene Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bleibt das Entgelt 2026 gleich, liegt es unter 603 Euro und die Beschäftigung ist ein Minijob. Der eigene Versicherungsschutz aus dem Job entfällt.
| Brutto/Monat | Status 2025 | AN-Beitrag 2025 | Netto 2025 | Status 2026 | AN-Beitrag 2026 | Netto 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 560,00 | Midijob | 1,16 | 558,84 | Minijob | 20,16 | 539,84 |
| 580,00 | Midijob | 6,97 | 573,03 | Minijob | 20,88 | 559,12 |
| 600,00 | Midijob | 12,77 | 587,23 | Minijob | 21,60 | 578,40 |
| 603,00 | Midijob | 13,63 | 589,37 | Minijob | 21,71 | 581,29 |
Alle Beträge in Euro, Steuerklasse 1, ohne Kinder, durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2025: 2,5 Prozent, 2026: 2,9 Prozent). Der Beitrag 2026 ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent, den Minijobber zahlen. Auf Antrag können Sie sich davon befreien lassen, dann bleibt das Brutto vollständig als Netto stehen, also zum Beispiel 580,00 Euro. Das sieht kurzfristig gut aus, kostet aber Rentenanwartschaften.
Wichtig: Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Beim Sprung von 450 auf 520 Euro im Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber eine befristete Übergangsregelung geschaffen, nach der betroffene Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig blieben. Für die seither jährlich mitwachsende Grenze existiert keine vergleichbare Regelung. Zum Jahreswechsel ist jede geringfügige Beschäftigung versicherungsrechtlich neu zu beurteilen. Wer den eigenen Krankenversicherungsschutz behalten möchte, muss mit dem Arbeitgeber ein Entgelt über 603 Euro vereinbaren, in der Praxis also gut eine Stunde pro Woche mehr.
3. Midijobber ab 603,01 Euro: gleiche Regel, leicht andere Zahlen
Für alle im Übergangsbereich ändert sich die Systematik nicht, wohl aber zwei Stellschrauben: Der Faktor F sank von 0,6683 auf 0,6619, und die Formel rechnet jetzt mit 603 statt 556 Euro als Konstante. Zusammen mit dem höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag verschiebt das die Beiträge leicht. An der Untergrenze bleibt der Effekt der gleiche wie zuvor: Bei 603,01 Euro zahlen Beschäftigte praktisch keinen eigenen Beitrag, während der Arbeitgeber 168,84 Euro trägt. Ohne den Übergangsbereich wären es 127,53 Euro für die Beschäftigten.
Stunden zum Mindestlohn 2026: wo Minijob endet und Midijob beginnt
| Wochenstunden | Stunden/Monat | Brutto | Status | SV-Anteil | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 43,33 | 602,33 | Minijob | 21,68 | 0,00 | 580,65 |
| 11 | 47,67 | 662,57 | Midijob | 18,05 | 0,00 | 644,52 |
| 12 | 52,00 | 722,80 | Midijob | 36,28 | 0,00 | 686,52 |
| 15 | 65,00 | 903,50 | Midijob | 90,99 | 0,00 | 812,51 |
| 20 | 86,67 | 1.204,67 | Midijob | 182,18 | 0,00 | 1.022,49 |
| 25 | 108,33 | 1.505,83 | Midijob | 273,37 | 14,75 | 1.217,71 |
| 30 | 130,00 | 1.807,00 | Midijob | 364,56 | 53,50 | 1.388,94 |
| 33 | 143,00 | 1.987,70 | Midijob | 419,26 | 81,33 | 1.487,11 |
Alle Beträge in Euro, 2026, Mindestlohn 13,90 Euro, Monatsstunden gerechnet mit dem Faktor 13/3, Steuerklasse 1, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Beim Minijob ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil ausgewiesen, von dem eine Befreiung möglich ist.
Die interessanteste Zeile ist der Sprung von 10 auf 11 Wochenstunden: Der Minijobber zahlt bei 602,33 Euro 21,68 Euro Eigenanteil, der Midijobber bei 662,57 Euro nur 18,05 Euro. Wer die erste Stunde über die Minijob-Grenze hinaus arbeitet, zahlt also absolut weniger Sozialbeiträge als vorher und bekommt dafür den vollen Versicherungsschutz mit Krankengeld und Arbeitslosengeldanspruch. Genau dafür ist der Übergangsbereich gebaut. Mehr Stundenkorridore für andere Stundenlöhne stehen im Artikel Wie viele Stunden im Midijob.
Was der Mindestlohnsprung netto gebracht hat
| Wochenstunden | Brutto 2025 (12,82) | Netto 2025 | Brutto 2026 (13,90) | Netto 2026 | Netto-Plus |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 555,53 | 535,53 | 602,33 | 580,65 | +45,12 |
| 12 | 666,64 | 634,53 | 722,80 | 686,52 | +51,99 |
| 15 | 833,30 | 752,84 | 903,50 | 812,51 | +59,67 |
| 20 | 1.111,07 | 950,01 | 1.204,67 | 1.022,49 | +72,48 |
| 25 | 1.388,83 | 1.142,41 | 1.505,83 | 1.217,71 | +75,30 |
| 30 | 1.666,60 | 1.306,08 | 1.807,00 | 1.388,94 | +82,86 |
Gleiche Stundenzahl, nur der Stundenlohn steigt. Vom Bruttoplus von 8,4 Prozent bleiben netto zwischen 66 und 81 Prozent übrig, weil im Übergangsbereich auch die Beiträge mitwachsen. Ihr eigenes Ergebnis mit Steuerklasse, Kindern, Kassenzusatzbeitrag und Bundesland rechnet der Midijob-Rechner aus.
Was Sie jetzt tun sollten
- Entgelt gegen die neue Grenze prüfen. Liegt Ihr regelmäßiges Monatsentgelt zwischen 556,01 und 603 Euro, hat sich Ihr Versicherungsstatus zum 1. Januar 2026 geändert, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag unverändert geblieben ist.
- Bei Stundenlohn über Mindestlohn: Arbeitszeit nachrechnen. Die Grenze wächst mit dem Mindestlohn, Ihr Gehalt aber nicht automatisch. Wer 16 Euro pro Stunde bekommt, rutscht bei gleicher Stundenzahl nicht mit nach oben und kann ungewollt in der Geringfügigkeit landen.
- Jahresdurchschnitt im Blick behalten. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt im Jahresdurchschnitt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, nicht der einzelne Monat. 2026 sind das höchstens 7.236 Euro für einen Minijob.
- Schon jetzt an 2027 denken. Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro. Wer heute knapp über 603 Euro liegt, fällt dann erneut in den Minijob, wenn das Entgelt nicht angepasst wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Beide Stufen beruhen auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025, den die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat.
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Bis zu 603 Euro im Monatsdurchschnitt, im Jahr höchstens 7.236 Euro bei durchgehender Beschäftigung. Die Grenze folgt aus dem Mindestlohn: 13,90 mal 130, geteilt durch 3, das sind 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Ab 603,01 Euro beginnt der Übergangsbereich.
Was passiert, wenn ich 2025 zwischen 556 und 603 Euro verdient habe?
Ihre Beschäftigung war 2025 ein Midijob mit vollem Versicherungsschutz und ist 2026 bei unverändertem Entgelt ein Minijob. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus dem Job entfallen, es bleibt der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent. Einen Bestandsschutz wie 2022 gibt es nicht. Wer versichert bleiben will, vereinbart mit dem Arbeitgeber ein Entgelt über 603 Euro.
Steigt die Obergrenze von 2.000 Euro auch mit dem Mindestlohn?
Nein. Nur die Untergrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Die Obergrenze des Übergangsbereichs liegt seit dem 1. Januar 2023 unverändert bei 2.000 Euro und müsste vom Gesetzgeber eigens geändert werden. Der Midijob-Korridor wird dadurch mit jeder Mindestlohnerhöhung ein Stück schmaler.
Quellen
- Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, Berechnung aus dem Mindestlohn)
- Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV (Übergangsbereich, Unter- und Obergrenze)
- Die Techniker, Firmenkunden: Mindestlohn, Minijobgrenze und Übergangsbereich, die Änderungen 2026
- Mindestlohnkommission, Beschluss vom Juni 2025, umgesetzt durch die Mindestlohnanpassungsverordnung
- Minijob-Zentrale, Magazin: Mindestlohn und Verdienstgrenzen 2026 und 2027
- TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Suchnummer 2031420) für Faktor F und Beitragsberechnung
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto und Beiträge berechnen
- Minijob oder Midijob: wo die Grenze liegt und was sich lohnt
- Midijob: Wie viele Stunden darf ich 2026 arbeiten?
- Gleitzone oder Übergangsbereich: Namen, Grenzen und Faktor F seit 2003
- Übergangsbereich 2026: neue Grenzen und Formel erklärt
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung oder Rechtsberatung.