Ein Feiertag von 1995 wirkt bis in die Lohnabrechnung 2026
Als die Pflegeversicherung 1995 eingeführt wurde, sollten die Arbeitgeber für ihren neuen Beitragsanteil einen Ausgleich bekommen. Die Lösung war ein gestrichener Feiertag: Der Buß- und Bettag, der immer auf einen Mittwoch fällt, wurde bundesweit abgeschafft. Ein Land machte nicht mit. Sachsen behielt den Feiertag und muss den Ausgleich seither anders finanzieren.
Der Gesetzgeber hat das direkt in das Gesetz geschrieben. Paragraf 58 Abs. 3 SGB XI bestimmt, dass Beschäftigte die Beiträge "in Höhe von 1 vom Hundert allein" tragen, wenn ihr Beschäftigungsort in einem Land liegt, das die zum 31. Dezember 1993 bestehende Zahl der landesweiten Feiertage nicht um einen auf einen Werktag fallenden Feiertag vermindert hat. Das trifft ausschließlich auf Sachsen zu. Der Rest des Beitrags wird nach Absatz 1 wie überall hälftig geteilt.
Daraus ergibt sich die Aufteilung 2026 in zwei Schritten:
Gesamtbeitrag 3,60 %
davon 1,00 % allein durch den Beschäftigten
Rest 2,60 % hälftig: je 1,30 %
→ Beschäftigter 2,30 %, Arbeitgeber 1,30 %
Im übrigen Bundesgebiet tragen beide Seiten je 1,80 Prozent. Der Unterschied für den Beschäftigten beträgt also genau einen halben Prozentpunkt, und exakt diesen halben Prozentpunkt spart der sächsische Arbeitgeber.
| Pflegeversicherung 2026 | Übriges Bundesgebiet | Sachsen |
|---|---|---|
| Gesamtbeitragssatz | 3,60 % | 3,60 % |
| Arbeitgeber | 1,80 % | 1,30 % |
| Beschäftigte mit Kind | 1,80 % | 2,30 % |
| Beschäftigte ohne Kinder (ab 23 Jahren) | 2,40 % | 2,90 % |
Der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten trifft in beiden Fällen allein die Beschäftigten, er wird also einfach oben aufgeschlagen. Alle übrigen Zweige, also Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und Krankenversicherung (14,6 % plus Zusatzbeitrag), werden in Sachsen wie überall abgerechnet.
Was das im Übergangsbereich bedeutet
Im Midijob läuft die Beitragsberechnung seit dem 1. Oktober 2022 in drei Schritten (Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV): Der Gesamtbeitrag jedes Zweigs entsteht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme (Formel 1), der Arbeitnehmeranteil aus einer zweiten, stärker reduzierten Bemessungsgrundlage (Formel 2), und der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Die Details stehen unter Übergangsbereich 2026.
Für Sachsen folgt daraus eine wichtige Klarstellung, die in vielen Rechnern falsch umgesetzt ist:
- Der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung ist bundesweit gleich. Er hängt nur vom Gesamtbeitragssatz von 3,6 Prozent und der beitragspflichtigen Einnahme ab, nicht vom Bundesland. Bei 1.200 Euro brutto sind es überall 39,00 Euro.
- Sachsen verschiebt nur die Verteilung. Der Anteil der Beschäftigten wird mit 2,3 statt 1,8 Prozent aus der Formel-2-Grundlage berechnet, der Arbeitgeberanteil sinkt um denselben Betrag.
- Der Aufschlag ist berechenbar. Er beträgt immer 0,5 Prozent der Formel-2-Grundlage. Bei 1.200 Euro brutto sind das 0,5 Prozent von 854,69 Euro, also 4,27 Euro (nach Rundung der Einzelanteile 4,28 Euro).
- An der Untergrenze kostet Sachsen nichts. Bei 603,01 Euro ist die Formel-2-Grundlage 0, damit ist auch der Aufschlag 0. Der Nachteil wächst erst mit dem Entgelt.
- Der Faktor F ist bundeseinheitlich. Er wird aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz gebildet, und der ist in Sachsen derselbe. 2026 gilt also überall 0,6619.
Beitragstabelle 2026: Sachsen gegen übriges Bundesgebiet
| Brutto/Monat | PV gesamt | Ihr PV-Anteil bundesweit | Ihr PV-Anteil in Sachsen | Mehr pro Monat | Mehr pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 603,01 | 14,36 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 700,00 | 18,38 | 2,50 | 3,19 | 0,69 | 8,28 |
| 800,00 | 22,50 | 5,08 | 6,49 | 1,41 | 16,92 |
| 900,00 | 26,62 | 7,65 | 9,78 | 2,13 | 25,56 |
| 1.000,00 | 30,74 | 10,23 | 13,07 | 2,84 | 34,08 |
| 1.200,00 | 39,00 | 15,38 | 19,66 | 4,28 | 51,36 |
| 1.400,00 | 47,24 | 20,54 | 26,24 | 5,70 | 68,40 |
| 1.600,00 | 55,50 | 25,69 | 32,83 | 7,14 | 85,68 |
| 1.800,00 | 63,74 | 30,85 | 39,41 | 8,56 | 102,72 |
| 2.000,00 | 72,00 | 36,00 | 46,00 | 10,00 | 120,00 |
Alle Beträge in Euro, Stand 2026, mit Kind oder unter 23 Jahren (also ohne Kinderlosenzuschlag), ein Kind. Die Spalte "PV gesamt" ist in beiden Regionen identisch. Über der Obergrenze von 2.000 Euro endet der Übergangsbereich, dort beträgt der Unterschied dauerhaft 0,5 Prozent des vollen Bruttoentgelts, bei 2.500 Euro also 12,50 Euro im Monat.
Und was bleibt netto?
| Brutto/Monat | SV bundesweit | Netto bundesweit | SV Sachsen | Netto Sachsen | Netto-Unterschied |
|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 29,37 | 670,63 | 30,06 | 669,94 | 0,69 |
| 900,00 | 89,93 | 810,07 | 92,06 | 807,94 | 2,13 |
| 1.000,00 | 120,21 | 879,79 | 123,05 | 876,95 | 2,84 |
| 1.200,00 | 180,76 | 1.019,24 | 185,04 | 1.014,96 | 4,28 |
| 1.400,00 | 241,31 | 1.155,28 | 247,01 | 1.150,41 | 4,87 |
| 1.600,00 | 301,89 | 1.272,28 | 309,03 | 1.266,47 | 5,81 |
| 1.800,00 | 362,45 | 1.385,14 | 371,01 | 1.378,33 | 6,81 |
| 2.000,00 | 423,00 | 1.493,59 | 433,00 | 1.486,00 | 7,59 |
Euro pro Monat, Steuerklasse 1, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kirchensteuer. Interessant ist die letzte Spalte: Ab etwa 1.300 Euro fällt der Netto-Unterschied kleiner aus als der Beitragsunterschied, weil der höhere Sozialversicherungsanteil die Lohnsteuer drückt. Bei 1.600 Euro sind es 7,14 Euro mehr Beitrag, aber nur 5,81 Euro weniger netto. Ihr eigenes Ergebnis rechnet der Midijob-Rechner aus, dort gibt es einen Schalter für Sachsen.
Kinder und Kinderlose: die Sätze in Sachsen
Seit dem 1. Juli 2023 ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung nach Kinderzahl gestaffelt. Ab dem zweiten Kind sinkt er um 0,25 Prozentpunkte je Kind, längstens bis zum fünften Kind und nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen umgekehrt 0,6 Prozentpunkte mehr. Beides trifft ausschließlich die Beschäftigten, der Arbeitgeberanteil bleibt fest bei 1,3 Prozent (Sachsen) beziehungsweise 1,8 Prozent.
| Situation | AN-Satz bundesweit | AN-Satz Sachsen | Ihr Anteil bei 1.200 Euro bundesweit | Ihr Anteil bei 1.200 Euro in Sachsen |
|---|---|---|---|---|
| Kinderlos, ab 23 Jahren | 2,40 % | 2,90 % | 21,88 | 26,16 |
| 1 Kind, oder kinderlos unter 23 Jahren | 1,80 % | 2,30 % | 15,38 | 19,66 |
| 2 Kinder unter 25 | 1,55 % | 2,05 % | 13,25 | 17,52 |
| 3 Kinder unter 25 | 1,30 % | 1,80 % | 11,11 | 15,38 |
| 4 Kinder unter 25 | 1,05 % | 1,55 % | 8,97 | 13,25 |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 0,80 % | 1,30 % | 6,84 | 11,11 |
Euro pro Monat bei 1.200 Euro Bruttoentgelt, 2026. Der Kinderlosenzuschlag wird nicht aus der Formel-2-Grundlage berechnet, sondern aus der beitragspflichtigen Einnahme nach Formel 1, bei 1.200 Euro also 0,6 Prozent von 1.083,25 Euro gleich 6,50 Euro. Deshalb ist der Sprung von einem Kind zu kinderlos mit 6,50 Euro deutlich größer als die Stufen zwischen den Kinderzahlen.
Eine Faustregel für sächsische Familien: Drei Kinder gleichen den Sachsen-Aufschlag genau aus. Mit drei Kindern unter 25 zahlen Sie in Sachsen 1,80 Prozent, also denselben Satz, den ein Beschäftigter mit einem Kind im übrigen Bundesgebiet zahlt. Die Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder muss der Arbeitgeber nachweisen können, in der Regel über das Verfahren zum digitalen Abruf oder über Geburtsurkunden.
Wer gilt als in Sachsen beschäftigt?
Entscheidend ist der Beschäftigungsort nach Paragraf 9 SGB IV, also der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Nicht entscheidend sind der Wohnsitz des Beschäftigten und der Sitz des Unternehmens. Daraus folgt:
- Wer in Leipzig arbeitet und in Halle wohnt, wird nach dem sächsischen Split abgerechnet.
- Wer in Görlitz wohnt und in Cottbus arbeitet, wird nach dem bundesweiten Split abgerechnet, obwohl der Wohnort in Sachsen liegt.
- Ein Unternehmen mit Zentrale in Hamburg und Filiale in Dresden rechnet für die Dresdner Beschäftigten nach der Sachsen-Regel ab.
- Bei mehreren festen Arbeitsstätten gilt der Ort, an dem überwiegend gearbeitet wird.
In der Praxis übernimmt das die Entgeltabrechnung automatisch. Prüfen sollten Sie es, wenn Sie im Grenzgebiet arbeiten, den Standort gewechselt haben oder überwiegend im Homeoffice tätig sind, denn dann kann sich der Beschäftigungsort verschieben. Auf der Entgeltabrechnung erkennen Sie es am Pflegeversicherungsanteil: Steht dort mehr als der Arbeitgeberanteil, wird nach Sachsen gerechnet.
Aus Arbeitgebersicht: 1.200 Euro brutto in Sachsen
| Zweig | Beitrag gesamt | davon Beschäftigter | davon Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung (18,6 %) | 201,48 | 79,49 | 121,99 |
| Arbeitslosenversicherung (2,6 %) | 28,16 | 11,11 | 17,05 |
| Krankenversicherung (14,6 %) | 158,16 | 62,39 | 95,77 |
| Zusatzbeitrag (2,9 %) | 31,42 | 12,39 | 19,03 |
| Pflegeversicherung (3,6 %, Sachsen) | 39,00 | 19,66 | 19,34 |
| Summe Sachsen | 458,22 | 185,04 | 273,18 |
| Summe übriges Bundesgebiet | 458,22 | 180,76 | 277,46 |
Euro pro Monat, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Der Gesamtbeitrag ist in beiden Zeilen gleich, die 4,28 Euro wandern nur von der Arbeitgeber- auf die Arbeitnehmerseite. Für den Arbeitgeber sind das rund 51 Euro im Jahr je Midijobber, für den Beschäftigten derselbe Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen.
Ein Detail am Rande, das gern übersehen wird: Der Rabatt durch den Übergangsbereich fällt in Sachsen sogar minimal größer aus. Ohne die Regelung läge der Arbeitnehmeranteil bei 1.200 Euro in Sachsen bei 259,80 Euro statt bei 185,04 Euro, die Entlastung beträgt also 74,76 Euro. Im übrigen Bundesgebiet sind es 73,04 Euro. Der Grund ist einfach: Der höhere sächsische Arbeitnehmersatz wird auf die stark reduzierte Formel-2-Grundlage angewandt, der Vergleichswert dagegen auf das volle Entgelt. Am Ergebnis ändert das nichts, unterm Strich zahlen sächsische Midijobber mehr.
Häufige Fragen
Warum zahlt man in Sachsen mehr Pflegeversicherung?
Weil Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat. Alle anderen Länder strichen ihn 1995, um die Arbeitgeber für die neue Pflegeversicherung zu entlasten. Nach Paragraf 58 Abs. 3 SGB XI tragen Beschäftigte mit Beschäftigungsort in Sachsen deshalb einen Prozentpunkt allein. Von den 3,6 Prozent Gesamtbeitrag entfallen dadurch 2,3 Prozent auf die Beschäftigten und 1,3 Prozent auf den Arbeitgeber, sonst je 1,8 Prozent.
Ist der Midijob in Sachsen teurer?
Nur bei der Pflegeversicherung und nur für den Beschäftigten. Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind bundesweit gleich, und auch der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung ist identisch. Der Mehrbetrag entspricht 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage aus Formel 2 und wächst von 0 Euro bei 603,01 Euro auf 10,00 Euro bei 2.000 Euro brutto. Bei 1.000 Euro sind es 2,84 Euro, bei 1.200 Euro 4,28 Euro im Monat.
Gilt die Sachsen-Regel nach Wohnort oder Arbeitsort?
Nach dem Beschäftigungsort im Sinne von Paragraf 9 SGB IV, also dem Ort, an dem die Arbeit tatsächlich verrichtet wird. Weder der Wohnsitz noch der Firmensitz zählen. Wer in Leipzig arbeitet und in Halle wohnt, fällt unter die Sachsen-Regel. Wer in Sachsen wohnt und in Berlin arbeitet, nicht.
Bekommen sächsische Beschäftigte den Buß- und Bettag als Ausgleich frei?
Ja, der Buß- und Bettag ist in Sachsen weiterhin ein gesetzlicher Feiertag und damit ein arbeitsfreier Tag mit Entgeltfortzahlung. Genau das ist die Gegenleistung für den höheren Beitragsanteil. Bei einem Midijob mit 1.200 Euro brutto stehen den 4,28 Euro Mehrbeitrag im Monat also ein zusätzlicher freier Tag im Jahr gegenüber.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto und Beiträge berechnen, mit Schalter für Sachsen
- Übergangsbereich 2026: neue Grenzen, Faktor F und die Formel erklärt
- Midijob und Krankenversicherung: was versichert ist und was es kostet
- Midijob-Tabelle 2026: Netto von 700 bis 2.000 Euro
- Midijob und Rente: volle Entgeltpunkte trotz reduzierter Beiträge
Quellen
- Paragraf 58 Abs. 1 und Abs. 3 SGB XI (Tragung der Beiträge, Sonderregelung für Länder ohne gestrichenen Feiertag), gesetze-im-internet.de
- Paragraf 9 SGB IV (Beschäftigungsort)
- Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich, Beitragsverteilung seit 1.10.2022)
- Paragraf 55 Abs. 3 SGB XI (Beitragszuschlag für Kinderlose, Abschläge ab dem zweiten Kind)
- lohn-info.de, "Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung in Sachsen"
- Die Techniker, Firmenkunden: Beitragstabelle Sachsen 2026 und FAQ zur Berechnung des Pflegebeitrags
- GKV-Spitzenverband, "Grundsätzliche Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung"
- TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Suchnummer 2031420) für Faktor F und Rundungsregeln
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