Warum der erste Monat anders gerechnet wird
Die Formeln des Übergangsbereichs sind auf ein volles Monatsentgelt geeicht. Sie enthalten feste Konstanten, die aus der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und der Obergrenze von 2.000 Euro abgeleitet sind, und beide Zahlen beziehen sich auf einen ganzen Kalendermonat. Setzt man in eine solche Formel einen halben Monat ein, kommt kein halbes Ergebnis heraus, sondern ein falsches.
Ein Beispiel macht das sofort klar: Bei einem vereinbarten Monatsentgelt von 1.200 Euro und Beschäftigungsbeginn am 16. März 2026 werden 640 Euro ausgezahlt. Diese 640 Euro liegen zwar über der Geringfügigkeitsgrenze, aber ganz unten im Korridor. Die Formel für den Arbeitnehmeranteil würde daraus eine Bemessungsgrundlage von 52,97 Euro machen und einen Arbeitnehmerbeitrag von 11,21 Euro. Richtig sind 96,41 Euro, also fast das Neunfache. Der Grund: Die Beschäftigte verdient keine 640 Euro im Monat, sondern 1.200. Sie hat nur nicht den ganzen Monat gearbeitet.
Deshalb schreibt die Praxis der Einzugsstellen einen Umweg vor, der genau diesen Unterschied auffängt.
Wann ein Teilmonat entsteht
Von einem Teilentgeltzeitraum (auch Teillohnzahlungszeitraum) spricht man, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht für den vollen Kalendermonat besteht. Typische Fälle:
- Beginn der Beschäftigung im Laufe des Monats,
- Ende der Beschäftigung im Laufe des Monats, etwa durch Kündigung zur Monatsmitte,
- Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Beginn des Krankengeldbezugs,
- Beginn oder Ende von Elternzeit, Pflegezeit mit vollständiger Freistellung, freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst mitten im Monat,
- Beginn oder Ende des Bezugs von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Verletztengeld.
Nicht dazu gehört der Fall, in dem das Beschäftigungsverhältnis den ganzen Monat besteht und nur weniger Entgelt gezahlt wird. Dazu unten mehr im Abschnitt über unbezahlten Urlaub.
SV-Tage: die Währung der Beitragsberechnung
Die Sozialversicherung rechnet nicht mit dem Kalender, sondern mit einem genormten Monat. Nach Paragraf 123 Abs. 3 SGB VI werden bei der Berechnung von Geldbeträgen für einen Teilzeitraum das Kalenderjahr mit 360 Tagen, der Kalendermonat mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit sieben Tagen gerechnet. Daraus folgen zwei einfache Regeln:
- Ein voller Kalendermonat zählt immer 30 SV-Tage. Das gilt für den Februar mit 28 Tagen genauso wie für den Juli mit 31.
- Ein angebrochener Monat zählt die tatsächlichen Kalendertage, an denen das Beschäftigungsverhältnis bestand, höchstens jedoch 30.
| Zeitraum 2026 | Kalendertage | SV-Tage | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 1.2. bis 28.2. | 28 | 30 | voller Monat, immer 30 |
| 1.7. bis 31.7. | 31 | 30 | voller Monat, der 31. zählt nicht extra |
| 2.3. bis 31.3. | 30 | 30 | beitragsrechtlich ein voller Monat |
| 16.3. bis 31.3. | 16 | 16 | Beginn zur Monatsmitte |
| 16.2. bis 28.2. | 13 | 13 | im Februar bleiben nur 13 Tage übrig |
| 1.6. bis 12.6. | 12 | 12 | Ende zur Monatsmitte |
| 26.5. bis 31.5. | 6 | 6 | sehr kurzer Teilmonat |
Zwei Eigenheiten fallen dabei auf, und beide haben Folgen für den Beitrag. Wer am 2. März anfängt, sammelt 30 SV-Tage und zahlt damit Beiträge wie für einen vollen Monat, obwohl er einen Tag später gestartet ist. Wer am 16. Februar anfängt, hat dagegen nur 13 SV-Tage, weil der kurze Februar nicht auf 30 Tage aufgefüllt wird.
Die drei Schritte
Steht die Zahl der SV-Tage fest, läuft die Beitragsberechnung immer nach demselben Muster ab:
1. Hochrechnen: monatliches Entgelt = Teilentgelt x 30 / SV-Tage
2. Formeln: bE = 1,145937223 x Monatsentgelt - 291,8744452
bE(AN) = 1,431639227 x Monatsentgelt - 863,2784538
3. Kürzen: anteilige Werte = Ergebnis x SV-Tage / 30
Erst auf die beiden gekürzten Bemessungsgrundlagen werden die Beitragssätze angewendet, jeder Anteil einzeln kaufmännisch gerundet. Wichtig ist, dass beide Grundlagen gekürzt werden, die für den Gesamtbeitrag ebenso wie die für den Arbeitnehmeranteil. Wie die beiden Formeln zustande kommen, steht unter Übergangsbereich 2026.
Durchgerechnet: Beginn am 16. März 2026
Vereinbart sind 1.200 Euro im Monat. Der März wird mit 16 SV-Tagen abgerechnet, ausgezahlt werden nach der Dreißigstel-Methode 1.200 x 16 / 30 = 640,00 Euro.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Hochrechnung | 640,00 x 30 / 16 | 1.200,00 Euro |
| Prüfung | 603,01 bis 2.000,00 Euro? | ja, Übergangsbereich |
| Formel 1 (voller Monat) | 1,145937223 x 1.200,00 - 291,8744452 | 1.083,25 Euro |
| Formel 2 (voller Monat) | 1,431639227 x 1.200,00 - 863,2784538 | 854,69 Euro |
| Kürzung Formel 1 | 1.083,25 x 16 / 30 | 577,73 Euro |
| Kürzung Formel 2 | 854,69 x 16 / 30 | 455,83 Euro |
| Gesamtbeitrag | Sätze auf 577,73 Euro | 244,38 Euro |
| Arbeitnehmeranteil | Sätze auf 455,83 Euro | 96,41 Euro |
| Arbeitgeberanteil | 244,38 minus 96,41 | 147,97 Euro |
Werte 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Die Probe ist beruhigend einfach: Im vollen Monat zahlt dieselbe Beschäftigte 180,76 Euro. Mal 16 geteilt durch 30 ergibt 96,41 Euro. Der Beitrag ist also exakt taggenau anteilig, genau das soll die Hochrechnung leisten.
Teilmonate bei 1.200 Euro im Überblick
| Fall | SV-Tage | Teilentgelt | hochgerechnet | Grundlage gesamt | Grundlage Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| voller Monat | 30 | 1.200,00 | 1.200,00 | 1.083,25 | 854,69 | 458,22 | 180,76 | 277,46 |
| Ende 20.7. | 20 | 800,00 | 1.200,00 | 722,17 | 569,79 | 305,48 | 120,51 | 184,97 |
| Beginn 16.3. | 16 | 640,00 | 1.200,00 | 577,73 | 455,83 | 244,38 | 96,41 | 147,97 |
| Beginn 16.2. | 13 | 520,00 | 1.200,00 | 469,41 | 370,37 | 198,58 | 78,33 | 120,25 |
| Ende 12.6. | 12 | 480,00 | 1.200,00 | 433,30 | 341,88 | 183,28 | 72,30 | 110,98 |
| Beginn 21.4. | 10 | 400,00 | 1.200,00 | 361,08 | 284,90 | 152,74 | 60,26 | 92,48 |
| Beginn 26.5. | 6 | 240,00 | 1.200,00 | 216,65 | 170,94 | 91,66 | 36,16 | 55,50 |
Euro, Werte 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Teilentgelt nach der Dreißigstel-Methode, ohne Lohnsteuer. Die Spalte "hochgerechnet" ist in jeder Zeile dieselbe, und das ist der ganze Trick: Egal wie kurz der Teilmonat ist, für die Formel bleibt es eine Beschäftigung mit 1.200 Euro Monatsentgelt.
Der teure Rechenfehler
Wer die Hochrechnung weglässt und das Teilentgelt direkt in die Formel setzt, bekommt ein Ergebnis, das plausibel aussieht und trotzdem falsch ist. Für den Fall Beginn am 16. März mit 640 Euro Teilentgelt:
| Methode | Grundlage gesamt | Grundlage Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|
| richtig, mit Hochrechnung | 577,73 | 455,83 | 244,38 | 96,41 | 147,97 |
| falsch, 640,00 direkt in die Formel | 441,53 | 52,97 | 186,76 | 11,21 | 175,55 |
| Abweichung | -136,20 | -402,86 | -57,62 | -85,20 | +27,58 |
Euro, 2026. Der Fehler fällt in beide Richtungen aus: Der Gesamtbeitrag ist um 57,62 Euro zu niedrig, der Arbeitnehmeranteil sogar um 85,20 Euro, während der ausgewiesene Arbeitgeberanteil zu hoch erscheint. In der Betriebsprüfung wird die Differenz nachgefordert, und zwar für jeden betroffenen Ein- und Austrittsmonat. Bei einem Betrieb mit Personalwechsel summiert sich das schnell.
Der Grund für die schiefe Verteilung liegt in der Steigung der zweiten Formel. Sie beginnt bei 603,01 Euro exakt bei null und steigt danach steil an. Ein Entgelt von 640 Euro liegt fast am Nullpunkt, ein Entgelt von 1.200 Euro dagegen mitten im Korridor. Wer den Teilbetrag einsetzt, landet also nicht ein bisschen daneben, sondern im völlig falschen Bereich der Kurve.
Der Minijob-Trugschluss
Noch häufiger ist die Variante, bei der ein Teilmonat unter der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro landet und deshalb für einen Minijob gehalten wird. Das ist nie richtig: Über die Einstufung entscheidet allein das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, und das ergibt sich aus dem hochgerechneten Betrag.
| Fall | SV-Tage | Teilentgelt | hochgerechnet | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 720 Euro Monatsentgelt, Beginn 16.3. | 16 | 384,00 | 720,00 | 120,30 | 18,90 | 101,40 |
| 720 Euro Monatsentgelt, Beginn 21.4. | 10 | 240,00 | 720,00 | 75,18 | 11,81 | 63,37 |
| 900 Euro Monatsentgelt, Beginn 16.2. | 13 | 390,00 | 900,00 | 135,56 | 38,98 | 96,58 |
| 1.500 Euro Monatsentgelt, Beginn 26.5. | 6 | 300,00 | 1.500,00 | 120,72 | 54,32 | 66,40 |
| 1.800 Euro Monatsentgelt, Beginn 26.5. | 6 | 360,00 | 1.800,00 | 149,80 | 72,49 | 77,31 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Zum Vergleich: Würde man dieselben Teilbeträge als Monate unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze behandeln, käme in allen fünf Zeilen ein Arbeitnehmeranteil von 0,00 Euro heraus, bei 384 Euro Teilentgelt etwa ein Gesamtbeitrag von 107,52 statt 120,30 Euro. Der letzte Fall ist besonders deutlich: 360 Euro ausgezahltes Entgelt bei 1.800 Euro Monatsentgelt sind unstrittig ein Midijob, obwohl auf der Abrechnung ein Betrag steht, der nach Minijob aussieht.
Praktisch heißt das für Beschäftigte: Im ersten und letzten Monat steht auf der Abrechnung ein ungewohnt kleines Brutto, aber ein Beitrag, der nicht dazu zu passen scheint. Das ist kein Fehler. Und der Versicherungsschutz gilt vom ersten Tag an in vollem Umfang, siehe Midijob und Krankenversicherung.
Wenn die Hochrechnung aus dem Korridor führt
Die Prüfung, ob der Übergangsbereich gilt, findet immer am hochgerechneten Betrag statt. Der kann auch außerhalb von 603,01 bis 2.000 Euro landen, dann greifen die bekannten Sonderregeln. Beispiel: zehn SV-Tage, verschiedene Teilentgelte.
| Teilentgelt | hochgerechnet | Bereich | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|
| 190,00 | 570,00 | unter 603,01 | 53,18 | 0,00 | 53,18 |
| 201,00 | 603,00 | unter 603,01 | 56,26 | 0,00 | 56,26 |
| 210,00 | 630,00 | Übergangsbereich | 60,64 | 2,73 | 57,91 |
| 400,00 | 1.200,00 | Übergangsbereich | 152,74 | 60,26 | 92,48 |
| 660,00 | 1.980,00 | Übergangsbereich | 278,78 | 138,98 | 139,80 |
| 667,00 | 2.001,00 | über 2.000,00 | 282,14 | 141,07 | 141,07 |
| 700,00 | 2.100,00 | über 2.000,00 | 296,10 | 148,05 | 148,05 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, zehn SV-Tage. Die beiden Ränder verhalten sich so, wie man es aus vollen Monaten kennt:
- Hochgerechnet unter 603,01 Euro: Liegt das regelmäßige Entgelt im Übergangsbereich, wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem Faktor F von 0,6619 gebildet und die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil ist null. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein. Das ist derselbe Mechanismus wie bei schwankendem Entgelt.
- Hochgerechnet über 2.000 Euro: Bemessungsgrundlage ist das hochgerechnete Entgelt selbst, es gelten die regulären hälftigen Beitragssätze, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gleich viel.
Der Sprung zwischen der zweiten und der dritten Zeile ist kein Bruch: Bei 603,00 Euro hochgerechnet zahlen Beschäftigte null, bei 630,00 Euro 2,73 Euro. Die Kurve beginnt an der Untergrenze bei null und steigt von dort stetig.
Kein Teilmonat: unbezahlter Urlaub und Arbeitskampf
Es gibt Fälle, in denen weniger Entgelt gezahlt wird, obwohl das Beschäftigungsverhältnis den ganzen Monat besteht. Dann bleibt es bei 30 SV-Tagen, und es wird nicht hochgerechnet. Das gezahlte Teilentgelt gilt schlicht als das Monatsentgelt und geht so, wie es ist, in die Formel. Typische Fälle sind unbezahlter Urlaub, Arbeitskampf und unentschuldigtes Fehlen.
Bei unbezahltem Urlaub gilt die Beschäftigung nach Paragraf 7 Abs. 3 SGB IV als fortbestehend, allerdings längstens einen Monat. Dauert die Freistellung länger, endet die Beschäftigung mit Ablauf dieses Monats, und ab da entsteht doch ein Teilentgeltzeitraum mit Hochrechnung.
| Gezahlt im Monat | SV-Tage | Grundlage gesamt | Grundlage Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.200,00 (voll gearbeitet) | 30 | 1.083,25 | 854,69 | 458,22 | 180,76 | 277,46 |
| 900,00 | 30 | 739,47 | 425,20 | 312,78 | 89,93 | 222,85 |
| 720,00 | 30 | 533,20 | 167,50 | 225,54 | 35,44 | 190,10 |
| 600,00 | 30 | 397,14 | 0,00 | 167,98 | 0,00 | 167,98 |
| 400,00 | 30 | 264,76 | 0,00 | 112,00 | 0,00 | 112,00 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, regelmäßiges Entgelt 1.200 Euro. Der Unterschied zur Hochrechnung ist erheblich. Wer im März zwei Wochen unbezahlten Urlaub nimmt und 600 Euro erhält, zahlt keinen einzigen Cent Arbeitnehmerbeitrag. Wer stattdessen am 16. März neu anfängt und 640 Euro erhält, zahlt 96,41 Euro. Beide Male steht ein ähnlicher Betrag auf der Abrechnung, die Systematik dahinter ist eine ganz andere.
Wenn der Arbeitgeber anders anteilig rechnet
Die Zahl der SV-Tage steht fest, die Höhe des Teilentgelts nicht. Wie das anteilige Entgelt berechnet wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Verbreitet sind drei Maßstäbe, und sie führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Beispiel: 1.200 Euro Monatsentgelt, Beginn am 16. März 2026, immer 16 SV-Tage.
| Maßstab | Rechnung | Teilentgelt | hochgerechnet | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|---|---|
| Dreißigstel-Methode | 1.200 x 16 / 30 | 640,00 | 1.200,00 | 244,38 | 96,41 |
| tatsächliche Kalendertage | 1.200 x 16 / 31 | 619,35 | 1.161,28 | 234,36 | 90,15 |
| Arbeitstage (12 von 22) | 1.200 x 12 / 22 | 654,55 | 1.227,28 | 251,44 | 100,82 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Für die Sozialversicherung ist das kein Problem: Sie nimmt das tatsächlich gezahlte Entgelt und rechnet es mit den SV-Tagen hoch, egal wie es zustande gekommen ist. Es kann dabei sogar passieren, dass der hochgerechnete Betrag knapp über 2.000 Euro landet, obwohl das vereinbarte Monatsentgelt darunter liegt. Dann gilt für diesen einen Monat die reguläre Berechnung, an der Einstufung als Midijob ändert das nichts.
Arbeitgeberwechsel mitten im Monat
Wechselt jemand zur Monatsmitte den Arbeitgeber, rechnet jeder Betrieb seinen Teilmonat für sich. Beide Male läuft die Hochrechnung, beide Male wird gekürzt. Interessant wird die Summe, denn die Zahl der SV-Tage addiert sich nicht immer zu 30. Beispiel: zweimal 1.200 Euro Monatsentgelt, Wechsel zum 16.
| Monat 2026 | Arbeitgeber 1 | Arbeitgeber 2 | SV-Tage gesamt | Arbeitnehmer gesamt | gegenüber einem vollen Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| März (31 Tage) | 1. bis 15.3., 15 Tage, 90,39 | 16. bis 31.3., 16 Tage, 96,41 | 31 | 186,80 | +6,04 |
| April (30 Tage) | 1. bis 15.4., 15 Tage, 90,39 | 16. bis 30.4., 15 Tage, 90,39 | 30 | 180,78 | +0,02 |
| Februar (28 Tage) | 1. bis 15.2., 15 Tage, 90,39 | 16. bis 28.2., 13 Tage, 78,33 | 28 | 168,72 | -12,04 |
Euro, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Ein voller Monat bei einem Arbeitgeber kostet die Beschäftigte 180,76 Euro. Im März kommen durch den Wechsel 31 SV-Tage zusammen und damit etwas mehr, im Februar nur 28 und damit etwas weniger. Das ist kein Fehler, sondern die logische Folge davon, dass ein voller Monat pauschal 30 Tage zählt, Teilzeiträume aber taggenau.
Wichtig: Das ist etwas anderes als zwei Jobs gleichzeitig. Bei parallelen Beschäftigungen wird zusammengerechnet und die beitragspflichtige Einnahme auf die Arbeitgeber verteilt, siehe Midijob als Zweitjob. Beim Wechsel dagegen bleiben beide Beschäftigungen getrennt.
Einmalzahlungen im Teilmonat
Fällt in den Teilmonat eine Einmalzahlung, etwa eine Abschlussgratifikation im Austrittsmonat, wird sie nicht mit hochgerechnet. Hochgerechnet wird nur das laufende Arbeitsentgelt. Die Einmalzahlung wird dem hochgerechneten Betrag in voller Höhe hinzugerechnet, bevor die Formeln laufen. Sie kann dadurch dafür sorgen, dass die Obergrenze von 2.000 Euro gerissen wird und dieser Monat regulär abgerechnet wird. Die Systematik der Einmalzahlungen, die anteilige Jahresbetrachtung und die Märzklausel stehen unter Midijob mit Weihnachtsgeld.
Da hier mehrere Sonderregeln zusammentreffen, lohnt im Zweifel eine kurze Rückfrage bei der Einzugsstelle. Die Krankenkassen beantworten solche Einzelfragen für Arbeitgeber kostenlos.
Checkliste
- SV-Tage bestimmen: voller Kalendermonat immer 30, angebrochener Monat die tatsächlichen Kalendertage, höchstens 30.
- Teilentgelt auf einen Monatsbetrag hochrechnen: Teilentgelt x 30 / SV-Tage.
- Am hochgerechneten Betrag prüfen, ob 603,01 bis 2.000 Euro erreicht sind, nicht am ausgezahlten Betrag.
- Beide Formeln auf den hochgerechneten Betrag anwenden.
- Beide Ergebnisse anteilig kürzen: x SV-Tage / 30. Erst danach die Beitragssätze anwenden und jeden Anteil einzeln runden.
- Probe: Der Beitrag muss dem Anteil der SV-Tage am vollen Monat entsprechen. Bei 16 von 30 Tagen also 16 Dreißigstel des Monatsbeitrags.
- Kein Hochrechnen bei unbezahltem Urlaub, Arbeitskampf oder unentschuldigtem Fehlen. Dort bleiben es 30 SV-Tage und das gezahlte Entgelt gilt als Monatsentgelt.
- Einmalzahlungen nicht hochrechnen, sondern in voller Höhe hinzurechnen.
- Beschäftigte: Ein kleines Brutto im ersten oder letzten Monat macht aus dem Midijob keinen Minijob. Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag.
Häufige Fragen
Wie wird ein Midijob abgerechnet, wenn er mitten im Monat beginnt?
In drei Schritten. Erstens wird das für den Teilmonat gezahlte Entgelt auf einen vollen Monat hochgerechnet: Teilentgelt mal 30 geteilt durch die Sozialversicherungstage. Zweitens wird dieser Monatsbetrag durch die beiden Formeln des Übergangsbereichs geschickt, die die beitragspflichtige Einnahme und die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil ergeben. Drittens werden beide Ergebnisse wieder anteilig gekürzt, also mal Sozialversicherungstage geteilt durch 30. Erst auf diese gekürzten Werte werden die Beitragssätze angewendet.
Wie viele SV-Tage hat ein angebrochener Monat?
Ein voller Kalendermonat zählt immer 30 Sozialversicherungstage, auch der Februar mit 28 Tagen und Monate mit 31 Tagen. Umfasst der Zeitraum keinen vollen Kalendermonat, sind die tatsächlichen Kalendertage maßgebend, höchstens jedoch 30. Wer am 16. März 2026 anfängt, hat 16 SV-Tage, wer am 16. Februar 2026 anfängt, hat 13. Wer am 2. März anfängt, kommt auf 30 und damit beitragsrechtlich auf einen vollen Monat.
Ist ein Teilmonat unter 603 Euro ein Minijob?
Nein. Über die Einstufung entscheidet das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, nicht der ausgezahlte Teilbetrag. Bei 720 Euro Monatsentgelt und Beginn am 16. März werden nur 384 Euro ausgezahlt, hochgerechnet sind das aber wieder 720 Euro und damit ein Midijob. Wer den Teilbetrag ohne Hochrechnung durch die Formel schickt, landet fälschlich unter der Geringfügigkeitsgrenze und weist einen Arbeitnehmeranteil von null aus statt der korrekten 18,90 Euro.
Warum ist mein Beitrag im ersten Monat höher, als ich erwartet habe?
Weil der Beitrag nicht aus dem kleinen ausgezahlten Betrag berechnet wird, sondern aus dem hochgerechneten Monatsentgelt und dann taggenau gekürzt wird. Bei 1.200 Euro Monatsentgelt und Beginn am 16. März zahlen Sie 96,41 Euro statt der 11,21 Euro, die eine Rechnung direkt aus den 640 Euro Teilentgelt ergeben würde. Der Beitrag entspricht damit genau 16 Dreißigsteln des vollen Monatsbeitrags von 180,76 Euro. Zu wenig zahlen Sie also nicht, und zu viel auch nicht.
Gilt die Hochrechnung auch bei unbezahltem Urlaub?
Nein. Bei unbezahltem Urlaub, Arbeitskampf oder unentschuldigtem Fehlen besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter, es bleibt bei 30 SV-Tagen, und das tatsächlich gezahlte Entgelt gilt ohne Umrechnung als Monatsentgelt. Bei 600 Euro statt 1.200 Euro fällt dadurch gar kein Arbeitnehmeranteil an, der Arbeitgeber trägt die 167,98 Euro allein. Nach Paragraf 7 Abs. 3 SGB IV gilt das allerdings längstens einen Monat, danach endet die Beschäftigung und es entsteht doch ein Teilentgeltzeitraum.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Beiträge und Netto für jedes Bruttoentgelt berechnen
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- Midijob bei schwankendem Entgelt: Jahresprognose, Abrechnung und Korrektur
- Midijob als Zweitjob: Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- Midijob mit Weihnachtsgeld: Einmalzahlungen und die 2.000-Euro-Grenze
- Minijob oder Midijob: wo die Grenze liegt und was sich lohnt
Quellen
- Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich, beitragspflichtige Einnahme, Beitragsverteilung), gesetze-im-internet.de
- Paragraf 123 Abs. 3 SGB VI (Berechnung von Geldbeträgen für einen Teilzeitraum: Kalenderjahr 360 Tage, Kalendermonat 30 Tage, Kalenderwoche sieben Tage)
- Paragraf 7 Abs. 3 SGB IV (Fortbestehen der Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, längstens einen Monat)
- Paragraf 2 Beitragsverfahrensverordnung (Berechnungsvorgang und Rundung der Beitragsanteile im Übergangsbereich)
- Haufe, "Übergangsbereich: Beitragsberechnung, 3.3 Teilmonate" (monatliches Arbeitsentgelt = anteiliges Arbeitsentgelt x 30 / Kalendertage, anschließend Kürzung beider Bemessungsgrundlagen mit den Beitragstagen geteilt durch 30)
- Haufe, "Übergangsbereich, 7 Teilmonate" (Anlässe für Teilmonate, abweichende arbeits- und tarifvertragliche Berechnung des Teilarbeitsentgelts, unbezahlter Urlaub)
- Haufe, "Sozialversicherungstage" (voller Kalendermonat immer 30 Tage, sonst die tatsächlichen Beitragstage, Beispiele 1.2. bis 28.2. gleich 30 und 1.7. bis 31.7. gleich 30)
- lohn-info.de, "Übergangsbereich (früher Gleitzone)" und "Teillohnzahlungszeiträume im Sinne der Sozialversicherung" (Rechenschritte, Fälle mit vollen 30 SV-Tagen trotz Teilarbeitsentgelt)
- DATEV Wissensplattform, "Midijob / Übergangsbereich abrechnen" (Umrechnungsformel Betrag mal zu bezahlende Kalendertage geteilt durch 30, Behandlung von Einmalzahlungen)
- TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Suchnummer 2031420) für Faktor F, Formeln und Rundungsregeln 2026
Alle Beitragswerte auf dieser Seite wurden mit der Rechenlogik dieser Website berechnet (Werte 2026, Faktor F 0,6619, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, ein Kind, Rundung wie bei den Einzugsstellen: jeder Anteil einzeln kaufmännisch auf zwei Stellen).
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Sozial- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers und die Auskunft der zuständigen Einzugsstelle.