Ratgeber, Stand August 2026

Midijob melden: die Arbeitgeber-Checkliste 2026

Kurze Antwort: Im Meldeverfahren ist ein Midijobber ein ganz normaler versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Personengruppenschlüssel 101, Beitragsgruppe 1111, Anmeldung mit Abgabegrund 10. Nur drei Dinge sind anders. In jeder Entgeltmeldung steht das Kennzeichen Midijob mit dem Wert 0, 1 oder 2. Es werden zwei Entgelte gemeldet: die reduzierte beitragspflichtige Einnahme für die Beiträge und das tatsächliche Entgelt für die Rentenberechnung. Und die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld werden aus der reduzierten Einnahme berechnet, der Beitrag zur Unfallversicherung dagegen aus dem vollen Entgelt.

Der Übergangsbereich ist kein eigener Beschäftigungsstatus

Der häufigste Denkfehler in der Lohnbuchhaltung lautet: Ein Midijob sei so etwas wie ein größerer Minijob und brauche deshalb eigene Schlüssel, eine eigene Einzugsstelle oder ein eigenes Verfahren. Das ist falsch. Der Minijob ist ein eigener versicherungsrechtlicher Status mit eigener Einzugsstelle, eigenen Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüsseln und Pauschalabgaben. Der Übergangsbereich ist dagegen nur eine Rechenvorschrift für die Bemessungsgrundlagen in Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV. Versicherungspflicht, Einzugsstelle und Schlüsselzahlen bleiben unverändert.

Daraus folgt die ganze Checkliste. Alles läuft wie bei einer normalen Teilzeitkraft, mit genau drei Abweichungen:

ThemaWie bei jeder anderen TeilzeitkraftBesonderheit im Übergangsbereich
EinzugsstelleKrankenkasse der beschäftigten Personkeine
Personengruppenschlüssel101 (ohne besondere Merkmale)keine
Beitragsgruppenschlüssel1111 (volle Beiträge in allen vier Zweigen)keine
Abgabegründe und Fristen10, 30, 50 und die übrigen DEÜV-Gründekeine
Kennzeichen MidijobWert 0Wert 1 oder 2 setzen
Gemeldetes Entgeltein Wert, das tatsächliche Entgeltzwei Werte, reduziert und tatsächlich
Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldaus dem Arbeitsentgeltaus der reduzierten Einnahme
Beitrag zur Unfallversicherungaus dem Arbeitsentgeltkeine, immer volles Entgelt
Lohnsteuerindividuell nach ELStAMkeine, keine Pauschalierung möglich

Die drei fett markierten Zeilen sind der gesamte Unterschied. Wer sie beherrscht, macht im Übergangsbereich nichts falsch. Was der Übergangsbereich den Betrieb kostet, steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber wirklich; diese Seite behandelt das Verfahren.

Schritt 1: Die Einstufung vor der ersten Meldung

Bevor irgendetwas gemeldet wird, muss feststehen, ob der Übergangsbereich überhaupt anzuwenden ist. Maßgebend ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, nicht das Entgelt des ersten Monats. Es wird bei Beschäftigungsbeginn vorausschauend für zwölf Monate geschätzt und danach nur bei einer dauerhaften Änderung neu beurteilt.

  • Zwölf Monate hochrechnen. Laufendes Entgelt mal zwölf plus alle mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die Summe geteilt durch zwölf ergibt das regelmäßige Monatsentgelt.
  • Korridor prüfen. 2026 gilt der Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000,00 Euro im Monat, im Jahr also von 7.236,01 bis 24.000,00 Euro. Der Wert 2.000,00 Euro gehört noch dazu, weil Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV von "nicht mehr als 2.000 Euro" spricht.
  • Alle Beschäftigungen zusammenrechnen. Mehrere versicherungspflichtige Jobs werden addiert, und danach werden die Bemessungsgrundlagen anteilig auf die Arbeitgeber verteilt. Die Auskunft dazu schuldet die beschäftigte Person nach Paragraf 28o SGB IV, ein automatisches Verfahren der Kassen gibt es nicht.
  • Ausschlüsse beachten. Für zur Berufsausbildung Beschäftigte gilt der Übergangsbereich nach Paragraf 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV nicht, ebenso wenig für Beschäftigte im Sinne des Paragrafen 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB IV.
  • Ergebnis dokumentieren. Die Prognose gehört in die Entgeltunterlagen. Sie ist der Beleg dafür, dass die Einstufung im Zeitpunkt der Beurteilung richtig war, und schützt bei der Betriebsprüfung, auch wenn es später anders kam.

Die Prognose ist der Punkt, an dem die meisten Nachforderungen entstehen. Details zur Schätzung, zu Korrekturen und zu Monaten, die aus dem Korridor fallen, stehen in Midijob bei schwankendem Entgelt.

Schritt 2: Anmeldung und die übrigen Abgabegründe

Gemeldet wird an die Krankenkasse als Einzugsstelle, mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal, das seit dem 1. Juli 2024 die abgeschaltete Ausfüllhilfe sv.net ersetzt. Die Abgabegründe sind dieselben wie bei jeder anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung.

AbgabegrundAnlassFrist
10Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigungmit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn
11Anmeldung wegen Wechsel der Krankenkassemit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen
12Anmeldung wegen Wechsel der Beitragsgruppemit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen
13Anmeldung aus sonstigen Gründenmit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen
20Sofortmeldung in den Branchen des Paragrafen 28a Abs. 4 SGB IVspätestens bei Aufnahme der Beschäftigung
30Abmeldung wegen Ende der Beschäftigungmit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen
31, 32, 33Abmeldung wegen Kassenwechsel, Beitragsgruppenwechsel, sonstiger Gründemit der nächsten Abrechnung, spätestens sechs Wochen
40gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigunginnerhalb der Frist des Paragrafen 6 DEÜV
50Jahresmeldung für jede über den 31.12. hinaus bestehende Beschäftigungbis 15. Februar des Folgejahres
51, 52, 53Unterbrechungsmeldung wegen Entgeltersatzleistung, Elternzeit, Dienstpflichtinnerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Unterbrechungsmonats
54Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgeltmit der nächsten Abrechnung
92UV-Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaftbis 16. Februar des Folgejahres

Die Sofortmeldung nach Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV betrifft elf Wirtschaftszweige, unter anderem Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Speditions- und Logistikgewerbe, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Prostitutionsgewerbe sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe; das Fleischerhandwerk ist seit dem 1. Januar 2026 befristet ausgenommen. Sie geht nicht an die Krankenkasse, sondern unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung und ersetzt die Anmeldung mit Grund 10 nicht.

Kommt der Midijob aus einem bestehenden Minijob, ändert sich die Einzugsstelle. Dann wird bei der Minijob-Zentrale mit Grund 31 abgemeldet und bei der Krankenkasse mit Grund 11 angemeldet. Die Schritte dazu stehen in Vom Minijob in den Midijob wechseln.

Schritt 3: Die Schlüsselzahlen

Personengruppenschlüssel

Der dreistellige Personengruppenschlüssel beschreibt den Status der beschäftigten Person. Einen Schlüssel für den Übergangsbereich gibt es nicht, weil der Übergangsbereich kein Status ist. Für Midijobber gilt daher fast immer die 101.

SchlüsselBedeutungÜbergangsbereich anwendbar?
101sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmaleja, der Regelfall
102Auszubildende ohne besondere Merkmalenein, Paragraf 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV
105Praktikantinnen und Praktikantenje nach Art des Praktikums
106Werkstudentinnen und Werkstudentenja, aber nur in der Rentenversicherung
109geringfügig entlohnte Beschäftigtenein, Minijob unterhalb des Korridors
110kurzfristig Beschäftigtenein, versicherungsfrei
119, 120versicherungsfreie und versicherungspflichtige Altersrentnerja, mit reduziertem Beitragsumfang

Die Sonderfälle sind an anderer Stelle ausführlich behandelt: Azubi und Praktikant im Übergangsbereich, Midijob als Student und Midijob als Rentner.

Beitragsgruppenschlüssel

Der vierstellige Beitragsgruppenschlüssel sagt je Zweig, in welchem Umfang Beiträge zu zahlen sind. Die Reihenfolge ist Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

StelleZweigSchlüsselzahlen
1Krankenversicherung0 kein Beitrag, 1 allgemeiner Beitrag, 3 ermäßigter Beitrag, 4 und 5 landwirtschaftliche KV, 6 Pauschalbeitrag geringfügig Beschäftigte, 9 Firmenzahler
2Rentenversicherung0 kein Beitrag, 1 voller Beitrag, 3 halber Beitrag, 5 Pauschalbeitrag geringfügig Beschäftigte
3Arbeitslosenversicherung0 kein Beitrag, 1 voller Beitrag, 2 halber Beitrag
4Pflegeversicherung0 kein Beitrag, 1 voller Beitrag, 2 halber Beitrag

Für den normalen Midijob lautet der Schlüssel damit 1111. Er ist identisch mit dem einer Vollzeitkraft, denn im Übergangsbereich besteht in allen vier Zweigen volle Versicherungspflicht. Reduziert wird nicht der Umfang der Versicherung, sondern die Bemessungsgrundlage. Abweichende Kombinationen entstehen nur aus Gründen, die mit dem Übergangsbereich nichts zu tun haben, etwa bei Altersvollrentnern oder Werkstudenten.

Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung und die Abschläge für Kinder werden übrigens nicht über die Beitragsgruppe abgebildet, sondern über die Elterneigenschaft und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, die seit dem 1. Juli 2025 digital über das Verfahren DaBPV abgerufen werden. Wie sich das im Übergangsbereich auswirkt, steht in Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge.

Schritt 4: Die monatliche Abrechnung

Beitragsrechtlich ist der Übergangsbereich ein Zweischritt. Aus Formel 1 entsteht die beitragspflichtige Einnahme, aus der der Gesamtbeitrag je Zweig gebildet wird. Aus Formel 2 entsteht eine zweite, kleinere Bemessungsgrundlage, aus der nur der Beschäftigtenanteil gebildet wird. Der Arbeitgeberanteil ist die Differenz und liegt deshalb über der Hälfte. Für 2026 lauten die verkürzten Formeln:

  • Beitragspflichtige Einnahme: 1,145937223 mal Arbeitsentgelt minus 291,8744452
  • Bemessungsgrundlage der beschäftigten Person: 1,431639227 mal Arbeitsentgelt minus 863,2784538

Beide Zwischenwerte werden kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet, danach wird jeder Beitragsanteil einzeln gerundet. Ein durchgerechnetes Beispiel mit 1.200,00 Euro Monatsentgelt, durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, mit Kindern und außerhalb Sachsens:

ZweigSatzGesamtbeitrag aus 1.083,25Anteil Beschäftigte aus 854,69Anteil Arbeitgeber
Rentenversicherung18,6 %201,4879,49121,99
Arbeitslosenversicherung2,6 %28,1611,1117,05
Krankenversicherung allgemein14,6 %158,1662,3995,77
Zusatzbeitrag Krankenkasse2,9 %31,4212,3919,03
Pflegeversicherung3,6 %39,0015,3823,62
Summe42,3 %458,22180,76277,46

Alle Beträge in Euro. Der Beitragsnachweis weist je Beitragsgruppe den Gesamtbeitrag aus, also die dritte Spalte, nicht die Aufteilung. Die Aufteilung erscheint nur in der Entgeltabrechnung der beschäftigten Person. An der Untergrenze wird der Effekt extrem: Bei 604,00 Euro beträgt der Gesamtbeitrag 169,30 Euro, wovon die beschäftigte Person 0,30 Euro trägt und der Arbeitgeber 169,00 Euro. An der Obergrenze von 2.000,00 Euro teilen sich beide Seiten die 846,00 Euro wieder genau hälftig.

Die vollständige Herleitung der Formeln steht in Übergangsbereich 2026, die Werte für jedes Bruttoentgelt in der Midijob-Tabelle 2026.

Schritt 5: Umlagen und Unfallversicherung, zwei verschiedene Grundlagen

Hier entsteht der zweithäufigste Fehler. Die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage teilen das Schicksal der Beiträge und werden aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung folgt dagegen Paragraf 153 SGB VII und wird immer aus dem vollen Arbeitsentgelt erhoben. Dieselbe Trennung gilt für die Meldungen: Die UV-Jahresmeldung enthält das tatsächliche Entgelt.

PositionBemessungsgrundlageBei 1.200 Euro BruttoFalsch: aus dem vollen Entgelt
Umlage U1 (2,10 %)reduzierte Einnahme 1.083,2522,7525,20
Umlage U2 (0,44 %)reduzierte Einnahme 1.083,254,775,28
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)reduzierte Einnahme 1.083,251,621,80
Summe Umlagen29,1432,28
Beitrag zur Unfallversicherungvolles Entgelt 1.200,00nach Gefahrklasse der Berufsgenossenschaft

Alle Beträge in Euro. Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest, hier die Werte der Techniker Krankenkasse für 2026; die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 unverändert 0,15 Prozent. Am U1-Verfahren nehmen nur Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmern teil, wobei Teilzeitkräfte nach Paragraf 3 Abs. 1 AAG anteilig zählen; am U2-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil. Einmalzahlungen bleiben bei U1 und U2 außer Betracht, bei der Insolvenzgeldumlage werden sie mitgerechnet.

Schritt 6: Das Kennzeichen Midijob und die zwei Entgelte

Das ist der Kern des ganzen Verfahrens. Jede Entgeltmeldung, also Abmeldung, Jahresmeldung und Unterbrechungsmeldung, enthält ein Feld Kennzeichen Midijob. Es hieß bis zum 30. Juni 2019 Kennzeichen Gleitzone und wurde mit der Umbenennung der Regelung angepasst. Es kennt drei Werte:

WertBedeutungTypischer Fall
0kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichsnormale Beschäftigung, kein Midijob
1monatliches Arbeitsentgelt durchgehend im ÜbergangsbereichMidijob über den ganzen Meldezeitraum
2Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalbein Monat über 2.000 Euro wegen Weihnachtsgeld, Gehaltssprung mitten im Jahr, Beginn oder Ende des Übergangsbereichs im laufenden Jahr

Bei Kennzeichen 1 oder 2 sind zwei Entgelte zu übermitteln, und genau hier gehen Rentenanwartschaften verloren, wenn nur eines gefüllt wird:

  • Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt: die Summe der reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen nach Formel 1. Aus ihr wurden die Beiträge berechnet, sie ist die beitragsrechtliche Wahrheit.
  • Entgelt Rentenberechnung: das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, also der Betrag, der ohne die Regelungen zum Übergangsbereich beitragspflichtig gewesen wäre. Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI schreibt seit dem 1. Juli 2019 vor, dass Entgeltpunkte aus diesem Wert gebildet werden. Der Beitragsrabatt darf die Rente nicht schmälern.

Zwei Jahresmeldungen im Vergleich, jeweils für ein laufendes Monatsentgelt von 1.200,00 Euro:

Feld der JahresmeldungFall A: zwölf Monate 1.200 EuroFall B: elf Monate 1.200 plus Dezember 2.400 Euro
Kennzeichen Midijob12
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt12.999,0014.315,75
Entgelt Rentenberechnung14.400,0015.600,00
Entgelt der UV-Jahresmeldung14.400,0015.600,00
Differenz durch den Beitragsrabatt1.401,001.284,25

Alle Beträge in Euro, Werte für 2026 aus der Rechenlogik dieser Seite. In Fall B liegt der Dezember mit 2.400,00 Euro über der Obergrenze, für diesen Monat gelten deshalb die normalen hälftigen Sätze aus dem vollen Entgelt: 1.015,20 Euro Gesamtbeitrag, je 507,60 Euro für beide Seiten. Der Rest des Jahres bleibt Midijob, deshalb die 2 im Kennzeichen und nicht die 0. Am Jahresstatus ändert die Einmalzahlung nichts, solange die Jahresprognose 24.000 Euro nicht übersteigt. Ausführlich in Midijob mit Weihnachtsgeld.

Termine im Jahr 2026

Die Beiträge sind nach Paragraf 23 Abs. 1 SGB IV in voraussichtlicher Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle zwei Bankarbeitstage vorher vorliegen, also spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags um null Uhr; praktisch wird er am Tag davor übermittelt.

Monat 2026Beitragsnachweis liegt vorBeiträge fällig
Januar26.1.28.1.
Februar23.2.25.2.
März25.3.27.3.
April24.4.28.4.
Mai22.5.27.5.
Juni24.6.26.6.
Juli27.7.29.7.
August25.8.27.8.
September24.9.28.9.
Oktober26.10.28.10.
November24.11.26.11.
Dezember22.12.28.12.

Bankarbeitstage ohne Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage; der 24. und der 31. Dezember zählen nicht mit, was den Dezembertermin nach vorne zieht. Dazu kommen zwei feste Jahrestermine: die Jahresmeldung mit Abgabegrund 50 für jede über den 31. Dezember hinaus bestehende Beschäftigung bis zum 15. Februar des Folgejahres und die UV-Jahresmeldung mit Abgabegrund 92 an die Berufsgenossenschaft bis zum 16. Februar. Fällt der 15. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Entgeltunterlagen und Betriebsprüfung

Die Entgeltunterlagen nach Paragraf 8 der Beitragsverfahrensverordnung sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Im Übergangsbereich sollten sie zusätzlich zu den üblichen Angaben drei Dinge belegen, weil genau danach geprüft wird:

  • die Prognose des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei Beginn der Beschäftigung und bei jeder dauerhaften Änderung, mit Datum und Rechenweg,
  • die beiden Bemessungsgrundlagen je Abrechnungsmonat, also die reduzierte Einnahme und die Grundlage des Beschäftigtenanteils, nicht nur die Beitragsbeträge,
  • die Angaben zu weiteren Beschäftigungen, die die beschäftigte Person nach Paragraf 28o SGB IV gemacht hat, samt Datum der Auskunft.

Geprüft wird mindestens alle vier Jahre durch den Rentenversicherungsträger nach Paragraf 28p SGB IV. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ist nach Paragraf 28p Abs. 6a SGB IV seit dem 1. Januar 2023 für die Daten der Entgeltabrechnung und seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich für die Daten der Finanzbuchhaltung verpflichtend. Eine Befreiung auf Antrag beim zuständigen Prüfbüro ist nach Paragraf 126 SGB IV nur noch für Abrechnungszeiträume bis zum 31. Dezember 2026 möglich; ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht ausnahmslos. Wer heute noch befreit ist, sollte die Umstellung im Herbst 2026 einplanen.

Die acht häufigsten Fehler

  1. Nur ein Entgelt gemeldet. Fehlt das Feld Entgelt Rentenberechnung, bekommt die beschäftigte Person Entgeltpunkte aus der reduzierten Einnahme. Bei 1.200 Euro sind das 12.999 statt 14.400 Euro im Jahr, also rund zehn Prozent weniger Rente aus diesem Jahr.
  2. Umlagen aus dem vollen Entgelt berechnet. Kostet bei 1.200 Euro 3,14 Euro im Monat zu viel und fällt bei jeder Prüfung auf.
  3. Unfallversicherungsbeitrag aus der reduzierten Einnahme berechnet. Der umgekehrte Fehler und der teurere, weil er zur Nachforderung der Berufsgenossenschaft führt.
  4. Einstufung aus dem einzelnen Monat statt aus der Jahresprognose. Ein schwacher Monat macht aus einem Midijob keinen Minijob, ein starker Monat kippt ihn nicht aus dem Korridor.
  5. Kennzeichen 2 vergessen. Wenn ein Monat über 2.000 Euro liegt oder der Übergangsbereich mitten im Jahr beginnt oder endet, gehört die 2 in die Meldung, nicht die 1.
  6. Teilmonate nicht hochgerechnet. Bei Beginn oder Ende mitten im Monat wird zuerst auf einen vollen Monat hochgerechnet, dann werden die Formeln angewendet, und erst am Ende wird über die SV-Tage gekürzt. Der Weg steht in Midijob im Teilmonat.
  7. Mehrfachbeschäftigung ignoriert. Ohne Zusammenrechnung stimmen beide Bemessungsgrundlagen nicht, und der Arbeitgeberanteil ist falsch. Siehe Mehrfachbeschäftigung im Midijob.
  8. Übergangsbereich bei Auszubildenden angewendet. Paragraf 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV schließt sie aus, auch wenn die Ausbildungsvergütung mitten im Korridor liegt.

Die Checkliste auf einen Blick

  • Vor der Anmeldung: regelmäßiges Arbeitsentgelt für zwölf Monate prognostizieren, Einmalzahlungen einrechnen, weitere Beschäftigungen abfragen, Ergebnis dokumentieren.
  • Anmelden: bei der Krankenkasse mit Abgabegrund 10, Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1111, mit der ersten Entgeltabrechnung und spätestens sechs Wochen nach Beginn. In den elf Branchen des Paragrafen 28a Abs. 4 SGB IV zusätzlich die Sofortmeldung mit Grund 20 am ersten Tag.
  • Monatlich rechnen: Gesamtbeitrag aus Formel 1, Beschäftigtenanteil aus Formel 2, Arbeitgeberanteil als Differenz. Jeden Anteil einzeln runden.
  • Umlagen: U1, U2 und Insolvenzgeld aus der reduzierten Einnahme, Unfallversicherung aus dem vollen Entgelt.
  • Beitragsnachweis: Gesamtbeiträge je Beitragsgruppe, vorliegend spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag, Zahlung bis zum drittletzten.
  • Lohnsteuer: individuell nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, keine Pauschalierung. Was je Steuerklasse übrig bleibt, zeigt Lohnsteuer im Midijob.
  • Jede Entgeltmeldung: Kennzeichen Midijob setzen und beide Entgelte füllen.
  • Jahreswechsel: Jahresmeldung bis 15. Februar, UV-Jahresmeldung bis 16. Februar, neue Untergrenze und neuen Faktor F übernehmen.
  • Bei jeder dauerhaften Änderung: neu beurteilen, ob der Korridor noch eingehalten wird, und die Prognose zu den Unterlagen nehmen.
  • Gegenprobe: Einzelfälle mit dem Midijob-Rechner nachrechnen, er weist beide Bemessungsgrundlagen und die Anteile je Zweig getrennt aus.

Häufige Fragen

Welchen Personengruppenschlüssel und welche Beitragsgruppe hat ein Midijobber?

Es gibt keine eigenen Schlüssel für den Übergangsbereich. Ein Midijobber ohne weitere Besonderheiten wird mit dem Personengruppenschlüssel 101 gemeldet, also als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ohne besondere Merkmale, und mit der Beitragsgruppe 1111, also voller Beitrag in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Übergangsbereich verändert nur die Bemessungsgrundlagen und die Verteilung der Beiträge, nicht die Versicherungspflicht. Wo eine Person aus einem anderen Grund abweichende Schlüssel braucht, etwa als Werkstudentin mit Personengruppe 106 oder als Altersvollrentner mit Personengruppe 120, gelten diese Schlüssel weiter und der Übergangsbereich wird zusätzlich über das Kennzeichen Midijob abgebildet. Ausgenommen sind zur Berufsausbildung Beschäftigte: Für sie schließt Paragraf 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV den Übergangsbereich aus.

Was bedeutet das Kennzeichen Midijob in der DEÜV-Meldung?

Das Kennzeichen Midijob steht in jeder Entgeltmeldung, also in Abmeldung, Jahresmeldung und Unterbrechungsmeldung, und sagt der Einzugsstelle, ob im gemeldeten Zeitraum die Regeln des Übergangsbereichs angewendet wurden. Es kennt drei Werte: 0 bedeutet kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs, 1 bedeutet, dass das monatliche Arbeitsentgelt durchgehend zwischen 603,01 und 2.000,00 Euro lag, und 2 bedeutet, dass es teils innerhalb und teils außerhalb lag. Ein einzelner Monat mit Weihnachtsgeld über 2.000 Euro führt also zur 2, obwohl der Midijob im Rest des Jahres bestanden hat. Das Feld hieß bis zum 30. Juni 2019 Kennzeichen Gleitzone und wurde mit der Umbenennung der Regelung angepasst.

Welches Entgelt muss der Arbeitgeber im Midijob melden?

Beide. Als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt wird die reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach Formel 1 gemeldet, denn aus ihr wurden die Beiträge berechnet. Zusätzlich ist im Feld Entgelt Rentenberechnung das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt anzugeben, also der Betrag, der ohne die Regelungen zum Übergangsbereich beitragspflichtig gewesen wäre. Nur so kann die Rentenversicherung nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI die vollen Entgeltpunkte gutschreiben. Bei einem durchgehenden Monatsentgelt von 1.200 Euro stehen in der Jahresmeldung 2026 also 12.999,00 Euro als beitragspflichtiges Entgelt und 14.400,00 Euro als Entgelt für die Rentenberechnung. Fehlt der zweite Wert, verliert die beschäftigte Person Rentenanwartschaften.

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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619, Ausschluss der zur Berufsausbildung Beschäftigten in Satz 7), Paragrafen 23 Abs. 1, 28a, 28o und 28p SGB IV (Fälligkeit, Meldepflicht und Sofortmeldung, Auskunftspflicht der Beschäftigten, Betriebsprüfung und elektronisch unterstützte Betriebsprüfung nach Absatz 6a), Paragraf 126 SGB IV (Befreiung von der euBP für Zeiträume bis 31.12.2026), Paragrafen 6 und 8 DEÜV (Fristen für An- und Abmeldung), Paragraf 8 Beitragsverfahrensverordnung (Entgeltunterlagen), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragrafen 1 und 3 AAG (Umlagen U1 und U2, anteilige Zählung von Teilzeitkräften), Paragrafen 358 und 360 SGB III (Insolvenzgeldumlage), Paragraf 153 SGB VII (Beitragsberechnung der Unfallversicherung aus dem Arbeitsentgelt), Paragraf 55a SGB XI (digitaler Nachweis der Elterneigenschaft), alle über gesetze-im-internet.de. Zum Meldeverfahren im Übergangsbereich: Haufe, "Übergangsbereich, 10 Meldeverfahren" (Kennzeichen Midijob, Feld Entgelt Rentenberechnung, Entgelt der UV-Jahresmeldung); AOK Firmenkunden, "Beiträge im Übergangsbereich" (Kennzeichen 0, 1 und 2) sowie "DEÜV-Meldegründe und Fristen" und "Meldeschlüssel zu Personen, Tätigkeiten und Beitragsgruppen"; lohn-info.de zu Abgabegründen und Beitragsgruppenschlüsseln; Fälligkeitstermine 2026 nach AOK Firmenkunden, nachgerechnet über die Bankarbeitstage. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Umlagesätze im Beispiel nach der Techniker Krankenkasse für 2026 (U1 2,10 und U2 0,44 Prozent), Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent. Alle Beitrags- und Entgeltwerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Entgeltabrechnung, die Beurteilung der zuständigen Einzugsstelle und die Bescheide der Sozialversicherungsträger. Auskünfte zu Einzelfällen erteilen die Krankenkassen als Einzugsstellen kostenfrei.