Ratgeber, Stand August 2026

Insolvenzgeld im Midijob: Höhe, Frist und Beiträge

Kurze Antwort: Wird der Arbeitgeber insolvent, zahlt die Agentur für Arbeit den ausgefallenen Lohn der letzten drei Monate, und zwar in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Für den Midijob ist das die beste Nachricht im ganzen Leistungsrecht: Weil das Gesetz hier keine Sonderregel gegen den Übergangsbereich enthält, zählt Ihr echtes Netto mit dem Beitragsrabatt. Bei 1.000 Euro Brutto sind das 879,79 Euro im Monat und 2.639,37 Euro für drei Monate, also 273,87 Euro mehr als bei vollen Beiträgen. Wichtig ist nur die Frist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis, sonst ist der Anspruch weg.

Worum es geht: drei Monate Lohn, gesichert vom Staat

Wenn ein Betrieb zahlungsunfähig wird, bleibt der Lohn meist schon Wochen vor dem Insolvenzantrag aus. Genau dafür gibt es das Insolvenzgeld nach den Paragrafen 165 bis 172 SGB III. Es ist keine Sozialhilfe und keine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, sondern eine eigene, von allen Arbeitgebern gemeinsam finanzierte Lohnsicherung.

Drei Punkte entscheiden über den Anspruch:

  • Ein Insolvenzereignis. Nach Paragraf 165 Abs. 1 SGB III ist das die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Ein bloßer Zahlungsverzug reicht nicht.
  • Offene Entgeltansprüche aus den letzten drei Monaten. Gerechnet wird rückwärts vom Insolvenzereignis, und zwar über die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist, wann der Lohn erarbeitet wurde, nicht wann er hätte fließen sollen. Ältere Rückstände sind nicht gedeckt, sie bleiben Insolvenzforderungen und werden zur Tabelle angemeldet.
  • Ein Antrag innerhalb von zwei Monaten. Paragraf 324 Abs. 3 SGB III macht daraus eine Ausschlussfrist. Wer sie ohne eigenes Verschulden versäumt, hat nach Wegfall des Hindernisses noch zwei Monate Zeit. Wer sie schlicht vergisst, verliert den Anspruch vollständig, auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Umfang und Versicherungspflicht der Beschäftigung. Teilzeitkräfte, Auszubildende, Werkstudierende, Rentner im Job und ausdrücklich auch Minijobber sind einbezogen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind keine Voraussetzung, denn finanziert wird das Insolvenzgeld über eine Umlage der Arbeitgeber, nicht über den Beitrag der Beschäftigten.

Der Antrag läuft über die Agentur für Arbeit, die für den Sitz des Betriebs zuständig ist. Dazu gehört eine Insolvenzgeldbescheinigung, die der Insolvenzverwalter ausstellt, außerdem das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts, der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls die Kündigung und die letzten drei Entgeltabrechnungen. Reicht das Verfahren länger, kann die Agentur nach Paragraf 168 SGB III einen Vorschuss zahlen.

Der Midijob-Punkt: hier zählt Ihr echtes Netto

Paragraf 167 Abs. 1 SGB III formuliert die Höhe in einem einzigen Satz: Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat und spielt im Übergangsbereich naturgemäß keine Rolle.

Interessant ist das, was nicht im Gesetz steht. Bei anderen Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber den Beitragsrabatt des Übergangsbereichs ausdrücklich wieder herausgerechnet:

  • Krankengeld: Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V ordnet an, dass die Besonderheiten des Übergangsbereichs bei Regelentgelt und Nettoarbeitsentgelt außer Betracht bleiben. Dasselbe gilt über den Verweis in Paragraf 47 Abs. 1 SGB VII für das Verletztengeld.
  • Elterngeld: Paragraf 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG baut ein eigenes Übergangszonenentgelt mit einem eigenen Faktor und pauschalen Abzügen. Vom tatsächlichen Rabatt kommen dort nur rund 33 Prozent an.
  • Arbeitslosengeld: Paragraf 151 Abs. 1 SGB III nimmt den Übergangsbereich ebenfalls ausdrücklich aus dem Bemessungsentgelt heraus.
  • Insolvenzgeld: keine solche Vorschrift. Nirgends.

Maßgeblich sind deshalb schlicht die Abzüge, die auf Ihrer Abrechnung stehen, und das sind im Übergangsbereich die nach Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV verminderten Arbeitnehmerbeiträge. Genau dieselbe Systematik gilt beim Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss, wo ebenfalls das tatsächliche Nettoentgelt zählt.

Das Beispiel: 1.000 Euro Brutto

  1. Beitragspflichtige Einnahme bilden. Nach der Formel des Übergangsbereichs werden aus 1.000 Euro Brutto 854,06 Euro beitragspflichtige Einnahme. Der Gesamtbeitrag aller vier Zweige beträgt daraus 361,26 Euro.
  2. Ihren Anteil bestimmen. Er wird aus der zweiten, stärker abgesenkten Bemessungsgrundlage von 568,36 Euro gebildet und beträgt 120,21 Euro statt 211,50 Euro bei vollen Beiträgen.
  3. Netto bilden. 1.000 Euro minus 120,21 Euro Beiträge minus 0,00 Euro Lohnsteuer in Steuerklasse 1 ergibt 879,79 Euro.
  4. Auf drei Monate rechnen. Das Insolvenzgeld beträgt 2.639,37 Euro.

Der Vergleichswert: Eine Kraft mit demselben Brutto, aber vollen Beiträgen, käme auf 788,50 Euro netto und damit auf 2.365,50 Euro Insolvenzgeld. Der Übergangsbereich bringt hier also 273,87 Euro mehr, und dieser Vorteil verschwindet nicht auf dem Weg zur Leistung, sondern kommt zu 100 Prozent an.

Insolvenzgeld 2026 nach Bruttoentgelt

Brutto im MonatIhre BeiträgeLohnsteuerNetto und Insolvenzgeld je MonatInsolvenzgeld für 3 MonateZum Vergleich: 3 Monate ohne ÜbergangsbereichVorsprung
700,0029,370,00670,632.011,891.655,85+356,04
800,0059,660,00740,342.221,021.892,40+328,62
900,0089,930,00810,072.430,212.128,95+301,26
1.000,00120,210,00879,792.639,372.365,50+273,87
1.100,00150,490,00949,512.848,532.602,05+246,48
1.200,00180,760,001.019,243.057,722.838,60+219,12
1.300,00211,040,001.088,963.266,883.075,15+191,73
1.400,00241,313,411.155,283.465,843.311,70+154,14
1.500,00271,6114,081.214,313.642,933.527,25+115,68
1.600,00301,8925,831.272,283.816,843.726,30+90,54
1.800,00362,4552,411.385,144.155,424.111,65+43,77
2.000,00423,0083,411.493,594.480,774.480,770,00

Alle Beträge in Euro, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderlosenzuschlag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026. Die vorletzte Spalte zeigt, was dieselbe Person mit vollen hälftigen Beiträgen bekäme. An der Obergrenze von 2.000 Euro fallen beide Werte zusammen, weil der Rabatt dort auf null geschmolzen ist. Ihr eigenes Brutto können Sie im Midijob-Rechner eintragen; das ausgewiesene Netto ist zugleich Ihr monatliches Insolvenzgeld.

Wer kinderlos und über 23 ist, zahlt den Pflegeversicherungszuschlag von 0,6 Prozent selbst. Bei 1.000 Euro sind das 5,12 Euro im Monat: Die Beiträge steigen auf 125,33 Euro, das Netto sinkt auf 874,67 Euro und das Insolvenzgeld für drei Monate auf 2.624,01 Euro. Wie der Zuschlag im Übergangsbereich genau gebildet wird, steht in Pflegeversicherung ohne Kinder im Midijob.

Die Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit

Das Insolvenzgeld ersetzt nur das Netto. Was ist mit den Beiträgen, die der insolvente Betrieb nie abgeführt hat? Auch die sind gesichert, und zwar über Paragraf 175 SGB III: Die Agentur für Arbeit zahlt auf Antrag der Einzugsstelle, also Ihrer Krankenkasse, den gesamten Gesamtsozialversicherungsbeitrag der letzten drei Monate. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, ohne Säumniszuschläge und Stundungszinsen.

Für Sie bedeutet das dreierlei:

  • Kein Loch im Versicherungsverlauf. Die drei Monate werden gemeldet, die Rentenversicherung schreibt die Entgeltpunkte gut, und die Zeiten zählen für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Die Krankenversicherung läuft ohne Unterbrechung weiter.
  • Der Übergangsbereich gilt auch hier. Die Einzugsstelle rechnet die Beiträge ganz normal nach Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV ab. Bei 1.000 Euro Brutto also aus 854,06 Euro beitragspflichtiger Einnahme, mit 361,26 Euro Gesamtbeitrag. Was für die Rente zählt, ist davon unabhängig: Nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI werden die Entgeltpunkte aus dem vollen Arbeitsentgelt gebildet, also aus 1.000 Euro.
  • Ihr Anteil wird nicht doppelt kassiert. Er steckt bereits als Abzug im Insolvenzgeld und wird von der Agentur zusätzlich an die Kasse überwiesen. Vom Insolvenzgeld selbst gehen keine Beiträge ab, denn es ist eine Lohnersatzleistung und kein Arbeitsentgelt.

Dass überhaupt Beiträge fällig werden, obwohl kein Lohn geflossen ist, liegt am Entstehungsprinzip des Paragrafen 22 Abs. 1 SGB IV: Bei laufendem Arbeitsentgelt entsteht der Beitragsanspruch, sobald der Entgeltanspruch entstanden ist, nicht erst mit der Zahlung. Aus demselben Grund bleibt Ihr Midijob-Status unverändert. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, also das, was vertraglich geschuldet ist. Ein Betrieb, der drei Monate nicht zahlt, macht aus einem Midijob keinen Minijob.

Die großzügigste Lohnersatzleistung im Übergangsbereich

Der Midijob ist im Leistungsrecht sonst eher ein Verlierer: Der Beitragsrabatt hebt das laufende Netto, wird aber bei fast jeder Entgeltersatzleistung wieder herausgerechnet. Beim Insolvenzgeld ist es umgekehrt. Ein Vergleich bei 1.000 Euro Bruttoentgelt, Steuerklasse 1, jeweils auf einen Monat mit 30 Tagen gerechnet:

LeistungAuszahlung im MonatAnteil am gewohnten Netto von 879,79 EuroGrund
Insolvenzgeld879,79100,0 %tatsächliches Netto, keine Gegenausnahme
Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss879,90100,0 %tatsächliches Netto, kalendertäglich gerechnet
Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall703,5080,0 %80 Prozent des Regelentgelts, gedeckelt auf ein Netto ohne Übergangsbereich
Krankengeld600,6068,3 %70 Prozent des Regelentgelts, Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V
Basiselterngeld582,0666,2 %eigenes Übergangszonenentgelt, pauschale Abzüge von 21 Prozent
Arbeitslosengeld (60 Prozent)473,4253,8 %Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent auf das volle Brutto

Alle Werte in Euro, berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026. Die 11 Cent Unterschied zwischen Insolvenzgeld und Mutterschaftsleistungen sind ein reiner Rundungseffekt: Das Mutterschaftsgeld wird kalendertäglich mit 29,33 Euro gezahlt, das Insolvenzgeld monatlich. Die Details stehen in Krankengeld im Midijob, Elterngeld und Midijob und Midijob und Arbeitslosengeld.

Der Haken bleibt allerdings der Zeitraum. Krankengeld gibt es bis zu 72 Wochen, Arbeitslosengeld mindestens sechs Monate, Elterngeld bis zu 14 Monate. Insolvenzgeld gibt es einmal und für höchstens drei Monate. Es ist eine Brücke, keine Dauerleistung. Was danach kommt, ist in aller Regel das Arbeitslosengeld, und dafür lohnt der Blick auf die dortige Bemessung, die den Beitragsrabatt gerade nicht mitnimmt.

Steuer: steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

Insolvenzgeld ist nach Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe b EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch nach Paragraf 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG dem Progressionsvorbehalt: Der Betrag erhöht den Steuersatz, mit dem Ihr übriges Einkommen belastet wird. Er gehört in die Anlage N der Steuererklärung, und die Agentur für Arbeit meldet ihn zusätzlich elektronisch ans Finanzamt. Wer im selben Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Im Midijob läuft das oft ins Leere, weil das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Ein Jahr mit neun Monaten Lohn und drei Monaten Insolvenzgeld, Steuerklasse 1:

Brutto im MonatInsolvenzgeld für 3 MonateLohnsteuer, die in 9 Monaten einbehalten wurdeMehrsteuer durch den Progressionsvorbehalt
1.200,003.057,720,000
1.500,003.642,93126,72rund 118
1.800,004.155,42471,69rund 440
2.000,004.480,77750,69rund 615

Alle Beträge in Euro, grobe Veranlagungsnäherung nach dem Tarif des Paragrafen 32a EStG in der Fassung 2026, ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge. Die Lesart: Bis etwa 1.400 Euro Brutto passiert gar nichts. Darüber frisst der Progressionsvorbehalt einen großen Teil der Lohnsteuererstattung auf, die sonst herausgekommen wäre. Bei 2.000 Euro Brutto bleiben von 750,69 Euro einbehaltener Lohnsteuer nur noch rund 52 Euro Erstattung übrig statt rund 667 Euro ohne den Progressionsvorbehalt. Wann sich eine Steuererklärung im Midijob sonst lohnt, steht in Midijob und Steuererklärung.

Warum die Steuerklasse die Leistungshöhe bestimmt

Weil das Insolvenzgeld ein Nettobetrag ist, geht die fiktive Lohnsteuer Ihrer Steuerklasse direkt von der Leistung ab. Bei 1.200 Euro Brutto:

SteuerklasseLohnsteuer im MonatNetto und Insolvenzgeld je MonatInsolvenzgeld für 3 Monate
1 bis 40,001.019,243.057,72
534,33984,912.954,73
681,66937,582.812,74

Und anders als beim laufenden Lohn lässt sich diese Steuer nicht zurückholen. Der ausgefallene Lohn ist Ihnen nie zugeflossen, taucht deshalb nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auf und wurde nie ans Finanzamt abgeführt. Es gibt also nichts, was das Finanzamt erstatten könnte. Für Midijobber in Steuerklasse 6 ist das bitter: Sonst holen sie ihre Lohnsteuer über die Veranlagung nahezu vollständig zurück, hier verlieren sie 244,98 Euro endgültig. Wer einen Midijob als einzige Beschäftigung in Klasse 6 abrechnet, weil die Steuer-Identifikationsnummer fehlt, sollte das also schnell in Ordnung bringen, siehe Steuerklassen im Midijob.

Was der Betrieb dafür zahlt: 0,15 Prozent

Finanziert wird das Insolvenzgeld über die Insolvenzgeldumlage nach den Paragrafen 358 bis 360 SGB III, die allein der Arbeitgeber trägt. Der Umlagesatz beträgt 2026 unverändert 0,15 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, im Übergangsbereich also die reduzierte beitragspflichtige Einnahme und nicht das volle Brutto. Der Midijob ist an dieser Stelle sogar noch günstiger für den Betrieb.

Brutto im MonatBeitragspflichtige EinnahmeUmlage im MonatUmlage im JahrInsolvenzgeld für 3 MonateJahre Umlage je Leistungsfall
700,00510,280,779,242.011,89218
1.000,00854,061,2815,362.639,37172
1.200,001.083,251,6219,443.057,72157
1.500,001.427,032,1425,683.642,93142
2.000,002.000,003,0036,004.480,77124

Alle Beträge in Euro. Bei 1.000 Euro Brutto kostet die Insolvenzsicherung einen Betrieb also 1,28 statt 1,50 Euro im Monat, während die Leistung an den Midijobber um 273,87 Euro höher ausfällt als bei einer Kraft mit vollen Beiträgen. Der Übergangsbereich wirkt hier in beide Richtungen zugunsten des Midijobs. Was ein Midijob den Betrieb insgesamt kostet, steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber wirklich.

Minijob und Midijob im Vergleich

Beim Anspruch dem Grunde nach gibt es keinen Unterschied: Ein Minijobber bekommt Insolvenzgeld genau wie eine Vollzeitkraft, obwohl er in der Arbeitslosenversicherung nicht versichert ist. Die Grenze von 603 Euro spielt hier keine Rolle. Bei der Höhe schlägt sie dagegen voll durch, weil das Insolvenzgeld dem Netto folgt:

  • Minijob mit 603 Euro: Nach Abzug des Rentenversicherungs-Eigenanteils von 21,71 Euro bleiben 581,29 Euro im Monat, also 1.743,87 Euro für drei Monate. Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind es 603,00 Euro im Monat und 1.809,00 Euro.
  • Midijob mit 700 Euro: 670,63 Euro im Monat und 2.011,89 Euro für drei Monate, also 202,89 Euro mehr als beim befreiten Minijobber, bei nur 97 Euro mehr Brutto.

Der Unterschied wirkt klein, aber er ist symptomatisch: Im Insolvenzfall zählt jeder Euro Netto, und der Midijob liefert bei fast identischem Brutto spürbar mehr davon. Was der Schritt über die 603-Euro-Grenze sonst noch bringt, steht in Minijob oder Midijob und in Vom Minijob in den Midijob wechseln.

Was das Insolvenzgeld nicht leistet

  • Es sichert nur Arbeitsentgelt. Gedeckt sind Grundlohn, Zulagen, Provisionen und Überstundenvergütung, soweit sie in den letzten drei Monaten erarbeitet wurden. Ältere Rückstände bleiben Insolvenzforderungen und werden im Verfahren zur Tabelle angemeldet, mit meist geringer Quote.
  • Es verlängert das Arbeitsverhältnis nicht. Der Insolvenzverwalter kann nach Paragraf 113 InsO mit einer Frist von höchstens drei Monaten zum Monatsende kündigen, auch wenn vertraglich oder tariflich längere Fristen gelten. Was arbeitsrechtlich sonst gilt, steht in Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Midijob.
  • Es ersetzt keine Vorfinanzierung. Weil das Insolvenzgeld erst nach dem Insolvenzereignis fließt, überbrücken Betriebe die Zeit davor oft über eine Bank, die die künftigen Ansprüche kauft. Eine solche Vorfinanzierung braucht nach Paragraf 170 Abs. 4 SGB III die vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit. Ohne diese Zustimmung geht der Anspruch nicht wirksam über.
  • Es zahlt nicht automatisch. Ohne Antrag kein Geld, und die zwei Monate laufen ab dem Insolvenzereignis, nicht ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren. Der Antrag lässt sich online stellen und später um die Bescheinigung des Verwalters ergänzen.
  • Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld schließen sich nicht aus. Überschneiden sich die Zeiträume, wird das Insolvenzgeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet, ohne dass sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Insolvenzgeld im Midijob?

Genau so hoch wie Ihr gewohntes Nettoentgelt, und zwar für bis zu drei Monate. Nach Paragraf 167 Abs. 1 SGB III wird das Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert, und das sind im Übergangsbereich Ihre tatsächlich verminderten Arbeitnehmerbeiträge. Bei 700 Euro Brutto und Steuerklasse 1 sind das 670,63 Euro im Monat und 2.011,89 Euro für drei Monate, bei 1.000 Euro 879,79 und 2.639,37 Euro, bei 1.500 Euro 1.214,31 und 3.642,93 Euro, bei 2.000 Euro 1.493,59 und 4.480,77 Euro. Gegenüber einer gleich bezahlten Kraft mit vollen Beiträgen sind das 356,04 Euro mehr bei 700 Euro Brutto und 273,87 Euro mehr bei 1.000 Euro.

Wie lange bekomme ich Insolvenzgeld und bis wann muss ich es beantragen?

Gedeckt sind die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, soweit der Lohn dort tatsächlich ausgefallen ist. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Diese Frist des Paragrafen 324 Abs. 3 SGB III ist eine Ausschlussfrist: Wer sie ohne eigenes Verschulden versäumt, kann noch zwei Monate nach Wegfall des Hindernisses beantragen, wer sie schlicht vergisst, verliert den Anspruch. Insolvenzereignis ist nach Paragraf 165 Abs. 1 SGB III die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Insolvenzantrag.

Bin ich weiter versichert, wenn mein Arbeitgeber keine Beiträge zahlt?

Ja. Nach Paragraf 175 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit den gesamten Gesamtsozialversicherungsbeitrag der letzten drei Monate auf Antrag der Einzugsstelle, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. Ihre Krankenversicherung läuft weiter, es entstehen keine Lücken im Rentenkonto, und die Monate zählen für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Berechnet werden diese Beiträge ganz normal nach der Übergangsbereichsformel, bei 1.000 Euro Brutto also aus einer beitragspflichtigen Einnahme von 854,06 Euro. Das Insolvenzgeld selbst ist beitragsfrei, denn es ist eine Lohnersatzleistung und kein Arbeitsentgelt.

Bekommen auch Minijobber Insolvenzgeld?

Ja. Der Anspruch hängt nicht an der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung, sondern allein an der Arbeitnehmereigenschaft. Minijobber, Auszubildende, Werkstudierende und Rentner im Job sind ebenso anspruchsberechtigt wie Vollzeitkräfte. Die Höhe folgt aber dem Netto: Ein Minijob mit 603 Euro bringt 1.743,87 Euro für drei Monate, mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 1.809,00 Euro, ein Midijob mit 700 Euro dagegen 2.011,89 Euro.

Muss ich das Insolvenzgeld versteuern?

Nein, es ist nach Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe b EStG steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen, und ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bis etwa 1.400 Euro Monatsbrutto bleibt das folgenlos, weil das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Bei 2.000 Euro Brutto kostet der Progressionsvorbehalt in einem Jahr mit drei Monaten Insolvenzgeld dagegen rund 615 Euro. Die im Insolvenzgeld abgezogene Lohnsteuer selbst können Sie nicht zurückholen, denn sie wurde nie ans Finanzamt abgeführt.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 165 SGB III (Anspruch, Insolvenzereignis), Paragraf 166 SGB III (Anspruchsausschluss), Paragraf 167 Abs. 1 SGB III (Höhe in Höhe des Nettoarbeitsentgelts nach Verminderung um die gesetzlichen Abzüge, Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze nach Paragraf 341 Abs. 4 SGB III), Paragraf 168 SGB III (Vorschuss), Paragraf 169 SGB III (Anspruchsübergang), Paragraf 170 Abs. 4 SGB III (Vorfinanzierung nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit), Paragraf 175 SGB III (Zahlung der Pflichtbeiträge durch die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle), Paragraf 324 Abs. 3 SGB III (Ausschlussfrist von zwei Monaten), Paragrafen 358 bis 360 SGB III (Insolvenzgeldumlage, Umlagesatz von 0,15 Prozent, Bemessung nach dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt), Paragraf 151 Abs. 1 SGB III (Übergangsbereich bleibt beim Bemessungsentgelt des Arbeitslosengeldes außer Betracht), Paragrafen 20 Abs. 2 und 2a sowie 22 Abs. 1 und 28d SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619, Entstehungsprinzip, Gesamtsozialversicherungsbeitrag), Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V (Ausblenden des Übergangsbereichs beim Krankengeld), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem vollen Arbeitsentgelt), Paragraf 2f Abs. 2 Satz 3 BEEG (eigenes Übergangszonenentgelt beim Elterngeld), Paragraf 113 InsO (Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten), Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe b und Paragraf 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG (Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt), Paragraf 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 Euro), alle über gesetze-im-internet.de. Verfahren, Unterlagen und Antragsfrist nach der Bundesagentur für Arbeit, "Insolvenzgeld beantragen" und Merkblatt 10 "Insolvenzgeld" (Stand Juni 2026); Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung 2026 von 8.450 Euro monatlich nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Zum Umlagesatz von 0,15 Prozent für 2026: Haufe, "Insolvenzgeldumlage 2026: Umlage U3", und Techniker Krankenkasse, "Die Insolvenzgeldumlage 2026", da für 2026 keine abweichende Rechtsverordnung erlassen wurde. Zur lohnsteuerlichen Behandlung des ausgefallenen Arbeitslohns (kein Zufluss, Kennzeichnung als Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung). Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Leistungswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein der Bescheid der Agentur für Arbeit und die Abrechnung Ihres Arbeitgebers. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge; das für das Insolvenzgeld maßgebliche Nettoarbeitsentgelt ermittelt die Agentur für Arbeit anhand der Angaben des Insolvenzverwalters.