Zwei Schranken, nicht eine
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und daneben arbeiten möchte, sucht meistens nach einer Zahl: der Hinzuverdienstgrenze. Die gibt es, sie ist eindeutig, und sie steht weiter unten. Sie ist aber nur die eine Hälfte der Antwort. Die Rentenversicherung prüft zwei getrennte Dinge:
- Das Geld. Wie viel Sie im Kalenderjahr verdienen, geregelt in Paragraf 96a SGB VI. Über der Grenze wird die Rente gekürzt, nicht gestrichen.
- Die Zeit. Wie viele Stunden täglich Sie noch arbeiten können, geregelt in Paragraf 43 SGB VI. Wer regelmäßig über dem festgestellten Leistungsvermögen arbeitet, stellt den Rentenanspruch selbst infrage, und zwar unabhängig davon, wie wenig dabei herauskommt.
Für Midijobber ist das der entscheidende Punkt, weil die beiden Schranken bei typischen Stundenlöhnen weit auseinanderliegen. Bei voller Erwerbsminderung ist die Zeitgrenze fast immer die engere. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist es umgekehrt: Dort ist die Geldgrenze so hoch, dass sie im Übergangsbereich von mehr als 603 bis 2.000 Euro rechnerisch gar nicht erreicht werden kann.
Die Hinzuverdienstgrenzen 2026 und woher sie kommen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Erwerbsminderungsrenten kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen, die an die monatliche Bezugsgröße gekoppelt sind. Diese beträgt 2026 nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 3.955 Euro. Daraus ergeben sich die beiden Werte, die die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Meldung vom 22. Januar 2026 nennt:
| Rentenart | Formel nach Paragraf 96a SGB VI | Grenze im Jahr | im Monatsschnitt | im Midijob erreichbar? |
|---|---|---|---|---|
| volle Erwerbsminderung | 3 Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße | 20.763,75 | 1.730,31 | ja, ab 1.730,32 Euro Brutto |
| teilweise Erwerbsminderung | 6 Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, individuell auch mehr | 41.527,50 | 3.460,63 | nein |
Alle Beträge in Euro. Die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung ist ein Mindestwert: Wer in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mehr verdient hat, bekommt eine höhere individuelle Grenze, nämlich das 9,72-fache der monatlichen Bezugsgröße multipliziert mit den höchsten Entgeltpunkten dieser 15 Jahre.
Für den Übergangsbereich folgt daraus eine klare Zweiteilung. Das höchstmögliche Midijob-Entgelt sind 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. Das liegt deutlich unter 41.527,50 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann ein Midijob die Hinzuverdienstgrenze also nie überschreiten, auch nicht mit Weihnachtsgeld, auch nicht an der Obergrenze. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze dagegen mitten im Korridor.
Die Drei-Stunden-Grenze schlägt fast immer zuerst zu
Paragraf 43 SGB VI definiert die Erwerbsminderung ausschließlich über Stunden, nicht über Geld:
- Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (Absatz 2).
- Teilweise Erwerbsminderung liegt vor bei weniger als sechs Stunden täglich (Absatz 1).
Rechnet man das bei fünf Arbeitstagen in der Woche und dem 4,348-fachen der Wochenstunden je Monat auf den Mindestlohn von 13,90 Euro um, ergibt sich diese Tabelle:
| Stunden je Tag | Wochenstunden | Stunden im Monat | Brutto im Monat | vereinbar mit |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 10 | 43,48 | 604,37 | voller und teilweiser EM-Rente |
| 2,4 | 12 | 52,18 | 725,25 | voller und teilweiser EM-Rente |
| knapp 3 | 15 | 65,22 | 906,56 | Obergrenze bei voller EM-Rente |
| 3,6 | 18 | 78,26 | 1.087,87 | nur teilweiser EM-Rente |
| 4 | 20 | 86,96 | 1.208,74 | nur teilweiser EM-Rente |
| 5 | 25 | 108,70 | 1.510,93 | nur teilweiser EM-Rente |
| knapp 6 | 30 | 130,44 | 1.813,12 | Obergrenze bei teilweiser EM-Rente |
Alle Beträge in Euro, Mindestlohn 13,90 Euro, Monatsstunden als das 4,348-fache der Wochenstunden. Stundenkorridore für andere Stundenlöhne stehen in Midijob: wie viele Stunden.
Der Vergleich der beiden Schranken ist eindeutig:
- Volle Erwerbsminderung. Zeitlich möglich sind rund 906,56 Euro, erlaubt wären 1.730,31 Euro. Um die Geldgrenze überhaupt auszuschöpfen, bräuchten Sie zum Mindestlohn 28,63 Wochenstunden, was mit unter drei Stunden täglich nicht vereinbar ist, oder bei 15 Wochenstunden einen Stundenlohn von 26,53 Euro. Für die große Mehrheit ist die Hinzuverdienstgrenze deshalb schlicht kein Thema.
- Teilweise Erwerbsminderung. Zeitlich möglich sind rund 1.813,12 Euro, also ein Midijob knapp unter der Obergrenze. Die Geldgrenze von 41.527,50 Euro ist unerreichbar. Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht und die erlaubte Zeit zum Mindestlohn ausschöpft, ist damit fast zwangsläufig Midijobber.
Beitragsrecht: die volle Erwerbsminderungsrente rechnet anders
Hier liegt der Teil, den die meisten Ratgeber auslassen, obwohl er jeden Monat auf der Abrechnung steht. Ein Midijob neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist beitragsrechtlich völlig unauffällig: Versicherungspflicht in allen vier Zweigen, Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1111, allgemeiner Krankenkassenbeitragssatz. Es gilt genau das, was in der Arbeitgeber-Checkliste steht.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ändern sich dagegen zwei Zweige:
- Krankenversicherung: ermäßigter Beitragssatz. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, hat nach Paragraf 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Ohne Krankengeldanspruch gilt nach Paragraf 243 SGB V der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent. Das passiert kraft Gesetzes, eine Zustimmung ist nicht nötig. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt unverändert obendrauf.
- Arbeitslosenversicherung: gar kein Beitrag. Nach Paragraf 28 Abs. 2 SGB III sind Personen in einer Beschäftigung versicherungsfrei, soweit ihnen ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt ist. Anders als bei der Versicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zahlt hier auch der Arbeitgeber nichts. Die Beitragsgruppe lautet dann 3101 statt 3111.
- Renten- und Pflegeversicherung bleiben unverändert. Die Beschäftigung ist nach Paragraf 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI weiter rentenversicherungspflichtig, die Beiträge erhöhen Ihr Rentenkonto ganz normal. Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung tritt nach Paragraf 5 Abs. 4 SGB VI erst mit einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein, nicht bei Erwerbsminderung.
So sieht das bei 1.200 Euro Monatsbrutto Zweig für Zweig aus. Die beitragspflichtige Einnahme aus Formel 1 beträgt 1.083,25 Euro, die Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmeranteils aus Formel 2 beträgt 854,69 Euro, beides unverändert.
| Zweig | teilweise EM-Rente (Gruppe 1111) | volle EM-Rente (Gruppe 3101) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gesamt | Sie | Arbeitgeber | gesamt | Sie | Arbeitgeber | |
| Rentenversicherung 18,6 % | 201,48 | 79,49 | 121,99 | 201,48 | 79,49 | 121,99 |
| Krankenversicherung | 158,16 | 62,39 | 95,77 | 151,66 | 59,83 | 91,83 |
| Zusatzbeitrag 2,9 % | 31,42 | 12,39 | 19,03 | 31,42 | 12,39 | 19,03 |
| Pflegeversicherung 3,6 % | 39,00 | 15,38 | 23,62 | 39,00 | 15,38 | 23,62 |
| Arbeitslosenversicherung 2,6 % | 28,16 | 11,11 | 17,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| zusammen | 458,22 | 180,76 | 277,46 | 423,56 | 167,09 | 256,47 |
Alle Beträge in Euro pro Monat bei 1.200 Euro Brutto, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag, berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026. Der Krankenversicherungssatz beträgt links 14,6 und rechts 14,0 Prozent.
Was das netto bringt
Die Ersparnis aus dem ermäßigten Krankenkassensatz und der Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung ist über den Korridor nicht konstant. Sie wächst mit dem Verdienst, weil der Arbeitnehmeranteil aus Formel 2 an der Untergrenze bei null beginnt. Das ist genau umgekehrt zum Beitragsrabatt des Übergangsbereichs, der unten am stärksten wirkt.
| Brutto | Ihr Anteil bei teilweiser EM | Ihr Anteil bei voller EM | Sie sparen | Arbeitgeber bei teilweiser EM | Arbeitgeber bei voller EM | Arbeitgeber spart |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 29,37 | 27,14 | 2,23 | 186,49 | 172,40 | 14,09 |
| 906,56 | 91,92 | 84,96 | 6,96 | 224,06 | 207,12 | 16,94 |
| 1.000,00 | 120,21 | 111,12 | 9,09 | 241,05 | 222,80 | 18,25 |
| 1.200,00 | 180,76 | 167,09 | 13,67 | 277,46 | 256,47 | 20,99 |
| 1.500,00 | 271,61 | 251,06 | 20,55 | 332,01 | 306,90 | 25,11 |
| 1.730,31 | 341,33 | 315,51 | 25,82 | 373,95 | 345,67 | 28,28 |
| 2.000,00 | 423,00 | 391,00 | 32,00 | 423,00 | 391,00 | 32,00 |
Alle Beträge in Euro pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag. Und so sieht das Ergebnis nach Lohnsteuer aus, Steuerklasse 1:
| Brutto | Netto bei teilweiser EM-Rente | Netto bei voller EM-Rente | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 700,00 | 670,63 | 672,86 | 2,23 |
| 906,56 | 814,64 | 821,60 | 6,96 |
| 1.000,00 | 879,79 | 888,88 | 9,09 |
| 1.200,00 | 1.019,24 | 1.032,91 | 13,67 |
| 1.500,00 | 1.214,31 | 1.231,53 | 17,22 |
| 1.730,31 | 1.346,32 | 1.366,97 | 20,65 |
| 2.000,00 | 1.493,59 | 1.517,92 | 24,33 |
Alle Beträge in Euro pro Monat, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderlosenzuschlag. Ab 1.500 Euro fällt Lohnsteuer an, deshalb ist der Netto-Unterschied dort kleiner als der Beitragsunterschied: Ein niedrigerer Sozialversicherungsbeitrag erhöht das zu versteuernde Einkommen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 Prozent aus der beitragspflichtigen Einnahme, bei 1.000 Euro also 5,12 Euro im Monat, in beiden Varianten gleich. Details dazu in Kinderlosenzuschlag im Midijob, zum Zusatzbeitrag in Zusatzbeitrag und Kassenwechsel.
Wenn die Grenze doch überschritten wird
Über der Hinzuverdienstgrenze fällt die Rente nicht weg. Nach Paragraf 96a SGB VI wird ein Zwölftel des übersteigenden Betrages zu 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen. Erst wenn der abzuziehende Betrag die Rente erreicht, wird sie gar nicht mehr geleistet.
Für eine volle Erwerbsminderungsrente sieht das im Übergangsbereich so aus:
| Monatsbrutto | Jahresverdienst | über der Grenze | Kürzung der Rente im Monat | Netto aus dem Job | unter dem Strich gegenüber 1.730,31 Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.730,31 | 20.763,72 | 0,00 | 0,00 | 1.366,97 | 0,00 |
| 1.800,00 | 21.600,00 | 836,25 | 27,88 | 1.406,81 | 11,96 |
| 1.850,00 | 22.200,00 | 1.436,25 | 47,88 | 1.434,98 | 20,13 |
| 1.900,00 | 22.800,00 | 2.036,25 | 67,88 | 1.462,91 | 28,06 |
| 1.950,00 | 23.400,00 | 2.636,25 | 87,88 | 1.490,59 | 35,74 |
| 2.000,00 | 24.000,00 | 3.236,25 | 107,88 | 1.517,92 | 43,07 |
Alle Beträge in Euro, Steuerklasse 1, Beiträge nach Beitragsgruppe 3101. Die letzte Spalte ist das eigentliche Ergebnis: 269,69 Euro mehr Brutto bringen 43,07 Euro. Das ist eine Grenzbelastung von 84,0 Prozent, zusammengesetzt aus Sozialversicherung, Lohnsteuer und der Rentenkürzung. Rechnerisch bleibt zwar immer etwas übrig, die 40-Prozent-Anrechnung frisst den Zuwachs also nie vollständig auf. Wirtschaftlich ist der letzte Schritt im Korridor damit aber der mit Abstand teuerste, und er setzt ohnehin voraus, dass das Leistungsvermögen die Stundenzahl hergibt.
Zwei Einschränkungen zur Tabelle: Die Kürzung mindert das Bruttorentenbetrag, von dem nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig ist, das tatsächliche Minus ist also je nach persönlicher Lage etwas kleiner. Und die Kürzung wirkt auf die Rente, nicht auf das Arbeitsentgelt; an den Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Midijob ändert sie nichts.
Prognose, Spitzabrechnung, Rückforderung
Die Rentenversicherung wartet nicht das Jahresende ab. Nach Paragraf 96a SGB VI wird der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst im Voraus bestimmt und einmal im Kalenderjahr neu festgesetzt, wenn sich dadurch eine Änderung ergibt. Im Jahr darauf tritt an die Stelle der Prognose der tatsächliche Hinzuverdienst, und die Rente wird rückwirkend angepasst.
- Meldepflicht. Geben Sie Aufnahme und Höhe der Beschäftigung von sich aus an. Die Prognose beruht auf Ihren Angaben.
- Änderungen von mindestens 10 Prozent gegenüber dem bisher berücksichtigten Hinzuverdienst können auf Antrag berücksichtigt werden; ein höherer Verdienst wirkt dabei für die Zukunft.
- Rückforderung. Ergibt die Spitzabrechnung, dass zu viel Rente gezahlt wurde, sind die Leistungen zu erstatten. Beträge bis 300 Euro kann der Träger von der laufenden Rente einbehalten. Das trifft in der Praxis vor allem Menschen mit schwankendem Entgelt.
Wer im Midijob schwankende Stunden hat, sollte deshalb doppelt vorsichtig kalkulieren: Für die Sozialversicherung zählt die vorausschauende Jahresprognose des regelmäßigen Arbeitsentgelts, für die Rente der tatsächliche Jahresverdienst. Beide Prognosen laufen nebeneinander und können auseinanderfallen. Wie die sozialversicherungsrechtliche Seite funktioniert, steht in Midijob bei schwankendem Entgelt.
Was der Midijob für die Rente selbst bringt
Ein häufiges Missverständnis: Der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs kürzt die spätere Rente nicht. Nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI werden die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt gebildet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Bei 1.200 Euro Brutto zahlen Sie selbst 79,49 Euro Rentenbeitrag, gutgeschrieben wird Ihnen die volle Anwartschaft aus 1.200 Euro. Mehr dazu in Midijob und Rente.
Praktisch heißt das:
- Die Anwartschaft wächst weiter. Jeder Monat mit Midijob ist ein Pflichtbeitragsmonat und bringt Entgeltpunkte, die sich später in der Altersrente auswirken.
- Die laufende Erwerbsminderungsrente wird davon nicht neu berechnet. Die zusätzlichen Entgeltpunkte wirken sich erst aus, wenn die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente übergeht.
- Auf die Rente selbst zahlen Sie eigene Beiträge. Der Übergangsbereich gilt nur für das Arbeitsentgelt. Auf die Erwerbsminderungsrente fallen daneben die üblichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner an; die Pflegeversicherung tragen Rentner allein.
- Steuerlich kommen zwei Einkunftsarten zusammen. Der Lohnsteuerabzug im Midijob kennt die Rente nicht. Weil die Rente nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt und in der Regel über 410 Euro im Jahr liegt, entsteht nach Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Rechnen Sie mit einer Nachzahlung und planen Sie sie ein. Was dabei zu holen ist, steht in Midijob und Steuererklärung.
Minijob oder Midijob neben der Erwerbsminderungsrente?
Ein Minijob bis 603 Euro ergibt im Jahr 7.236 Euro und bleibt damit selbst bei voller Erwerbsminderung weit unter der Grenze von 20.763,75 Euro. Für die Rentenanrechnung ist er unproblematisch. Der Vergleich lohnt sich trotzdem, weil beim Minijob der Beitragsvorteil aus Beitragsgruppe 3101 gar nicht zum Tragen kommt.
| Minijob 603 Euro | Midijob 906,56 Euro bei voller EM-Rente | |
|---|---|---|
| Brutto im Monat | 603,00 | 906,56 |
| Ihr Beitrag | 21,71 | 84,96 |
| Netto im Monat | 581,29 | 821,60 |
| Jahresverdienst | 7.236,00 | 10.878,72 |
| Anrechnung auf die Rente | keine | keine |
| Krankenversicherungsschutz aus dem Job | nein | ja |
Alle Beträge in Euro. Beim Minijob sind 3,6 Prozent Rentenversicherungs-Eigenanteil unterstellt, von dem man sich befreien lassen kann. Der Midijob bringt hier 303,56 Euro mehr Brutto und 240,31 Euro mehr Netto, also 79,2 Prozent des Zuwachses. Den Vergleich für alle Entgeltstufen finden Sie in Minijob oder Midijob.
Checkliste
- Rentenart prüfen. Volle oder teilweise Erwerbsminderung? Davon hängen Grenze, Stunden und Beitragsgruppe ab. Der Rentenbescheid sagt es.
- Stunden vor Geld planen. Bei voller Erwerbsminderung sind weniger als drei Stunden täglich der Maßstab, nicht die 1.730,31 Euro.
- Arbeitserprobung ansprechen, bevor Sie mehr arbeiten als bisher festgestellt. Sechs Monate sind der Regelfall.
- Jahressumme einschließlich Einmalzahlungen rechnen, nicht nur das Monatsbrutto.
- Beitragsgruppe kontrollieren. Bei voller Erwerbsminderungsrente muss auf der Abrechnung 3101 stehen, nicht 1111. Steht dort 1111, zahlen Sie zu viel.
- Rentenversicherung informieren, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder das Entgelt sich um mehr als 10 Prozent ändert.
- Netto vorher ausrechnen mit dem Midijob-Rechner und den ermäßigten Krankenkassensatz gedanklich abziehen.
- Steuererklärung einplanen, weil Rente und Arbeitslohn zusammentreffen.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich neben der Erwerbsminderungsrente 2026 dazuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderung bleiben 2026 genau 20.763,75 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei, im Monatsschnitt also 1.730,31 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 41.527,50 Euro im Jahr, individuell auch mehr. Beide Werte folgen aus Paragraf 96a SGB VI: drei Achtel beziehungsweise sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro liegt. Für den Übergangsbereich heißt das: Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Grenze im Midijob gar nicht erreichbar, weil selbst die Obergrenze von 2.000 Euro im Monat nur 24.000 Euro im Jahr ergibt. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze dagegen mitten im Korridor, nämlich bei 1.730,31 Euro Monatsbrutto.
Welche Sozialabgaben zahle ich im Midijob, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme?
Bei teilweiser Erwerbsminderung gar keine Besonderheit: Beitragsgruppe 1111, alle vier Zweige normal, bei 1.200 Euro Brutto also 180,76 Euro Arbeitnehmeranteil. Bei voller Erwerbsminderung ändern sich zwei Dinge. Erstens ist der Krankengeldanspruch nach Paragraf 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen, deshalb gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent nach Paragraf 243 SGB V. Zweitens besteht nach Paragraf 28 Abs. 2 SGB III Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, es fällt also gar kein Beitrag an, weder für Sie noch für den Arbeitgeber. Die Beitragsgruppe lautet dann 3101. Bei 1.200 Euro sind das 167,09 statt 180,76 Euro Arbeitnehmeranteil, also 13,67 Euro mehr netto, und 256,47 statt 277,46 Euro für den Arbeitgeber.
Wie viele Stunden darf ich mit voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?
Weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, denn genau das ist nach Paragraf 43 Abs. 2 SGB VI die Definition der vollen Erwerbsminderung. Bei fünf Arbeitstagen sind das knapp 15 Wochenstunden, zum Mindestlohn von 13,90 Euro also rund 906,56 Euro im Monat. Die Zeitgrenze bindet damit lange vor der Geldgrenze von 1.730,31 Euro: Um die Hinzuverdienstgrenze überhaupt auszuschöpfen, bräuchten Sie 28,63 Wochenstunden zum Mindestlohn oder einen Stundenlohn von 26,53 Euro bei 15 Wochenstunden. Wer mehr als drei Stunden täglich arbeitet, überschreitet das festgestellte Leistungsvermögen; die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür die Arbeitserprobung von regelmäßig sechs Monaten an, in der der Rentenanspruch bestehen bleibt.
Bekomme ich im Midijob Krankengeld, wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe?
Nein. Nach Paragraf 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist der Krankengeldanspruch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgeschlossen. Genau deshalb gilt für die Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es also keine Leistung der Krankenkasse mehr; die Rente läuft in dieser Zeit unverändert weiter. Bei teilweiser Erwerbsminderung besteht der Krankengeldanspruch dagegen normal, dort gilt der allgemeine Beitragssatz und die Berechnung nach Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 43 Abs. 1 bis 3 SGB VI (Definition der teilweisen und vollen Erwerbsminderung über sechs beziehungsweise drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes), Paragraf 96a SGB VI (kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen, drei Achtel und sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, individuelle Grenze aus dem 9,72-fachen der Bezugsgröße mal den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre, Anrechnung von 40 Prozent eines Zwölftels des übersteigenden Betrages, Prognose des voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienstes, Spitzabrechnung im Folgejahr, Erstattung und Einbehalt bis 300 Euro), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragraf 1 Satz 1 Nr. 1 und Paragraf 5 Abs. 4 SGB VI (fortbestehende Rentenversicherungspflicht, Versicherungsfreiheit erst bei Vollrente wegen Alters), Paragraf 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Ausschluss des Krankengeldes bei Rente wegen voller Erwerbsminderung), Paragraf 243 SGB V (ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent ohne Krankengeldanspruch), Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V (Krankengeld ohne die Besonderheiten des Übergangsbereichs), Paragraf 28 Abs. 2 SGB III (Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung bei zuerkanntem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung), Paragraf 25 Abs. 1 SGB III und Paragraf 20 Abs. 1 SGB XI (Versicherungspflicht aus der Beschäftigung), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Pflichtveranlagung bei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug über 410 Euro), alle über gesetze-im-internet.de und dejure.org. Hinzuverdienstgrenzen 2026 nach der Meldung der Deutschen Rentenversicherung vom 22. Januar 2026 "Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen, Arbeitserprobung" sowie der Seite "Arbeitserprobung während der Erwerbsminderungsrente" der Deutschen Rentenversicherung. Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026, die der Bundesrat am 21. November 2025 beschlossen hat. Beitragsgruppen und beitragsrechtliche Einordnung beschäftigter Erwerbsminderungsrentner nach sozialversicherung-kompetent.de, "Beschäftigte Erwerbsminderungsrentner". Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 allgemein und 14,0 ermäßigt plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Mindestlohn 2026: 13,90 Euro. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, die Werte der Beitragsgruppe 3101 mit denselben Rundungsregeln, aber ohne Arbeitslosenversicherung und mit dem ermäßigten Krankenversicherungssatz.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Über Bestand, Höhe und Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente entscheidet allein Ihr Rentenversicherungsträger, über die Beitragsgruppe die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle. Die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung kann höher sein als der hier genannte Mindestwert. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge und berücksichtigen die Besteuerung der Rente nicht.