Der fünfte Zweig, den die Midijob-Formel nicht kennt
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bilden zusammen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Paragraf 28d SGB IV. Nur für diese vier Zweige gilt die Rechenvorschrift des Übergangsbereichs in Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV mit ihren zwei Bemessungsgrundlagen. Die gesetzliche Unfallversicherung gehört nicht dazu. Sie läuft komplett außerhalb dieses Systems, mit eigenen Trägern (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen), eigenem Beitragsverfahren und eigenen Leistungen.
Für Sie als Beschäftigte hat das drei Folgen, die alle in dieselbe Richtung gehen:
- Sie zahlen nichts. Beitragspflichtig sind nach Paragraf 150 Abs. 1 SGB VII die Unternehmer. Auf Ihrer Entgeltabrechnung taucht die Unfallversicherung deshalb gar nicht auf, und zwar in keinem Beschäftigungsverhältnis.
- Der Schutz hängt nicht am Verdienst. Versichert ist, wer beschäftigt ist. Ob 400 Euro im Minijob, 1.200 Euro im Midijob oder 4.000 Euro in Vollzeit macht für den Versicherungsschutz keinen Unterschied. Es gibt keine Wartezeit und keine Anwartschaft wie beim Arbeitslosengeld.
- Der Beitrag des Betriebs richtet sich nach Ihrem vollen Entgelt. Berechnungsgrundlage sind nach Paragraf 153 Abs. 1 SGB VII der Finanzbedarf, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrklassen. Gemeint ist das Arbeitsentgelt nach Paragraf 14 SGB IV, also die vollen 1.200 Euro, nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme von 1.083,25 Euro.
Was der Unfallversicherungsbeitrag den Betrieb kostet
Die Berufsgenossenschaften arbeiten im nachgelagerten Umlageverfahren: Erst nach Ablauf des Jahres wird der Finanzbedarf auf die Mitgliedsbetriebe verteilt. Die Formel der DGUV lautet:
Die Gefahrklasse kommt aus dem Gefahrtarif der jeweiligen Berufsgenossenschaft und bildet das Risiko der Branche ab, der Beitragsfuß ergibt sich aus dem Finanzbedarf des abgelaufenen Jahres. Beide unterscheiden sich stark zwischen den Branchen. Mit einer Gefahrklasse von 3,0 und einem Beitragsfuß von 3,89, wie ihn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik seit Jahren ausweist, kostet ein Midijob den Betrieb pro Jahr:
| Monatsbrutto | Arbeitsentgelt im Jahr | Beitrag aus dem vollen Entgelt | Beitrag aus der reduzierten Einnahme (nur zum Vergleich) | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 8.400,00 | 98,03 | 71,46 | 26,57 |
| 1.000,00 | 12.000,00 | 140,04 | 119,60 | 20,44 |
| 1.200,00 | 14.400,00 | 168,05 | 151,70 | 16,35 |
| 1.500,00 | 18.000,00 | 210,06 | 199,84 | 10,22 |
| 2.000,00 | 24.000,00 | 280,08 | 280,08 | 0,00 |
Alle Beträge in Euro und im Jahr. Die dritte Spalte ist eine reine Kontrollrechnung: So viel wäre es, wenn die Unfallversicherung der Midijob-Formel folgen würde. Sie tut es nicht. Bei 1.200 Euro Monatsbrutto zahlt der Betrieb also rund 14,00 Euro im Monat für den Unfallschutz, zusätzlich zu seinem ohnehin erhöhten Arbeitgeberanteil im Übergangsbereich. Was ein Midijob insgesamt kostet, rechnet Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber wirklich vor.
Wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist
Paragraf 8 SGB VII definiert den Arbeitsunfall als Unfall infolge der versicherten Tätigkeit. Ein Unfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Versichert sind unter anderem:
- Die Arbeit selbst, im Betrieb wie außerhalb.
- Das Homeoffice. Seit 2021 sagt Paragraf 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII ausdrücklich: Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie im Betrieb. Der Sturz auf der Treppe zum Arbeitszimmer ist damit versichert, der Weg zum Kühlschrank in der Pause weiterhin nicht.
- Der Weg zur Arbeit und zurück (Paragraf 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII), und zwar der unmittelbare Weg. Der Umweg zum Bäcker ist nicht versichert, der Umweg zur Kita dagegen schon (Nr. 2 Buchstabe a), ebenso der Umweg für eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen.
- Die Wege im Homeoffice, um Kinder zur Betreuung zu bringen (Nr. 2a).
- Berufskrankheiten, wenn sie in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sind. Für sie gilt beim Verletztengeld dasselbe wie für den Arbeitsunfall.
Die ersten Schritte nach einem Unfall
- Zum Durchgangsarzt, nicht zum Hausarzt. Bei einer Verletzung, die über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig macht oder länger als eine Woche behandelt werden muss, ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Sagen Sie ausdrücklich, dass es ein Arbeits- oder Wegeunfall war. Nur dann läuft die Behandlung von Anfang an über die Berufsgenossenschaft.
- Den Betrieb informieren. Der Arbeitgeber muss den Unfall nach Paragraf 193 Abs. 1 SGB VII anzeigen, wenn Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach seiner Kenntnis zu erstatten. Sie haben Anspruch darauf, den Inhalt der Anzeige zu erhalten.
- Kleinere Vorfälle ins Verbandbuch. Auch eine Bagatelle sollte dokumentiert werden. Wenn Wochen später eine Spätfolge auftritt, ist der Eintrag der einzige Beleg dafür, dass es überhaupt einen Unfall gab.
- Auf der Bescheinigung das Kreuz prüfen. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es ein Feld für den Arbeitsunfall. Fehlt das Kreuz, zahlt die Krankenkasse Krankengeld statt der Berufsgenossenschaft Verletztengeld, und das kostet nach den Zahlen weiter unten je Monat 72 bis 178 Euro.
Verletztengeld: erst ab der siebten Woche
Die ersten sechs Wochen ändert der Arbeitsunfall an Ihrem Geld nichts: Es gilt die Entgeltfortzahlung nach Paragraf 3 EFZG, der Arbeitgeber zahlt das gewohnte Entgelt weiter, und die Abrechnung läuft wie immer nach der Midijob-Formel. Erst danach beginnt in der Regel das Verletztengeld, also ab der siebten Woche. Anspruch hat nach Paragraf 45 Abs. 1 SGB VII, wer infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig ist und unmittelbar vorher Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte.
Die Berechnung steht in Paragraf 47 Abs. 1 SGB VII und verweist auf das Krankengeldrecht des Paragrafen 47 SGB V, allerdings mit zwei entscheidenden Abweichungen:
- Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, nicht 70 Prozent wie das Krankengeld.
- Es darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen, nicht nur 90 Prozent davon.
Das Regelentgelt ist Ihr laufendes Arbeitsentgelt je Kalendertag. Bei einem festen Monatsgehalt wird durch 30 geteilt: 1.200 Euro ergeben 40,00 Euro am Tag. Nach oben ist es auf den 360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes begrenzt, 2026 also auf mindestens 263,67 Euro je Tag, was im Übergangsbereich nie eine Rolle spielt.
Der Netto-Deckel greift im Midijob immer
Hier liegt die Besonderheit für den Übergangsbereich. Paragraf 47 Abs. 1 SGB VII verweist für das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt auf Paragraf 47 Abs. 1 SGB V, und dessen Satz 8 ordnet an, dass bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts die für die Beitragsbemessung und Beitragstragung geltenden Besonderheiten des Übergangsbereichs außer Betracht bleiben. Die Berufsgenossenschaft rechnet also mit einem fiktiven Netto: dem Betrag, der Ihnen bliebe, wenn Sie die vollen Arbeitnehmerbeiträge zahlen müssten.
Und dieser Deckel greift im Midijob ausnahmslos. Der Grund ist eine schlichte Rechnung: Der volle Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 21,15 Prozent (9,3 Rentenversicherung, 1,3 Arbeitslosenversicherung, 8,75 Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, 1,8 Pflegeversicherung) und selbst mit den höchstmöglichen Kinderabschlägen in der Pflegeversicherung noch 20,15 Prozent. Er liegt damit immer über 20 Prozent, das fiktive Netto also immer unter 80 Prozent des Brutto. Ob Lohnsteuer anfällt, spielt dabei nicht einmal eine Rolle.
Praktisch heißt das: Ihr Verletztengeld entspricht genau dem Netto, das Sie ohne den Beitragsrabatt des Übergangsbereichs hätten. Der Rabatt hebt Ihr laufendes Netto, aber nicht Ihre Lohnersatzleistung. Beim Krankengeld ist es dieselbe Mechanik, dort wirkt sie nur an anderer Stelle, siehe Krankengeld im Midijob.
Nur in einer sehr schmalen Konstellation kippt das: Wer bei einer besonders günstigen Krankenkasse versichert ist und drei oder mehr Kinder unter 25 Jahren hat, kommt auf einen Beitragssatz knapp unter 20 Prozent. Dann sind 80 Prozent des Regelentgelts um wenige Cent niedriger als der Deckel, und es gilt die 80-Prozent-Regel. Am Ergebnis ändert das nichts Nennenswertes.
Verletztengeld 2026: die Tabelle
Alle Werte für Steuerklasse 1, ohne Kinderlosenzuschlag, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, gerechnet mit der Logik dieser Seite:
| Monatsbrutto | Regelentgelt je Tag | 80 % davon | Netto-Deckel je Tag | Verletztengeld je Tag | Abzüge je Tag | Auszahlung je Tag | Auszahlung 30 Tage | Midijob-Netto im Monat |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 23,33 | 18,67 | 18,40 | 18,40 | 1,98 | 16,42 | 492,60 | 670,63 |
| 800,00 | 26,67 | 21,33 | 21,03 | 21,03 | 2,26 | 18,77 | 563,10 | 740,34 |
| 1.000,00 | 33,33 | 26,67 | 26,28 | 26,28 | 2,83 | 23,45 | 703,50 | 879,79 |
| 1.200,00 | 40,00 | 32,00 | 31,54 | 31,54 | 3,39 | 28,15 | 844,50 | 1.019,24 |
| 1.500,00 | 50,00 | 40,00 | 38,96 | 38,96 | 4,24 | 34,72 | 1.041,60 | 1.214,31 |
| 1.800,00 | 60,00 | 48,00 | 45,56 | 45,56 | 5,09 | 40,47 | 1.214,10 | 1.385,14 |
| 2.000,00 | 66,67 | 53,33 | 49,79 | 49,79 | 5,65 | 44,14 | 1.324,20 | 1.493,59 |
Alle Beträge in Euro. In jeder Zeile ist der Netto-Deckel niedriger als 80 Prozent des Regelentgelts und bestimmt deshalb die Leistung. An der Obergrenze von 2.000 Euro fallen fiktives und tatsächliches Netto zusammen, weil dort beide Formeln des Übergangsbereichs das volle Entgelt liefern; das Verletztengeld erreicht dann brutto genau das gewohnte Netto.
Was vom Verletztengeld abgeht
Die Abzüge sind kleiner als beim Krankengeld, weil die Berufsgenossenschaft mehr übernimmt:
- Kranken- und Pflegeversicherung: kein Abzug. Die Beiträge trägt nach Paragraf 251 Abs. 1 SGB V der Unfallversicherungsträger allein. Beim Krankengeld ist die Krankenversicherung zwar beitragsfrei, die Pflegeversicherung aber nicht.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: je zur Hälfte. Nach Paragraf 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI tragen Leistungsbezieher und Leistungsträger die Beiträge je zur Hälfte. Ihr Anteil sind 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, zusammen 10,6 Prozent.
- Kinderlosenzuschlag: allein. Wer mindestens 23 Jahre alt und kinderlos ist, trägt den Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung selbst, insgesamt also 11,2 Prozent. Bei 1.200 Euro Brutto sind das 3,58 statt 3,39 Euro am Tag. Mehr dazu in Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge.
Bemessungsgrundlage sind nach Paragraf 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI und Paragraf 235 Abs. 1 SGB V jeweils 80 Prozent des Regelentgelts, bei 1.200 Euro Monatsbrutto also 32,00 Euro je Kalendertag. Für die Rente ist das eine gute Nachricht: Die Beitragszeit läuft weiter, und zwar aus 960 statt 1.200 Euro im Monat. Statt 0,0231 sammeln Sie 0,0185 Entgeltpunkte je Monat. Zur Systematik: Midijob und Rente.
Steuerlich ist das Verletztengeld nach Paragraf 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt aber nach Paragraf 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG dem Progressionsvorbehalt. Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Was das im Midijob bedeutet, steht in Midijob und Steuererklärung.
Verletztengeld gegen Krankengeld: der Unterschied in Euro
Beide Leistungen greifen in derselben Situation, nur ist die Ursache eine andere: Krankengeld bei Krankheit, Verletztengeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Der Unterschied entsteht dreifach, bei der Quote (80 statt 70 Prozent), beim Deckel (100 statt 90 Prozent des Nettos) und bei den Abzügen (10,6 statt 12,4 Prozent).
| Monatsbrutto | Verletztengeld 30 Tage | Krankengeld 30 Tage | Vorsprung im Monat | Ersatzquote Verletztengeld | Ersatzquote Krankengeld |
|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 492,60 | 420,60 | 72,00 | 73,5 % | 62,7 % |
| 800,00 | 563,10 | 480,60 | 82,50 | 76,1 % | 64,9 % |
| 1.000,00 | 703,50 | 600,60 | 102,90 | 80,0 % | 68,3 % |
| 1.200,00 | 844,50 | 720,90 | 123,60 | 82,9 % | 70,7 % |
| 1.500,00 | 1.041,60 | 901,20 | 140,40 | 85,8 % | 74,2 % |
| 1.800,00 | 1.214,10 | 1.051,80 | 162,30 | 87,7 % | 75,9 % |
| 2.000,00 | 1.324,20 | 1.146,00 | 178,20 | 88,7 % | 76,7 % |
Alle Beträge in Euro, Auszahlungsbeträge nach Abzügen. Die Ersatzquote vergleicht die Auszahlung in einem Monat mit 30 Tagen mit dem laufenden Netto aus dem Midijob-Rechner. Über eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr summiert sich der Vorsprung bei 1.200 Euro Brutto auf rund 742 Euro.
Die Lücke zum gewohnten Netto ist im ganzen Korridor gleich
Auch das Verletztengeld ist keine volle Fortzahlung. Interessant ist, wie gleichmäßig die Lücke ausfällt:
- 700 Euro Brutto: 178,03 Euro weniger im Monat
- 1.000 Euro Brutto: 176,29 Euro weniger
- 1.200 Euro Brutto: 174,74 Euro weniger
- 1.500 Euro Brutto: 172,71 Euro weniger
- 2.000 Euro Brutto: 169,39 Euro weniger
Zwischen dem unteren und dem oberen Rand des Übergangsbereichs liegen keine 9 Euro Unterschied, obwohl sich das Bruttoentgelt fast verdreifacht. Der Grund ist der Beitragsrabatt: Am unteren Rand ist er groß und wird durch den fiktiven Netto-Deckel vollständig kassiert, am oberen Rand ist er null, dafür sind die Abzüge vom Verletztengeld größer. Beides gleicht sich fast exakt aus. Wer im Midijob mit einem längeren Ausfall rechnen muss, kann also mit einer festen Größe planen: rund 175 Euro im Monat.
Die Verletztenrente: hier steht der Midijob besser da
Bleibt nach dem Unfall ein dauerhafter Schaden, gibt es eine Verletztenrente. Voraussetzung nach Paragraf 56 Abs. 1 SGB VII ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von wenigstens 20 Prozent über die 26. Woche hinaus. Die Vollrente beträgt nach Absatz 3 zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, die Teilrente den entsprechenden Prozentsatz davon.
Der Jahresarbeitsverdienst ist nach Paragraf 82 Abs. 1 SGB VII das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor dem Unfall. Bei 1.200 Euro im Monat wären das 14.400 Euro. Genau hier greift aber Paragraf 85 Abs. 1 SGB VII: Für Versicherte ab 18 Jahren beträgt der Jahresarbeitsverdienst mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro im Monat und 47.460 Euro im Jahr, der Mindestjahresarbeitsverdienst damit bei 28.476 Euro.
Dieser Mindestbetrag entspricht einem Monatsverdienst von 2.373 Euro und liegt damit über der Obergrenze des Übergangsbereichs. Das heißt: Im gesamten Midijob-Korridor wird die Verletztenrente aus 28.476 Euro berechnet, unabhängig davon, ob Sie 700 oder 2.000 Euro verdient haben. Anders als bei der Rente wegen Erwerbsminderung, beim Krankengeld oder beim Arbeitslosengeld gibt es hier keinen Nachteil aus dem kleinen Verdienst, sondern einen ausdrücklichen Vorteil. Eine Teilzeitkürzung, wie sie Paragraf 153 Abs. 3 SGB VII für die Beitragsseite zulässt, kennt Paragraf 85 auf der Leistungsseite nicht.
| MdE | Rente aus dem Mindestbetrag von 28.476 Euro | Rente aus 700 Euro Monatsverdienst (ohne Mindestbetrag) | Rente aus 1.200 Euro Monatsverdienst (ohne Mindestbetrag) |
|---|---|---|---|
| 20 % | 316,40 | 93,33 | 160,00 |
| 30 % | 474,60 | 140,00 | 240,00 |
| 50 % | 791,00 | 233,33 | 400,00 |
| 100 % (Vollrente) | 1.582,00 | 466,67 | 800,00 |
Alle Beträge in Euro im Monat. Die beiden rechten Spalten zeigen nur, was ohne den gesetzlichen Mindestbetrag herauskäme; gezahlt wird die linke Spalte. Bei 1.200 Euro Monatsverdienst und einer MdE von 20 Prozent macht der Mindestbetrag 156,40 Euro im Monat aus, bei 700 Euro sogar 223,07 Euro. Die Verletztenrente wird zusätzlich zu einem späteren Arbeitseinkommen und weitgehend auch zusätzlich zur Altersrente gezahlt und ist nach Paragraf 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt.
Dauer, Reha und was danach kommt
- Bis zu 78 Wochen. Das Verletztengeld endet nach Paragraf 46 Abs. 3 SGB VII mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen dabei mit.
- Reha vor Rente. Die Unfallversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben wird statt Verletztengeld ein Übergangsgeld gezahlt.
- Kein Zuzahlungsproblem. Behandlung, Heilmittel und Hilfsmittel gehen zulasten der Berufsgenossenschaft, Zuzahlungen wie in der Krankenversicherung fallen nicht an.
- Der Arbeitsplatz bleibt. Der Arbeitsunfall ändert nichts am Kündigungsschutz, aber auch nichts zu Ihren Gunsten: Ein besonderer Schutz entsteht daraus nicht. Was arbeitsrechtlich gilt, steht in Midijob und Arbeitsrecht.
Minijob, Midijob, Vollzeit: beim Unfallschutz kein Unterschied
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Zweig, in dem die Grenze von 603 Euro völlig bedeutungslos ist. Ein Minijobber ist genauso versichert wie eine Vollzeitkraft, der Betrieb meldet ihn ebenso zur Berufsgenossenschaft und zahlt ebenso Beiträge aus dem vollen Entgelt. Auch das Verletztengeld gibt es im Minijob, dort allerdings ohne die Deckelung durch ein reduziertes Netto, weil es keine Übergangsbereichs-Vergünstigung gibt, die herausgerechnet werden müsste.
Beim Krankengeld ist das ganz anders: Minijobber sind über ihre Beschäftigung nicht krankenversichert und haben deshalb aus dem Minijob keinen Krankengeldanspruch. Das ist einer der Gründe, warum sich der Schritt in den Midijob lohnt, siehe Minijob oder Midijob. Beim Unfallschutz jedoch gewinnen Sie mit dem Wechsel nichts, weil er ohnehin schon vollständig da war.
Häufige Fragen
Bin ich im Midijob gegen Arbeitsunfälle versichert?
Ja, vom ersten Arbeitstag an und in vollem Umfang. Der Schutz hängt allein an der Beschäftigung, nicht an der Höhe des Verdienstes. Midijobber, Minijobber, Teilzeit- und Vollzeitkräfte sind gleich versichert, ohne Wartezeit, ohne Anwartschaft und ohne eigenen Beitrag. Die Beiträge trägt nach Paragraf 150 Abs. 1 SGB VII allein der Unternehmer. Versichert sind die Tätigkeit selbst, die Wege zur Arbeit und zurück und seit 2021 ausdrücklich auch die Arbeit im Homeoffice.
Wie hoch ist das Verletztengeld im Midijob?
Es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens aber das Nettoarbeitsentgelt, und dieser Netto-Deckel greift im Übergangsbereich immer. Maßgebend ist dabei ein Netto ohne die Vergünstigungen des Midijobs. 2026 sind das bei 700 Euro Brutto 18,40 Euro je Kalendertag, bei 1.000 Euro 26,28 Euro, bei 1.200 Euro 31,54 Euro und bei 2.000 Euro 49,79 Euro. Davon gehen noch 10,6 Prozent aus 80 Prozent des Regelentgelts für Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, sodass bei 1.200 Euro Brutto 28,15 Euro je Tag oder 844,50 Euro in einem Monat mit 30 Tagen ausgezahlt werden.
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
Ja, deutlich. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, das Verletztengeld 80 Prozent und höchstens das volle Nettoarbeitsentgelt. Außerdem sind die Abzüge kleiner, weil die Berufsgenossenschaft die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein trägt. Im Midijob bleiben dadurch je Monat 72,00 Euro mehr bei 700 Euro Brutto, 102,90 Euro bei 1.000 Euro, 123,60 Euro bei 1.200 Euro und 178,20 Euro bei 2.000 Euro.
Zahlt der Midijobber selbst Beiträge zur Unfallversicherung?
Nein, in keinem Fall. Die gesetzliche Unfallversicherung gehört nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den sich Arbeitgeber und Beschäftigte teilen. Beitragspflichtig ist nach Paragraf 150 Abs. 1 SGB VII allein der Unternehmer. Auf der Entgeltabrechnung erscheint deshalb keine Zeile für die Unfallversicherung, und die Beitragsformel des Übergangsbereichs wirkt sich auf sie nicht aus: Der Betrieb zahlt aus Ihrem vollen Arbeitsentgelt, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme.
Wie hoch ist die Unfallrente nach einem Midijob?
Sie richtet sich nicht nach dem kleinen Verdienst, sondern nach dem Mindestjahresarbeitsverdienst von 60 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also 28.476 Euro (Paragraf 85 Abs. 1 SGB VII). Weil dieser Betrag einem Monatsverdienst von 2.373 Euro entspricht, greift er im gesamten Übergangsbereich. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent sind das 316,40 Euro im Monat, bei 30 Prozent 474,60 Euro und bei einer Vollrente 1.582,00 Euro. Aus einem tatsächlichen Jahresverdienst von 14.400 Euro (1.200 Euro im Monat) wären es bei 20 Prozent nur 160,00 Euro.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 8 SGB VII (Arbeitsunfall, Homeoffice in Absatz 1 Satz 3, Wege in Absatz 2), Paragraf 45 SGB VII (Voraussetzungen des Verletztengeldes), Paragraf 46 SGB VII (Beginn und Ende, Höchstdauer von 78 Wochen), Paragraf 47 Abs. 1 SGB VII (Regelentgelt aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, Begrenzung auf den 360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes, 80 Prozent des Regelentgelts, Obergrenze in Höhe des nach Paragraf 47 Abs. 1, 2 und 5 SGB V berechneten Nettoarbeitsentgelts), Paragraf 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V (bei der Berechnung von Regelentgelt und Nettoarbeitsentgelt bleiben die Besonderheiten des Übergangsbereichs außer Betracht), Paragraf 56 SGB VII (Verletztenrente ab einer MdE von 20 Prozent, Vollrente zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes), Paragraf 82 Abs. 1 SGB VII (Jahresarbeitsverdienst aus den letzten zwölf Monaten), Paragraf 85 Abs. 1 und 2 SGB VII (Mindestjahresarbeitsverdienst von 60 Prozent, Höchstbetrag des Zweifachen der Bezugsgröße), Paragrafen 63 bis 65 SGB VII (Hinterbliebenenleistungen), Paragraf 64 Abs. 1 SGB VII (Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße), Paragraf 150 Abs. 1 SGB VII (allein die Unternehmer sind beitragspflichtig), Paragraf 153 SGB VII (Berechnungsgrundlagen: Umlagesoll, Arbeitsentgelte der Versicherten, Gefahrklassen), Paragraf 193 SGB VII (Unfallanzeige bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, Frist von drei Tagen), Paragraf 251 Abs. 1 SGB V (Tragung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Unfallversicherungsträger), Paragraf 235 Abs. 1 SGB V und Paragraf 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (beitragspflichtige Einnahme von 80 Prozent des Regelentgelts), Paragraf 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI (hälftige Tragung durch Leistungsbezieher und Leistungsträger), Paragrafen 28d und 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne Unfallversicherung, Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 3 EFZG (Entgeltfortzahlung für sechs Wochen), Paragrafen 3 Nr. 1a und 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt), alle über gesetze-im-internet.de. Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro monatlich und 47.460 Euro jährlich nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Beitragsformel und Umlageverfahren nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), "Beitragsberechnung"; der im Beispiel verwendete Beitragsfuß von 3,89 stammt von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, die Gefahrklasse von 3,0 ist ein frei gewählter Beispielwert. Zur Beitragstragung beim Verletztengeld: Haufe, "Verletztengeld (Berechnung), Beiträge"; Berufsgenossenschaft Holz und Metall, "Verletztengeld". Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Leistungswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein der Bescheid Ihres Unfallversicherungsträgers und die Abrechnung Ihres Arbeitgebers. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge; das für den Deckel maßgebliche Nettoarbeitsentgelt ermittelt der Unfallversicherungsträger nach den Angaben Ihres Arbeitgebers.