Ratgeber, Stand September 2026

Midijob und Selbstständigkeit 2026: Wann Kranken- und Pflegeversicherung entfallen

Kurze Antwort: Alles hängt an einer einzigen Einstufung durch die Krankenkasse. Ist die Selbstständigkeit nebenberuflich, läuft der Midijob ganz normal, und der Gewinn bleibt in der Krankenversicherung beitragsfrei. Ist sie hauptberuflich, wird die Beschäftigung nach Paragraf 5 Abs. 5 SGB V kranken- und pflegeversicherungsfrei: Bei 1.200 Euro Brutto zahlen Sie dann nur noch 90,60 Euro statt 180,76 Euro für Rente und Arbeitslosenversicherung. Ein Gewinn ist das trotzdem selten, denn Ihre eigene freiwillige Krankenkasse rechnet dasselbe Arbeitsentgelt mit vollen 20,5 Prozent an. Unterm Strich kostet derselbe Midijob dann 155,84 Euro mehr.

Die eine Frage, die alles entscheidet

Ein Midijob neben einer selbstständigen Tätigkeit ist erlaubt, muss nicht genehmigt werden und ändert an der Selbstständigkeit rechtlich nichts. Trotzdem gibt es kaum eine Konstellation im Übergangsbereich, in der so viel Geld an einer einzigen Verwaltungsentscheidung hängt. Die Krankenkasse prüft nämlich, ob die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Von dieser Einstufung hängen drei Dinge ab, die zusammen mehrere hundert Euro im Monat ausmachen können:

  • ob in der Beschäftigung überhaupt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht entsteht,
  • ob der Gewinn aus der Selbstständigkeit beitragsfrei bleibt oder voll verbeitragt wird,
  • und ob der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs auf alle vier Zweige wirkt oder nur auf zwei.

Die gesetzliche Grundlage ist ein einziger Satz. Paragraf 5 Abs. 5 SGB V bestimmt: "Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist." Absatz 1 Nummer 1 ist genau die Vorschrift, die sonst jeden Beschäftigten in die gesetzliche Krankenversicherung bringt, also auch jeden Midijobber. Die Pflegeversicherung folgt automatisch, weil Paragraf 20 Abs. 1 SGB XI an die Krankenversicherungspflicht anknüpft.

Wichtig: Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Eine Beschäftigung neben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit bleibt dort in vollem Umfang versicherungspflichtig. Es entfallen also nie alle Beiträge, sondern immer nur zwei von vier Zweigen.

Wann eine Selbstständigkeit hauptberuflich ist

Das Gesetz definiert den Begriff nicht. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Hauptberuflich ist eine selbstständige Tätigkeit, wenn sie die übrigen Erwerbstätigkeiten nach wirtschaftlicher Bedeutung und zeitlichem Aufwand zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit bildet. Weil das im Einzelfall schwer zu greifen ist, arbeiten die Krankenkassen mit Vermutungsregeln aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände zur hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit.

SachverhaltVermutungWerte 2026
Mehr als 30 Wochenstunden selbstständighauptberuflichunabhängig vom Gewinn
20 bis 30 Wochenstunden selbstständig und das Arbeitseinkommen ist die HaupteinnahmequellehauptberuflichGewinn über 1.977,50 Euro im Monat
Mindestens ein Arbeitnehmer im Betrieb mehr als geringfügig beschäftigthauptberuflich (gesetzliche Vermutung nach Paragraf 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V)über 603 Euro Monatslohn des Mitarbeiters
Daneben eine Vollzeitbeschäftigungnebenberuflichwiderlegt die Hauptberuflichkeit
Daneben eine Beschäftigung über 20 Wochenstunden mit Entgelt über der halben BezugsgrößenebenberuflichEntgelt über 1.977,50 Euro im Monat

Die Zahl 1.977,50 Euro ist die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV, die 2026 bei 3.955 Euro liegt. Sie ist zum Jahreswechsel von 3.745 Euro gestiegen, die halbe Bezugsgröße also von 1.872,50 Euro.

Warum ein Midijob die Hauptberuflichkeit fast nie widerlegen kann

Hier liegt der eigentliche Kern des Themas, und er wird selten ausgesprochen. Die beiden Regeln, mit denen sich eine Beschäftigung gegen die Selbstständigkeit durchsetzt, sind für einen Midijob praktisch unerreichbar:

  • Vollzeit ist im Übergangsbereich ausgeschlossen. Zum Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht die Obergrenze von 2.000 Euro rund 143,88 Stunden im Monat, also 33,2 Wochenstunden. Wer Vollzeit arbeitet und dabei unter 2.000 Euro bleibt, verstößt gegen den Mindestlohn.
  • Die zweite Regel verlangt mehr als 20 Wochenstunden und über 1.977,50 Euro Entgelt. Der Übergangsbereich endet bei 2.000 Euro. Es bleibt also ein Fenster von genau 22,50 Euro, nämlich Entgelte von 1.977,51 bis 2.000,00 Euro. Bei mehr als 20 Wochenstunden bedeutet das einen Stundenlohn zwischen rund 22,82 und 23,07 Euro.

Praktisch heißt das: Wer hauptberuflich selbstständig ist und daneben einen Midijob annimmt, bleibt hauptberuflich selbstständig. Umgekehrt gilt aber genauso, dass ein Midijob mit 800 Euro neben einer kleinen Selbstständigkeit diese nicht automatisch hauptberuflich macht. Ohne Angestellte, mit wenigen Wochenstunden und kleinem Gewinn kann sie nebenberuflich bleiben. Nur ist der Midijob dann eben auch kein Gegengewicht, das die Waage kippt, sobald der Gewinn wächst.

Die Einstufung ist eine Prognose, keine Momentaufnahme. Die Kasse fragt in der Regel mit einem Fragebogen nach Wochenstunden, Gewinn und Angestellten und entscheidet für die Zukunft. Ändert sich die Lage dauerhaft, muss das gemeldet werden. Rückwirkende Änderungen der Einstufung sind möglich und führen zu Nachforderungen auf beiden Seiten, beim Arbeitgeber wie bei der eigenen Versicherung.

Fall 1: nebenberuflich selbstständig, ganz normaler Midijob

Bleibt die Selbstständigkeit nebenberuflich, passiert im Midijob nichts Besonderes. Alle vier Versicherungszweige greifen, der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs wirkt voll, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. Die Beträge stehen im Midijob-Rechner und in der Beitragstabelle 2026.

Der eigentliche Vorteil steckt aber woanders, und er wird häufig übersehen: Für versicherungspflichtig Beschäftigte zählt Paragraf 226 Abs. 1 SGB V abschließend auf, woraus die Krankenkassenbeiträge bemessen werden. Arbeitseinkommen, also der steuerliche Gewinn aus der Selbstständigkeit, steht dort nur in Nummer 4 und nur, "soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird".

Der Gewinn ist beitragsfrei. Wer über den Midijob krankenversicherungspflichtig ist und daneben nebenberuflich selbstständig arbeitet, zahlt auf den Gewinn keinen Cent Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Midijob mit 700 Euro kostet in Kranken- und Pflegeversicherung genau die 14,65 Euro Arbeitnehmeranteil aus den 700 Euro, ob nebenher 200 oder 2.000 Euro Gewinn anfallen. Das gilt allerdings nur so lange, wie die Kasse die Selbstständigkeit als nebenberuflich einstuft, und genau diese Einstufung kippt mit wachsendem Gewinn.

Für Rentnerinnen und Rentner gilt das nicht, weil bei ihnen Nummer 4 greift. Dieser Sonderfall steht in Midijob für Rentner.

Fall 2: hauptberuflich selbstständig, Beitragsgruppe 0110

Stuft die Kasse die Selbstständigkeit als hauptberuflich ein, meldet der Arbeitgeber die Beschäftigung mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110: keine Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, keine Pflegeversicherung. Der Personengruppenschlüssel bleibt in der Regel 101.

ZweigStelle im SchlüsselWertRechtsgrundlage
Krankenversicherung10 (keine Beiträge)Paragraf 5 Abs. 5 SGB V
Rentenversicherung21 (voller Beitrag)Paragraf 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Arbeitslosenversicherung31 (voller Beitrag)Paragraf 25 Abs. 1 SGB III
Pflegeversicherung40 (keine Beiträge)Paragraf 20 Abs. 1 SGB XI

Der Übergangsbereich gilt dabei unverändert. Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV senkt die beitragspflichtige Einnahme für jeden Zweig, in dem Beitragspflicht besteht; der Faktor F von 0,6619 bleibt derselbe, auch wenn zwei Zweige wegfallen. Wie die beiden Formeln funktionieren, steht in Übergangsbereich 2026 und in der Methodik.

Beiträge 2026 ohne Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Werte in Euro je Monat, gerechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 (Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent).

Bruttobeitragspflichtige EinnahmeRente (AN)Arbeitslos (AN)Arbeitnehmer gesamtohne ÜbergangsbereichRabattArbeitgeber
604,00400,270,130,020,1564,0263,8784,71
700,00510,2812,911,8114,7274,2059,4893,46
800,00624,8826,233,6729,9084,8054,90102,56
1.000,00854,0652,867,3960,25106,0045,75120,81
1.200,001.083,2579,4911,1190,60127,2036,60139,04
1.400,001.312,44106,1114,83120,94148,4027,46157,30
1.600,001.541,63132,7418,56151,30169,6018,30175,52
1.800,001.770,81159,3722,28181,65190,809,15193,77
2.000,002.000,00186,0026,00212,00212,000,00212,00

Die Spalte "ohne Übergangsbereich" zeigt, was bei hälftiger Beitragstragung aus dem vollen Entgelt fällig wäre, also 10,6 Prozent. An der Untergrenze kostet die Beschäftigung den Beschäftigten 15 Cent im Monat, an der Obergrenze verschwindet der Rabatt vollständig. Zum Vergleich: Mit Kranken- und Pflegeversicherung wären bei 1.200 Euro 180,76 Euro fällig, bei 2.000 Euro 423,00 Euro.

Der Denkfehler: Die gesparte Krankenversicherung ist keine Ersparnis

Auf den ersten Blick sieht die Versicherungsfreiheit nach einem Geschenk aus: bei 1.200 Euro 90,16 Euro weniger Kranken- und Pflegeversicherung im Monat. Nur zahlt eine hauptberuflich selbstständige Person ihre Krankenversicherung ohnehin selbst, und dort taucht dasselbe Arbeitsentgelt wieder auf.

Freiwillig gesetzlich Versicherte werden nach Paragraf 240 SGB V nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft. Paragraf 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler nennt als beitragspflichtige Einnahmen ausdrücklich das Arbeitsentgelt neben dem Arbeitseinkommen und schließt eine Verminderung wegen der Zweckbestimmung einzelner Einnahmen aus. Die Absenkung des Übergangsbereichs wirkt dort nicht, denn Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV regelt nur die Beiträge aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Kasse setzt also das volle Arbeitsentgelt an.

BruttoFall 1: nebenberuflich, voller MidijobFall 2: hauptberuflich, Rente und Arbeitslosplus 20,5 Prozent im freiwilligen BeitragFall 2 gesamtMehrkosten
700,0029,3714,72143,50158,22+128,85
800,0059,6629,90164,00193,90+134,24
1.000,00120,2160,25205,00265,25+145,04
1.200,00180,7690,60246,00336,60+155,84
1.400,00241,31120,94287,00407,94+166,63
1.600,00301,89151,30328,00479,30+177,41
1.800,00362,45181,65369,00550,65+188,20
2.000,00423,00212,00410,00622,00+199,00

Die 20,5 Prozent setzen sich aus dem ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 14,0 Prozent, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und der Pflegeversicherung von 3,6 Prozent zusammen. Wer den Krankengeldanspruch mitversichert, zahlt den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und damit 21,1 Prozent, bei 1.200 Euro also 253,20 statt 246,00 Euro. Kinderlose ab 23 Jahren kommen jeweils 0,6 Prozentpunkte darauf.

Zwei Ausnahmen von dieser Rechnung. Erstens greift nach unten die Mindestbemessungsgrundlage: Freiwillig Versicherte zahlen 2026 mindestens aus 1.318,33 Euro im Monat (ein Drittel der Bezugsgröße), also mindestens 270,26 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mit Gewinn und Arbeitsentgelt zusammen darunter bleibt, zahlt nur diesen Mindestbeitrag und für das Entgelt nichts extra. Zweitens greift nach oben die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr): Wer sie mit dem Gewinn allein schon überschreitet, zahlt für den Midijob ebenfalls nichts zusätzlich.

Privat Versicherte stehen anders da: Die Prämie richtet sich nach Alter, Tarif und Gesundheitszustand, nicht nach dem Einkommen. Für sie ist die Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung tatsächlich ein reiner Vorteil, weil das Arbeitsentgelt nirgends noch einmal verbeitragt wird. Einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung gibt es dabei allerdings nicht: Paragraf 257 SGB V setzt voraus, dass die Versicherungsfreiheit auf dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder einer Befreiung beruht. Wer nach Paragraf 5 Abs. 5 SGB V von vornherein nicht versicherungspflichtig wird, fällt nicht darunter.

Was der Arbeitgeber spart

Für den Betrieb ist die Konstellation deutlich günstiger als ein normaler Midijob, weil der komplette Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt.

BruttoArbeitgeberanteil normalArbeitgeberanteil bei 0110Ersparnis je MonatErsparnis je Jahr
604,00169,0084,7184,291.011,48
800,00204,66102,56102,101.225,20
1.000,00241,05120,81120,241.442,88
1.200,00277,46139,04138,421.661,04
1.600,00350,21175,52174,692.096,28
2.000,00423,00212,00211,002.532,00

Das ist ein brauchbares Argument im Gehaltsgespräch: Bei 1.200 Euro Brutto spart der Betrieb 1.661,04 Euro im Jahr gegenüber einer sonst gleichen Stelle. Umlagen und Unfallversicherung fallen weiter an, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, die Unfallversicherung aus dem vollen Entgelt. Die vollständige Arbeitgebersicht steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber.

Für die Lohnbuchhaltung: Die Einstufung als hauptberuflich selbstständig nimmt nicht der Arbeitgeber vor, sondern die Krankenkasse als Einzugsstelle. Der Betrieb braucht dafür eine schriftliche Bestätigung der Kasse und legt sie zu den Entgeltunterlagen. Ohne diese Bestätigung ist die Beschäftigung nach den allgemeinen Regeln mit Beitragsgruppe 1111 abzurechnen. Was sonst in die Unterlagen gehört, steht in der Arbeitgeber-Checkliste.

Was der Midijob trotzdem bringt: die Rentenversicherung

Die meisten Selbstständigen in Deutschland sind nicht rentenversicherungspflichtig. Nur bestimmte Gruppen fallen unter Paragraf 2 SGB VI, etwa Lehrerinnen und Erzieher ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Handwerker in der Anlage A der Handwerksordnung sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Für alle anderen ist ein Midijob oft die einzige laufende Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, und das hat drei konkrete Folgen.

Volle Entgeltpunkte trotz kleiner Beiträge

Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI schreibt vor, dass die Entgeltpunkte im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt gebildet werden, nicht aus der abgesenkten beitragspflichtigen Einnahme. Bei einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro für 2026 ergibt ein Midijob mit 1.200 Euro also 0,2772 Entgeltpunkte im Jahr, obwohl der eigene Beitrag nur 79,49 Euro im Monat beträgt. Die Einzelheiten stehen in Midijob und Rente.

Riester-Zulage

Die Zulagenberechtigung nach Paragraf 79 EStG hängt an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Midijob eröffnet damit einer selbstständigen Person den Riester-Vertrag samt Grundzulage. Der Mindesteigenbeitrag bemisst sich nach dem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen und ist bei kleinen Entgelten entsprechend niedrig. Durchgerechnet ist das in Midijob und private Altersvorsorge.

Erwerbsminderungsschutz

Der wohl unterschätzteste Punkt: Eine Erwerbsminderungsrente setzt nach Paragraf 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI voraus, dass die versicherte Person "in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit" hat. Wer sich selbstständig macht und keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, verliert diesen Schutz nach einigen Jahren. Ein durchgehender Midijob hält die Belegung aufrecht, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Was die Rente dann wert ist und welche Grenzen umgekehrt beim Hinzuverdienst gelten, steht in Midijob und Erwerbsminderungsrente.

Arbeitslosenversicherung: Beiträge ja, Arbeitslosengeld meistens nein

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung nach Paragraf 25 Abs. 1 SGB III voll versicherungspflichtig, bei 1.200 Euro also mit 11,11 Euro Arbeitnehmeranteil im Monat. Nur nützt der Beitrag wenig, solange die Selbstständigkeit weiterläuft. Paragraf 138 Abs. 1 SGB III verlangt für Arbeitslosigkeit unter anderem Beschäftigungslosigkeit, und Absatz 3 stellt klar, dass eine Erwerbstätigkeit die Beschäftigungslosigkeit nur dann nicht ausschließt, "wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst".

Die 15-Stunden-Grenze schlägt zu. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit liegt nach den Vermutungsregeln bei mehr als 20 oder 30 Wochenstunden. Damit ist die Grenze des Paragrafen 138 Abs. 3 SGB III regelmäßig überschritten, und es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange die Selbstständigkeit in diesem Umfang fortgeführt wird. Die Beiträge sind trotzdem zu zahlen. Erst wenn die selbstständige Tätigkeit auf unter 15 Wochenstunden zurückgefahren oder aufgegeben wird, kann ein Anspruch entstehen, sofern die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten in den letzten 30 Monaten erfüllt ist.

Diese Monate sammelt der Midijob mit, denn für die Anwartschaft zählt jeder Monat versicherungspflichtiger Beschäftigung, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Bemessen wird das Arbeitslosengeld später allerdings aus dem tatsächlichen Entgelt, also aus einem Midijob-Brutto. Wie das gerechnet wird, steht in Midijob und Arbeitslosengeld.

Steuer und Krankengeld: zwei getrennte Welten

Lohnsteuer bleibt Lohnsteuer

Die Selbstständigkeit führt nicht zur Steuerklasse 6. Steuerklasse 6 gilt nur für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis, und eine selbstständige Tätigkeit ist keines. Der Midijob wird also nach der individuellen Steuerklasse abgerechnet, in der Regel Klasse 1, 3 oder 4. Der Unterschied zum echten Zweitjob ist in Midijob als Zweitjob gerechnet.

Zusammengeführt wird beides erst in der Einkommensteuererklärung. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und der Arbeitslohn landen in derselben Bemessungsgrundlage, und weil der Steuertarif progressiv ist, wird der Midijob effektiv mit dem Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens belastet. Die einbehaltene Lohnsteuer wird dabei angerechnet. Eine Erklärung ist ohnehin Pflicht, sobald Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb dazukommen. Welche Posten sich lohnen, steht in Midijob und Steuererklärung.

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hängt am Arbeitsverhältnis, nicht an der Krankenversicherung. Er besteht also auch bei Beitragsgruppe 0110 nach vierwöchiger Wartezeit für bis zu sechs Wochen. Danach gibt es aber kein Krankengeld aus der Beschäftigung, weil dort keine Mitgliedschaft besteht. Abgesichert wird die Zeit über die eigene Versicherung: freiwillig Versicherte über den allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif, privat Versicherte über ein Krankentagegeld. Wie Krankengeld im normalen Midijob berechnet wird, steht in Krankengeld im Midijob.

Checkliste

  • Zuerst die Kasse fragen. Die Einstufung als haupt- oder nebenberuflich ist keine Selbsteinschätzung. Fordern Sie den Fragebogen an und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
  • Drei Zahlen bereithalten: Wochenstunden der Selbstständigkeit, monatlicher Gewinn und ob Sie jemanden mehr als geringfügig beschäftigen. Daran hängt die Vermutung.
  • Die Schwelle 2026 kennen: 1.977,50 Euro im Monat, die halbe Bezugsgröße. Sie taucht in beiden Richtungen der Vermutungsregeln auf.
  • Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nachrechnen, was das Arbeitsentgelt im eigenen freiwilligen Beitrag auslöst: 20,5 Prozent, mit Krankengeldanspruch 21,1 Prozent. Erst dann steht fest, ob sich der Midijob lohnt.
  • Mindestbemessungsgrundlage prüfen: Wer mit allem zusammen unter 1.318,33 Euro im Monat bleibt, zahlt ohnehin nur den Mindestbeitrag von 270,26 Euro. Dann kostet der Midijob in der Krankenversicherung nichts.
  • Arbeitgeber informieren: Ohne Bestätigung der Kasse rechnet der Betrieb mit Beitragsgruppe 1111 ab, und Sie zahlen doppelt.
  • Kein Arbeitgeberzuschuss: Paragraf 257 SGB V greift hier nicht. Wer beim Gehalt verhandelt, kann stattdessen mit der Ersparnis des Betriebs argumentieren, bei 1.200 Euro sind das 1.661,04 Euro im Jahr.
  • Arbeitslosengeld nicht einplanen, solange die Selbstständigkeit mehr als 15 Wochenstunden umfasst. Die Beiträge laufen trotzdem.
  • Änderungen melden. Sinken Gewinn oder Stundenzahl dauerhaft, kann die Tätigkeit nebenberuflich werden, und die Beschäftigung wird in allen vier Zweigen versicherungspflichtig.

Häufige Fragen

Kann man einen Midijob neben der Selbstständigkeit machen?

Ja, beides ist nebeneinander möglich und muss auch nicht genehmigt werden. Entscheidend ist allein, ob die Krankenkasse die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich einstuft. Ist sie nebenberuflich, läuft der Midijob ganz normal mit allen vier Versicherungszweigen, und der Gewinn aus der Selbstständigkeit bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung nach Paragraf 226 Abs. 1 SGB V beitragsfrei. Ist sie hauptberuflich, entfällt nach Paragraf 5 Abs. 5 SGB V die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der Beschäftigung, und es bleiben nur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsgruppe lautet dann 0110.

Muss ich als hauptberuflich Selbstständiger im Midijob Krankenversicherung zahlen?

Nicht aus der Beschäftigung. Nach Paragraf 5 Abs. 5 SGB V wird nicht krankenversicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, und die Pflegeversicherung folgt über Paragraf 20 SGB XI. Im Midijob bleiben dann nur Renten- und Arbeitslosenversicherung: bei 1.200 Euro Brutto 90,60 Euro statt 180,76 Euro, bei 2.000 Euro 212,00 statt 423,00 Euro. Die eigene Krankenversicherung zahlen Sie aber weiter selbst, und einen Arbeitgeberzuschuss nach Paragraf 257 SGB V gibt es in diesem Fall nicht.

Wann gilt eine Selbstständigkeit als hauptberuflich?

Wenn sie die übrigen Erwerbstätigkeiten nach wirtschaftlicher Bedeutung und zeitlichem Aufwand deutlich übersteigt. Die Krankenkassen arbeiten mit Vermutungsregeln: hauptberuflich ist die Tätigkeit in der Regel bei mehr als 30 Wochenstunden, bei 20 bis 30 Wochenstunden mit einem Arbeitseinkommen über 1.977,50 Euro im Monat (der halben Bezugsgröße 2026) als Haupteinnahmequelle oder wenn mehr als geringfügig ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Ein Midijob kann diese Vermutung praktisch nie widerlegen, denn dafür bräuchte es mehr als 20 Wochenstunden und ein Entgelt über 1.977,50 Euro, also die letzten 22,50 Euro vor der Obergrenze von 2.000 Euro.

Zahle ich als nebenberuflich Selbstständiger Krankenkassenbeiträge auf den Gewinn?

Nein, solange Sie über eine Beschäftigung pflichtversichert sind. Paragraf 226 Abs. 1 SGB V zählt die beitragspflichtigen Einnahmen abschließend auf, und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit steht dort nur für den Fall, dass es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird. Ein Midijob mit 700 Euro macht also krankenversicherungspflichtig und kostet 14,65 Euro Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob nebenher 200 oder 2.000 Euro Gewinn anfallen. Steigt der Gewinn allerdings deutlich, wird die Kasse die Tätigkeit als hauptberuflich einstufen, und dann kehrt sich die Rechnung um.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 5 Abs. 5 SGB V (keine Krankenversicherungspflicht bei hauptberuflich selbständiger Erwerbstätigkeit, gesetzliche Vermutung bei mehr als geringfügiger Beschäftigung eines Arbeitnehmers), Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Versicherungspflicht der Beschäftigten), Paragraf 226 Abs. 1 SGB V (abschließende Aufzählung der beitragspflichtigen Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter, Arbeitseinkommen nur neben Rente oder Versorgungsbezügen), Paragraf 240 SGB V mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Mindestbemessungsgrundlage von einem Drittel der Bezugsgröße), Paragraf 257 SGB V (Beitragszuschuss nur bei Versicherungsfreiheit wegen der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder wegen Befreiung), Paragraf 20 Abs. 1 SGB XI (Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung), Paragrafen 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VI (Rentenversicherungspflicht Beschäftigter und bestimmter Selbstständiger), Paragraf 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragraf 79 EStG (Riester-Zulagenberechtigung), Paragrafen 25 Abs. 1, 138 Abs. 1 und 3, 142 und 143 SGB III (Versicherungspflicht der Beschäftigung, Beschäftigungslosigkeit, 15-Stunden-Grenze, Anwartschaftszeit und Rahmenfrist), Paragrafen 18 und 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Bezugsgröße 3.955 Euro monatlich, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000,00 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (sechs Wochen Entgeltfortzahlung), alle über gesetze-im-internet.de. Die Vermutungsregeln zur Hauptberuflichkeit nach dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände zur hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit, wiedergegeben bei AOK Firmenkunden ("Hauptberuflich Selbstständige und Sozialversicherungspflicht") und Haufe ("Hauptberuflich Selbstständige"). Der Beitragsgruppenschlüssel 0110 nach der Schlüsselzahlenübersicht für die Meldungen nach der DEÜV (lohn-info.de) und den Arbeitgeberinformationen der Krankenkassen. Rechengrößen 2026 (Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat, halbe Bezugsgröße 1.977,50 Euro, Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro, Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 Euro im Jahr, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro) nach der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 (ermäßigt 14,0) plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozent. Formeln und Rundung nach dem TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs- und Midijobbereich" (Suchnummer 2031420). Alle Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Über die Einstufung als hauptberuflich selbstständig und über die Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse als Einzugsstelle im Einzelfall; holen Sie diese Entscheidung vor Beginn der Beschäftigung schriftlich ein. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gerechnet, Ihre Kasse kann abweichen.