Zwei getrennte Dinge: Elternzeit und Elterngeld
Beim Thema Midijob und Elternzeit werden zwei Regelwerke leicht durcheinandergebracht. Sie hängen zwar zusammen, funktionieren aber unabhängig.
- Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach dem BEEG. Sie regelt, ob und wie viel Sie in dieser Zeit arbeiten dürfen, ohne die Elternzeit zu verlieren.
- Elterngeld ist die Geldleistung, die den Einkommensausfall abfedert. Sie regelt, wie sich ein Zuverdienst auf die ausgezahlte Summe auswirkt.
Ein Midijob kann also arbeitsrechtlich völlig in Ordnung sein und trotzdem das Elterngeld kürzen. Beide Punkte muss man deshalb getrennt durchrechnen. Was der Midijob an Beiträgen und Netto bringt, zeigt diese Seite und der Midijob-Rechner; die genaue Elterngeld-Höhe berechnet die Elterngeldstelle.
Wie viele Stunden sind in der Elternzeit erlaubt?
Seit der Reform gilt für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, eine Grenze von 32 Wochenstunden (Paragraf 15 Abs. 4 BEEG, vorher 30 Stunden). Wer darüber arbeitet, ist keine Person in Elternzeit mehr. Ein Midijob bleibt mit maximal rund 138 Monatsstunden beim Mindestlohn deutlich unter dieser Grenze.
Bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten und einem Arbeitsverhältnis, das länger als sechs Monate besteht, haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden (Paragraf 15 Abs. 5 bis 7 BEEG). Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Wie viele Stunden zu welchem Bruttoentgelt gehören, steht ausführlich unter Midijob: wie viele Stunden.
Beiträge im Midijob während der Elternzeit
Ein Midijob ist auch in der Elternzeit eine ganz normale versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Beiträge werden nach der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Methode berechnet: der Gesamtbeitrag aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, Ihr Anteil aus einer zweiten, noch niedrigeren Bemessungsgrundlage. Die folgende Tabelle rechnet vom Mindestlohn 13,90 Euro auf typische Wochenstunden hoch.
| Wochenstunden | Std. pro Monat | Brutto | beitragspflichtige Einnahme | Ihr SV-Anteil | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 Std. | 43,3 | 602,33 | Minijob | 21,68 | 580,65 |
| 12 Std. | 52,0 | 722,80 | 536,41 | 36,28 | 686,52 |
| 15 Std. | 65,0 | 903,50 | 743,48 | 90,99 | 812,51 |
| 18 Std. | 78,0 | 1.084,20 | 950,55 | 145,71 | 938,49 |
| 20 Std. | 86,7 | 1.204,67 | 1.088,60 | 182,18 | 1.022,49 |
| 25 Std. | 108,3 | 1.505,83 | 1.433,71 | 273,37 | 1.217,71 |
| 32 Std. | 138,7 | 1.927,47 | 1.916,89 | 401,03 | 1.454,78 |
Alle Beträge in Euro pro Monat, Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026. Monatsstunden aus 4,33 Wochen gerechnet. Auffällig: Bei 10 Wochenstunden landen Sie mit 602,33 Euro noch knapp unter der Minijob-Grenze von 603 Euro, dann zahlen Sie nur den Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent und sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Erst ab dem ersten Cent über 603 Euro sind Sie voll im Übergangsbereich. Der genaue Punkt, an dem sich das lohnt, ist unter Minijob oder Midijob beschrieben.
Krankenversicherung: Familienversicherung endet im Midijob
Wer vor der Elternzeit gesetzlich pflichtversichert war und in der Elternzeit nur Elterngeld bezieht, bleibt beitragsfrei versichert. Nehmen Sie aber einen Midijob auf, ändert sich das, denn die beitragsfreie Familienversicherung ist an eine Einkommensgrenze gebunden.
- 565 Euro im Monat ist 2026 die allgemeine Grenze für die Familienversicherung (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße).
- 603 Euro gilt nur für einen reinen Minijob.
- Ein Midijob liegt über beiden Grenzen. Sie sind deshalb durch die Beschäftigung selbst pflichtversichert in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zahlen aber die reduzierten Beiträge des Übergangsbereichs.
Das ist kein Nachteil: Sie haben einen eigenen, vollwertigen Krankenversicherungsschutz und erwerben Ansprüche, ohne den vollen halben Beitragssatz zu zahlen. Was der Schutz umfasst und was er kostet, steht unter Midijob und Krankenversicherung. Für die spätere Rente zählt außerdem das volle Entgelt, nicht die reduzierte Bemessung, siehe Midijob und Rente.
Wie der Midijob das Elterngeld kürzt
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Geburt wegfällt. Arbeiten Sie im Elterngeld-Bezug weiter, fällt weniger Einkommen weg, also gibt es weniger Elterngeld. Gerechnet wird nach der Differenzmethode: Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Unterschieds zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Bezugs. Auch während der Elterngeldmonate gilt die Grenze von 32 Wochenstunden (Paragraf 1 Abs. 6 BEEG).
Beim Basiselterngeld schlägt der Zuverdienst voll durch: Verdienen Sie im Midijob viel, bleibt vom Elterngeld wenig übrig. Das ElterngeldPlus ist genau für diese Fälle gemacht. Es läuft doppelt so lange, halbiert dafür den monatlichen Betrag und deckelt die Anrechnung, sodass der Zuverdienst nicht so stark abgezogen wird. Für einen Midijob neben dem Elterngeld ist ElterngeldPlus deshalb fast immer die bessere Wahl.
Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt, der Elterngeldvariante und Ihrer Steuerklasse ab und wird von der Elterngeldstelle festgesetzt. Verbindliche Zahlen liefert nur der amtliche Elterngeldrechner des Bundes, nicht dieser Rechner. Was der Midijob selbst an Netto einbringt, sehen Sie in der Tabelle oben und in der Midijob-Tabelle 2026.
Ein Rechenbeispiel für die Beiträge
Angenommen, Sie arbeiten in der Elternzeit 15 Stunden pro Woche zum Mindestlohn, also 903,50 Euro brutto im Monat. Ihr Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt dann 90,99 Euro statt der rund 190 Euro, die beim vollen halben Beitragssatz fällig wären. Netto bleiben 812,51 Euro. Dieses Einkommen wird beim Elterngeld angerechnet, die Beitragsersparnis des Übergangsbereichs erhöht dabei sogar Ihr anrechenbares Netto etwas. Ob sich das lohnt, hängt allein von Ihrer Elterngeldvariante ab.
Häufige Fragen
Darf man in der Elternzeit einen Midijob machen?
Ja. In der Elternzeit sind nach Paragraf 15 Abs. 4 BEEG bis zu 32 Wochenstunden erlaubt (für Kinder ab dem 1. September 2021 geboren). Ein Midijob mit einem Entgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt darunter. Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Die Beiträge sind reduziert, das Einkommen wird aber auf das Elterngeld angerechnet.
Wird ein Midijob auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Wer während des Bezugs arbeitet, bekommt das Einkommen nach der Differenzmethode angerechnet: Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des durch die Geburt wegfallenden Einkommens. Verdienen Sie im Midijob weiter, sinkt das Elterngeld. Beim Basiselterngeld fällt die Kürzung stärker aus als beim ElterngeldPlus, das für Teilzeit gedacht ist und die Anrechnung deckelt. Die genaue Höhe setzt die Elterngeldstelle fest.
Bleibt man im Midijob während der Elternzeit familienversichert?
Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung endet 2026 bei einem regelmäßigen Einkommen über 565 Euro im Monat, für Minijobs gilt die Grenze von 603 Euro. Ein Midijob liegt darüber, deshalb sind Sie durch die Beschäftigung selbst pflichtversichert. Die Beiträge fallen aber reduziert aus, bei 903,50 Euro brutto sind es rund 91 Euro Arbeitnehmeranteil.
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- Midijob-Rechner 2026: Netto und Beiträge berechnen
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- Midijob und Krankenversicherung: was versichert ist und was es kostet
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- Minijob oder Midijob: wo die Grenze liegt und was sich lohnt
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 1 Abs. 6 und Paragraf 15 Abs. 4 bis 7 BEEG (gesetze-im-internet.de), Paragraf 10 SGB V zur Familienversicherung, Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV zum Übergangsbereich sowie das Familienportal des Bundes (familienportal.de) zu Teilzeit und Elterngeld. Beitrags- und Netto-Werte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, die Einkommensgrenze der Familienversicherung nach dem Wert für 2026 (565 Euro).
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Juli 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Elterngeld- oder Rechtsberatung. Die verbindliche Elterngeld-Höhe setzt allein die Elterngeldstelle fest.