Die Grundregel in einem Satz
Der Übergangsbereich hängt an einer einzigen Größe: dem regelmäßigen Arbeitsentgelt. Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV sagt, dass er greift, wenn dieses Entgelt 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt. Was Arbeitsentgelt ist, steht nicht dort, sondern in Paragraf 14 SGB IV und vor allem in der Sozialversicherungsentgeltverordnung: Nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.
Daraus folgen zwei Dinge auf einmal, und beide wirken in dieselbe Richtung:
- Kein Abzug. Auf ein steuerfreies Extra fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Es kommt ungekürzt bei der beschäftigten Person an und kostet den Betrieb keine Arbeitgeberanteile.
- Keine Grenzwirkung. Bei der vorausschauenden Betrachtung des regelmäßigen Entgelts werden nur beitragspflichtige Einnahmen addiert. Steuerfreie Extras bleiben außen vor und können den Midijob deshalb nicht kippen.
Wichtig ist dabei das Wort zusätzlich. Seit 2020 definiert Paragraf 8 Abs. 4 EStG genau, was das heißt: Die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Arbeitslohn nicht dafür herabgesetzt und das Extra nicht statt einer bereits vereinbarten Erhöhung gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung funktioniert also nicht. Wer 1.250 Euro verdient, kann nicht auf 1.200 Euro heruntergehen und dafür 50 Euro Gutschein bekommen. Umgekehrt geht es sehr wohl: Die nächste Erhöhung wird als Extra statt als Gehalt vereinbart.
Der Hebel an der Obergrenze: 2.000 plus 50 schlägt 2.050
Der deutlichste Fall ist die Obergrenze. Wer genau an den 2.000 Euro steht und eine Erhöhung um 50 Euro bekommt, verlässt den Übergangsbereich und zahlt ab dem ersten Euro wieder die vollen halben Beitragssätze. Bekommt dieselbe Person die 50 Euro stattdessen als Sachbezug, bleibt der Midijob bestehen.
| 2.000 Euro plus 50 Euro Sachbezug | 2.050 Euro Gehalt | |
|---|---|---|
| Zone | Übergangsbereich | volle Beitragspflicht |
| Beitragspflichtige Einnahme | 2.000,00 Euro | 2.050,00 Euro |
| Arbeitnehmerbeiträge | 435,00 Euro | 445,88 Euro |
| Lohnsteuer (Klasse 1) | 80,58 Euro | 89,91 Euro |
| Netto | 1.484,42 Euro | 1.514,21 Euro |
| plus Wert des Sachbezugs | 50,00 Euro | 0,00 Euro |
| Was ankommt | 1.534,42 Euro | 1.514,21 Euro |
| Kosten für den Betrieb | 2.473,00 Euro | 2.483,58 Euro |
An genau dieser Stelle im Korridor ist der Sachbezug also für beide Seiten die bessere Vereinbarung, und zwar ohne dass jemand auf etwas verzichtet. Der Grund ist der Statuseffekt: Bei 2.050 Euro liegt der Arbeitgeberanteil bei 433,58 statt 423,00 Euro, weil im Übergangsbereich zwar der Beschäftigte entlastet, der Gesamtbeitrag aber ebenfalls gemindert wird. Wie sich die Beitragslast direkt an der Grenze verhält, steht ausführlich in Midijob gegen Teilzeit über 2.000 Euro.
Im Korridor: warum 50 Euro Extra mehr wert sind als 50 Euro Gehalt
Auch mitten im Übergangsbereich, weit weg von jeder Grenze, lohnt sich das Extra. Der Grund ist schlicht die Abzugsquote auf den zusätzlichen Euro. Alle Werte für 2026, Steuerklasse 1, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, mit Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.
| Monatsbrutto | Netto aus 50 Euro mehr Gehalt | Vorteil des Extras | Nötige Erhöhung für 50 Euro netto | Kosten für den Betrieb | Mehrkosten gegenüber dem Extra |
|---|---|---|---|---|---|
| 700,00 | 34,51 | +15,49 | 72,43 | 85,59 | 35,59 |
| 900,00 | 34,53 | +15,47 | 72,42 | 85,61 | 35,61 |
| 1.100,00 | 34,50 | +15,50 | 72,41 | 85,58 | 35,58 |
| 1.300,00 | 34,51 | +15,49 | 72,43 | 85,62 | 35,62 |
| 1.500,00 | 28,85 | +21,15 | 86,77 | 102,57 | 52,57 |
| 1.700,00 | 27,86 | +22,14 | 90,14 | 106,55 | 56,55 |
| 1.900,00 | 26,85 | +23,15 | 93,57 | 110,57 | 60,57 |
Zwei Muster fallen auf. Bis rund 1.366 Euro fällt in Steuerklasse 1 noch gar keine Lohnsteuer an, deshalb ist die Quote dort konstant: Von 50 Euro bleiben 34,51 Euro, also 69 Prozent. Sobald die Lohnsteuer einsetzt, sinkt die Quote weiter, bei 1.900 Euro auf 53,7 Prozent. Der Vorteil des Extras wächst also mit dem Verdienst, obwohl der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs genau umgekehrt verläuft.
Die letzten beiden Spalten sind das Argument für das Personalgespräch. Damit bei 1.100 Euro Brutto 50 Euro netto mehr ankommen, muss der Betrieb 85,58 Euro aufwenden. Dieselben 50 Euro als Sachbezug kosten 50 Euro. Der Betrieb spart 35,58 Euro im Monat und die beschäftigte Person bekommt trotzdem denselben Betrag. Wie sich Arbeitgeberkosten im Übergangsbereich sonst zusammensetzen, steht in Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber wirklich.
Welche Extras gehen: die Liste mit Rechtsgrundlage
Nicht jedes Extra bleibt beitragsfrei, und nicht jedes beitragsfreie Extra ist auch steuerfrei. Entscheidend für den Midijob ist allein die mittlere Spalte: Was nicht zum Arbeitsentgelt gehört, zählt bei 603 und bei 2.000 Euro nicht mit.
| Extra | Höchstbetrag 2026 | Rechtsgrundlage | Steuer | Arbeitsentgelt? |
|---|---|---|---|---|
| Sachbezug, meist Gutscheinkarte | 50 Euro im Monat (Freigrenze) | Paragraf 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | frei | nein |
| Jobticket, Deutschlandticket, Nahverkehr | tatsächlicher Ticketpreis | Paragraf 3 Nr. 15 EStG | frei | nein |
| Kita- und Kindergartenzuschuss | ohne Betragsgrenze, nur nicht schulpflichtige Kinder | Paragraf 3 Nr. 33 EStG | frei | nein |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro im Jahr | Paragraf 3 Nr. 34 EStG | frei | nein |
| Dienstrad zur privaten Nutzung | ohne Betragsgrenze, befristet bis 31.12.2030 | Paragraf 3 Nr. 37 EStG | frei | nein |
| Laden eines E-Fahrzeugs im Betrieb | ohne Betragsgrenze, befristet bis 31.12.2030 | Paragraf 3 Nr. 46 EStG | frei | nein |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro je Anlass | R 19.6 LStR | kein Arbeitslohn | nein |
| Essenszuschuss je Arbeitstag | 7,67 Euro (4,57 Sachbezugswert plus 3,10) | Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG | pauschal 25 Prozent | nein |
| Erholungsbeihilfe | 156 Euro plus 104 für die Ehefrau oder den Ehemann plus 52 je Kind im Jahr | Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG | pauschal 25 Prozent | nein |
| Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg | bis zur Entfernungspauschale, 2026 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer | Paragraf 40 Abs. 2 Satz 2 EStG | pauschal 15 Prozent | nein |
| Zuschläge für Sonntag, Feiertag, Nacht | bis 25 Euro Grundlohn je Stunde | Paragraf 3b EStG | frei | nein |
| Trinkgelder von Gästen | ohne Betragsgrenze | Paragraf 3 Nr. 51 EStG | frei | nein |
| Weihnachts- und Urlaubsgeld | Einmalzahlung | Paragraf 23a SGB IV | pflichtig | ja |
| Urlaubsabgeltung | Einmalzahlung | Paragraf 14 SGB IV | pflichtig | ja |
| Barzuschuss statt Sachleistung | jeder Betrag | Paragraf 8 Abs. 1 Satz 2 EStG | pflichtig | ja |
Bei den pauschal besteuerten Positionen zahlt der Betrieb die Steuer, nicht die beschäftigte Person. Beitragsfrei sind sie nur, wenn die Pauschalierung tatsächlich in der Lohnabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums vorgenommen wird: Paragraf 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV verlangt das ausdrücklich. Eine nachträgliche Pauschalierung nach einer Betriebsprüfung rettet die Beitragsfreiheit für den bereits abgerechneten Zeitraum nicht mehr.
Zwei Zeilen der Tabelle sind bereits an anderer Stelle ausführlich behandelt. Die Zuschläge nach Paragraf 3b EStG und die Trinkgelder sind der große Hebel in der Gastronomie und stehen in Saisonarbeit und Midijob. Das Weihnachtsgeld ist der umgekehrte Fall, weil es als Einmalzahlung in die Jahresprognose einfließt und den Midijob genau deshalb kippen kann: Midijob mit Weihnachtsgeld.
Deutschlandticket: das stärkste Einzelextra
Das Deutschlandticket kostet seit dem 1.1.2026 63 Euro im Monat. Als Jobticket über den Arbeitgeber gibt es zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent, wenn der Betrieb mindestens 25 Prozent des Preises übernimmt; der Ticketpreis sinkt dann auf 59,85 Euro. Übernimmt der Betrieb das Ticket vollständig, ist der Zuschuss nach Paragraf 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und damit auch beitragsfrei, solange er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und den Ticketpreis nicht übersteigt.
Der Vergleich mit dem Gehaltsweg fällt deutlich aus. Damit bei 1.200 Euro Brutto 63 Euro netto mehr ankommen, muss das Gehalt auf 1.291,28 Euro steigen, also um 91,28 Euro. Für den Betrieb bedeutet das 107,85 Euro Mehrkosten im Monat.
Der Betrieb bekommt dieselbe Wirkung für gut die Hälfte des Geldes. Bei 1.800 Euro Brutto wird der Abstand noch größer: Dort wären 116,00 Euro Gehaltserhöhung und 137,10 Euro Arbeitgeberkosten nötig, um 63 Euro netto zu erzeugen.
Drei Fallen, die im Midijob besonders teuer sind
1. Ein Cent über der Freigrenze
Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag. Außerhalb des Übergangsbereichs kostet das Abgaben auf 50 Euro. Im Midijob kann es viel mehr kosten, weil der ganze Betrag plötzlich Arbeitsentgelt wird und in die Prognose einfließt.
Beispiel: 1.980 Euro Grundgehalt und ein monatlicher Sachbezug von 50,01 Euro.
| Sachbezug 50,00 Euro | Sachbezug 50,01 Euro | |
|---|---|---|
| Regelmäßiges Arbeitsentgelt | 1.980,00 Euro | 2.030,01 Euro |
| Zone | Übergangsbereich | volle Beitragspflicht |
| Arbeitnehmerbeiträge | 428,80 Euro | 441,53 Euro |
| Lohnsteuer (Klasse 1) | 77,33 Euro | 86,08 Euro |
| Was ankommt | 1.523,88 Euro | 1.502,40 Euro |
| Kosten für den Betrieb | 2.449,39 Euro | 2.459,36 Euro |
Ein Cent mehr Gutscheinwert kostet 21,48 Euro im Monat, also 257,76 Euro im Jahr, und den Betrieb zusätzlich 9,97 Euro monatlich. Wer knapp unter der Obergrenze steht, sollte den Sachbezug deshalb auf einen glatten Betrag unter 50 Euro setzen, etwa 45 Euro, damit ein vergessener Restbetrag auf der Karte oder eine mitlaufende Kleinigkeit die Grenze nicht sprengt. Alle Sachbezüge eines Monats werden nämlich zusammengerechnet.
2. Die Gehaltsumwandlung
Der häufigste Fehler in der Praxis ist der Umbau bestehenden Gehalts. Paragraf 8 Abs. 4 EStG verbietet ihn für alle Extras, die eine Zusätzlichkeit voraussetzen: Der Arbeitslohn darf nicht herabgesetzt, das Extra nicht angerechnet und nicht anstelle einer bereits vereinbarten Erhöhung gewährt werden. Wird die Zusätzlichkeit verneint, ist das Extra ganz normaler Arbeitslohn und rückwirkend beitragspflichtig, mit Säumniszuschlägen und einer möglichen Nachforderung für bis zu vier Jahre.
Im Midijob kommt hinzu, dass die Nachforderung nicht nur die Beiträge auf das Extra umfasst. Wenn das nachträglich zugerechnete Entgelt die Obergrenze reißt, muss der gesamte Zeitraum neu abgerechnet werden. Der einzige saubere Weg ist die Vereinbarung ab jetzt zusätzlich, sauber dokumentiert.
3. Die Karte ist keine Sachleistung
Seit dem 1.1.2022 gilt der Sachbezug nur dann als Sachleistung, wenn die Gutscheinkarte die Kriterien des Paragrafen 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt. Zulässig sind drei Varianten: ein begrenztes Netzwerk von Akzeptanzstellen, eine begrenzte Produktpalette oder ein Instrument für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke. Nicht zulässig sind Karten mit unbegrenzter Akzeptanz, Barauszahlungsfunktion oder Einsatz im Ausland. Erfüllt die Karte die Kriterien nicht, ist die Zuwendung Barlohn und damit von der ersten Zahlung an Arbeitsentgelt, mit denselben Folgen wie unter Punkt 2.
Am unteren Rand: der Sachbezug rettet den Minijob, aber lohnt sich das?
Dieselbe Regel wirkt an der Geringfügigkeitsgrenze. Wer 603 Euro verdient und 50 Euro Sachbezug bekommt, bleibt Minijobber, weil der Sachbezug bei der Grenze nicht mitzählt. Das wird gern als Argument verkauft, hält der Rechnung aber nicht stand.
| Minijob 603 Euro plus 50 Euro Sachbezug | Midijob 653 Euro | |
|---|---|---|
| Abzüge | 21,71 Euro Rentenversicherungs-Eigenanteil | 17,89 Euro Beiträge insgesamt |
| Netto plus Sachbezugswert | 631,29 Euro | 635,11 Euro |
| Kosten für den Betrieb | 840,96 Euro | 830,93 Euro |
| Krankenversicherung | keine eigene, nur Familienversicherung oder eigene Zahlung | volle eigene Mitgliedschaft |
| Krankengeld, Arbeitslosengeld | kein Anspruch | Anspruch |
Der Midijob mit 653 Euro bringt also 3,82 Euro mehr in der Tasche, kostet den Betrieb 10,03 Euro weniger und bringt zusätzlich den vollen Versicherungsschutz. Der Grund: Am unteren Rand des Übergangsbereichs sind die Arbeitnehmerbeiträge fast null, während der Minijob den pauschalen Arbeitgeberabgaben von rund 31 Prozent unterliegt und der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent trotzdem abgeht.
Nur wenn im Minijob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, dreht sich das Ergebnis für die beschäftigte Person knapp: 603 Euro plus 50 Euro Sachbezug ergeben dann 653,00 Euro gegen 635,11 Euro. Der Preis dafür sind fehlende Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie geringere Rentenanwartschaften. Die Befreiung kann seit dem 1.7.2026 übrigens einmalig für die Zukunft widerrufen werden, wie in Midijob und Minijob gleichzeitig beschrieben.
Was ein volles Paket im Jahr bringt
Die Extras lassen sich kombinieren, weil sie unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben und sich nicht gegenseitig anrechnen. Ein realistisches Paket für eine alleinstehende Person ohne Kinder:
| Extra | Wert im Jahr |
|---|---|
| Sachbezug 50 Euro im Monat | 600,00 Euro |
| Deutschlandticket 63 Euro im Monat | 756,00 Euro |
| Gesundheitsförderung nach Paragraf 3 Nr. 34 EStG | 600,00 Euro |
| Erholungsbeihilfe | 156,00 Euro |
| Aufmerksamkeit zum Geburtstag | 60,00 Euro |
| Summe | 2.172,00 Euro |
Dieselben 2.172 Euro netto über eine Gehaltserhöhung zu erzeugen, verlangt bei 1.200 Euro Ausgangsbrutto eine Erhöhung um 276,90 Euro im Monat, also 3.322,74 Euro im Jahr, und kostet den Betrieb 3.927,30 Euro statt 2.211,00 Euro. Bei 700 Euro Ausgangsbrutto wären es 262,20 Euro monatlich, bei 1.800 Euro sogar 323,13 Euro.
Ihr eigenes Ausgangsniveau und die Beiträge dazu rechnet der Midijob-Rechner aus. Die Extras selbst tauchen dort bewusst nicht auf, weil sie das beitragspflichtige Entgelt und damit die Rechnung nicht verändern: Sie kommen einfach obendrauf.
Was der Rabatt nicht kann
- Kein Ersatz für Entgelt bei Lohnersatzleistungen. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wer 200 Euro Gehalt durch 200 Euro Extras ersetzt, senkt damit auch alle Lohnersatzleistungen. Bei Extras, die auf eine Erhöhung obendrauf kommen, entsteht dieser Nachteil nicht, weil das Entgelt unverändert bleibt. Details in Krankengeld im Midijob und Elterngeld im Midijob.
- Keine Rentenpunkte. Entgeltpunkte entstehen nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Steuerfreie Extras erhöhen es nicht und bringen deshalb auch keine Anwartschaft. Wer zwischen Erhöhung und Extra wählen kann, tauscht Rente gegen Gegenwart, siehe Midijob und Rente.
- Kein Anspruch. Keines dieser Extras ist einklagbar. Sie beruhen alle auf freiwilligen Zusagen des Arbeitgebers, meist widerruflich oder befristet.
- Kein Ersatz für die Entgeltumwandlung. Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert nach einer anderen Logik: Sie senkt das beitragspflichtige Entgelt tatsächlich und kann einen Midijob in Richtung Minijob verschieben. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Fallstricken und steht hier bewusst nicht in der Liste.
Häufige Fragen
Zählt ein steuerfreier Sachbezug zur 2.000-Euro-Grenze beim Midijob?
Nein. Der Übergangsbereich knüpft nach Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV an das regelmäßige Arbeitsentgelt an, und was nach Paragraf 1 SvEV nicht zum Arbeitsentgelt gehört, bleibt bei der vorausschauenden Betrachtung außen vor. Ein Sachbezug von 50 Euro im Monat nach Paragraf 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, ein Jobticket nach Paragraf 3 Nr. 15 EStG oder ein Kita-Zuschuss nach Paragraf 3 Nr. 33 EStG erhöhen das Entgelt für die Grenze also nicht. Wer 2.000 Euro verdient, bleibt mit einem 50-Euro-Sachbezug im Übergangsbereich, mit 2.050 Euro Gehalt nicht mehr.
Was bringt ein 50-Euro-Sachbezug im Midijob im Vergleich zu 50 Euro mehr Gehalt?
15,49 Euro im Monat mehr, im unteren und mittleren Korridor. Von 50 Euro Gehaltserhöhung bleiben bei 700 bis 1.300 Euro Brutto nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge nur 34,51 Euro übrig, der Sachbezug kommt dagegen ungekürzt an. Oberhalb des Lohnsteuereinstiegs wird der Abstand größer: bei 1.900 Euro Brutto bleiben von 50 Euro Gehalt nur 26,85 Euro, der Vorteil des Sachbezugs steigt auf 23,15 Euro. Für den Betrieb ist der Sachbezug gleichzeitig billiger, weil keine Arbeitgeberanteile anfallen.
Was passiert, wenn der Sachbezug 50 Euro überschreitet?
Dann wird der gesamte Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, nicht nur der übersteigende Teil. Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Im Midijob kann das zusätzlich den Übergangsbereich kosten: Bei 1.980 Euro Grundgehalt und einem Sachbezug von 50,01 Euro im Monat steigt das regelmäßige Arbeitsentgelt auf 2.030,01 Euro, die Beitragsermäßigung entfällt vollständig und unter dem Strich bleiben 21,48 Euro im Monat weniger, ausgelöst von einem einzigen Cent.
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- Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber wirklich?
- Midijob mit Weihnachtsgeld: Einmalzahlungen und die Jahresprognose
- Saisonarbeit und Midijob: Trinkgeld und Zuschläge als Hebel
- Minijob oder Midijob: der Vergleich ab 603 Euro
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 14 SGB IV (Begriff des Arbeitsentgelts), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich 2026 von mehr als 603 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze), Paragraf 23a SGB IV (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt), Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 SvEV (steuerfreie und pauschalbesteuerte Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofern die Pauschalierung im jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich vorgenommen wird), Paragraf 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze 50 Euro im Monat), Paragraf 8 Abs. 4 EStG (Zusätzlichkeitserfordernis seit 2020), Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG (Kriterien für Gutscheine und Geldkarten seit dem 1.1.2022), Paragraf 3 Nr. 15 EStG (Jobticket und Deutschlandticket, Minderung der Entfernungspauschale nach Satz 3), Paragraf 3 Nr. 33 EStG (Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, ohne Betragsgrenze), Paragraf 3 Nr. 34 EStG (Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr für zertifizierte Leistungen nach Paragraf 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes nach Paragraf 20b Abs. 1 SGB V), Paragraf 3 Nr. 37 EStG (Dienstrad, befristet bis 31.12.2030), Paragraf 3 Nr. 46 EStG (Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen im Betrieb, befristet bis 31.12.2030), Paragraf 3 Nr. 51 EStG (Trinkgelder), Paragraf 3b EStG (Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis 25 Euro Grundlohn), Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Mahlzeiten, Pauschalierung mit 25 Prozent), Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Erholungsbeihilfe 156, 104 und 52 Euro, Pauschalierung mit 25 Prozent), Paragraf 40 Abs. 2 Satz 2 EStG (Fahrtkostenzuschuss, Pauschalierung mit 15 Prozent bis zur Höhe der Entfernungspauschale), Paragraf 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale ab 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer) und R 19.6 LStR (Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je Anlass), alle über gesetze-im-internet.de und das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2026 des Bundesfinanzministeriums. Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung (Frühstück 2,37 Euro, Mittag- oder Abendessen 4,57 Euro je Arbeitstag) nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Preis des Deutschlandtickets ab 1.1.2026: 63 Euro im Monat, als Deutschlandticket Jobticket mit 5 Prozent Rabatt bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent, also 59,85 Euro. Dass bei der vorausschauenden Betrachtung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nur beitragspflichtige Einnahmen zu addieren sind, folgt der Darstellung der AOK für Firmenkunden und dem Lexikoneintrag "Übergangsbereich" von summa summarum der Deutschen Rentenversicherung. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent zuzüglich 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose. Alle Brutto-, Netto-, Beitrags- und Arbeitgeberkostenwerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, Steuerklasse 1 und mit Kinderlosenzuschlag.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Ob ein bestimmtes Extra im Einzelfall steuer- und beitragsfrei bleibt, hängt an der konkreten Ausgestaltung; verbindlich sind allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers, die Auskunft Ihrer Einzugsstelle und im Zweifel eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt nach Paragraf 42e EStG. Krankenkassen beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zum Übergangsbereich kostenfrei.