Ratgeber, Stand September 2026

Midijob im Privathaushalt 2026: Haushaltshilfe über 603 Euro anmelden

Kurze Antwort: Ab 603,01 Euro im Monat ist die Haushaltshilfe kein Minijob mehr, und das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale ist damit beendet. Der Privathaushalt wird zum normalen Arbeitgeber und meldet bei der Krankenkasse an. Die Abgaben steigen von 14,62 Prozent auf gut 30 Prozent, bei 604 Euro also von 88,16 auf 182,50 Euro im Monat. Nach Steuern dreht sich die Rechnung aber um, weil der Höchstbetrag der Steuerermäßigung nach Paragraf 35a EStG von 510 auf 4.000 Euro springt: Eine Hilfe für 604 Euro kostet den Haushalt 7.550,43 Euro im Jahr, eine für 603 Euro dagegen 7.783,92 Euro.

Bei 603 Euro endet der Haushaltsscheck

Für Beschäftigungen im Privathaushalt gibt es ein eigenes, bewusst einfaches Verfahren: den Haushaltsscheck. Der Haushalt meldet mit einem einzigen Formular bei der Minijob-Zentrale an, die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben halbjährlich per Lastschrift ein und übernimmt sogar die Meldung an die Unfallversicherung. Rechtsgrundlage ist Paragraf 28a Abs. 7 SGB IV.

Dieses Verfahren hat eine harte Obergrenze. Es gilt nur für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten im Sinne des Paragrafen 8a SGB IV, also für Verdienste bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Die liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, weil sie nach Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt ist. Die Minijob-Zentrale formuliert es in ihren häufigen Fragen unmissverständlich: Zahlen Sie mehr als durchschnittlich 603 Euro im Monat, ist die Haushaltshilfe versicherungspflichtig, und für versicherungspflichtige Haushaltshilfen gilt das Haushaltsscheck-Verfahren nicht. Die Anmeldung ist dann bei der Krankenkasse vorzunehmen.

Umgerechnet auf Arbeitszeit ist diese Grenze schnell erreicht. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind 603 Euro genau 43,38 Stunden im Monat oder knapp zehn Stunden in der Woche. Eine Reinigungskraft, die zweimal in der Woche fünf Stunden kommt, liegt bereits darüber. Eine Kinderbetreuung an drei Nachmittagen ebenfalls.

Und dann gilt der Übergangsbereich. Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV macht keine Ausnahme für Privathaushalte. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro wird die Haushaltshilfe nach denselben zwei Formeln abgerechnet wie jeder andere Midijobber: Der Gesamtbeitrag entsteht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, der Arbeitnehmeranteil aus einer zweiten, noch kleineren Bemessungsgrundlage, und der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht in Übergangsbereich 2026.

Der Sprung: 14,62 Prozent gegen gut 30 Prozent

Im Minijob zahlt ein Privathaushalt deutlich weniger als ein Gewerbebetrieb. Statt der 31,17 Prozent, die im gewerblichen Minijob fällig werden, sind es 2026 nur 14,62 Prozent. Der Grund ist eine gezielte Förderung: Kranken- und Rentenversicherung werden mit je 5 statt 13 und 15 Prozent pauschaliert, und die Unfallversicherung ist mit 1,6 Prozent gleich mit abgegolten.

Abgabe im Minijob-PrivathaushaltSatz 2026bei 603 Euro
Krankenversicherung pauschal5,00 %30,15
Rentenversicherung pauschal (Paragraf 172 Abs. 3a SGB VI)5,00 %30,15
Pauschsteuer (Paragraf 40a Abs. 2 EStG)2,00 %12,06
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung, seit 1.1.2026 gesenkt)0,80 %4,82
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33
Gesetzliche Unfallversicherung1,60 %9,65
Summe14,62 %88,16

Alle Beträge in Euro je Monat. Die Insolvenzgeldumlage von 0,15 Prozent fehlt in dieser Liste nicht versehentlich: Privathaushalte sind davon nach Paragraf 358 Abs. 1 Satz 2 SGB III ausgenommen, und zwar auch dann, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

Ein Euro mehr, und aus 88,16 Euro werden 182,50 Euro. Im Übergangsbereich zahlt der Haushalt den regulären Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, dazu die Umlagen U1 und U2 mit den Sätzen seiner Krankenkasse und den Jahresbeitrag der Unfallkasse.

BruttoReduzierte EinnahmeArbeitgeberanteil SVU1 und U2UnfallkasseAbgaben gesamtin Prozent
603,00 (Minijob)pauschal72,366,159,6588,1614,62 %
604,00400,27169,0010,173,33182,5030,22 %
800,00624,88204,6615,873,33223,8627,98 %
1.000,00854,06241,0521,693,33266,0726,61 %
1.200,001.083,25277,4627,513,33308,3025,69 %
1.400,001.312,44313,8533,343,33350,5225,04 %

Alle Beträge in Euro je Monat, 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung im bundesweiten Split, Beschäftigte ohne Kinderlosenzuschlag. Die Umlagen sind mit den Sätzen der TK für 2026 gerechnet (U1 2,10 und U2 0,44 Prozent, zusammen 2,54 Prozent) und aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gebildet, nicht aus dem Brutto. Für die Unfallkasse sind 40 Euro im Jahr angesetzt, umgerechnet 3,33 Euro im Monat. In der Minijob-Zeile enthält die Spalte Arbeitgeberanteil auch die Pauschsteuer von 2 Prozent, die im Midijob durch den regulären Lohnsteuerabzug ersetzt wird.

Der Abgabensatz ist an der Untergrenze des Korridors am höchsten und sinkt danach, weil der Arbeitgeber einen Teil des Beitragsrabatts mitfinanziert. Die vollständige Herleitung mit allen Beträgen bis 2.000 Euro steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber.

Der Steuerabzug dreht die Rechnung um

Wer hier aufhört zu rechnen, kommt zum falschen Ergebnis. Ein Privathaushalt ist nämlich der einzige Arbeitgeber, dem der Staat einen Teil der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abzieht, und dieser Abzug ist im Midijob fast achtmal so groß wie im Minijob.

Paragraf 35a EStG kennt zwei getrennte Töpfe:

  • Absatz 1: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Paragrafen 8a SGB IV handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr.
  • Absatz 2 Satz 1: Für andere als die in Absatz 1 aufgeführten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, also für jede sozialversicherungspflichtige Hilfe, sind es ebenfalls 20 Prozent, aber höchstens 4.000 Euro.

Der Minijob im Haushalt sprengt den Deckel von 510 Euro sofort: 20 Prozent von 8.293,92 Euro Jahreskosten wären 1.658,78 Euro, abziehbar sind aber nur 510 Euro. Im Midijob greift der Deckel dagegen erst bei Jahreskosten von 20.000 Euro, und das entspricht einem Bruttolohn von rund 1.330,75 Euro im Monat. Bis dahin sind volle 20 Prozent aller Kosten abziehbar, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge und der Umlagen.

BruttoStunden im MonatKosten im JahrErmäßigung nach 35aNettokosten im Jahrje Monatje Arbeitsstunde
603,00 (Minijob)43,388.293,92510,007.783,92648,6614,95
604,0043,459.438,041.887,617.550,43629,2014,48
700,0050,3610.833,402.166,688.666,72722,2314,34
800,0057,5512.286,362.457,279.829,09819,0914,23
1.000,0071,9415.192,883.038,5812.154,301.012,8614,08
1.200,0086,3318.099,643.619,9314.479,711.206,6413,98
1.330,7595,7420.000,084.000,0016.000,081.333,3413,93
1.600,00115,1123.912,444.000,0019.912,441.659,3714,42
2.000,00143,8829.725,604.000,0025.725,602.143,8014,90

Alle Beträge in Euro, 2026. Die Jahreskosten enthalten Bruttolohn, Arbeitgeberanteil, Umlagen U1 und U2 und 40 Euro Unfallkasse. Die Stundenzahl unterstellt den Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Spalte ganz rechts ist der eigentliche Vergleichsmaßstab: Was kostet den Haushalt eine geleistete Arbeitsstunde nach Steuern?

Das ist die Kernaussage dieses Artikels. Der Wechsel vom Minijob in den Midijob macht die Haushaltshilfe für den Haushalt nicht teurer, sondern billiger. Die Arbeitsstunde kostet nach Steuern 14,48 statt 14,95 Euro, und sie fällt weiter bis auf 13,93 Euro bei einem Bruttolohn von rund 1.330 Euro. Erst danach steigt sie wieder, weil der Höchstbetrag von 4.000 Euro erreicht ist. Selbst an der Obergrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro liegt die Stunde mit 14,90 Euro noch unter dem Minijob-Wert.

Der Grund ist einfach: Die Bruttokosten steigen beim Schritt von 603 auf 604 Euro um 13,8 Prozent, der abziehbare Betrag aber um 270 Prozent. Wer bisher eine Hilfe für 603 Euro beschäftigt und ihr Stunden aufstocken will, hat also keinen Kostensprung zu fürchten, sondern einen Kostenvorteil. Bis zu einem Bruttolohn von 624,07 Euro liegt die Nettobelastung sogar exakt auf dem Niveau des 603-Euro-Minijobs, obwohl die Hilfe dann 617,69 statt 603,00 Euro netto bekommt.

Die Bedingung: es muss genug Steuer da sein

Der ganze Effekt hängt an einer Voraussetzung, die im Gesetzestext gleich im ersten Halbsatz steht: Es ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen. Die Ermäßigung ist kein Abzug von der Bemessungsgrundlage und keine Erstattung, sondern ein Abzug von der Steuerschuld. Wer keine Einkommensteuer zahlt, bekommt nichts, und ein nicht ausgeschöpfter Betrag verfällt. Er kann weder auf das Vorjahr zurückgetragen noch auf das nächste Jahr vorgetragen werden.

Um diese Ermäßigung voll zu nutzenbraucht es zu versteuerndes Einkommen von
510 Euro (Minijob im Haushalt)rund 15.400 Euro, mit Splitting rund 30.800 Euro
4.000 Euro (Midijob im Haushalt)rund 29.200 Euro, mit Splitting rund 43.400 Euro

Werte nach dem Grundtarif des Paragrafen 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung, gerundet, ohne Kirchensteuer und ohne sonstige Ermäßigungen. Für Rentnerhaushalte mit kleiner Rente oder für Alleinstehende mit geringem Einkommen kann der Vorteil deshalb ganz oder teilweise ins Leere laufen. Wer dagegen ohnehin gut vierstellig Einkommensteuer zahlt, bekommt jeden Cent.

Drei weitere Punkte gehören dazu:

  • Überweisen, nicht bar zahlen. Nach Paragraf 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ist Voraussetzung für die Ermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3, dass die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Für den Minijob nach Absatz 1 gilt das nicht, für den Midijob dagegen schon. Barlohn ist damit ein teurer Fehler.
  • Nur der eigene Haushalt. Absatz 4 verlangt, dass die Beschäftigung in einem Haushalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt wird. Der eigene Haushalt am Zweitwohnsitz zählt mit, die Wohnung der Eltern nur unter engen Voraussetzungen.
  • Kein doppelter Abzug. Nach Absatz 5 Satz 1 entfällt die Ermäßigung, soweit die Aufwendungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Wer die Reinigungskraft anteilig für ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, kann denselben Anteil nicht zusätzlich nach Paragraf 35a geltend machen.
Auch Betreuung und Pflege zählen. Der Topf von 4.000 Euro nach Absatz 2 umfasst neben haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen ausdrücklich auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Wer eine Betreuungskraft für einen pflegebedürftigen Angehörigen im Midijob anstellt, rechnet also nach demselben Muster. Was daneben an Rentenpunkten aus der Pflege selbst entsteht, steht in Midijob und Pflege von Angehörigen.

Was bei der Haushaltshilfe ankommt

Die zweite Hälfte der Rechnung ist die Sicht der Beschäftigten, und sie fällt eindeutig aus. Im Minijob steht die Hilfe vor einer unbequemen Wahl: Entweder sie stockt den pauschalen Rentenbeitrag von 5 Prozent auf den vollen Satz auf und zahlt dafür 13,6 Prozent selbst, also 82,01 Euro von 603 Euro, oder sie lässt sich befreien und erwirbt fast keine Rentenanwartschaft. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsschutz entsteht im Minijob in keinem Fall.

SituationNetto im MonatEntgeltpunkte im Jahrspätere Rente je JahrKV, PV, ALV
Minijob 603 Euro, befreit603,000,03741,59kein Schutz
Minijob 603 Euro, aufgestockt520,990,13935,92kein Schutz
Midijob 604 Euro603,700,13955,93voller Schutz
Midijob 800 Euro740,340,18487,86voller Schutz
Midijob 1.000 Euro879,790,23109,82voller Schutz
Midijob 1.400 Euro1.155,280,323413,75voller Schutz

Alle Beträge in Euro, 2026, Steuerklasse 1, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Die Rente je Jahr ist der monatliche Rentenanspruch, den ein Jahr dieser Beschäftigung erzeugt, gerechnet mit dem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro und einem Rentenwert von 42,52 Euro. Die Entgeltpunkte des befreiten Minijobs ergeben sich nach Paragraf 76b SGB VI aus dem Verhältnis des Pauschalbeitrags von 5 Prozent zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent.

Der Vergleich der ersten und der dritten Zeile ist der eigentliche Punkt: Für 70 Cent mehr Netto im Monat bekommt die Haushaltshilfe bei 604 Euro das Vierfache an Rentenanwartschaft und dazu eigenen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsschutz. Das liegt daran, dass die Arbeitnehmerbemessungsgrundlage der zweiten Formel an der Untergrenze des Korridors bei null beginnt: Bei 604 Euro zahlt die Beschäftigte 30 Cent Sozialversicherung, der Rest kommt vom Haushalt und von der Solidargemeinschaft. Die volle Höhe der Entgeltpunkte folgt aus Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI, wonach im Übergangsbereich das tatsächliche Arbeitsentgelt zählt und nicht die reduzierte Einnahme.

Dazu kommen Ansprüche, die im Minijob schlicht nicht existieren: Krankengeld nach der sechsten Woche, Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten Anwartschaft und Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Wie hoch die ausfallen, steht in Krankengeld im Midijob und in Midijob und Arbeitslosengeld.

Was der Haushalt als Arbeitgeber tun muss

Der bequeme Teil endet mit dem Haushaltsscheck. Ab 603,01 Euro gelten dieselben Pflichten wie für einen Handwerksbetrieb, nur ohne Lohnbuchhaltung im Haus. Der Reihe nach:

  • Betriebsnummer. Sie wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt, seit 2023 im Regelfall online. Wer bisher den Haushaltsscheck genutzt hat, hat zwar schon eine Betriebsnummer aus diesem Verfahren, sollte mit der Krankenkasse aber klären, ob sie für die normalen Meldungen weiterverwendet wird.
  • Anmeldung bei der Krankenkasse. Zuständige Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der die Haushaltshilfe versichert ist. Gemeldet wird elektronisch mit Abgabegrund 10, spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung und spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung.
  • Meldeprogramm. Ohne systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm läuft das über das SV-Meldeportal, den Nachfolger von sv.net. Personengruppe und Beitragsgruppen sind dieselben wie überall sonst, eigene Schlüssel für den Übergangsbereich gibt es nicht. Die Einzelheiten stehen in der Midijob-Checkliste für Arbeitgeber.
  • Beitragsnachweis und Zahlung. Der Beitragsnachweis geht spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit an die Krankenkasse, die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig (Paragraf 23 Abs. 1 SGB IV). Halbjährliche Lastschrift wie beim Haushaltsscheck gibt es hier nicht mehr.
  • Unfallkasse. Beschäftigte in Privathaushalten sind nach Paragraf 129 SGB VII bei der Unfallkasse des Bundeslandes versichert, nicht bei einer Berufsgenossenschaft. Die Beschäftigung ist dort innerhalb einer Woche anzumelden. Der Beitrag ist ein Jahresbetrag je beschäftigter Person, unabhängig vom Lohn und auch bei unterjährigem Beginn in voller Höhe fällig: bei der Unfallkasse NRW sind es 2026 40 Euro, bei der Unfallkasse Saarland 60 Euro.
  • Lohnsteuer. Die Pauschsteuer von 2 Prozent gibt es nur im Minijob. Im Midijob ruft der Haushalt die ELStAM-Daten ab, behält die Lohnsteuer nach der Steuerklasse ein und meldet sie beim Finanzamt an. In Steuerklasse 1 fällt bis 1.366,28 Euro Monatsbrutto allerdings gar keine Lohnsteuer an, siehe Midijob und Steuerklasse.
  • Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht. Mindestlohn, Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Aufzeichnung der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz gelten im Privathaushalt genauso. Die Entgeltfortzahlung holt sich der Haushalt über die Umlage U1 zum größten Teil zurück. Mehr dazu in Arbeitsrecht im Midijob.
Nicht anmelden ist keine Option. Wer eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, begeht nach Paragraf 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG eine Ordnungswidrigkeit, haftet für die nicht abgeführten Beiträge rückwirkend bis zu vier Jahre und verliert jeden Steuerabzug. Kommt es zu einem Unfall, greift der Versicherungsschutz der Unfallkasse zwar trotzdem, der Haushalt kann aber in Regress genommen werden.

Wann sich der Wechsel nicht lohnt

Es gibt Konstellationen, in denen der Minijob die bessere Wahl bleibt, und sie hängen fast alle an der Person der Haushaltshilfe, nicht am Haushalt:

  • Die Hilfe hat schon einen Hauptjob. Dann ist die Beschäftigung im Haushalt ein Zweitjob in Steuerklasse 6, und vom Brutto bleibt deutlich weniger übrig. Ein erster Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt dagegen anrechnungsfrei. Der Unterschied ist in Midijob und Minijob gleichzeitig durchgerechnet.
  • Die Hilfe bezieht eine bedarfsabhängige Leistung. Beim Grundsicherungsgeld landet ein Großteil des Mehrverdienstes beim Amt, beim BAföG endet der Freibetrag genau an der Minijob-Grenze. Siehe BAföG und Midijob.
  • Die Hilfe ist familienversichert. Jeder Midijob beendet die beitragsfreie Familienversicherung nach Paragraf 10 SGB V. Für die Hilfe entsteht dafür ein eigener Versicherungsschutz, für den mitversicherten Ehepartner ändert sich nichts, aber die Rechnung sieht auf den ersten Blick anders aus als erwartet.
  • Der Haushalt zahlt keine oder kaum Einkommensteuer. Dann fällt der Hebel des Paragrafen 35a weg, und es bleibt beim reinen Kostenvergleich, der klar für den Minijob spricht.

Für alles andere gilt: Zwischen 603 und 624 Euro Brutto ist der Wechsel für den Haushalt nach Steuern kostenneutral und für die Haushaltshilfe ein deutlicher Gewinn. Das ist einer der wenigen Punkte im deutschen Beitragsrecht, an dem beide Seiten gleichzeitig gewinnen.

Checkliste

  • Grenze prüfen: 603 Euro im Monat, beim Mindestlohn 43,38 Stunden oder knapp zehn Wochenstunden. Maßgeblich ist der regelmäßige Durchschnitt, nicht der einzelne Monat.
  • Betriebsnummer beantragen beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, bevor die erste Meldung fällig wird.
  • Krankenkasse der Hilfe erfragen und dort mit Abgabegrund 10 anmelden, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.
  • Unfallkasse des Bundeslandes innerhalb einer Woche informieren und den Jahresbeitrag einplanen.
  • Lohn überweisen, nie bar zahlen. Ohne Kontozahlung ist die Steuerermäßigung nach Paragraf 35a Abs. 2 EStG verloren.
  • Belege sammeln: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise und Kontoauszüge. Sie sind der Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
  • Vorher rechnen mit dem Midijob-Rechner: Er zeigt Netto, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil für jedes Brutto zwischen 603,01 und 2.000 Euro.
  • Nicht am Jahreswechsel vergessen: Mit dem Mindestlohn steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze. 2027 liegt sie bei 633 Euro, siehe Mindestlohn 2026 und die Minijob-Grenze.

Häufige Fragen

Wie melde ich eine Haushaltshilfe über 603 Euro an?

Nicht mehr mit dem Haushaltsscheck, sondern bei der Krankenkasse der Haushaltshilfe. Das Haushaltsscheckverfahren nach Paragraf 28a Abs. 7 SGB IV gilt ausschließlich für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt im Sinne des Paragrafen 8a SGB IV, also bis 603 Euro im Monat. Darüber wird die Beschäftigung versicherungspflichtig, und der Haushalt ist ein Arbeitgeber wie jeder andere: Er braucht eine Betriebsnummer vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, meldet die Hilfe elektronisch bei ihrer Krankenkasse an, reicht monatlich einen Beitragsnachweis ein und zahlt die Beiträge zum drittletzten Bankarbeitstag. Dazu kommen die Anmeldung bei der Unfallkasse des Bundeslandes innerhalb einer Woche und der Lohnsteuerabzug über die ELStAM-Daten.

Was kostet eine Haushaltshilfe im Midijob den Privathaushalt?

Bei 1.000 Euro Brutto sind es 2026 rund 1.266,07 Euro im Monat: 1.000 Euro Bruttolohn, 241,05 Euro Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, 21,69 Euro Umlagen U1 und U2 aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme von 854,06 Euro und rund 3,33 Euro anteiliger Jahresbeitrag zur Unfallkasse. Die Insolvenzgeldumlage entfällt, weil Privathaushalte nach Paragraf 358 Abs. 1 Satz 2 SGB III davon ausgenommen sind. Im Minijob zahlt der Haushalt dagegen nur 14,62 Prozent pauschal, bei 603 Euro also 88,16 Euro. Der Sprung der Abgaben an der Grenze beträgt 94,34 Euro im Monat. Nach der Steuerermäßigung des Paragrafen 35a EStG kehrt sich das Verhältnis allerdings um.

Wie viel kann ich für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

Bei einem Minijob im Privathaushalt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr (Paragraf 35a Abs. 1 EStG). Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, also jedem Midijob, sind es 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro (Paragraf 35a Abs. 2 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag wird fast achtmal so hoch, während die Kosten nur um rund ein Siebtel steigen. Ein Minijob für 603 Euro kostet den Haushalt brutto 8.293,92 Euro im Jahr und nach Abzug der gedeckelten 510 Euro netto 7.783,92 Euro. Ein Midijob für 604 Euro kostet brutto 9.438,04 Euro, davon sind volle 1.887,61 Euro abziehbar, und die Nettobelastung sinkt auf 7.550,43 Euro. Voraussetzung ist, dass genug tarifliche Einkommensteuer da ist, von der die Ermäßigung abgezogen werden kann.

Gilt der Übergangsbereich auch für Haushaltshilfen?

Ja, ohne Einschränkung. Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV knüpft allein an die Höhe des Arbeitsentgelts an und kennt keine Ausnahme für Privathaushalte. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro werden die Beiträge deshalb nach denselben zwei Formeln berechnet wie in jedem Betrieb: Der Gesamtbeitrag entsteht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme nach Formel 1, der Arbeitnehmeranteil aus einer zweiten Bemessungsgrundlage, und der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Bei 604 Euro zahlt die Haushaltshilfe deshalb nur 30 Cent Sozialversicherung, bei 1.000 Euro sind es 120,21 Euro statt 305,00 Euro ohne die Regelung. Auch die Umlagen U1 und U2 bemessen sich nach der reduzierten Einnahme, während der Jahresbeitrag der Unfallkasse davon unberührt bleibt.

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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro 2026 bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro), Paragraf 8a SGB IV (geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten), Paragraf 28a Abs. 7 und 8 SGB IV (Haushaltsscheckverfahren), Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich, Faktor F 0,6619), Paragraf 23 Abs. 1 SGB IV (Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag), Paragraf 172 Abs. 3a SGB VI (Pauschalbeitrag von 5 Prozent zur Rentenversicherung im Privathaushalt), Paragraf 76b SGB VI (Entgeltpunkte aus Pauschalbeiträgen), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (volle Entgeltpunkte im Übergangsbereich), Paragraf 129 SGB VII (Zuständigkeit der Unfallkassen für Privathaushalte), Paragraf 358 Abs. 1 Satz 2 SGB III (Privathaushalte zahlen keine Insolvenzgeldumlage), Paragraf 35a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 EStG (Steuerermäßigung 20 Prozent, höchstens 510 beziehungsweise 4.000 Euro, Haushalt in der EU oder dem EWR, Kontozahlung, kein doppelter Abzug), Paragraf 40a Abs. 2 EStG (Pauschsteuer 2 Prozent), Paragraf 32a EStG in der Fassung ab 2026 (Grundtarif), Paragraf 10 SGB V (Familienversicherung), Paragrafen 1 und 7 AAG (Umlagen U1 und U2), alle über gesetze-im-internet.de und dejure.org. Die Pauschalabgaben im Privathaushalt von zusammen 14,62 Prozent für 2026 nach dem Magazin der Minijob-Zentrale ("Minijob-Beiträge 2026", Senkung der Umlage U1 von 1,1 auf 0,8 Prozent zum 1.1.2026); die Aussage zum Ende des Haushaltsscheckverfahrens oberhalb von 603 Euro nach den häufigen Fragen der Minijob-Zentrale zum Anmelden. Jahresbeiträge der Unfallversicherung 2026 nach den Angaben der Unfallkasse NRW (40 Euro je beschäftigter Person) und der Unfallkasse Saarland (60 Euro). Umlagesätze U1 und U2 als Beispiel nach den Werten der TK für 2026 (2,10 und 0,44 Prozent); sie werden von jeder Krankenkasse selbst festgelegt. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, aktueller Rentenwert 42,52 Euro. Alle Brutto-, Netto-, Beitrags- und Kostenwerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Über die versicherungsrechtliche Beurteilung entscheidet die Krankenkasse als Einzugsstelle, über die Steuerermäßigung das Finanzamt. Die Kostenangaben unterstellen Umlagesätze der TK und einen Jahresbeitrag der Unfallkasse von 40 Euro; beide Werte weichen je nach Krankenkasse und Bundesland ab. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge.