Warum die Rückwärtsrechnung im Midijob eine eigene Tabelle braucht
Die meisten Menschen planen nicht in Brutto. Sie wissen, dass die Miete 620 Euro kostet und dass am Monatsende 1.000 Euro auf dem Konto sein sollen. Die Frage lautet dann nicht "was bleibt von 1.200 Euro übrig", sondern umgekehrt: "welches Bruttoentgelt muss im Arbeitsvertrag stehen".
Im Übergangsbereich ist diese Umkehrung unangenehmer als sonst. Bei einer normalen Beschäftigung ist der Arbeitnehmeranteil ein fester Prozentsatz des Entgelts, man kann also einfach durch den Restfaktor teilen. Im Midijob wächst der eigene Beitrag dagegen schneller als das Entgelt, weil er aus einer zweiten Bemessungsgrundlage stammt, die bei 603 Euro bei null startet und erst bei 2.000 Euro das volle Entgelt erreicht. Der Rabatt schrumpft mit jedem Euro, und genau deshalb liegt die Grenzbelastung höher als der Durchschnitt vermuten lässt.
Diese Seite dreht die Midijob-Tabelle 2026 um: links das Wunschnetto, rechts das Brutto, das man dafür vereinbaren muss. Wenn Sie in die andere Richtung rechnen wollen, nutzen Sie den Midijob-Rechner.
Die Tabelle rückwärts: Wunschnetto und passendes Brutto 2026
Alle Werte für 2026, Steuerklasse 1, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag, keine Kirchensteuer. Die Spalte "Brutto" ist auf volle Euro aufgerundet, damit das Wunschnetto sicher erreicht wird; die Spalte "Netto daraus" zeigt, was dabei tatsächlich herauskommt.
| Wunschnetto | Brutto nötig | Netto daraus | Ihr SV-Beitrag | Lohnsteuer | Stunden bei 13,90 |
|---|---|---|---|---|---|
| 650 | 671 | 650,41 | 20,59 | 0,00 | 48,3 |
| 700 | 743 | 700,60 | 42,40 | 0,00 | 53,5 |
| 750 | 814 | 750,11 | 63,89 | 0,00 | 58,6 |
| 800 | 886 | 800,31 | 85,69 | 0,00 | 63,7 |
| 850 | 958 | 850,50 | 107,50 | 0,00 | 68,9 |
| 900 | 1.029 | 900,01 | 128,99 | 0,00 | 74,0 |
| 950 | 1.101 | 950,20 | 150,80 | 0,00 | 79,2 |
| 1.000 | 1.173 | 1.000,41 | 172,59 | 0,00 | 84,4 |
| 1.050 | 1.245 | 1.050,60 | 194,40 | 0,00 | 89,6 |
| 1.100 | 1.316 | 1.100,11 | 215,89 | 0,00 | 94,7 |
| 1.150 | 1.392 | 1.150,52 | 238,90 | 2,58 | 100,1 |
| 1.200 | 1.476 | 1.200,25 | 264,34 | 11,41 | 106,2 |
| 1.250 | 1.562 | 1.250,38 | 290,37 | 21,25 | 112,4 |
| 1.300 | 1.649 | 1.300,37 | 316,72 | 31,91 | 118,6 |
| 1.350 | 1.737 | 1.350,06 | 343,36 | 43,58 | 125,0 |
| 1.400 | 1.828 | 1.400,58 | 370,92 | 56,50 | 131,5 |
| 1.450 | 1.919 | 1.450,20 | 398,47 | 70,33 | 138,1 |
Alle Beträge in Euro pro Monat. Die Stundenangabe ist das Brutto geteilt durch den Mindestlohn von 13,90 Euro; für 1.000 Euro netto sind das rund 19,5 Stunden pro Woche (gerechnet mit 4,33 Wochen im Monat). Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die Stundenzahl entsprechend, nicht aber das nötige Brutto. Wie sich Stundenlohn und Korridor zueinander verhalten, steht in Wie viele Stunden darf ich im Midijob arbeiten.
Ein Wunschnetto unter etwa 604 Euro lässt sich im Übergangsbereich nicht ansteuern, weil dort schon der Minijob beginnt. An der Untergrenze zahlt man praktisch keinen Beitrag: 603,01 Euro brutto ergeben 603,01 Euro netto, 620 Euro brutto immer noch 614,85 Euro netto.
Die Faustformel: 1,4343 Euro Brutto je Euro Netto
Solange keine Lohnsteuer anfällt, lässt sich die Tabelle mit einer einzigen Zeile ersetzen:
Brutto = 603 + (Wunschnetto minus 603) × 1,4343
Die Probe: 603 + (1.000 minus 603) × 1,4343 = 1.172,42 Euro. Der exakt gerechnete Wert liegt bei 1.172,41 Euro, die Formel trifft also auf den Cent. Für 800 Euro netto ergibt sie 885,56 Euro, für 1.100 Euro netto 1.315,85 Euro, beides ebenfalls punktgenau.
Der Faktor stammt nicht aus einer Schätzung, sondern direkt aus der Konstruktion des Übergangsbereichs. Die Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmeranteils wächst mit dem Faktor 1,431639227 je Euro Bruttoentgelt (Formel 2, siehe Übergangsbereich 2026). Multipliziert mit dem hälftigen Beitragssatz von 21,15 Prozent ergibt das eine Grenzbelastung von 30,28 Prozent: Von 100 Euro mehr Bruttoentgelt bleiben nur 69,72 Euro übrig. Kehrt man das um, kostet jeder Euro Netto 1 / 0,6972 = 1,4343 Euro Brutto.
Die Grenze der Faustformel liegt in Steuerklasse 1 bei 1.366 Euro Bruttoentgelt, also bei etwa 1.135 Euro netto. Ab dort greift die Lohnsteuer, weil das Jahresbrutto abzüglich Pauschbeträgen und Sozialversicherung den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt. Danach steigt der Aufwand spürbar: Von 900 auf 1.000 Euro netto kosten 100 Euro Netto noch 143,42 Euro Brutto, von 1.300 auf 1.400 Euro netto schon 178,57 Euro.
In der Lohnbuchhaltung gibt es für diesen Bereich keine geschlossene Formel mehr. Das Bruttoentgelt zu einem vorgegebenen Netto wird dort im sogenannten Abtastverfahren ermittelt, also durch schrittweises Ausprobieren, bis das Netto passt. Genau so ist auch die Tabelle oben entstanden.
Was der Übergangsbereich beim Wunschnetto wert ist
Der Rabatt zeigt sich in dieser Blickrichtung besonders deutlich, weil er direkt in Arbeitsstunden übersetzbar ist. Die rechte Spalte zeigt, wie viel Brutto ohne den Übergangsbereich nötig wäre, also mit den vollen hälftigen Beitragssätzen auf das gesamte Entgelt.
| Wunschnetto | Brutto im Übergangsbereich | Brutto ohne Übergangsbereich | Ersparnis an Brutto |
|---|---|---|---|
| 700 | 743 | 888 | 145 |
| 800 | 886 | 1.015 | 129 |
| 900 | 1.029 | 1.142 | 113 |
| 1.000 | 1.173 | 1.269 | 96 |
| 1.100 | 1.316 | 1.396 | 80 |
| 1.200 | 1.476 | 1.537 | 61 |
| 1.300 | 1.649 | 1.690 | 41 |
| 1.400 | 1.828 | 1.848 | 20 |
Bei 700 Euro Wunschnetto spart der Übergangsbereich 145 Euro Bruttoentgelt, das sind beim Mindestlohn rund zehn Arbeitsstunden im Monat. Nach oben schmilzt der Vorteil planmäßig ab, bei 1.400 Euro netto sind es nur noch 20 Euro. Genau das ist die Idee der Regelung: ein starker Rabatt unten, ein weicher Übergang nach oben. Wer den Mechanismus in einfachen Worten nachlesen will, findet ihn in Übergangsbereich einfach erklärt.
Der Netto-Deckel: mehr als 1.493,59 Euro geht im Korridor nicht
Weil der Übergangsbereich bei 2.000 Euro Bruttoentgelt endet, gibt es ein höchstes erreichbares Netto. Es hängt allein von der Steuerklasse ab, denn der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt bei 2.000 Euro immer 423,00 Euro.
| Steuerklasse | Netto bei 2.000 Euro brutto | Lohnsteuer | Brutto für 1.000 Euro netto | Brutto für 1.200 Euro netto |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1.493,59 | 83,41 | 1.173 | 1.476 |
| 2 | 1.563,92 | 13,08 | 1.173 | 1.460 |
| 3 | 1.577,00 | 0,00 | 1.173 | 1.460 |
| 4 | 1.493,59 | 83,41 | 1.173 | 1.476 |
| 5 | 1.250,67 | 326,33 | 1.238 | 1.878 |
| 6 | 1.209,00 | 368,00 | 1.391 | 1.980 |
Bis 1.100 Euro Wunschnetto spielt die Steuerklasse in den Klassen 1 bis 4 keine Rolle, weil dort noch keine Lohnsteuer anfällt. Erst ab 1.366 Euro Brutto (Klasse 1 und 4), 1.875 Euro (Klasse 2) beziehungsweise nie im Korridor (Klasse 3) trennen sich die Wege. In den Klassen 5 und 6 beginnt die Lohnsteuer dagegen viel früher, nämlich schon bei 1.071 und 920 Euro Brutto, und das verschiebt die Rückwärtsrechnung erheblich: In Steuerklasse 6 brauchen Sie für 1.000 Euro netto 1.391 statt 1.173 Euro brutto, also 218 Euro mehr. Wer den Midijob als Nebenjob führt, sollte deshalb Midijob als Zweitjob und Lohnsteuer im Midijob mitlesen.
Wenn das Wunschnetto über dem Deckel liegt, ist das kein Drama, denn an der Obergrenze gibt es keinen Sprung. Beide Formeln liefern bei 2.000 Euro genau das volle Entgelt, die Kurve läuft glatt weiter: 2.011 Euro brutto ergeben 1.500,18 Euro netto, 2.178 Euro ergeben 1.600,04 Euro und 2.347 Euro ergeben 1.700,20 Euro. Bemerkenswert ist, dass es dort sogar wieder etwas günstiger wird. Oberhalb des Korridors kosten 100 Euro mehr Netto rund 169 Euro Brutto, im oberen Drittel des Übergangsbereichs dagegen bis zu 179 Euro. Der Rabatt wird eben nicht nur gewährt, er wird auf dem Weg nach oben auch wieder abgebaut.
Was die Tabelle in Ihrem Fall verschiebt
Vier Faktoren verändern das nötige Brutto, ohne dass sich an der Arbeitszeit etwas ändert. Alle Werte gelten für ein Wunschnetto von 1.000 Euro in Steuerklasse 1.
| Konstellation | Brutto nötig | Ihr SV-Beitrag | gegenüber Standard |
|---|---|---|---|
| Standard (2,9 % Zusatzbeitrag, mit Kind) | 1.173 | 172,59 | 0 |
| kinderlos ab 23 Jahren | 1.182 | 181,70 | 9 mehr |
| Beschäftigung in Sachsen | 1.179 | 178,54 | 6 mehr |
| zwei Kinder unter 25 | 1.170 | 169,65 | 3 weniger |
| günstige Kasse, Zusatzbeitrag 1,7 % | 1.166 | 165,64 | 7 weniger |
| teure Kasse, Zusatzbeitrag 4,4 % | 1.182 | 181,54 | 9 mehr |
Die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Konstellation beträgt 16 Euro Bruttoentgelt, also gut eine Arbeitsstunde im Monat. Das ist wenig genug, um die Haupttabelle als Planungsgrundlage zu benutzen, aber genug, um bei einer knappen Vereinbarung einen Puffer einzuplanen. Details zu den beiden Pflegeversicherungs-Sonderfällen stehen in Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung und Midijob in Sachsen.
Nicht in der Tabelle enthalten ist die Kirchensteuer. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer zusätzlich. Solange keine Lohnsteuer anfällt, ändert das nichts; ab etwa 1.366 Euro Brutto kommen ein bis wenige Euro im Monat hinzu.
Warum im Arbeitsvertrag trotzdem ein Bruttobetrag stehen sollte
Es liegt nahe, das Ergebnis dieser Rechnung direkt zu vereinbaren: "1.000 Euro netto im Monat". Davon ist abzuraten, und zwar für beide Seiten.
- Der Regelfall ist der Bruttolohn. Geschuldet wird arbeitsrechtlich grundsätzlich ein Bruttoentgelt, von dem der Arbeitgeber Steuern und Beiträge einbehält. Eine Nettolohnvereinbarung ist zwar zulässig, aber die Ausnahme, und sie muss eindeutig gewollt sein. Steht im Vertrag nur eine Zahl ohne Zusatz, gilt sie im Zweifel als Bruttobetrag.
- Das Änderungsrisiko wandert zum Arbeitgeber. Bei einer Nettovereinbarung schuldet der Arbeitgeber den vereinbarten Auszahlungsbetrag unabhängig davon, wie sich Beitragssätze, Zusatzbeitrag oder Steuertarif entwickeln. Jede Änderung zwingt zu einer neuen Hochrechnung. Im Übergangsbereich kommt hinzu, dass sich die Untergrenze jedes Jahr mit dem Mindestlohn verschiebt, zuletzt von 556 auf 603 Euro. Details dazu in Mindestlohn 2026 und Minijob.
- Persönliche Merkmale gehören nicht in den Vertrag. Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuerpflicht und Krankenkasse können sich jederzeit ändern. Ein Nettobetrag koppelt das Entgelt an diese privaten Umstände, ein Bruttobetrag nicht.
- Die Einstufung hängt am Brutto. Ob eine Beschäftigung Minijob, Midijob oder reguläre Teilzeit ist, entscheidet allein das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt. Wer netto denkt, verliert leicht aus dem Blick, dass ein Zuschlag oder Weihnachtsgeld die Jahresprognose über 2.000 Euro hebt, siehe Midijob mit Weihnachtsgeld.
Der praktische Weg ist deshalb: das Wunschnetto als Ausgangspunkt nehmen, mit dieser Tabelle das passende Brutto bestimmen, im Vertrag aber den Bruttobetrag oder die Stundenzahl festhalten. Runden Sie dabei nach oben, nicht nach unten. Ein Puffer von 10 bis 20 Euro über dem rechnerischen Wert kostet netto rund 7 bis 14 Euro und fängt Änderungen beim Zusatzbeitrag ab.
Drei Fehler bei der Rückwärtsrechnung
- Mit einem einfachen Prozentsatz teilen. Wer das Wunschnetto durch 0,7885 teilt, also mit dem normalen hälftigen Beitragssatz von 21,15 Prozent rechnet, landet zu niedrig. Bei 1.000 Euro Wunschnetto ergäbe das 1.268 Euro, korrekt sind 1.173 Euro. Umgekehrt führt die Rechnung mit dem durchschnittlichen Abzug aus der Vorwärtstabelle zu einem zu kleinen Brutto, weil die Grenzbelastung höher ist als der Durchschnitt.
- Einen Gleitzonenrechner aus der Zeit vor Oktober 2022 benutzen. Damals wurde der Arbeitgeberanteil aus dem vollen Entgelt mit dem halben Satz gebildet und der Arbeitnehmeranteil war die Differenz. Die Ergebnisse weichen deutlich ab, siehe Gleitzone und Übergangsbereich.
- Das Netto eines einzelnen Monats hochrechnen. Maßgebend für die Einstufung ist das regelmäßige Entgelt in einer vorausschauenden Zwölfmonatsprognose. Wer in schwankenden Monaten arbeitet, bekommt in guten Monaten weniger netto als die Tabelle zeigt und in schwachen Monaten mehr, siehe Midijob bei schwankendem Entgelt.
Häufige Fragen
Wie viel Brutto brauche ich für 1.000 Euro netto im Midijob?
Rund 1.173 Euro brutto im Monat. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt dann 172,59 Euro, Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 noch keine an, es bleiben 1.000,41 Euro netto. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das 84,4 Arbeitsstunden im Monat oder rund 19,5 Stunden pro Woche. Ohne den Beitragsrabatt des Übergangsbereichs wären 1.269 Euro brutto nötig, also 96 Euro mehr. In Steuerklasse 5 sind es 1.238 Euro, in Steuerklasse 6 sogar 1.391 Euro.
Wie rechne ich vom Nettolohn auf den Bruttolohn zurück?
Solange keine Lohnsteuer anfällt, also bis etwa 1.366 Euro Brutto in Steuerklasse 1, gilt für 2026: Brutto = 603 + (Wunschnetto minus 603) × 1,4343. Der Faktor folgt aus der Grenzbelastung von 30,28 Prozent im Übergangsbereich (Faktor 1,431639 der zweiten Bemessungsgrundlage mal 21,15 Prozent Beitragssatz). Sobald Lohnsteuer hinzukommt, gibt es keine geschlossene Formel mehr. Entgeltabrechner ermitteln das Brutto dann im Abtastverfahren, also durch schrittweises Probieren, so wie die Tabelle auf dieser Seite entstanden ist.
Wie viel Netto ist im Midijob maximal möglich?
In Steuerklasse 1 sind es 1.493,59 Euro bei einem Bruttoentgelt von 2.000 Euro, der Obergrenze des Übergangsbereichs. In Steuerklasse 3 sind es 1.577,00 Euro, in Klasse 2 1.563,92 Euro, in Klasse 5 nur 1.250,67 Euro und in Klasse 6 1.209,00 Euro. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung liegt bei 2.000 Euro in allen Klassen bei 423,00 Euro, den Unterschied macht allein die Lohnsteuer. Über der Grenze geht es ohne Sprung weiter: 2.011 Euro brutto ergeben 1.500,18 Euro netto.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich und beide Formeln), Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro), Paragraf 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung (Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag 12.348 Euro), Paragraf 39b EStG (Lohnsteuerabzug), alle über gesetze-im-internet.de. Zur Nettolohnvereinbarung und zum Abtastverfahren: Haufe, "Nettolohnvereinbarung / Arbeitsrecht" und "Nettolohnvereinbarung: Hochrechnung auf das Bruttoarbeitsentgelt"; lohn-info.de, "Nettolohnvereinbarungen". Beitragssätze 2026 und Faktor F 0,6619 nach dem TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Stand 03/2026) und lohn-info.de. Alle Brutto- und Nettowerte dieser Seite wurden mit der Rechenlogik dieses Rechners für 2026 ermittelt (RV 18,6, ALV 2,6, KV 14,6 plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, PV 3,6 Prozent). Die Lohnsteuer ist eine Näherung nach dem Grundtarif mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und den tatsächlichen Arbeitnehmerbeiträgen; sie ersetzt den amtlichen Programmablaufplan nicht.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung oder Rechtsberatung.