Ratgeber, Stand Juli 2026

Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge in der Pflegeversicherung 2026

Kurze Antwort: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Beitragssatzpunkte Zuschlag zur Pflegeversicherung und tragen ihn allein, Eltern bekommen ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren je 0,25 Punkte Abschlag. Im Midijob werden beide aus unterschiedlichen Grundlagen berechnet: Der Zuschlag stammt aus der reduzierten Einnahme nach Formel 1, der Abschlag wirkt auf die kleinere Grundlage nach Formel 2. Bei 1.200 Euro brutto kostet der Zuschlag 6,50 Euro im Monat, jedes zusätzliche Kind bringt dagegen nur rund 2,13 Euro.

Die Sätze 2026 auf einen Blick

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 unverändert bei 3,6 Prozent. Er wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben, zum 1. Januar 2026 gab es keine Anpassung. Auf diesen Grundsatz setzen zwei Korrekturen auf, die nur den Beschäftigten treffen und den Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent unberührt lassen.

SituationBeschäftigteArbeitgeberGesamtsatz
Kinderlos, ab 23 Jahren2,40 %1,80 %4,20 %
1 Kind, oder kinderlos unter 231,80 %1,80 %3,60 %
2 Kinder unter 251,55 %1,80 %3,35 %
3 Kinder unter 251,30 %1,80 %3,10 %
4 Kinder unter 251,05 %1,80 %2,85 %
5 oder mehr Kinder unter 250,80 %1,80 %2,60 %

Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Satz liegen 1,6 Beitragssatzpunkte, also ein Faktor drei. In Sachsen verschiebt sich die Verteilung um jeweils einen halben Punkt zulasten der Beschäftigten, an der Staffelung selbst ändert sich nichts.

Wichtig für das Verständnis der ganzen Systematik: Der Zuschlag für Kinderlose und die Abschläge für Eltern sind zwei getrennte Regelungen mit eigener Geschichte, eigenen Altersgrenzen und, im Midijob, sogar eigenen Bemessungsgrundlagen. Sie sind keine zwei Enden derselben Skala.

Warum es beides gibt: zwei Urteile aus Karlsruhe

Der Zuschlag für Kinderlose geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 zurück. Die Richter sahen es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz an, dass Versicherte, die Kinder erziehen, damit einen Beitrag zur Zukunft des umlagefinanzierten Systems leisten, beitragsrechtlich aber genauso behandelt werden wie Kinderlose. Der Gesetzgeber führte daraufhin zum 1. Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten ein. Er stieg 2022 auf 0,35 und liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 0,6 Punkten.

Die Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern sind deutlich jünger. Am 7. April 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 3/18 und weitere), dass es ebenfalls gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt, wenn Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder gleich hohe Beiträge zahlen. Der wirtschaftliche Erziehungsaufwand steigt mit jedem Kind, das Beitragsrecht bildete das nicht ab. Umgesetzt wurde die Vorgabe mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023. Seither sinkt der Beitragssatz der Beschäftigten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften um 0,25 Punkte.

Beide Regelungen stehen heute in Paragraf 55 Abs. 3 SGB XI. Getragen werden sie allein von den Beschäftigten: Der Zuschlag kommt oben drauf, ohne dass der Arbeitgeber sich beteiligt, und die Abschläge senken ausschließlich den Arbeitnehmersatz.

Der Midijob-Unterschied: zwei Formeln, zwei Wirkungen

Im Übergangsbereich wird seit dem 1. Oktober 2022 nach Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV in drei Schritten gerechnet. Der Gesamtbeitrag jedes Zweigs entsteht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme (Formel 1), der Arbeitnehmeranteil aus einer zweiten, noch stärker reduzierten Grundlage (Formel 2), und der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Für Zuschlag und Abschlag hat das eine Konsequenz, die kaum irgendwo erklärt wird:

  • Der Kinderlosenzuschlag wird aus Formel 1 berechnet. Er ist kein Teil der dreistufigen Aufteilung, sondern wird als eigener Betrag aus der beitragspflichtigen Einnahme ermittelt und dem Arbeitnehmeranteil hinzugerechnet. Weil diese Einnahme unter dem tatsächlichen Entgelt liegt, ist der Zuschlag im Midijob günstiger als bei gleichem Entgelt ohne Übergangsbereich.
  • Die Kinderabschläge wirken auf Formel 2. Sie senken den Satz, mit dem der Arbeitnehmeranteil aus der zweiten Bemessungsgrundlage gebildet wird. Diese Grundlage ist deutlich kleiner als das Entgelt, deshalb ist auch die Entlastung je Kind kleiner als anderswo.

Bei 1.200 Euro brutto sieht das konkret so aus:

Arbeitsentgelt            1.200,00 EUR
Formel 1 (bE)           1.083,25 EUR  → Zuschlag 0,6 % = 6,50 EUR
Formel 2 (AN-Grundlage)   854,69 EUR  → Abschlag 0,25 % = 2,14 EUR je Kind

Ohne Übergangsbereich läge der Zuschlag bei 0,6 Prozent von 1.200 Euro, also bei 7,20 Euro, und jeder Abschlag bei 3,00 Euro. Der Midijob macht den Zuschlag also um 0,70 Euro billiger und jedes Kind um 0,86 Euro weniger wert. Beides läuft an der Obergrenze von 2.000 Euro auf null zusammen, weil dort beide Formeln das volle Entgelt ergeben.

Brutto/MonatZuschlag im MidijobZuschlag ohne ÜbergangsbereichVorteilAbschlag je Kind im MidijobAbschlag ohne Übergangsbereich
603,012,393,621,230,001,51
700,003,064,201,140,351,75
800,003,754,801,050,712,00
900,004,445,400,961,062,25
1.000,005,126,000,881,422,50
1.200,006,507,200,702,143,00
1.400,007,878,400,532,853,50
1.600,009,259,600,353,574,00
1.800,0010,6210,800,184,284,50
2.000,0012,0012,000,005,005,00

Alle Beträge in Euro pro Monat, Werte 2026. Der Zuschlag über ein ganzes Jahr gerechnet: 28,68 Euro an der Untergrenze, 78,00 Euro bei 1.200 Euro und 144,00 Euro bei 2.000 Euro brutto.

Ihr Pflegeversicherungsanteil 2026 je Kinderzahl

Brutto/MonatKinderlos ab 23davon Zuschlag1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5 Kinder
603,012,392,390,000,000,000,000,00
700,005,563,062,502,151,811,461,11
800,008,833,755,084,373,672,962,26
900,0012,094,447,656,595,534,463,40
1.000,0015,355,1210,238,817,395,974,55
1.200,0021,886,5015,3813,2511,118,976,84
1.400,0028,417,8720,5417,6914,8311,989,13
1.600,0034,949,2525,6922,1218,5614,9911,42
1.800,0041,4710,6230,8526,5622,2817,9913,71
2.000,0048,0012,0036,0031,0026,0021,0016,00

Euro pro Monat, nur Pflegeversicherung, übriges Bundesgebiet ohne Sachsen. Die Spalte "1 Kind" gilt genauso für Kinderlose unter 23 Jahren, denn beide zahlen den vollen Satz von 1,8 Prozent ohne Zuschlag und ohne Abschlag.

Zwei Beobachtungen aus der Tabelle:

  • An der Untergrenze zahlen Kinderlose als Einzige überhaupt etwas. Bei 603,01 Euro ist die Grundlage nach Formel 2 praktisch null, der reguläre Anteil also ebenfalls. Der Zuschlag aber kommt aus Formel 1 und beträgt 2,39 Euro. Wer dort mit einem Kind arbeitet, zahlt zur Pflegeversicherung nichts.
  • Der Sprung von kinderlos auf ein Kind ist viel größer als jede weitere Stufe. Bei 1.200 Euro sind es 6,50 Euro gegenüber rund 2,13 Euro je Kind danach. Das erste Kind bringt also gut das Dreifache der folgenden, weil es den Zuschlag komplett streicht.

Und was bleibt netto?

Brutto/MonatSV kinderlosNetto kinderlosSV 1 KindNetto 1 KindSV 3 KinderNetto 3 KinderSV 5 KinderNetto 5 Kinder
700,0032,43667,5729,37670,6328,68671,3227,98672,02
900,0094,37805,6389,93810,0787,81812,1985,68814,32
1.000,00125,33874,67120,21879,79117,37882,63114,53885,47
1.200,00187,261.012,74180,761.019,24176,491.023,51172,221.027,78
1.400,00249,181.148,57241,311.155,28235,601.160,15229,901.165,02
1.600,00311,141.264,70301,891.272,28294,761.278,16287,621.284,05
1.800,00373,071.376,68362,451.385,14353,881.391,87345,311.398,69
2.000,00435,001.484,42423,001.493,59413,001.501,25403,001.508,84

Euro pro Monat, Steuerklasse 1, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kirchensteuer. "SV" ist der gesamte Arbeitnehmeranteil aller fünf Zweige. Über die Bandbreite von kinderlos bis fünf Kinder liegen bei 1.200 Euro brutto rund 15 Euro netto im Monat, also etwa 180 Euro im Jahr. Ihr eigenes Ergebnis rechnet der Midijob-Rechner aus, dort lassen sich Kinderzahl und Kinderlosigkeit direkt einstellen.

Ein Detail, das im Übergangsbereich anders läuft als sonst: Kinderabschläge entlasten hier auch den Arbeitgeber ein wenig. Weil der Arbeitgeberanteil als Differenz zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmeranteil entsteht und der Gesamtbeitrag mit dem gesunkenen Arbeitnehmersatz gebildet wird, fällt er mit. Bei 1.000 Euro brutto zahlt der Arbeitgeber für einen Beschäftigten mit einem Kind 20,51 Euro, für einen mit drei Kindern 19,08 Euro. Außerhalb des Übergangsbereichs wären es in beiden Fällen exakt 1,8 Prozent des Entgelts. Für den Kinderlosenzuschlag gilt das nicht, er ändert am Arbeitgeberanteil nichts.

Die zwei Altersgrenzen: 23 und 25

Beide Regelungen arbeiten mit einer Altersgrenze, und beide meinen etwas völlig anderes.

23 Jahre: ab wann der Zuschlag greift

Der Zuschlag wird fällig nach Ablauf des Monats, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird. Wer am 12. März Geburtstag hat, zahlt also ab dem 1. April. Bei 800 Euro brutto sind das 3,75 Euro im Monat, das Nettoentgelt sinkt von 740,34 auf 736,59 Euro. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob jemand studiert, in Ausbildung ist oder Vollzeit arbeitet.

Vom Zuschlag ausgenommen sind nach Paragraf 55 Abs. 3 SGB XI außerdem:

  • Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld,
  • und selbstverständlich alle Mitglieder mit Elterneigenschaft.

25 Jahre: bis wann Kinder zählen

Für die Abschläge zählen nur Kinder unter 25 Jahren, und zwar bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Danach fällt der Abschlag für dieses Kind weg, ohne dass jemand etwas tun müsste. Gezählt werden dabei ausschließlich die berücksichtigungsfähigen Kinder: Wer vier Kinder hat, von denen zwei bereits über 25 sind, kommt auf zwei zählende Kinder und damit auf genau einen Abschlag von 0,25 Punkten.

Zwei Feinheiten aus den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands sind wichtig:

  • Verstorbene Kinder zählen weiter, wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres verstorben sind. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, an dem sie 25 geworden wären.
  • Die Elterneigenschaft selbst gilt lebenslang. Sie erlischt nicht, wenn das jüngste Kind 25 wird. Wer einmal Kinder hatte, zahlt nie wieder den Kinderlosenzuschlag, auch wenn die Abschläge längst ausgelaufen sind.

Als Kinder anerkannt werden leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Bei Stief- und Pflegekindern kann die Elterneigenschaft in bestimmten Konstellationen wieder entfallen, etwa nach dem Ende eines Pflegeverhältnisses. Das ist der Ausnahmefall, im Regelfall bleibt sie bestehen.

Der Nachweis: was sich 2025 und 2026 geändert hat

Der wichtigste Satz für die Praxis lautet: Ohne Nachweis gelten Sie ab 23 als kinderlos. Der Arbeitgeber darf den niedrigeren Satz nur anwenden, wenn ihm die Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder unter 25 belegt vorliegen. Fehlt der Beleg, wird der Zuschlag abgezogen, auch wenn Sie drei Kinder haben.

Seit dem 1. Juli 2025 läuft dieser Nachweis für Arbeitgeber verpflichtend digital. Das Verfahren heißt DaBPV (Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung, Paragraf 55a SGB XI). Der Arbeitgeber ruft die Angaben elektronisch ab, die Daten stammen vom Bundeszentralamt für Steuern, das dafür auf Melde- und Finanzamtsdaten zugreift. Für Beschäftigte, die schon vor dem 1. Juli 2025 im Betrieb waren, musste bis zum 31. Dezember 2025 ein Initialabruf erfolgen. Neue Beschäftigte werden beim Eintritt abgerufen.

Zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die Rückwirkung neu geregelt (Paragraf 55 Abs. 3a SGB XI):

Weg des NachweisesWirkung
Digitaler Abruf über DaBPVRückwirkend ab Beginn des Monats der Geburt oder eines vergleichbaren Ereignisses (Beschäftigungsbeginn, Kassenwechsel, Feststellung der Vaterschaft)
Nachweis auf Papier innerhalb von 6 MonatenEbenfalls rückwirkend ab dem Ereignismonat. Die Frist war bis Ende 2025 nur 3 Monate lang
Nachweis auf Papier später als 6 MonateErst ab Beginn des Folgemonats nach Vorlage

Der Papierweg ist damit nicht verschwunden. Er bleibt für alle steuerlich nicht erfassten Kinder nötig, also typischerweise für Stief- und Pflegekinder, die das Bundeszentralamt für Steuern nicht kennt. Wer solche Kinder hat, muss weiterhin selbst aktiv werden und dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse Geburtsurkunden oder entsprechende Bescheinigungen vorlegen.

Zu viel gezahlt? So kommt das Geld zurück

Wurde der Zuschlag zu Unrecht abgezogen, korrigiert der Arbeitgeber die Abrechnung im Rahmen der Verjährungsfristen. Ein Beispiel: Bei 1.100 Euro brutto und drei Kindern unter 25 beträgt der gesamte Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 146,93 Euro im Monat. Ist der Nachweis nicht hinterlegt und wird stattdessen der Kinderlosensatz angewandt, sind es 156,30 Euro. Über zwölf Monate summiert sich die Differenz auf 112,44 Euro.

Was Sie dafür konkret tun sollten:

  • Sehen Sie auf der Entgeltabrechnung nach, welcher Pflegeversicherungsbetrag abgezogen wird, und vergleichen Sie ihn mit der Tabelle oben.
  • Prüfen Sie beim Jobwechsel, ob der neue Arbeitgeber den Abruf tatsächlich vorgenommen hat. Der Nachweis wandert nicht automatisch mit.
  • Melden Sie die Geburt eines Kindes zügig, denn die Sechs-Monats-Frist entscheidet über die Rückwirkung.
  • Melden Sie Stief- und Pflegekinder aktiv, sie tauchen im digitalen Verfahren nicht auf.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung 2026?

Er beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte zusätzlich zum Beitragssatz von 3,6 Prozent. Kinderlose Beschäftigte tragen damit 2,4 Prozent, der Arbeitgeber bleibt bei 1,8 Prozent, denn der Zuschlag geht allein zulasten der Beschäftigten. Im Midijob wird er aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme nach Formel 1 gebildet: bei 1.000 Euro brutto 5,12 Euro statt 6,00 Euro, bei 1.200 Euro 6,50 Euro statt 7,20 Euro.

Wer muss keinen Kinderlosenzuschlag zahlen?

Alle Versicherten bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 23 werden, alle Mitglieder mit Elterneigenschaft, vor dem 1. Januar 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Als Eltern gelten auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern. Die Elterneigenschaft gilt lebenslang und entfällt nicht, wenn die Kinder erwachsen werden.

Wie viel bringen Kinder beim Pflegeversicherungsbeitrag im Midijob?

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz der Beschäftigten um je 0,25 Punkte. Weil der Abschlag im Übergangsbereich auf die kleinere Grundlage nach Formel 2 wirkt, fällt er niedriger aus als bei höherem Entgelt: bei 1.200 Euro brutto rund 2,13 Euro je Kind. Der Anteil sinkt dort von 15,38 Euro bei einem Kind auf 11,11 Euro bei drei und auf 6,84 Euro bei fünf Kindern.

Muss ich meine Kinder dem Arbeitgeber melden?

Für leibliche Kinder in der Regel nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2025 rufen Arbeitgeber die Angaben verpflichtend digital über das Verfahren DaBPV ab. Für steuerlich nicht erfasste Kinder, vor allem Stief- und Pflegekinder, müssen Sie den Nachweis weiterhin selbst erbringen. Seit dem 1. Januar 2026 wirkt ein solcher Nachweis rückwirkend, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis vorliegt, sonst erst ab dem Folgemonat.

Was passiert, wenn mein Kind 25 wird?

Der Abschlag für dieses Kind entfällt mit Ablauf des Monats, in dem es 25 wird. Bei drei Kindern und 1.200 Euro brutto steigt Ihr Pflegeversicherungsanteil dadurch von 11,11 auf 13,25 Euro. Der Kinderlosenzuschlag kommt dagegen nie zurück, denn die Elterneigenschaft bleibt lebenslang bestehen. Wer nur ein Kind hat, merkt vom 25. Geburtstag beitragsrechtlich gar nichts.

Weiterlesen

Quellen

  • Paragraf 55 Abs. 1, 3 und 3a SGB XI (Beitragssatz, Zuschlag für Kinderlose, Abschläge ab dem zweiten Kind, Wirkung des Nachweises), gesetze-im-internet.de
  • Paragraf 55a SGB XI (Verfahren zum digitalen Nachweis, DaBPV)
  • Paragraf 58 Abs. 1 und 3 SGB XI (Tragung der Beiträge, Sonderregelung Sachsen)
  • Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich, Beitragsverteilung seit 1.10.2022)
  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. April 2022, 1 BvL 3/18 und weitere (Berücksichtigung des Erziehungsaufwands im Beitragsrecht), umgesetzt mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zum 1.7.2023
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94 (Grundlage des Beitragszuschlags für Kinderlose ab 2005)
  • GKV-Spitzenverband, "Grundsätzliche Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung" (Fassung vom 31.3.2025) und "Hinweise zur Berücksichtigung von Kindern"
  • AOK Firmenkunden, "Pflegeversicherung: Nachweis Kinder 2026" und "Digitales Verfahren PV" sowie Haufe, "Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung"
  • Haufe, "Midijob: Neue Formeln ab 1. Januar 2026" (Berechnung des Zuschlags aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme)
  • TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Suchnummer 2031420) für Faktor F und Rundungsregeln

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Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Sozial- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers und die Auskunft der zuständigen Einzugsstelle.