Ratgeber, Stand August 2026

Mutterschaftsgeld im Midijob 2026: Höhe, Zuschuss, Tabelle

Kurze Antwort: In den Schutzfristen bleibt Ihr volles Nettoentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro je Kalendertag, den Unterschiedsbetrag bis zu Ihrem Netto zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Und anders als beim Krankengeld zählt hier das echte Midijob-Netto mit den geringeren Beiträgen. Bei 1.000 Euro Monatsbrutto sind das 29,16 Euro am Tag, davon 13,00 Euro von der Kasse und 16,16 Euro vom Arbeitgeber, über die 98 Kalendertage der Schutzfristen also 301,84 Euro mehr als ohne den Übergangsbereich.

Drei Töpfe, ein Ergebnis

Rund um die Geburt gibt es im Midijob nicht eine Leistung, sondern bis zu drei, und sie folgen unterschiedlichen Regeln. Wer sie durcheinanderbringt, rechnet falsch.

LeistungWannWer zahltHöheBeiträge darauf
Mutterschutzlohn (Paragraf 18 MuSchG)Bei einem ärztlichen oder betrieblichen Beschäftigungsverbot außerhalb der SchutzfristenArbeitgeberDurchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten drei MonateJa, ganz normales Arbeitsentgelt, der Übergangsbereich gilt weiter
Mutterschaftsgeld (Paragraf 24i SGB V)Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der EntbindungKrankenkasseHöchstens 13,00 Euro je KalendertagNein
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Paragraf 20 MuSchG)Dieselben Schutzfristen plus EntbindungstagArbeitgeber, Erstattung über U2Unterschiedsbetrag zwischen 13,00 Euro und Ihrem kalendertäglichen NettoNein

Die Schutzfristen selbst stehen in Paragraf 3 MuSchG: sechs Wochen vor der Entbindung (Absatz 1) und acht Wochen danach (Absatz 2 Satz 1). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist danach auf zwölf Wochen (Absatz 2 Satz 2). Im Normalfall sind das also rund 14 Wochen oder 98 Kalendertage, mit denen wir auf dieser Seite rechnen, plus den Entbindungstag.

Mutterschaftsgeld und Zuschuss zusammen ergeben genau Ihr bisheriges Netto, nicht mehr und nicht weniger. Die spannende Frage im Midijob lautet deshalb nicht, wie hoch die Leistung ist, sondern welches Netto dafür herangezogen wird.

Die Midijob-Regel: hier zählt das begünstigte Netto

Der Übergangsbereich senkt Ihre Arbeitnehmerbeiträge und hebt damit Ihr Netto. Bei Lohnersatzleistungen ist das nicht selbstverständlich von Vorteil, denn der Gesetzgeber hat den Rabatt an mehreren Stellen ausdrücklich wieder herausgerechnet:

  • Krankengeld: Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V ordnet an, dass bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts die Besonderheiten des Übergangsbereichs nicht zu berücksichtigen sind. Das ist beim Regelentgelt ein Vorteil und bei der 90-Prozent-Grenze ein Nachteil. Details in Krankengeld im Midijob.
  • Elterngeld: Paragraf 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG schiebt ein eigenes Übergangszonenentgelt mit einem eigenen Faktor dazwischen, sodass vom Beitragsvorteil nur rund ein Drittel ankommt. Details in Elterngeld im Midijob.
  • Rente: Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI stellt die Entgeltpunkte auf das volle Arbeitsentgelt ab, der Rabatt kostet also keine Rentenanwartschaft.

Beim Mutterschaftsgeld fehlt eine solche Vorschrift. Weder Paragraf 24i SGB V noch Paragraf 20 MuSchG noch Paragraf 21 MuSchG kennen eine Ausnahme für den Übergangsbereich. Die Kommentarliteratur zieht daraus die eindeutige Folgerung: Für Frauen im Übergangsbereich ist von dem tatsächlichen, begünstigten Nettoarbeitsentgelt auszugehen, das durch die vergleichsweise niedrigeren Beitragsanteile der Arbeitnehmerin erhöht ist. Der Rabatt wirkt hier also eins zu eins.

Merksatz: Beim Krankengeld wird der Midijob-Rabatt weggerechnet, beim Elterngeld gedrittelt, beim Mutterschaftsgeld voll mitgenommen. Von allen Lohnersatzleistungen ist der Mutterschutz die einzige, bei der Sie den Übergangsbereich ungeschmälert behalten.

Rechenweg in vier Schritten

Beispiel: 1.000 Euro Monatsbrutto, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, erstes Kind (also im Bemessungszeitraum noch mit Kinderlosenzuschlag).

  1. Bemessungszeitraum bestimmen. Maßgeblich sind die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Paragraf 21 Abs. 1 MuSchG). War das Beschäftigungsverhältnis kürzer, zählt der tatsächliche Zeitraum.
  2. Netto bilden. Vom Arbeitsentgelt gehen die gesetzlichen Abzüge ab, also Ihre echten Arbeitnehmerbeiträge und die Lohnsteuer. Im Übergangsbereich sind das bei 1.000 Euro nur 125,33 Euro statt 217,50 Euro Beiträge und null Euro Lohnsteuer. Netto: 874,67 Euro.
  3. Auf den Kalendertag herunterrechnen. Der Monat wird mit 30 Tagen angesetzt, drei Monate also mit 90 Tagen: 874,67 geteilt durch 30 ergibt 29,16 Euro kalendertäglich.
  4. Aufteilen. Die Krankenkasse zahlt davon die gedeckelten 13,00 Euro, der Arbeitgeber die Differenz von 16,16 Euro als Zuschuss nach Paragraf 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG.
Netto je Kalendertag
29,16 Euro
davon Krankenkasse
13,00 Euro
davon Arbeitgeberzuschuss
16,16 Euro
Vorteil über 98 Tage
301,84 Euro

Der Vergleichswert: Ohne den Übergangsbereich würden auf dieselben 1.000 Euro Beiträge von 217,50 Euro entfallen, das Netto läge bei 782,50 Euro und der Tagessatz bei 26,08 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss betrüge dann nur 13,08 statt 16,16 Euro. Macht 3,08 Euro am Tag und über 98 Kalendertage 301,84 Euro mehr in der Tasche.

Nicht verwechseln: Der Zuschuss richtet sich nach dem Netto der letzten drei abgerechneten Monate, nicht nach dem laufenden Monat. Wer kurz vor der Schutzfrist die Stunden reduziert, senkt damit auch den Zuschuss. Umgekehrt wirkt eine Lohnerhöhung erst, wenn sie in den drei Monaten vor Fristbeginn tatsächlich abgerechnet wurde. Eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist allerdings nach Paragraf 21 Abs. 4 MuSchG so zu berücksichtigen, als hätte sie schon im ganzen Berechnungszeitraum gegolten.

Tabelle: Mutterschaftsgeld und Zuschuss 2026 im Übergangsbereich

Alle Werte für 2026, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, mit Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Die letzte Spalte zeigt, wie viel mehr Sie über 98 Kalendertage bekommen, weil der Übergangsbereich Ihr Netto anhebt.

MonatsbruttoNetto im MonatNetto je KalendertagKrankenkasse je TagZuschuss je TagZuschuss für 98 TageMehr als ohne Übergangsbereich
603,01600,6220,0213,007,02687,96+420,42
700,00667,5722,2513,009,25906,50+391,02
800,00736,5924,5513,0011,551.131,90+360,64
900,00805,6326,8513,0013,851.357,30+330,26
1.000,00874,6729,1613,0016,161.583,68+301,84
1.100,00943,7031,4613,0018,461.809,08+271,46
1.200,001.012,7433,7613,0020,762.034,48+241,08
1.300,001.081,7736,0613,0023,062.259,88+210,70
1.400,001.148,5738,2913,0025,292.478,42+173,46
1.500,001.207,1740,2413,0027,242.669,52+127,40
1.600,001.264,7042,1613,0029,162.857,68+99,96
1.700,001.321,2344,0413,0031,043.041,92+73,50
1.800,001.376,6845,8913,0032,893.223,22+48,02
1.900,001.431,0647,7013,0034,703.400,60+23,52
2.000,001.484,4249,4813,0036,483.575,04+0,00

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Es gibt im ganzen Korridor niemanden ohne Arbeitgeberzuschuss. Selbst am unteren Rand bei 603,01 Euro liegt das kalendertägliche Netto mit 20,02 Euro deutlich über den 13 Euro der Krankenkasse. Der Deckel von 13 Euro entspricht einem Monatsnetto von 390 Euro, und das erreicht im Übergangsbereich niemand.

Zweitens: Der Vorteil ist unten am größten. Bei 603,01 Euro sind es 420,42 Euro über die Schutzfristen, bei 1.800 Euro nur noch 48,02 Euro, und bei genau 2.000 Euro null, weil dort beide Formeln das volle Entgelt liefern und der Übergangsbereich endet. Genau umgekehrt zur Verteilung der Beitragslast: Wer wenig verdient, profitiert am stärksten. Ihre eigenen Werte rechnet der Midijob-Rechner aus, teilen Sie das Nettoergebnis einfach durch 30.

Kinderlosenzuschlag: der Stichtag ist die Geburt

Ein Detail, das in der Praxis regelmäßig übersehen wird: Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten entfällt erst ab dem Monat, in dem das Kind geboren und der Nachweis erbracht wird. Der Bemessungszeitraum für den Zuschuss liegt aber davor. Beim ersten Kind rechnet der Arbeitgeber deshalb in aller Regel noch mit dem Zuschlag, und der drückt das Netto und damit den Zuschuss.

Bei 1.000 Euro Brutto macht der Zuschlag 5,12 Euro im Monat aus: Die Arbeitnehmerbeiträge betragen 125,33 statt 120,21 Euro, das Netto 874,67 statt 879,79 Euro. Kalendertäglich sind das 29,16 statt 29,33 Euro, über 98 Tage also rund 16,66 Euro weniger. Der Zuschlag trifft ausschließlich Sie, denn er wird nach Paragraf 55 Abs. 3 SGB XI allein von der beschäftigten Person getragen. Wie er im Übergangsbereich genau berechnet wird, steht in Pflegeversicherung ohne Kinder im Midijob.

Am unteren Rand des Korridors ist das besonders auffällig: Bei 603,01 Euro zahlt eine kinderlose Midijobberin exakt 2,39 Euro Beiträge im Monat, und das ist ausschließlich der Kinderlosenzuschlag. Alle anderen Arbeitnehmeranteile sind an dieser Stelle noch null.

Beschäftigungsverbot vor der Schutzfrist: Mutterschutzlohn

Viele Schwangerschaften führen schon vor der Sechs-Wochen-Frist zu einem Beschäftigungsverbot, sei es betrieblich nach der Gefährdungsbeurteilung oder ärztlich attestiert. Dann greift Paragraf 18 MuSchG: Der Arbeitgeber zahlt weiter, und zwar das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Beitragsrechtlich ist das kein Sonderfall, sondern schlicht Arbeitsentgelt. Es ist voll steuer- und beitragspflichtig, und der Übergangsbereich läuft unverändert weiter: Bei 1.000 Euro Mutterschutzlohn werden wie sonst 854,06 Euro beitragspflichtige Einnahme gebildet, es fallen 366,38 Euro Gesamtbeitrag an, davon 125,33 Euro Ihr Anteil und 241,05 Euro der des Arbeitgebers. Sie bleiben also normal versichert, sammeln Entgeltpunkte und erwerben Anwartschaften weiter.

Wichtig für die Reihenfolge: Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld schließen einander aus. Sobald die Schutzfrist beginnt, endet der Mutterschutzlohn und die Kombination aus Mutterschaftsgeld und Zuschuss übernimmt. Beitragspflichtiges Entgelt fließt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Was der Arbeitgeber zahlt und was er zurückbekommt

Der höhere Zuschuss im Übergangsbereich klingt nach einem Nachteil für den Betrieb. Er ist keiner. Nach Paragraf 1 Abs. 2 AAG erstattet die Krankenkasse über die Umlage U2 zu 100 Prozent:

  • den nach Paragraf 20 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • das nach Paragraf 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt,
  • und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Am U2-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil, unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, ob überhaupt Frauen beschäftigt werden. Die Erstattung wird elektronisch beantragt, seit 2011 verpflichtend maschinell. Für die tatsächlichen Kosten einer Stelle im Übergangsbereich ändert der Mutterschutz also nichts. Was ein Midijob den Betrieb im Normalfall kostet, steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber, die Meldepflichten in Midijob-Checkliste für Arbeitgeber.

Die U2-Erstattung bezieht sich auf die tatsächlich gezahlten Beträge. Der im Übergangsbereich erhöhte Arbeitgeberanteil beim Mutterschutzlohn wird damit ebenso vollständig erstattet wie der erhöhte Zuschuss.

Minijob statt Midijob: die 210-Euro-Falle

Für die Frage Minijob oder Midijob ist der Mutterschutz eines der deutlichsten Argumente überhaupt, deutlicher noch als Rente oder Krankengeld.

Wer familienversichert einen Minijob hat, ist kein eigenes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und bekommt deshalb kein Mutterschaftsgeld nach Paragraf 24i SGB V. Stattdessen zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung nach Paragraf 19 Abs. 2 MuSchG insgesamt höchstens 210 Euro. Nicht am Tag, sondern für die gesamten Schutzfristen. Der Arbeitgeberzuschuss nach Paragraf 20 MuSchG wird zwar trotzdem gezahlt und weiterhin als Unterschiedsbetrag zu 13 Euro berechnet, aber die 13 Euro selbst kommen dann eben nur einmalig als 210 Euro.

Minijob 556 Euro, familienversichertMidijob 700 Euro
Netto im Monat556,00 Euro (mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)667,57 Euro
Netto je Kalendertag18,53 Euro22,25 Euro
Von der Kasse bzw. vom Bund210,00 Euro insgesamt13,00 Euro am Tag, 1.274,00 Euro für 98 Tage
Arbeitgeberzuschuss5,53 Euro am Tag, 541,94 Euro für 98 Tage9,25 Euro am Tag, 906,50 Euro für 98 Tage
Summe für 98 Tage751,94 Euro2.180,50 Euro
Anteil des bisherigen Nettos41 Prozent100 Prozent

Der Midijob mit 700 Euro bringt in den Schutzfristen also 1.428,56 Euro mehr als der Minijob mit 556 Euro, obwohl das Monatsbrutto nur 144 Euro höher liegt. Und er ersetzt das Netto zu 100 Prozent, während im Minijob rund 59 Prozent des gewohnten Einkommens wegbrechen. Wer im Minijob selbst gesetzlich versichert ist, etwa freiwillig oder als Studentin, bekommt immerhin die 13 Euro am Tag von der eigenen Kasse. Familienversichert ist aber der Regelfall. Der übrige Vergleich steht in Minijob oder Midijob und in Vom Minijob in den Midijob wechseln.

Steuer, Beiträge, Rente

  • Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt. Mutterschaftsgeld und der Zuschuss nach Paragraf 20 MuSchG sind nach Paragraf 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. Sie erhöhen aber nach Paragraf 32b EStG den Steuersatz für das übrige Einkommen. Wer daneben oder danach im selben Jahr noch steuerpflichtige Einkünfte hat oder zusammenveranlagt wird, muss deshalb mit einer Nachzahlung rechnen. Wer Leistungen mit Progressionsvorbehalt von mehr als 410 Euro im Jahr bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Was das für Midijobber sonst bedeutet, steht in Midijob und Steuererklärung.
  • Beitragsfrei. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gehört nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SvEV nicht zum Arbeitsentgelt. Es fallen also keine Sozialversicherungsbeiträge an, und er löst auch keine neue Berechnung im Übergangsbereich aus.
  • Versicherung läuft weiter. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenkasse erhalten und ist nach Paragraf 224 Abs. 1 SGB V beitragsfrei. Sie sind also lückenlos versichert, ohne etwas zu zahlen.
  • Rente. Zeiten, in denen wegen der Schutzfristen keine versicherte Beschäftigung ausgeübt wurde, sind nach Paragraf 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI Anrechnungszeiten. Sie zählen für Wartezeiten und wirken sich auf die Gesamtleistungsbewertung aus. Wie sich der Midijob sonst auf die Rente auswirkt, steht in Midijob und Rente.
  • Danach das Elterngeld. Mutterschaftsgeld und Zuschuss werden in den ersten Lebensmonaten voll auf das Elterngeld angerechnet, die Monate fallen zudem aus dem Bemessungszeitraum heraus. Beides erklärt Elterngeld im Midijob.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld im Midijob?

Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss genau so hoch wie Ihr bisheriges Nettoentgelt. Die Krankenkasse zahlt nach Paragraf 24i Abs. 2 SGB V höchstens 13 Euro je Kalendertag, den Rest bis zum durchschnittlichen kalendertäglichen Netto der letzten drei abgerechneten Monate zahlt der Arbeitgeber nach Paragraf 20 Abs. 1 MuSchG. Bei 1.000 Euro Monatsbrutto beträgt das Netto 874,67 Euro, kalendertäglich also 29,16 Euro: 13,00 Euro von der Kasse und 16,16 Euro vom Arbeitgeber. Über die üblichen 98 Kalendertage der Schutzfristen sind das 2.857,68 Euro.

Wird beim Mutterschaftsgeld das Midijob-Netto oder ein fiktives Netto genommen?

Das echte Midijob-Netto. Beim Krankengeld ordnet Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V ausdrücklich an, dass die Besonderheiten des Übergangsbereichs unberücksichtigt bleiben, und beim Elterngeld gilt nach Paragraf 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG ein eigenes Übergangszonenentgelt. Beim Mutterschaftsgeld und beim Zuschuss nach Paragraf 20 MuSchG gibt es keine solche Vorschrift. Maßgeblich ist deshalb das tatsächliche, durch die geringeren Arbeitnehmerbeiträge erhöhte Nettoarbeitsentgelt. Bei 1.000 Euro Brutto sind das 874,67 statt 782,50 Euro, kalendertäglich 29,16 statt 26,08 Euro und über 98 Tage 301,84 Euro mehr.

Zahlt der Arbeitgeber im Midijob wirklich den ganzen Zuschuss selbst?

Er zahlt ihn aus, trägt ihn aber nicht. Nach Paragraf 1 Abs. 2 AAG erstattet die Krankenkasse über die Umlage U2 sowohl den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Paragraf 20 MuSchG als auch das bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt nach Paragraf 18 MuSchG samt der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu 100 Prozent. Am U2-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil, unabhängig von der Betriebsgröße. Der höhere Zuschuss im Übergangsbereich kostet den Betrieb also nichts zusätzlich.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 3 MuSchG (Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, Verlängerung auf zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes), Paragraf 18 MuSchG (Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten), Paragraf 20 Abs. 1 MuSchG (Zuschuss als Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate), Paragraf 21 MuSchG (Berechnungszeitraum und Behandlung dauerhafter Entgeltänderungen), Paragraf 19 Abs. 2 MuSchG (Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes von insgesamt höchstens 210 Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung), Paragraf 24i Abs. 2 SGB V (Mutterschaftsgeld der Krankenkassen, Höchstbetrag 13 Euro je Kalendertag), Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V (Nichtberücksichtigung der Besonderheiten des Übergangsbereichs beim Krankengeld, als Gegenbeispiel), Paragraf 224 Abs. 1 SGB V (Beitragsfreiheit während des Mutterschaftsgeldbezugs), Paragraf 1 Abs. 2 AAG (vollständige Erstattung von Zuschuss, Mutterschutzlohn und Arbeitgeberanteilen über die Umlage U2), Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SvEV (Beitragsfreiheit des Zuschusses), Paragraf 3 Nr. 1 Buchst. d und Paragraf 32b EStG (Steuerfreiheit mit Progressionsvorbehalt), Paragraf 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (Anrechnungszeit während der Schutzfristen), Paragraf 55 Abs. 3 SGB XI (Kinderlosenzuschlag) und Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), alle über gesetze-im-internet.de. Dass im Übergangsbereich das tatsächliche, begünstigte Nettoarbeitsentgelt maßgeblich ist und es keine dem Paragrafen 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V entsprechende Gegenausnahme gibt, ist der Kommentierung zu Paragraf 24i SGB V bei Haufe (Sommer, SGB V, Abschnitt 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich) entnommen. Die Leistungen für familienversicherte Minijobberinnen folgen der Darstellung der Minijob-Zentrale. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent zuzüglich 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Tagessätze beruhen auf der Steuernäherung dieser Seite und einem glatten Monat mit 30 Tagen; verbindlich sind allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Bescheid Ihrer Krankenkasse. Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz beraten kostenfrei.