Ratgeber, Stand August 2026

Midijob und Schwerbehinderung 2026: Werkstatt, Budget für Arbeit und Zusatzurlaub

Kurze Antwort: Am Midijob selbst ändert ein Schwerbehindertenausweis nichts. Die Sozialversicherung kennt keinen Grad der Behinderung, bei 1.000 Euro Brutto sind es mit und ohne Ausweis dieselben 120,21 Euro Arbeitnehmerbeitrag. Der Ausweis wirkt an vier anderen Stellen: beim Lohnsteuerabzug über den Behinderten-Pauschbetrag, beim Zusatzurlaub von fünf Tagen, beim Kündigungsschutz nach sechs Monaten und bei der Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze ab 18 Wochenstunden. Ganz eigene Regeln gelten dagegen in der Werkstatt, wo der Übergangsbereich leerläuft, und im Budget für Arbeit, wo er voll greift, die Arbeitslosenversicherung aber entfällt.

Das Beitragsrecht kennt keinen Grad der Behinderung

Die häufigste Erwartung an diesen Artikel ist ein Rabatt: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, müsste doch weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist nicht so, und die Enttäuschung darüber ist verständlich. Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV, der den Übergangsbereich regelt, kennt genau eine Eingangsgröße: das Arbeitsentgelt. Kein Merkzeichen, kein Grad der Behinderung, keine Gleichstellung ändert an der Formel etwas.

Das ist die schlechte Nachricht. Die gute steckt in derselben Aussage: Es gibt auch keinen Nachteil. Der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs wirkt für schwerbehinderte Beschäftigte in voller Höhe, und die Rente wird nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI aus dem tatsächlichen Entgelt gutgeschrieben, nicht aus der abgesenkten Bemessungsgrundlage. Die Zahlen sind deshalb schlicht dieselben wie überall auf dieser Seite:

Brutto im MonatBeitragspflichtige Einnahme (Formel 1)Bemessung Arbeitnehmer (Formel 2)ArbeitnehmerbeitragLohnsteuer Klasse 1 ohne FreibetragNetto
700,00 Euro510,28 Euro138,87 Euro29,37 Euro0,00 Euro670,63 Euro
1.000,00 Euro854,06 Euro568,36 Euro120,21 Euro0,00 Euro879,79 Euro
1.200,00 Euro1.083,25 Euro854,69 Euro180,76 Euro0,00 Euro1.019,24 Euro
1.500,00 Euro1.427,03 Euro1.284,18 Euro271,61 Euro14,08 Euro1.214,31 Euro
2.000,00 Euro2.000,00 Euro2.000,00 Euro423,00 Euro83,41 Euro1.493,59 Euro

Wer diese Werte für sein eigenes Entgelt braucht, rechnet sie im Midijob-Rechner nach. Der Rest dieses Artikels beschäftigt sich mit dem, was tatsächlich anders ist. Und das ist überraschend viel, es steht nur an ganz anderen Stellen als im Beitragsrecht:

  • Steuer: Der Behinderten-Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG kann als Freibetrag in den Lohnsteuerabzug wandern.
  • Urlaub: Fünf zusätzliche Arbeitstage nach Paragraf 208 SGB IX, auch im kleinsten Midijob.
  • Kündigungsschutz: Zustimmung des Integrationsamtes nach Paragraf 168 SGB IX, ab dem siebten Monat.
  • Arbeitsplatz: Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze erst ab 18 Wochenstunden, mit einer Ausnahme, die gerade Midijobs betrifft.

Und danach die beiden Sonderwelten, in denen der Übergangsbereich ganz anders funktioniert: die Werkstatt und das Budget für Arbeit.

Der Behinderten-Pauschbetrag verschiebt den Startpunkt der Lohnsteuer

Im Übergangsbereich ist die Lohnsteuer lange gar kein Thema. In Steuerklasse 1 fällt die erste Lohnsteuer erst bei einem Monatsbrutto von 1.366,28 Euro an, weil Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale zusammen bis dahin alles auffangen. Genau in dem Bereich darüber, also im oberen Drittel des Korridors, wird der Behinderten-Pauschbetrag interessant.

Paragraf 33b EStG gewährt ab einem Grad der Behinderung von 20 einen Jahrespauschbetrag. Er ist seit dem Veranlagungszeitraum 2021 verdoppelt und gilt 2026 unverändert. Auf Antrag beim Finanzamt wird er nach Paragraf 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen und wirkt damit sofort in jeder Monatsabrechnung, nicht erst in der Steuererklärung. Die Antragsgrenze von 600 Euro, die für andere Freibeträge gilt, greift hier nicht.

Die folgende Tabelle zeigt, ab welchem Monatsbrutto in Steuerklasse 1 überhaupt Lohnsteuer anfällt, wenn der jeweilige Pauschbetrag eingetragen ist. Alle Werte sind mit der Rechenlogik dieser Seite auf den Cent genau ermittelt:

Grad der BehinderungPauschbetrag im JahrLohnsteuer in Klasse 1 beginnt abWirkung bei 2.000 Euro Brutto
kein Ausweis0 Euro1.366,28 EuroVergleichswert: 83,41 Euro Lohnsteuer
20384 Euro1.412,19 Euro7,50 Euro weniger im Monat
30620 Euro1.440,38 Euro12,00 Euro weniger im Monat
40860 Euro1.469,08 Euro16,41 Euro weniger im Monat
501.140 Euro1.502,54 Euro21,58 Euro weniger im Monat
601.440 Euro1.538,40 Euro26,91 Euro weniger im Monat
701.780 Euro1.579,03 Euro32,75 Euro weniger im Monat
802.120 Euro1.619,67 Euro38,50 Euro weniger im Monat
902.460 Euro1.660,32 Euro44,00 Euro weniger im Monat
1002.840 Euro1.705,74 Euro50,00 Euro weniger im Monat
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 Euroim Übergangsbereich gar nicht83,41 Euro weniger im Monat

Zwei Dinge fallen auf. Erstens ist der Effekt am unteren Rand des Korridors null: Wer 1.000 Euro verdient, zahlt ohnehin keine Lohnsteuer, da kann der Pauschbetrag nichts verbessern. Der Behinderten-Pauschbetrag ist im Midijob also kein allgemeiner Vorteil, sondern einer, der erst ab etwa 1.370 Euro Brutto anspringt.

Zweitens der Sonderfall der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und TBl (taubblind), der auch bei Pflegegrad 4 oder 5 greift: Mit 7.400 Euro Pauschbetrag im Jahr bleibt der komplette Übergangsbereich lohnsteuerfrei, bis zur Obergrenze von 2.000 Euro. Das sind bei 2.000 Euro Brutto 83,41 Euro im Monat oder 1.000,92 Euro im Jahr, die sonst über den Lohnsteuerabzug abflössen.

Wer den Freibetrag nicht eintragen lässt, verliert nichts endgültig: Der Pauschbetrag wird spätestens in der Steuererklärung berücksichtigt und dann erstattet. Der Eintrag verschiebt das Geld nur vom nächsten Frühjahr in den laufenden Monat. Wann sich die Erklärung im Midijob sonst noch lohnt, steht in Midijob und Steuererklärung.

Seit dem 1. Januar 2026 läuft der Nachweis der Behinderung gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch. Dafür muss die Steueridentifikationsnummer bei der Feststellungsbehörde hinterlegt und der Datenübermittlung zugestimmt werden. Wer das nicht tut, muss den Nachweis weiterhin selbst beibringen.

Fünf Tage Zusatzurlaub, auch bei acht Stunden in der Woche

Paragraf 208 SGB IX gibt schwerbehinderten Menschen einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Dieser Anspruch hängt an keiner Entgeltgrenze und an keiner Stundenzahl. Er gilt im Midijob genauso wie in Vollzeit, und er kommt zum gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen nach Paragraf 3 BUrlG hinzu.

Wie beim Grundurlaub entscheidet allein die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend:

Arbeitstage in der WocheGesetzlicher MindesturlaubZusatzurlaub nach Paragraf 208 SGB IXZusammen
2 Tage8 Tage2 Tage10 Tage
3 Tage12 Tage3 Tage15 Tage
4 Tage16 Tage4 Tage20 Tage
5 Tage20 Tage5 Tage25 Tage
6 Tage24 Tage6 Tage30 Tage

Damit steckt in der Verteilung der Arbeitszeit ein realer Hebel. Wer zwölf Wochenstunden auf zwei lange Tage legt, hat 10 Urlaubstage, wer dieselben zwölf Stunden auf fünf kurze Tage verteilt, hat 25. Dieselbe Stundenzahl, dieselbe Beitragslast, zweieinhalbfacher Urlaubsanspruch. Ausführlich steht diese Mechanik in Arbeitsrecht im Midijob.

In Geld gerechnet: Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach Paragraf 11 BUrlG aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Bei einer Fünf-Tage-Woche und 1.000 Euro Monatsbrutto sind das 46,15 Euro je Urlaubstag, die fünf Zusatztage sind also 230,75 Euro wert. Bei 1.500 Euro sind es 69,23 Euro je Tag und 346,15 Euro für die fünf Tage.

Beginnt oder endet die Schwerbehinderteneigenschaft im laufenden Jahr, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Zusatzurlaubs, Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet. Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, bleibt der Anspruch für die Vergangenheit bestehen und folgt den Übertragungsregeln des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsschutz: erst ab dem siebten Monat

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach Paragraf 168 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam, und zwar unabhängig davon, ob der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Für Midijobs in Kleinbetrieben ist das der wichtigste Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht: Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab in der Regel mehr als zehn Beschäftigten, der Sonderkündigungsschutz des SGB IX dagegen in jedem Betrieb.

Eine Einschränkung gibt es: Nach Paragraf 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX gilt der Sonderkündigungsschutz nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ohne Unterbrechung noch keine sechs Monate bestanden hat. In den ersten sechs Monaten kann also ohne Zustimmung gekündigt werden. Für die Wartezeit kommt es auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Dauer des Ausweises.

Nicht vergessen: Die dreiwöchige Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes läuft trotzdem. Wer eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes erhält, muss sie genauso fristgerecht angreifen wie jede andere.

Die 18-Stunden-Grenze, und warum sie im Midijob oft übersehen wird

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nach Paragraf 154 SGB IX fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sonst wird eine Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz fällig. Für Midijobs entscheidet dabei eine Zahl über alles: 18 Stunden in der Woche.

Nach Paragraf 156 Abs. 3 SGB IX gelten Stellen nicht als Arbeitsplätze im Sinne des Schwerbehindertenrechts, wenn die Beschäftigten weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeiten. Das wirkt in beide Richtungen: Solche Stellen zählen weder bei der Gesamtzahl der Arbeitsplätze mit, aus der sich die Pflichtquote errechnet, noch werden schwerbehinderte Beschäftigte darauf angerechnet. Umgerechnet auf das Monatsentgelt, mit dem in Betrieben üblichen Faktor des 4,348-fachen der Wochenstundenzahl:

Stundenlohn18 Wochenstunden entsprechenliegt im Übergangsbereich?
13,90 Euro (Mindestlohn 2026)1.087,87 Euro im Monatja
15,00 Euro1.173,96 Euro im Monatja
16,00 Euro1.252,22 Euro im Monatja
18,00 Euro1.408,75 Euro im Monatja
20,00 Euro1.565,28 Euro im Monatja
25,00 Euro1.956,60 Euro im Monatja

Die 18-Stunden-Schwelle liegt bei jedem realistischen Stundenlohn mitten im Übergangsbereich. Beim Mindestlohn reicht der Korridor von 9,98 Wochenstunden (603,01 Euro) bis 33,09 Wochenstunden (2.000 Euro), die Anrechnungsgrenze fällt also genau in die Mitte. Ein Midijob mit 15 Wochenstunden zählt nicht, einer mit 20 Wochenstunden zählt. Die Stundenkorridore für alle Löhne stehen in Wie viele Stunden darf ich im Midijob arbeiten.

Und jetzt der Punkt, der in der Praxis am häufigsten liegen bleibt: Paragraf 158 Abs. 2 SGB IX enthält eine Ausnahme. Die Bundesagentur für Arbeit lässt die Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz auch bei weniger als 18 Wochenstunden zu, wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Genau diese Konstellation ist im Midijob keineswegs selten, sie ist eher der Regelfall: Wer aus gesundheitlichen Gründen nur zwölf Stunden in der Woche arbeiten kann, arbeitet nicht aus Bequemlichkeit Teilzeit.

Der Antrag ist deshalb ein echtes Argument im Einstellungsgespräch. Für den Arbeitgeber ist ein angerechneter Pflichtarbeitsplatz bares Geld, weil die Ausgleichsabgabe für diesen Platz entfällt. Passend dazu steht in Paragraf 164 Abs. 5 SGB IX ein Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Diese beiden Vorschriften greifen ineinander: Der eine Paragraf gibt den Anspruch auf die kurze Arbeitszeit, der andere sorgt dafür, dass sie den Arbeitgeber trotzdem nicht schlechter stellt.

Die Ausgleichsabgabe selbst ist nach Paragraf 160 Abs. 2 SGB IX gestaffelt und steigt, je weiter die Beschäftigungsquote unter der Pflichtquote liegt; die vierte Stufe für Arbeitgeber ganz ohne schwerbehinderte Beschäftigte gibt es seit 2024. Die Beträge werden regelmäßig angepasst, die aktuellen nennt das zuständige Integrationsamt.

Werkstatt für behinderte Menschen: der Übergangsbereich läuft leer

Für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt gilt eine völlig andere Systematik, und das ist die wichtigste Erkenntnis dieses Artikels. Der Übergangsbereich spielt dort keine Rolle, und zwar aus drei Gründen, die sich gegenseitig verstärken.

Erstens: eigener Versicherungstatbestand mit eigener Bemessung. Werkstattbeschäftigte sind nicht als Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt versichert, sondern über eigene Vorschriften, in der Krankenversicherung über Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V. Für die Beitragsbemessung gelten deshalb Mindestwerte, die an die Bezugsgröße gekoppelt sind. Die Bezugsgröße beträgt 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro im Monat:

ZweigMindestbemessungsgrundlage2026 in EuroGesamtbeitrag darausRechtsgrundlage
Rentenversicherung80 Prozent der Bezugsgröße3.164,00 Euro588,50 Euro (18,6 Prozent)Paragraf 162 Nr. 2 SGB VI
Krankenversicherung20 Prozent der Bezugsgröße791,00 Euro138,43 Euro (14,6 plus 2,9 Prozent)Paragraf 235 Abs. 3 SGB V
Pflegeversicherung20 Prozent der Bezugsgröße791,00 Euro28,48 Euro (3,6 Prozent)Paragraf 57 Abs. 1 SGB XI
Arbeitslosenversicherungkeine Versicherungspflichtentfälltentfälltarbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis, Paragraf 221 Abs. 1 SGB IX

Beide Mindestwerte liegen über dem, was die Formel des Übergangsbereichs liefern würde. Selbst wenn man sie anwendete, gewönne der höhere Mindestwert. Die Formel geht damit ins Leere.

Zweitens: Es gibt keinen Arbeitnehmeranteil, den man senken könnte. Nach Paragraf 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI trägt der Träger der Einrichtung die Rentenversicherungsbeiträge allein, wenn kein Arbeitsentgelt bezogen wird oder das monatliche Arbeitsentgelt 20 Prozent der Bezugsgröße nicht übersteigt, 2026 also bis 791 Euro. In der Krankenversicherung regelt Paragraf 251 Abs. 2 SGB V dasselbe, und die Beiträge werden dem Träger von den zuständigen Leistungsträgern erstattet.

Drittens: Die Werkstattentgelte liegen weit unter der Untergrenze von 603,01 Euro. Das Arbeitsentgelt in der Werkstatt setzt sich nach Paragraf 221 SGB IX aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammen, dazu kommt das Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro. Der Grundbetrag ist an das Ausbildungsgeld nach Paragraf 125 SGB III gekoppelt und liegt aktuell bei mindestens 133 Euro im Monat. Im Durchschnitt aller Beschäftigten im Arbeitsbereich sind es rund 232 Euro monatlich.

Zwei durchgerechnete Fälle machen das Verhältnis deutlich. Beide zeigen nur die Rentenversicherung, weil dort die Beträge am größten sind:

WerkstattentgeltBeitragspflichtige Einnahme RVRV-Beitrag insgesamtdavon trägt der Träger alleindavon je zur HälfteBeitrag des Beschäftigten
232,00 Euro (Durchschnitt)3.164,00 Euro588,50 Euro588,50 Euro0,00 Euro0,00 Euro
900,00 Euro (hypothetisch)3.164,00 Euro588,50 Euro421,10 Euro167,40 Euro83,70 Euro

Im ersten Fall, dem Regelfall, zahlt der Beschäftigte null. Die Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung summieren sich auf 755,41 Euro im Monat und werden komplett vom Träger getragen und von den Leistungsträgern erstattet. Das ist mehr als das Dreifache des Entgelts, das ausgezahlt wird. Der zweite Fall zeigt die Mechanik oberhalb der 791 Euro: Nur der Beitragsanteil, der auf das tatsächliche Entgelt entfällt, wird geteilt, den Rest bis zur 80-Prozent-Grenze trägt der Träger weiter allein.

Der Sinn dieser Konstruktion ist ein Nachteilsausgleich in der Rente. Die 3.164 Euro im Monat ergeben 2026 rund 0,7309 Entgeltpunkte im Jahr, gerechnet mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Das ist fast das Niveau einer Vollzeitkraft mit Durchschnittsverdienst, obwohl das ausgezahlte Entgelt bei rund 232 Euro liegt. Hinzu kommt Paragraf 43 Abs. 6 SGB VI: Wer bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war und es seitdem ununterbrochen ist, hat nach einer Wartezeit von 20 Jahren Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Zwanzig Jahre Werkstatt sind deshalb keine verlorene Zeit.

Budget für Arbeit: hier gilt der Übergangsbereich, und die Rentenlücke wird groß

Das Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX ist der Weg aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat und stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem regulären Arbeitgeber aufnimmt, erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Kosten der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Ein Rückkehrrecht in die Werkstatt besteht ohne zeitliche Grenze.

Für das Beitragsrecht heißt das: Es ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, und der Übergangsbereich gilt in vollem Umfang. Liegt das Entgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, greift der Beitragsrabatt genau wie sonst. Zwei Besonderheiten kommen hinzu.

Die Arbeitslosenversicherung entfällt

Nach Paragraf 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind, sobald die Agentur für Arbeit diese Minderung und der Rentenversicherungsträger die volle Erwerbsminderung festgestellt haben. Weil das Budget für Arbeit gerade Menschen offensteht, die die Voraussetzungen für den Arbeitsbereich einer Werkstatt erfüllen, ist diese Feststellung der Normalfall. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 Prozent entfällt dann auf beiden Seiten:

BruttoArbeitnehmerbeitrag mit ALVArbeitnehmerbeitrag ohne ALVNetto Klasse 1 ohne ALVVorteil im MonatArbeitgeber spart zusätzlich
700,00 Euro29,37 Euro27,56 Euro672,44 Euro1,81 Euro11,45 Euro
1.000,00 Euro120,21 Euro112,82 Euro887,18 Euro7,39 Euro14,81 Euro
1.200,00 Euro180,76 Euro169,65 Euro1.030,35 Euro11,11 Euro17,05 Euro
1.500,00 Euro271,61 Euro254,92 Euro1.228,33 Euro14,02 Euro20,41 Euro
2.000,00 Euro423,00 Euro397,00 Euro1.513,42 Euro19,83 Euro26,00 Euro

Der Netto-Vorteil ist kleiner als der eingesparte Beitrag, weil ein geringerer Sozialversicherungsabzug die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer erhöht: Bei 1.500 Euro sinkt der Arbeitnehmerbeitrag um 16,69 Euro, die Lohnsteuer steigt um 2,67 Euro, netto bleiben 14,02 Euro. Die Kehrseite ist der fehlende Versicherungsschutz. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht aus dieser Beschäftigung nicht.

Der 80-Prozent-Nachteilsausgleich in der Rente fällt weg

Das ist der Punkt, der beim Wechsel aus der Werkstatt am wenigsten präsent ist und die größten Folgen hat. Die Mindestbemessung von 80 Prozent der Bezugsgröße nach Paragraf 162 Nr. 2 SGB VI knüpft an die Beschäftigung in der Werkstatt an. Paragraf 162 Nr. 2a SGB VI erstreckt sie ausdrücklich auf Inklusionsbetriebe nach Paragraf 215 SGB IX, nicht aber auf das Budget für Arbeit bei einem regulären Arbeitgeber. Dort zählt das tatsächliche Arbeitsentgelt:

SituationRentenrechtliches JahresentgeltEntgeltpunkte im Jahr
Arbeitsbereich einer Werkstatt37.968,00 Euro (80 Prozent der Bezugsgröße)0,7309
Budget für Arbeit, 700 Euro im Monat8.400,00 Euro0,1617
Budget für Arbeit, 1.000 Euro im Monat12.000,00 Euro0,2310
Budget für Arbeit, 1.500 Euro im Monat18.000,00 Euro0,3465
Budget für Arbeit, 2.000 Euro im Monat24.000,00 Euro0,4620

Die Rechnung ist unangenehm eindeutig: Kein Midijob im Budget für Arbeit erreicht das Rentenniveau der Werkstatt. Dafür wäre ein Bruttoentgelt von 3.164 Euro im Monat nötig, also weit oberhalb der Obergrenze des Übergangsbereichs. Selbst am oberen Rand mit 2.000 Euro bleibt es bei 0,4620 gegenüber 0,7309 Entgeltpunkten, also bei rund 63 Prozent.

Immerhin gilt für diese Punkte die gute Nachricht des Übergangsbereichs: Nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI werden die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt gebildet, nicht aus der abgesenkten beitragspflichtigen Einnahme. Der Beitragsrabatt kostet in der Rente also nichts, siehe Midijob und Rente. Er gleicht die fehlende Mindestbemessung nur eben nicht aus.

Für die Entscheidung heißt das nicht, dass das Budget für Arbeit ein schlechter Weg wäre. Es heißt, dass die Rentenfrage vorher besprochen gehört, am besten mit dem Träger der Eingliederungshilfe. In der Fachdiskussion wird seit Jahren gefordert, den Nachteilsausgleich auf das Budget für Arbeit auszuweiten; geltendes Recht ist er dort bislang nicht.

Sonderfall Inklusionsbetrieb

Wer im Anschluss an die Werkstatt in einem Inklusionsbetrieb nach Paragraf 215 SGB IX arbeitet, sitzt zwischen den Stühlen, und zwar innerhalb einer einzigen Abrechnung. Über Paragraf 162 Nr. 2a SGB VI gilt in der Rentenversicherung weiter die Mindestbemessung von 3.164 Euro. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt deshalb auch bei 1.000 Euro Entgelt 588,50 Euro statt der 158,86 Euro, die der Übergangsbereich ergäbe; den Betrag zwischen dem Arbeitsentgelt und den 3.164 Euro trägt nach Paragraf 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI der Träger des Inklusionsbetriebs allein, das sind hier 402,50 Euro. In Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gibt es dagegen keine solche Mindestbemessung, dort wirkt der Übergangsbereich normal. Der Beitragsrabatt greift also nur in drei von vier Zweigen. Wie sich der verbleibende Rentenversicherungsbeitrag auf Beschäftigte und Träger genau aufteilt, sollte vor der ersten Abrechnung mit der Einzugsstelle geklärt werden, weil sich die Tragungsregel des Paragrafen 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI und die zweite Formel des Übergangsbereichs überlagern.

Fünf Punkte für die Praxis

  • Keinen Beitragsrabatt wegen des Ausweises erwarten. Der Übergangsbereich rechnet nur mit dem Entgelt. Bei 1.000 Euro sind es 120,21 Euro Arbeitnehmerbeitrag, mit und ohne Grad der Behinderung.
  • Den Pauschbetrag eintragen lassen, aber wissen, ab wann er wirkt. Unterhalb von rund 1.370 Euro Brutto fällt in Klasse 1 ohnehin keine Lohnsteuer an. Darüber verschiebt der Freibetrag den Startpunkt um bis zu 339 Euro Monatsbrutto, bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl bleibt der ganze Korridor steuerfrei.
  • Zusatzurlaub über die Arbeitstage steuern. Fünf Tage kommen immer dazu, ihre Zahl hängt aber an den Arbeitstagen pro Woche. Dieselben zwölf Wochenstunden bringen auf fünf Tage verteilt 25 statt 10 Urlaubstage.
  • Bei weniger als 18 Wochenstunden den Antrag nach Paragraf 158 Abs. 2 SGB IX stellen. Ist die kurze Arbeitszeit behinderungsbedingt notwendig, kann die Stelle trotzdem auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Das ist für den Arbeitgeber ein finanzielles Argument.
  • Vor dem Budget für Arbeit die Rente durchrechnen. Die Werkstatt bringt 0,7309 Entgeltpunkte im Jahr, ein Midijob mit 1.000 Euro nur 0,2310. Kein Entgelt im Übergangsbereich erreicht das Werkstattniveau.

Häufige Fragen

Zahlt man mit Schwerbehinderung im Midijob weniger Beiträge?

Nein. Die Sozialversicherung kennt keinen Grad der Behinderung. Der Übergangsbereich rechnet allein mit dem Arbeitsentgelt, deshalb zahlt eine schwerbehinderte Midijobberin mit 1.000 Euro Brutto exakt dieselben 120,21 Euro Arbeitnehmerbeitrag wie jede andere Person mit demselben Entgelt. Weniger wird nur die Lohnsteuer, und zwar über den Behinderten-Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG. Wird er als Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen, beginnt die Lohnsteuer in Steuerklasse 1 statt bei 1.366,28 Euro erst bei 1.502,54 Euro (Grad der Behinderung 50) oder 1.705,74 Euro (Grad der Behinderung 100). Bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl fällt im gesamten Übergangsbereich keine Lohnsteuer mehr an.

Gilt der Übergangsbereich für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen?

Praktisch nein, er läuft leer. Beschäftigte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt sind über eigene Tatbestände versichert, und für sie gelten eigene Mindestbemessungsgrundlagen: in der Rentenversicherung mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße nach Paragraf 162 Nr. 2 SGB VI, 2026 also 3.164 Euro im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung mindestens 20 Prozent nach Paragraf 235 Abs. 3 SGB V, also 791 Euro. Beide Werte liegen über dem, was die Formel des Übergangsbereichs ergeben würde. Hinzu kommt, dass der Träger der Einrichtung die Beiträge nach Paragraf 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI und Paragraf 251 Abs. 2 SGB V allein trägt, solange das Werkstattentgelt 791 Euro nicht übersteigt. Es gibt also gar keinen Arbeitnehmeranteil, den der Übergangsbereich senken könnte.

Wie viele Stunden muss ein Midijob haben, damit er auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet wird?

In der Regel mindestens 18 Stunden in der Woche. Nach Paragraf 156 Abs. 3 SGB IX gelten Stellen nicht als Arbeitsplätze im Sinne des Schwerbehindertenrechts, wenn die Beschäftigten weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeiten. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro entsprechen 18 Wochenstunden 1.087,87 Euro im Monat, ein Midijob darunter wird also nicht angerechnet. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Nach Paragraf 158 Abs. 2 SGB IX lässt die Bundesagentur für Arbeit die Anrechnung auch bei weniger als 18 Wochenstunden zu, wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Genau diese Konstellation ist im Midijob häufig, und der Antrag lohnt sich, weil der Arbeitgeber dadurch Ausgleichsabgabe spart.

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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619; die einzige Ausnahme in Satz 7 betrifft zur Berufsausbildung Beschäftigte, nicht Menschen mit Behinderungen), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragraf 33b EStG (Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, 384 bis 2.840 Euro nach Grad der Behinderung, 7.400 Euro bei den Merkzeichen H, Bl und TBl, unverändert seit dem Veranlagungszeitraum 2021) und Paragraf 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Eintragung als Freibetrag), Paragrafen 154, 156 Abs. 3, 158 Abs. 2, 160, 164 Abs. 5, 168, 173 Abs. 1 und 208 SGB IX (Pflichtarbeitsplätze, 18-Stunden-Grenze und Ausnahme, Ausgleichsabgabe, Anspruch auf Teilzeit, Zustimmung des Integrationsamtes, sechsmonatige Wartezeit, Zusatzurlaub), Paragrafen 58, 60, 61 und 215 SGB IX (Arbeitsbereich der Werkstatt, andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit mit Lohnkostenzuschuss bis 75 Prozent, Inklusionsbetriebe), Paragraf 221 SGB IX und Paragraf 125 SGB III (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis und Arbeitsentgelt in der Werkstatt, Grundbetrag gekoppelt an das Ausbildungsgeld), Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V sowie Paragrafen 235 Abs. 3 und 251 Abs. 2 SGB V, Paragrafen 162 Nr. 2 und 2a sowie 168 Abs. 1 Nr. 2 und 2a SGB VI, Paragraf 57 Abs. 1 SGB XI (Versicherungspflicht, Mindestbemessungsgrundlagen und Beitragstragung für behinderte Menschen), Paragraf 43 Abs. 6 SGB VI (volle Erwerbsminderungsrente nach einer Wartezeit von 20 Jahren), Paragraf 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III (Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung bei festgestellter voller Erwerbsminderung), Paragrafen 3 und 11 BUrlG (Mindesturlaub, Urlaubsentgelt), alle über gesetze-im-internet.de und dejure.org. Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro monatlich und 47.460 Euro jährlich sowie vorläufiges Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Zum Budget für Arbeit, zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung und zum unbefristeten Rückkehrrecht: BAG Unterstützte Beschäftigung, "Budget für Arbeit", sowie Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, "Rentenversicherungsbeiträge bei Werkstattbeschäftigten und im Budget für Arbeit". Zur Höhe der Werkstattentgelte: BAG WfbM, "Entgelt", und Lebenshilfe, "Wie viel Geld bekommen Beschäftigte in WfbM". Formeln und Faktor F nach dem TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Stand 03/2026). Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 Euro je Stunde. Alle Brutto-, Netto-, Beitrags- und Entgeltpunktwerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die Lohnsteuer ist eine Näherung ohne Kirchensteuer; berücksichtigt ist nur der jeweils genannte Behinderten-Pauschbetrag, keine weiteren individuellen Freibeträge. Ob im Einzelfall Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung besteht oder eine Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze möglich ist, entscheiden die zuständigen Stellen; verbindliche Auskünfte erteilen die Einzugsstelle, die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.