Ratgeber, Stand September 2026

Familienversicherung und Midijob 2026: Wann die Mitversicherung endet

Kurze Antwort: Ein Midijob beendet die beitragsfreie Familienversicherung immer, und zwar nicht wegen einer Einkommensgrenze, sondern weil die eigene Versicherungspflicht nach Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V Vorrang hat. Teuer wird das nicht: Bei 604 Euro Brutto kosten die eigene Kranken- und Pflegeversicherung 15 Cent im Monat, bei 1.000 Euro 59,96 Euro. Dafür dreht sich die Richtung um: Wer im Midijob ist, kann Ehepartner und Kinder jetzt selbst beitragsfrei mitversichern, was im Minijob nicht geht. Die viel zitierten Grenzen von 565 und 603 Euro gelten für die Angehörigen, nicht für das Mitglied.

Warum der Midijob die Familienversicherung immer beendet

Die meisten Erklärungen zur Familienversicherung beginnen mit einer Zahl: 565 Euro. Wer mehr verdient, fliegt raus. Für den Midijob ist diese Erklärung zwar im Ergebnis richtig, in der Begründung aber falsch, und die Begründung entscheidet über die Sonderfälle.

Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V nennt fünf Bedingungen für die beitragsfreie Mitversicherung. Die Einkommensgrenze steht erst in Nummer 5. Vorher kommt Nummer 2: Der Angehörige darf nicht bereits selbst nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 bis 12 SGB V versichert sein. Und Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist genau der Fall des Midijobbers, nämlich die gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Person.

Die eigene Pflichtversicherung geht vor. Sobald eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt, ist die Familienversicherung beendet, unabhängig von jeder Einkommensgrenze. Sie ist ein Auffangtatbestand für Menschen ohne eigenen Versicherungsschutz, keine Wahlmöglichkeit. Ein Antrag auf Verbleib in der Familienversicherung ist deshalb weder nötig noch möglich.

Praktisch führen beide Wege zum selben Ergebnis, weil der Übergangsbereich bei 603,01 Euro beginnt, also genau einen Cent über der höheren der beiden Einkommensgrenzen. Ein Midijob liegt damit in jedem Fall über beiden Grenzen. Für die Pflegeversicherung gilt dasselbe: Paragraf 25 SGB XI übernimmt die Voraussetzungen des Paragrafen 10 SGB V wortgleich, die Familienversicherung endet dort im selben Moment.

Wichtig ist der Unterschied trotzdem, und zwar in zwei Richtungen. Erstens gibt es Beschäftigungen im Übergangsbereich, die krankenversicherungsfrei sind, etwa die von Werkstudenten. Dort greift Nummer 2 nicht, dafür aber die Einkommensgrenze aus Nummer 5, und die Familienversicherung endet ebenfalls. Zweitens gilt die Grenze von 565 Euro auch für Einkünfte, die gar nichts mit Arbeit zu tun haben, etwa Mieten oder Renten. Wer die kennt, versteht auch die Fälle unterhalb der Minijob-Grenze.

Die zwei Einkommensgrenzen 2026: 565 und 603 Euro

Seit dem 1.10.2022 prüfen die Krankenkassen zwei Grenzen nebeneinander. Welche gilt, hängt allein davon ab, woher das Einkommen kommt.

GrenzeWert 2026Wert 2025Herleitung
Allgemeines Gesamteinkommen565,00 Euro535,00 Euroein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (3.955 Euro nach Paragraf 18 SGB IV)
Nur Minijob (geringfügige Beschäftigung)603,00 Euro556,00 EuroGeringfügigkeitsgrenze nach Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Mindestlohn 13,90 Euro)
Gesamteinkommen des privat versicherten Ehegatten (nur für Kinder)6.450,00 Euro6.150,00 Euroein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro)

Alle Werte je Monat. Die Bezugsgröße ist 2026 von 3.745 auf 3.955 Euro gestiegen, deshalb wächst die allgemeine Grenze um 30 Euro. Die Minijob-Grenze ist im selben Schritt um 47 Euro gestiegen, weil der Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro angehoben wurde. Wie diese Kopplung funktioniert, steht ausführlich in Mindestlohn 2026 und die Minijob-Grenze.

Der häufigste Denkfehler: Die Grenzen werden nicht addiert

Immer wieder liest man, 565 Euro sonstiges Einkommen plus 603 Euro Minijob seien zusammen unschädlich. Das ist falsch. Die höhere Grenze von 603 Euro gilt nur, wenn das gesamte regelmäßige Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung stammt. Sobald etwas dazukommt, gilt für die Summe die allgemeine Grenze von 565 Euro.

FallEinkommen im MonatMaßgebliche GrenzeFamilienversichert?
Nur Minijob600 Euro603 Euroja
Nur Mieteinnahmen600 Euro565 Euronein
Minijob 560 Euro plus 50 Euro Zinsen610 Euro565 Euronein
Minijob 500 Euro plus 60 Euro Miete560 Euro565 Euroja
Midijobab 603,01 Eurokeine, eigene Pflichtversicherungnein

Was zum Gesamteinkommen zählt

Gesamteinkommen ist nach Paragraf 16 SGB IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören das Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung, der Gewinn aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags sowie Renten, auch Hinterbliebenen- und ausländische Renten. Nicht dazu gehören Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien und Betriebsausgaben oder Abschreibungen, die vorher abgezogen werden.

Maßgeblich ist außerdem das regelmäßige Monatseinkommen, also eine Vorausschau, kein einzelner Monatswert. Ein einmaliger Ausreißer nach oben schadet nicht, eine dauerhafte Überschreitung schon. Wer stark schwankende Bezüge hat, findet die Systematik der Jahresprognose in Midijob bei schwankendem Entgelt.

Was die eigene Versicherung im Midijob wirklich kostet

Hier liegt der eigentliche Grund, warum die Angst vor dem Ende der Familienversicherung meist unbegründet ist. Im Übergangsbereich werden die Beiträge nicht aus dem Bruttoentgelt berechnet, sondern aus zwei reduzierten Bemessungsgrundlagen. Am unteren Rand ist der Arbeitnehmeranteil deshalb praktisch null.

BruttoBeitragspflichtige EinnahmeKV und PV eigener Anteilohne ÜbergangsbereichRabattSV gesamtNetto (Klasse 1)
604,00400,270,1563,7263,570,30603,70
700,00510,2814,6573,8559,2029,37670,63
800,00624,8829,7684,4054,6459,66740,34
900,00739,4744,8694,9550,0989,93810,07
1.000,00854,0659,96105,5045,54120,21879,79
1.200,001.083,2590,16126,6036,44180,761.019,24
1.400,001.312,44120,37147,7027,33241,311.155,28
1.600,001.541,63150,59168,8018,21301,891.272,28
1.800,001.770,81180,80189,909,10362,451.385,14
2.000,002.000,00211,00211,000,00423,001.493,59

Alle Beträge in Euro je Monat, gerechnet mit den Werten 2026 (Faktor F 0,6619, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Beschäftigte mit Kindern außerhalb Sachsens). Die Spalte "ohne Übergangsbereich" zeigt, was 10,55 Prozent des vollen Bruttoentgelts wären, also der normale Arbeitnehmeranteil zu Kranken- und Pflegeversicherung. Die Netto-Spalte enthält zusätzlich Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und eine vereinfachte Lohnsteuer.

Zwei Zahlen lohnen sich zum Merken. Erstens steigt der eigene Kranken- und Pflegeanteil im gesamten Korridor um konstant rund 15,10 Euro je 100 Euro Brutto. Zweitens sind Kinderlose ab 23 Jahren betroffen vom Zuschlag von 0,6 Prozent, den sie allein tragen: bei 1.000 Euro sind das 5,12 Euro zusätzlich, der Kranken- und Pflegeanteil steigt dort also auf 65,08 Euro.

Der Kipppunkt: 603 Euro Minijob gegen 604 Euro Midijob

Wer heute familienversichert ist und einen Minijob hat, steht genau an dieser Kante. Ein Euro mehr im Monat beendet die kostenlose Mitversicherung. Was passiert dann?

Minijob 603,00 EuroMidijob 604,00 Euro
Familienversicherungbleibt bestehenendet
Eigener Beitrag zu KV und PV0,000,15
Sozialversicherung insgesamt21,71 (Rentenversicherungs-Eigenanteil, Befreiung möglich)0,30
Netto581,29 (mit Befreiung 603,00)603,70
Eigener Anspruch auf Krankengeldneinja
Anwartschaft auf Arbeitslosengeldneinja
Eigene Kassenwahlnein, folgt dem Mitgliedja, nach Paragraf 173 SGB V
Kann selbst Angehörige mitversichernneinja

Der Verlust der beitragsfreien Mitversicherung kostet an dieser Stelle also 15 Cent im Monat, und das Netto steigt trotzdem, weil der Rentenversicherungs-Eigenanteil des Minijobs von 3,6 Prozent entfällt. Die vollständige Gegenüberstellung beider Welten steht in Vom Minijob in den Midijob wechseln.

Für alle ohne Familienversicherung dreht sich die Rechnung ins Dramatische. Wer nur einen Minijob hat und nirgends mitversichert werden kann, muss sich freiwillig versichern. Der Mindestbeitrag richtet sich nach Paragraf 240 SGB V nicht nach dem echten Einkommen, sondern nach einem Drittel der Bezugsgröße, also 1.318,33 Euro im Monat. Das kostet 2026 mindestens 222,80 Euro Krankenversicherung (ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) und 47,46 Euro Pflegeversicherung, zusammen 270,26 Euro im Monat. Der eine Euro mehr Brutto, der aus dem Minijob einen Midijob macht, ist in diesem Fall 270,11 Euro im Monat und 3.241,32 Euro im Jahr wert.

Auch der Vergleich am oberen Rand ist deutlich: Selbst an der Obergrenze von 2.000 Euro zahlt ein Midijobber mit 211,00 Euro weniger für Kranken- und Pflegeversicherung als der Mindestbeitrag einer freiwilligen Versicherung ohne jedes Einkommen. Erst ab einem Bruttoentgelt von rund 2.561,71 Euro übersteigt der eigene Pflichtbeitrag diesen Mindestbeitrag, bei Kinderlosen ab rund 2.494,80 Euro.

Was Sie für die eigenen Beiträge bekommen

Die Familienversicherung ist beitragsfrei, aber sie ist auch abgeleitet. Sie endet mit der Mitgliedschaft des Mitglieds, bei Scheidung, bei Tod, beim Überschreiten der Altersgrenzen. Die eigene Pflichtversicherung steht dagegen auf eigenen Füßen und bringt Ansprüche mit, die es in der Familienversicherung nicht gibt.

  • Krankengeld. Familienversicherte haben keinen Anspruch. Midijobber haben ihn, und zwar aus dem tatsächlichen Entgelt, nicht aus der reduzierten Einnahme (Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V). Bei 1.000 Euro Brutto sind das 23,33 Euro je Kalendertag, also rund 700 Euro brutto im Monat und 600,60 Euro nach den Abzügen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Einzelheiten stehen in Krankengeld im Midijob.
  • Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro am Tag plus Arbeitgeberzuschuss statt der einmaligen 210 Euro für Minijobberinnen, siehe Mutterschaftsgeld im Midijob.
  • Arbeitslosenversicherung. Ein Midijob baut Anwartschaftszeiten auf, ein Minijob nicht.
  • Volle Entgeltpunkte in der Rentenversicherung nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI, berechnet aus dem tatsächlichen Entgelt trotz reduzierter Beiträge.
  • Eigene Krankenkasse. Als Mitglied wählen Sie Ihre Kasse selbst und können sie nach Paragraf 175 SGB V wechseln. Was der Zusatzbeitrag im Midijob ausmacht, steht in Zusatzbeitrag und Kassenwechsel.
  • Keine Einkommensprüfung mehr. Die jährliche Bestandsprüfung der Familienversicherung mit Fragebogen und Einkommensnachweis entfällt.

Die andere Richtung: Über einen Midijob können Sie Angehörige mitversichern

Dieser Punkt geht in den meisten Ratgebern unter, obwohl er finanziell der wichtigste ist. Familienversicherung setzt eine Mitgliedschaft voraus. Ein Minijobber ist kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Midijobber ist es. Der Wechsel in den Übergangsbereich beendet also nicht nur die eigene Mitversicherung, er schafft zugleich die Möglichkeit, andere mitzuversichern.

Mitversichert werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn sie im Inland wohnen, nicht selbst versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, nicht hauptberuflich selbständig arbeiten und die Einkommensgrenze von 565 Euro einhalten. Als Kinder gelten nach Paragraf 10 Abs. 4 SGB V auch Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält oder in den Haushalt aufgenommen hat.

KindAltersgrenzeRechtsgrundlage
allgemeinbis 18 JahreParagraf 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB V
ohne Erwerbstätigkeitbis 23 JahreParagraf 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V
in Schul- oder Berufsausbildung oder im Freiwilligendienstbis 25 JahreParagraf 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V
mit Behinderung, die vor Erreichen der Altersgrenze eingetreten istohne GrenzeParagraf 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V

Was das wert ist, zeigt die Gegenrechnung. Ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen, der sich freiwillig versichern müsste, zahlt 2026 mindestens 270,26 Euro im Monat oder 3.243,12 Euro im Jahr. Ein Midijob mit 1.000 Euro Brutto kostet an Kranken- und Pflegeversicherung 59,96 Euro im Monat und versichert Partner und Kinder ohne jeden Aufschlag mit. Der Beitrag hängt allein vom Entgelt ab, nicht von der Zahl der mitversicherten Personen.

Die Falle bei Kindern: Paragraf 10 Abs. 3 SGB V. Ist der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert, verdient regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 Euro im Monat) und zugleich mehr als das Mitglied, sind die gemeinsamen Kinder von der Familienversicherung ausgeschlossen. Ein Midijob der gesetzlich versicherten Mutter hilft den Kindern dann nicht, weil ihr Einkommen zwangsläufig niedriger ist als das des privat versicherten Vaters. Für den Ehegatten selbst gilt diese Regel nicht, sie betrifft ausschließlich Kinder.

Sonderfälle, die regelmäßig Ärger machen

Studierende mit Midijob

Werkstudenten sind in der Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei (Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), zahlen also nur Rentenversicherung. Die Familienversicherung rettet das trotzdem nicht, denn ein Midijob liegt über der Grenze von 565 Euro. Wer eingeschrieben ist, rutscht in die studentische Pflichtversicherung nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, die 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 143 Euro im Monat kostet, für Kinderlose ab 23 Jahren rund 148 Euro. Der Vergleich beider Wege steht in Midijob für Studierende.

Auszubildende

Für zur Berufsausbildung Beschäftigte gilt der Übergangsbereich nach Paragraf 20 Abs. 2a Satz 7 SGB IV gar nicht. Sie sind unabhängig von der Höhe der Vergütung voll versicherungspflichtig, und die Familienversicherung endet mit dem ersten Ausbildungstag. Die Einzelheiten und die Geringverdienergrenze von 325 Euro stehen in Azubis und Praktikanten im Übergangsbereich.

Midijob in der Elternzeit

Während der Elternzeit ohne Entgelt bleibt die Mitgliedschaft beitragsfrei bestehen, eine bestehende Familienversicherung läuft weiter. Sobald daneben ein Midijob von bis zu 32 Wochenstunden aufgenommen wird, entsteht wieder eine eigene Versicherungspflicht mit eigenen Beiträgen. Was das für Elterngeld und Beiträge bedeutet, steht in Midijob in der Elternzeit.

Renten und Mieten unterhalb der Minijob-Grenze

Die Grenze von 565 Euro trifft auch Menschen ohne jede Beschäftigung. Eine Witwenrente von 580 Euro im Monat beendet die Familienversicherung, obwohl der Betrag unter der Minijob-Grenze von 603 Euro liegt, weil die höhere Grenze eben nur für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung gilt. Dasselbe gilt für Mieteinnahmen und Betriebsrenten.

Meldepflicht und rückwirkende Aufhebung

Nach Paragraf 10 Abs. 6 SGB V muss das Mitglied die Angaben zur Familienversicherung und jede Änderung an die Krankenkasse melden. Wird die Überschreitung erst bei der jährlichen Bestandsprüfung entdeckt, hebt die Kasse die Familienversicherung rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung auf. Beim Midijob ist das ungefährlich, weil der Arbeitgeber die Beschäftigung ohnehin gemeldet hat und die Beiträge längst abgeführt sind. Kritisch wird es bei Einkünften, von denen die Kasse nichts weiß, etwa aus Vermietung: Dort kann eine Nachforderung freiwilliger Beiträge für viele Monate zusammenkommen.

Checkliste

  • Grenzen kennen: 565 Euro für alle Einkünfte, 603 Euro nur, wenn ausschließlich ein Minijob vorliegt. Nicht addieren.
  • Midijob heißt immer eigene Versicherung. Es gibt kein Wahlrecht und keinen Antrag auf Verbleib in der Familienversicherung.
  • Vorher rechnen: Der Midijob-Rechner zeigt für jedes Brutto zwischen 603,01 und 2.000 Euro den eigenen Beitrag und das Netto.
  • Krankenkasse wählen: Als neues Mitglied sind Sie nicht an die Kasse des Ehepartners gebunden.
  • Angehörige anmelden: Partner ohne Einkommen und Kinder können jetzt über Sie mitversichert werden. Das muss aktiv gemeldet werden, es passiert nicht automatisch.
  • Bei privat versichertem Partner prüfen, ob Paragraf 10 Abs. 3 SGB V die Kinder ausschließt.
  • Änderungen melden, auch bei Einkünften außerhalb der Beschäftigung. Das erspart Nachforderungen.
  • Zum Jahreswechsel neu prüfen: Beide Grenzen steigen jedes Jahr, 2027 mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auch die Minijob-Grenze auf 633 Euro.

Häufige Fragen

Endet die Familienversicherung bei einem Midijob?

Ja, immer. Ein Midijob ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, und Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V lässt die eigene Pflichtversicherung der Familienversicherung vorgehen. Auf die Einkommensgrenzen kommt es dabei gar nicht mehr an. Dasselbe gilt über Paragraf 25 SGB XI für die Pflegeversicherung. Teuer ist das aber nicht: Wegen der reduzierten Bemessungsgrundlagen im Übergangsbereich kostet die eigene Kranken- und Pflegeversicherung bei 604 Euro Brutto nur 15 Cent im Monat, bei 1.000 Euro 59,96 Euro und erst an der Obergrenze von 2.000 Euro die vollen 211,00 Euro.

Wie viel darf man 2026 verdienen, um familienversichert zu bleiben?

565 Euro im Monat, bei einem Minijob 603 Euro. Die allgemeine Grenze ist ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV, die 2026 bei 3.955 Euro liegt. Die höhere Grenze von 603 Euro ist die Geringfügigkeitsgrenze nach Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV und gilt nur, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt. Beide Grenzen werden nicht addiert: Wer neben dem Minijob noch Mieteinnahmen, eine Rente oder Kapitalerträge hat, muss mit allem zusammen unter 565 Euro bleiben. 2025 lagen die Werte noch bei 535 und 556 Euro.

Was kostet die Krankenversicherung im Midijob?

Bei 604 Euro Brutto zahlen Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 15 Cent im Monat, bei 800 Euro 29,76 Euro, bei 1.000 Euro 59,96 Euro, bei 1.400 Euro 120,37 Euro und an der Obergrenze von 2.000 Euro 211,00 Euro. Ohne den Übergangsbereich wären es bei 1.000 Euro 105,50 Euro, der Rabatt beträgt dort also 45,54 Euro im Monat. Je 100 Euro mehr Brutto steigt der eigene Kranken- und Pflegeanteil um rund 15,10 Euro. Zum Vergleich: Eine freiwillige Versicherung ohne eigenes Einkommen kostet 2026 mindestens 270,26 Euro im Monat.

Kann ich meine Kinder über einen Midijob mitversichern?

Ja. Mit dem Midijob werden Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, und Mitglieder können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder nach Paragraf 10 SGB V beitragsfrei mitversichern. Im Minijob geht das nicht, weil dort keine Mitgliedschaft entsteht. Der Beitrag ändert sich dadurch nicht, er hängt allein vom Arbeitsentgelt ab. Kinder sind bis 18 Jahre mitversichert, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Schul- oder Berufsausbildung bis 25 Jahre. Eine Ausnahme gilt nach Paragraf 10 Abs. 3 SGB V, wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, mehr als 6.450 Euro im Monat verdient und damit mehr als Sie.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 10 SGB V (Familienversicherung, insbesondere Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zum Vorrang der eigenen Versicherung, Nr. 5 zur Einkommensgrenze von einem Siebtel der Bezugsgröße, Abs. 2 zu den Altersgrenzen der Kinder, Abs. 3 zum Ausschluss bei nicht gesetzlich versichertem besserverdienendem Ehegatten, Abs. 4 zu Stiefkindern, Enkeln und Pflegekindern, Abs. 6 zur Meldepflicht), Paragraf 25 SGB XI (Familienversicherung in der Pflegeversicherung), Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 SGB V (Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Studierenden), Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudenten), Paragraf 16 SGB IV (Gesamteinkommen), Paragraf 18 SGB IV (Bezugsgröße), Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro 2026), Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich, Faktor F 0,6619), Paragraf 240 SGB V in Verbindung mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler (Mindestbemessungsgrundlage von einem Drittel der Bezugsgröße), Paragrafen 173 und 175 SGB V (Kassenwahl und Wechsel), Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V (Krankengeld aus dem tatsächlichen Entgelt), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (volle Entgeltpunkte), alle über gesetze-im-internet.de. Die beiden Einkommensgrenzen von 565 und 603 Euro für 2026 nach der Techniker Krankenkasse ("Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung?") und dem vdek (Fachinformation Familienversicherung, zwei Grenzen seit dem 1.10.2022, Grenze des privat versicherten Ehegatten 6.450 Euro ab 1.1.2026); die Zusammensetzung des Gesamteinkommens nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes. Rechengrößen 2026 (Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat, Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro, Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 Euro) nach der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026, wiedergegeben bei krankenkassen.de und dem GKV-Spitzenverband. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 (ermäßigt 14,0) plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Über die Familienversicherung und über die Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse als Einzugsstelle im Einzelfall. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind Mindestbeiträge mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag; Ihre Kasse kann abweichen. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge.