Ratgeber, Stand September 2026

Jobrad im Midijob: Dienstrad zusätzlich oder per Gehaltsumwandlung

Kurze Antwort: Beim Dienstrad entscheidet allein die Zusätzlichkeit. Stellt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Lohn, ist es nach Paragraf 3 Nr. 37 EStG steuerfrei und kein Arbeitsentgelt: Es zählt weder zur Minijob-Grenze von 603 Euro noch zur Obergrenze von 2.000 Euro. Beim üblichen Leasing per Gehaltsumwandlung ist es genau umgekehrt: Die Rate senkt das beitragspflichtige Entgelt, nur ein kleiner geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises kommt hinzu. Bei 660 Euro Entgelt und 89 Euro Rate bleiben 578 Euro übrig, die Beschäftigung ist dann ein Minijob ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Warum das Dienstrad genau andersherum wirkt als der Dienstwagen

Beim Dienstwagen ist die Lage eindeutig: Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit volles Arbeitsentgelt. Er hebt das Entgelt und schiebt eine Beschäftigung über die Grenzen, ohne dass ein Euro mehr überwiesen wird. Beim Fahrrad gilt das nicht. Der Gesetzgeber hat mit Paragraf 3 Nr. 37 EStG eine eigene Steuerbefreiung geschaffen, und an ihr hängt die gesamte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Die Rechtskette hat nur drei Glieder:

  • Paragraf 3 Nr. 37 EStG stellt die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Befreiung ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.
  • Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV nimmt steuerfreie Zuwendungen aus dem Arbeitsentgelt heraus. Was nach Nr. 37 steuerfrei ist, ist damit auch beitragsfrei.
  • Paragraf 14 Abs. 1 SGB IV greift nur für alles, was übrig bleibt. Fehlt die Zusätzlichkeit, ist der geldwerte Vorteil normaler Arbeitslohn und normales Arbeitsentgelt.

Daraus folgen zwei völlig verschiedene Welten, die in der Werbung der Leasinganbieter oft in einen Topf geworfen werden. Der Unterschied ist im Übergangsbereich größer als irgendwo sonst, weil hier unten die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro und oben die 2.000-Euro-Grenze am Entgelt hängen.

Zusätzlich gestelltbeitragsfrei
Zählt zur Grenzenein
Per UmwandlungEntgelt sinkt
Geldwerter Vorteil0,25 Prozent
Die Minijob-Zentrale sagt es selbst. In ihrem Beitrag zum E-Bike für Minijobber unterscheidet sie ausdrücklich die beiden Wege: Wird das Rad kostenfrei zusätzlich zum Verdienst gestellt, erhöht es den Verdienst nicht. Wird es per Entgeltumwandlung geleast, ändert sich der Verdienst, und zwar nach unten. Sie rechnet dazu ein Beispiel vor: 650 Euro Verdienst, 98 Euro Leasingrate, 25 Euro Arbeitgeberzuschuss und 7 Euro geldwerter Vorteil ergeben 584 Euro beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Weg 1: Das Rad kommt zusätzlich, es zählt zu keiner Grenze

Das ist der saubere Fall und im Midijob fast immer der bessere. Der Arbeitgeber least oder kauft das Rad und überlässt es zusätzlich zum vereinbarten Lohn. Dann gilt:

  • Die Privatnutzung ist steuerfrei, ohne Betragsgrenze und ohne Deckel beim Listenpreis.
  • Sie ist kein Arbeitsentgelt und erhöht die beitragspflichtige Einnahme nicht.
  • Sie zählt weder zu den 603 Euro noch zu den 2.000 Euro. Wer 600 Euro verdient, bleibt mit Rad im Minijob. Wer 1.980 Euro verdient, bleibt mit Rad im Übergangsbereich.
  • Es fallen keine Arbeitnehmerbeiträge und keine Lohnsteuer darauf an, das Rad ist zu 100 Prozent Nettoleistung.

Wie stark das wirkt, zeigt der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Ein Rad mit einer Leasingrate von 89 Euro kostet den Arbeitgeber 89 Euro und ist bei den Beschäftigten 89 Euro wert. Werden stattdessen 89 Euro mehr Brutto gezahlt, sieht es so aus:

AusgangsentgeltNetto vorherNetto mit 89 Euro mehr BruttoZugewinn nettoMehrkosten Arbeitgeber
900,00 Euro805,63 Euro867,08 Euro61,45 Euro105,24 Euro
1.500,00 Euro1.207,17 Euro1.258,44 Euro51,27 Euro105,21 Euro

Die Gehaltserhöhung kostet den Betrieb 105 Euro und kommt mit 51 bis 61 Euro an. Das zusätzlich gestellte Rad kostet 89 Euro und kommt mit 89 Euro an. Das ist derselbe Mechanismus wie bei den steuerfreien Extras und bei den Nacht- und Sonntagszuschlägen: Was aus dem Arbeitsentgelt herausfällt, wirkt im Übergangsbereich besonders stark, weil hier jeder zusätzliche Euro Entgelt überdurchschnittlich belastet ist.

Zusätzlich heißt wirklich zusätzlich. Paragraf 8 Abs. 4 EStG definiert das seit 2020 eng: Die Leistung muss auf den Arbeitslohn oben drauf kommen, sie darf nicht auf einen bestehenden Anspruch angerechnet, nicht durch Herabsetzung des Lohns finanziert und bei Wegfall nicht durch eine Lohnerhöhung ersetzt werden. Ein nachträglicher Umbau eines vereinbarten Gehalts in ein Rad erfüllt das nicht.

Weg 2: Leasing per Gehaltsumwandlung, das Entgelt sinkt

Das ist das Modell, das die meisten Anbieter verkaufen. Der Arbeitgeber least das Rad und behält die Rate vom Bruttolohn ein. Damit fehlt die Zusätzlichkeit, die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nr. 37 EStG entfällt, und es bleibt bei der normalen Bewertung der Privatnutzung. Dafür gibt es einen sehr günstigen Sondermaßstab.

Der geldwerte Vorteil: 1 Prozent eines abgerundeten Viertels

Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020 wird für Räder, die seit 2019 erstmals überlassen werden, monatlich 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Im Ergebnis sind das 0,25 Prozent des Listenpreises. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze ist dabei ausdrücklich nicht anzuwenden.

Listenpreis (UVP)Viertelauf 100 Euro abgerundetgeldwerter Vorteil je Monat
2.000 Euro500 Euro500 Euro5,00 Euro
2.500 Euro625 Euro600 Euro6,00 Euro
3.000 Euro750 Euro700 Euro7,00 Euro
3.500 Euro875 Euro800 Euro8,00 Euro
4.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro10,00 Euro
5.000 Euro1.250 Euro1.200 Euro12,00 Euro

Dieser Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit Arbeitsentgelt. Er ist aber winzig gegenüber der Leasingrate, die er ersetzt. Die Rechnung für das beitragspflichtige Arbeitsentgelt lautet deshalb:

Entgelt neu = Entgelt alt minus umgewandelte Leasingrate plus geldwerter Vorteil

Ein Arbeitgeberzuschuss zur Rate mindert dabei den umgewandelten Betrag. Zahlt der Betrieb 25 Euro der 89-Euro-Rate selbst, werden nur 64 Euro umgewandelt.

Was das netto kostet

Alle Werte für ein Rad mit 3.000 Euro Listenpreis, einer Rate von 89 Euro und einem geldwerten Vorteil von 7,00 Euro, gerechnet in Steuerklasse 1 mit Kinderlosenzuschlag:

Entgelt bisherEntgelt nach UmwandlungNetto bisherNetto danachfehlt auf dem KontoErsparnis gegenüber 89 Euro
700,00 Euro618,00 Euro667,57 Euro610,95 Euro56,62 Euro32,38 Euro
900,00 Euro818,00 Euro805,63 Euro749,03 Euro56,60 Euro32,40 Euro
1.100,00 Euro1.018,00 Euro943,70 Euro887,11 Euro56,59 Euro32,41 Euro
1.300,00 Euro1.218,00 Euro1.081,77 Euro1.025,16 Euro56,61 Euro32,39 Euro
1.500,00 Euro1.418,00 Euro1.207,17 Euro1.159,14 Euro48,03 Euro40,97 Euro
1.750,00 Euro1.668,00 Euro1.349,09 Euro1.303,23 Euro45,86 Euro43,14 Euro
1.950,00 Euro1.868,00 Euro1.457,91 Euro1.413,81 Euro44,10 Euro44,90 Euro

Bis rund 1.300 Euro Entgelt fällt in Steuerklasse 1 keine Lohnsteuer an, dort besteht die gesamte Ersparnis aus Sozialversicherungsbeiträgen und liegt konstant bei rund 32,40 Euro. Ab etwa 1.366 Euro kommt die Lohnsteuer dazu, deshalb sinkt der Nettoverzicht nach oben hin weiter ab.

Der überraschende Befund: Im Übergangsbereich wirkt die Umwandlung stärker

Die Werbung der Leasinganbieter rechnet immer mit Vollzeitgehältern. Im Übergangsbereich ist die Rechnung aber eine andere, und zwar zugunsten der Beschäftigten. Der Grund ist die zweite Formel des Paragrafen 20 Abs. 2a SGB IV, aus der der Arbeitnehmeranteil gebildet wird. Sie hat eine Steigung von mehr als eins: Ein Euro weniger Arbeitsentgelt senkt die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil um mehr als einen Euro.

Je 100 Euro Gehaltsumwandlungweniger Arbeitnehmerbeitragweniger Lohnsteuerfehlt netto
bei 900 Euro Entgelt30,96 Euro0,00 Euro69,04 Euro
bei 1.500 Euro Entgelt30,99 Euro10,41 Euro58,60 Euro
bei 1.950 Euro Entgelt30,96 Euro15,17 Euro53,87 Euro
bei 2.500 Euro Entgelt (Vollzeit)21,75 Euro19,83 Euro58,42 Euro

Im gesamten Übergangsbereich sinkt der Arbeitnehmerbeitrag um rund 30,96 Euro je 100 Euro Umwandlung, oberhalb von 2.000 Euro nur um rund 21,75 Euro. Das ist die Kehrseite desselben Effekts, den der Artikel zum Sprung an der 2.000-Euro-Grenze beschreibt: Der letzte Hunderter im Übergangsbereich ist der teuerste, also ist er auch derjenige, dessen Wegfall am meisten entlastet. Konkret kostet dasselbe Rad bei 1.950 Euro Entgelt netto nur 44,10 Euro, bei 2.500 Euro dagegen 47,90 Euro.

Auch der Arbeitgeber spart. Bei einer Rate von 89 Euro und 7,00 Euro geldwertem Vorteil sinken seine Beiträge um rund 14,91 Euro im Monat, unabhängig von der Höhe des Entgelts. Viele Betriebe geben genau diesen Betrag als Zuschuss weiter. Die vollständige Arbeitgebersicht steht in was ein Midijobber wirklich kostet.

Die Falle: Der Midijob rutscht in den Minijob

Das ist der Punkt, an dem sich der Übergangsbereich von jeder Vollzeitstelle unterscheidet. Eine Gehaltsumwandlung von 82 Euro netto ist bei 2.500 Euro Entgelt eine Randnotiz. Bei 660 Euro ist sie ein Statuswechsel.

ohne Radmit Rad per Umwandlung
Arbeitsentgelt660,00 Euro578,00 Euro
StatusÜbergangsbereichMinijob
Arbeitnehmerbeiträge20,05 Euro20,81 Euro (nur RV)
Auszahlung639,95 Euro557,19 Euro
Eigene Krankenversicherungjanein
Pflegeversicherungjanein
Arbeitslosenversicherungjanein
Arbeitgeberbeiträge179,18 EuroPauschalen

Auf dem Konto fehlen 82,76 Euro. Verloren geht aber der gesamte eigene Versicherungsschutz: kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld, keine eigene Krankenversicherung. Wer nicht familienversichert ist, muss sich freiwillig versichern und zahlt dafür deutlich mehr, als das Rad je gekostet hat.

Damit der Übergangsbereich erhalten bleibt, muss das Entgelt nach der Umwandlung über 603,00 Euro liegen. Daraus ergibt sich ein Mindestentgelt vor der Umwandlung:

Listenpreisangenommene Rategeldwerter VorteilMindestentgelt vorherStunden zu 13,90 Euro
2.000 Euro59 Euro5,00 Euro657,01 Euro47,27
3.000 Euro89 Euro7,00 Euro685,01 Euro49,28
4.000 Euro119 Euro10,00 Euro712,01 Euro51,22
5.000 Euro149 Euro12,00 Euro740,01 Euro53,24

Die Raten sind mit rund 3 Prozent des Listenpreises je Monat angenommen, wie sie bei 36 Monaten Laufzeit mit Versicherung üblich sind. Die tatsächliche Rate steht im Leasingangebot und ist die einzige Zahl, mit der gerechnet werden darf. Wie viele Stunden hinter welchem Entgelt stehen, steht in wie viele Stunden im Midijob möglich sind.

Die Umwandlung ist nicht rückwirkend zu heilen. Stellt die Betriebsprüfung fest, dass das Entgelt über Jahre unter 603 Euro lag, wird rückwirkend als Minijob abgerechnet. Die Beschäftigten waren dann in dieser Zeit nicht krankenversichert. Anders als bei einem zu niedrig gemeldeten Entgelt lässt sich das nicht durch eine Nachzahlung reparieren.

Zwei Riegel, die im Midijob fast immer greifen

Bevor gerechnet wird, ob sich das Modell lohnt, steht die Frage, ob es überhaupt zulässig ist. Im Übergangsbereich gibt es dafür zwei Hürden, die bei Vollzeitgehältern keine Rolle spielen.

Der Mindestlohn muss in Geld bleiben

Das Bundessozialgericht hat am 13. November 2025 (B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R) entschieden, dass ein Sachbezug den gesetzlichen Mindestlohnanspruch nicht erfüllt: Das Mindestlohngesetz verlangt eine Zahlung von Geld, weil nur Geld Miete und Lebensmittel bezahlt. Der Fall betraf Firmenwagen, die Begründung trägt beim Dienstrad genauso. Für die Beiträge folgt daraus über das Entstehungsprinzip des Paragrafen 22 Abs. 1 SGB IV, dass sie auf den geschuldeten Mindestlohn in Geld anfallen, egal was tatsächlich gezahlt wurde.

Praktisch heißt das: Umwandelbar ist höchstens der Teil des Entgelts, der über dem Mindestlohn liegt.

EntgeltStundenStundenlohnhöchstens umwandelbarRate 89 Euro möglich?
900,00 Euro45,0020,00 Euro274,50 Euroja
900,00 Euro55,0016,36 Euro135,50 Euroja
900,00 Euro64,7513,90 Euro0,00 Euronein
1.500,00 Euro100,0015,00 Euro110,00 Euroja
1.500,00 Euro107,9113,90 Euro0,00 Euronein
1.950,00 Euro130,0015,00 Euro143,00 Euroja

Wer genau zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann gar nichts umwandeln. Das betrifft einen großen Teil der Midijobs. Für die betriebliche Altersversorgung ist das anders, weil Paragraf 1a BetrAVG dort einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gibt; Einzelheiten dazu in Entgeltumwandlung und betriebliche Altersversorgung im Midijob. Für das Dienstrad gibt es keinen solchen Anspruch.

Paragraf 107 Abs. 2 GewO und der pfändbare Teil

Die zweite Hürde wird in der Praxis fast immer übersehen. Nach Paragraf 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf der Wert vereinbarter Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Der Zweck ist, dass genug Bargeld für den Lebensunterhalt übrig bleibt. Im Übergangsbereich ist der pfändbare Teil aber null: Die Pfändungsfreigrenze liegt 2026 bei 1.587,40 Euro netto und damit über jedem Netto, das im Übergangsbereich überhaupt erreichbar ist. Die Einzelheiten stehen in Midijob und Pfändung.

Wie weit dieser Riegel eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Dienstrads tatsächlich blockiert, ist arbeitsrechtlich nicht abschließend geklärt und wird in der Fachliteratur seit dem Urteil des Bundessozialgerichts neu diskutiert. Sicher ist nur: Je niedriger das Entgelt, desto angreifbarer das Modell. Im Midijob ist das zusätzlich gestellte Rad nach Paragraf 3 Nr. 37 EStG deshalb nicht nur das günstigere, sondern auch das rechtssichere Modell.

Was am Ende der Laufzeit passiert

Nach 36 Monaten bietet die Leasinggesellschaft das Rad meist zum Kauf an, oft zu rund 10 Prozent des Listenpreises. Die Differenz zum tatsächlichen Wert ist Arbeitslohn von dritter Seite. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen zu, den Endpreis nach 36 Monaten mit 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer zu schätzen.

  • Rad mit 3.000 Euro Listenpreis, geschätzter Endpreis 1.200 Euro.
  • Kaufpreis 10 Prozent, also 300 Euro.
  • Geldwerter Vorteil: 900 Euro in einem Monat.

Bliebe dieser Betrag unversteuert, wäre er Arbeitsentgelt und würde in dem Monat über die Obergrenze von 2.000 Euro hinausschießen oder als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Paragraf 23a SGB IV in die vorausschauende Betrachtung eingehen. In der Praxis übernimmt die Leasinggesellschaft die Pauschalsteuer von 30 Prozent nach Paragraf 37b Abs. 1 EStG, im Beispiel 270 Euro. Dann ist der Vorteil nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV kein Arbeitsentgelt und bleibt beitragsfrei. Ob das geschieht, steht im Leasingvertrag und sollte vor Vertragsschluss geklärt sein.

Übereignet dagegen der Arbeitgeber selbst ein Rad, kann er den Vorteil nach Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuern, wenn die Übereignung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Auch dann ist der Betrag nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV kein Arbeitsentgelt, sofern die Pauschalierung mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Zeitraums tatsächlich vorgenommen wird.

Die Kehrseite der Umwandlung: weniger Rente, weniger Lohnersatz

Wer das Arbeitsentgelt senkt, senkt alles, was daran hängt. Im Übergangsbereich ist das besonders spürbar, weil Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI die Entgeltpunkte ausdrücklich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt bildet und nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Der Rabatt auf die Beiträge kostet also keine Rente, die Gehaltsumwandlung dagegen schon.

  • Rente: 82 Euro weniger Entgelt im Monat sind 0,0189 Entgeltpunkte je Jahr. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro sind das 0,81 Euro Monatsrente je Beitragsjahr. Über eine Laufzeit von 36 Monaten summiert sich das auf 0,0568 Entgeltpunkte oder 2,42 Euro Monatsrente, lebenslang.
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld: alle bemessen sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Ein niedrigeres Entgelt senkt sie unmittelbar.
  • Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt: Der Anspruch bemisst sich nach dem geminderten Barlohn. Das Rad läuft in der Regel weiter, aber das Geld fehlt.

Beim zusätzlich gestellten Rad tritt nichts davon ein. Das Arbeitsentgelt bleibt unverändert, Rente und Lohnersatzleistungen bleiben unverändert, und das Rad kommt oben drauf. Mehr zu den Entgeltpunkten steht in Midijob und Rente.

Die sechs wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Zusätzlich gestellt ist das Dienstrad nach Paragraf 3 Nr. 37 EStG steuerfrei und kein Arbeitsentgelt. Es zählt weder zu den 603 noch zu den 2.000 Euro und kommt zu 100 Prozent an.
  • Per Gehaltsumwandlung geleast senkt es das Arbeitsentgelt. Nur 0,25 Prozent des Listenpreises kommen als geldwerter Vorteil hinzu, bei 3.000 Euro also 7,00 Euro.
  • Je 100 Euro Umwandlung sinken die Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich um rund 30,96 Euro, oberhalb von 2.000 Euro nur um rund 21,75 Euro. Die Umwandlung wirkt hier stärker als in Vollzeit.
  • Bei 660 Euro Entgelt und 89 Euro Rate bleiben 578 Euro. Das ist ein Minijob, ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Mindestens 685,01 Euro Entgelt sind nötig, damit der Übergangsbereich hält.
  • Der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Wer genau zu 13,90 Euro beschäftigt ist, kann nichts umwandeln.
  • Am Laufzeitende entsteht beim günstigen Kauf ein geldwerter Vorteil von rund 30 Prozent des Listenpreises. Er bleibt nur beitragsfrei, wenn er pauschal versteuert wird.

Eigene Zahlen lassen sich direkt im Midijob-Rechner prüfen. Beim zusätzlich gestellten Rad wird einfach das unveränderte Entgelt eingegeben. Bei der Gehaltsumwandlung wird das Entgelt nach der Rechnung "Entgelt minus umgewandelte Rate plus geldwerter Vorteil" eingegeben, und zwar zweimal, einmal mit und einmal ohne Rad. Die Differenz der beiden Nettowerte ist der Preis des Rades.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 3 Nr. 37 EStG (Steuerfreiheit der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, befristet bis zum 31. Dezember 2030), Paragraf 8 Abs. 4 EStG (Zusätzlichkeitserfordernis seit 2020: keine Anrechnung auf einen Anspruch, keine Finanzierung durch Lohnherabsetzung, kein Ersatz durch Lohnerhöhung bei Wegfall), Paragraf 8 Abs. 2 Satz 1 EStG (Bewertung von Sachbezügen), Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG (Pauschalierung mit 25 Prozent bei unentgeltlicher oder verbilligter Übereignung eines betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn), Paragraf 37b Abs. 1 EStG (Pauschsteuer von 30 Prozent auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer, im Dienstradmodell durch die Leasinggesellschaft), Paragraf 14 Abs. 1 SGB IV (Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezügen), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro), Paragraf 22 Abs. 1 SGB IV (Entstehungsprinzip), Paragraf 23a SGB IV (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV (steuerfreie Zuwendungen sind kein Arbeitsentgelt), Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SvEV (nach Paragraf 40 EStG pauschal besteuerte Einnahmen, sofern die Pauschalierung mit der Entgeltabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums tatsächlich vorgenommen wird), Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV (nach Paragraf 37b Abs. 1 EStG pauschal besteuerte Zuwendungen, nicht jedoch an Beschäftigte verbundener Unternehmen), Paragraf 1a BetrAVG (gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung), Paragraf 107 Abs. 2 GewO (Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts nur bis zur Höhe des pfändbaren Teils), Paragraf 3 MiLoG (Unabdingbarkeit des Mindestlohns), Paragrafen 850c ff. ZPO mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Grundfreibetrag 1.587,40 Euro netto), alle über gesetze-im-internet.de. Rechtsprechung: Bundessozialgericht, Urteile vom 13. November 2025, B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R, Pressemitteilung "Gesetzlicher Mindestlohn, keine Erfüllung durch Firmenwagen", wonach der Mindestlohn in Geld zu zahlen ist und Beiträge nach dem Entstehungsprinzip auf den geschuldeten Mindestlohn zusätzlich zum Sachbezug anfallen. Verwaltungsanweisungen: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020 zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von Fahrrädern (monatlich 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer; die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro ist nicht anzuwenden) sowie die Vereinfachungsregelung, den Endpreis nach 36 Monaten Nutzungsdauer mit 40 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer zu schätzen. Praxisquellen: Minijob-Zentrale, Magazinbeitrag "E-Bike für Minijobber, zählt das zum Verdienst?" mit der Unterscheidung zwischen kostenfreier Überlassung zusätzlich zum Verdienst (zählt nicht mit) und Leasing per Entgeltumwandlung (der geldwerte Vorteil zählt mit, die umgewandelte Rate mindert den Verdienst) und dem Beispiel 650 Euro Verdienst, 98 Euro Rate, 25 Euro Arbeitgeberzuschuss, 7 Euro geldwerter Vorteil gleich 584 Euro; Minijob-Zentrale, "Minijobs mit Verdienstgrenze, was zählt alles zum Verdienst"; Haufe, Fachbeitrag "Dienstrad: Leasing, Überlassung und Übereignung, Aufladen"; Fachbeiträge zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Dienstwagen und Dienstrad nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. November 2025. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent zuzüglich 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose. Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, aktueller Rentenwert 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026, Mindestlohn 13,90 Euro. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, Steuerklasse 1 und mit Kinderlosenzuschlag. Die angenommenen Leasingraten von rund 3 Prozent des Listenpreises je Monat sind Marktannahmen für 36 Monate Laufzeit einschließlich Versicherung und ersetzen nicht das konkrete Leasingangebot.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Ob eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Dienstrads arbeitsrechtlich wirksam vereinbart ist und wie der geldwerte Vorteil im Einzelfall zu bewerten ist, entscheiden verbindlich allein das Finanzamt und die zuständige Einzugsstelle. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge.