Ratgeber, Stand September 2026

Trinkgeld im Midijob: steuerfrei, beitragsfrei und ohne Einfluss auf die Grenzen

Kurze Antwort: Freiwilliges Trinkgeld von Gästen ist nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und damit kein Arbeitsentgelt. Es zählt weder zur Minijob-Grenze von 603 Euro noch zur Obergrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro und kommt zu 100 Prozent an: 250 Euro Trinkgeld wirken bei 900 Euro Lohn wie 358,57 Euro Lohnerhöhung. Die Kehrseite: Bei Krankheit, Urlaub, Arbeitslosengeld und Rente zählt nur der Lohn.

Warum Trinkgeld im Midijob brutto gleich netto ist

Die Regel steht in einem einzigen Satz des Einkommensteuergesetzes. Nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist. Eine Obergrenze gibt es seit 2002 nicht mehr.

Die Sozialversicherung folgt dem Steuerrecht: Was als echtes Trinkgeld lohnsteuerfrei ist, gilt auch nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Minijob-Zentrale formuliert es für ihre Beschäftigten ausdrücklich so, und für den Midijob gilt dieselbe Logik, denn der Übergangsbereich nach Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV knüpft ebenfalls allein an das Arbeitsentgelt an. Daraus folgen drei Dinge:

  • Kein Abzug. Von Trinkgeld gehen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung ab.
  • Keine Wirkung auf die Grenzen. Trinkgeld verschiebt weder die Grenze von 603 Euro zwischen Minijob und Midijob noch die Obergrenze von 2.000 Euro.
  • Keine Wirkung auf den Beitragsrabatt. Die reduzierte Bemessungsgrundlage des Übergangsbereichs wird allein aus dem Lohn gebildet. Trinkgeld macht die Beiträge auf den Lohn nicht teurer.
Lohnsteuer auf Trinkgeld0,00 €
Beiträge auf Trinkgeld0,00 €
zählt zur Grenze 603 €nein
zählt zur Grenze 2.000 €nein

Was 250 Euro Trinkgeld im Monat wert sind

Eine Servicekraft verdient 900 Euro Lohn im Monat und bekommt im Schnitt 250 Euro Trinkgeld. Gerechnet ist mit Steuerklasse 1, mit Kind und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:

FallBrutto laut AbrechnungBeiträgeLohnsteuerverfügbar
900 € Lohn, kein Trinkgeld900,00 €89,93 €0,00 €810,07 €
900 € Lohn plus 250 € Trinkgeld900,00 €89,93 €0,00 €1.060,07 €
1.150 € Lohn, kein Trinkgeld1.150,00 €165,64 €0,00 €984,36 €
1.258,57 € Lohn, kein Trinkgeld1.258,57 €198,49 €0,00 €1.060,08 €

Die 250 Euro kommen vollständig an. Derselbe Betrag als Lohn hätte nur 174,29 Euro mehr gebracht, denn im Übergangsbereich kostet jeder zusätzliche Euro Lohn rund 30 Cent Beitrag. Um auf dasselbe verfügbare Einkommen von 1.060,07 Euro zu kommen, bräuchte die Servicekraft 1.258,57 Euro Bruttolohn. Das Trinkgeld wirkt also wie eine Lohnerhöhung um 358,57 Euro.

Dasselbe Prinzip steht hinter den steuerfreien Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die in der Gastronomie oft neben dem Trinkgeld anfallen. Wie sie im Übergangsbereich wirken, steht unter Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag im Midijob. Den Nettowert Ihres Lohns ohne Trinkgeld liefert der Midijob-Rechner.

Minijob bleibt Minijob, Midijob bleibt Midijob

Weil Trinkgeld kein Arbeitsentgelt ist, entscheidet über den Status allein der Lohn. Zwei typische Fälle:

  • 603 Euro Lohn plus 200 Euro Trinkgeld: Die Beschäftigung bleibt ein Minijob. Verfügbar sind 581,29 Euro Lohn nach dem Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent plus 200 Euro Trinkgeld, zusammen 781,29 Euro. Eine eigene Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsteht dadurch aber auch nicht.
  • 1.900 Euro Lohn plus 300 Euro Trinkgeld: Obwohl insgesamt 2.200 Euro im Monat zusammenkommen, bleibt die Beschäftigung im Übergangsbereich, und die Beiträge werden weiter aus der reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet.

Der erste Fall hat eine Kehrseite, die oft übersehen wird. Wer mit Lohn und Trinkgeld gut 800 Euro im Monat hat, lebt wie ein Midijobber, ist aber nicht so versichert. Wer eigenen Krankenversicherungsschutz und Anspruch auf Krankengeld will, braucht mehr als 603 Euro Lohn. Wie der Wechsel funktioniert, steht unter Vom Minijob in den Midijob wechseln.

Trinkgeld zählt auch nicht auf den Mindestlohn. Den Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde schuldet der Arbeitgeber, Trinkgeld kommt von Dritten. Ein Lohn unter 13,90 Euro mit dem Hinweis, das Trinkgeld gleiche es aus, ist unzulässig.

Wann Trinkgeld zu Arbeitslohn wird

Die Steuerfreiheit hängt an zwei Merkmalen: Das Geld muss freiwillig gegeben werden und von Dritten kommen, also von Gästen oder Kunden und nicht vom Arbeitgeber. Daraus ergeben sich drei Grenzfälle:

  • Servicezuschlag auf der Rechnung. Ein fest berechnetes Bedienungsgeld, etwa 10 Prozent auf die Rechnung, ist kein Trinkgeld, weil der Gast es schuldet. Was davon an die Beschäftigten geht, ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn und zählt voll zu den Grenzen von 603 und 2.000 Euro.
  • Trinkgeldkasse im Team. Werfen Gäste das Trinkgeld in eine gemeinsame Kasse, die unter den Beschäftigten aufgeteilt wird, bleibt es nach Auffassung der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag steuerfrei, wenn die Beschäftigten Miteigentümer des Kasseninhalts werden. Anders ist es, wenn das Geld dem Arbeitgeber zufließt und er es als eigene Leistung verteilt: Für den Spielbanktronc hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dann kein Trinkgeld von Dritten vorliegt (Urteil vom 18.12.2008, VI R 49/06). Die Minijob-Zentrale weist deshalb darauf hin, dass die Steuerfreiheit entfallen kann, wenn der Arbeitgeber einen Topf sammelt und verteilt.
  • Trinkgeld per Karte. Zahlt der Gast das Trinkgeld mit der Rechnung per Karte, landet es zunächst auf dem Konto des Betriebs. Es sollte dann getrennt vom Umsatz erfasst und unverändert an die Beschäftigten weitergegeben werden, damit erkennbar bleibt, dass es vom Gast stammt und nicht vom Arbeitgeber.

Was es kostet, wenn ein Pool als Arbeitslohn gilt, zeigen zwei Rechnungen:

Lohn plus PoolPool als TrinkgeldPool als ArbeitslohnUnterschiedStatus bei Arbeitslohn
550 € plus 150 €680,20 €670,63 €minus 9,57 €Midijob statt Minijob
1.900 € plus 200 €1.639,87 €1.553,52 €minus 86,35 €über dem Übergangsbereich

Im ersten Fall ist der Verlust klein und bringt sogar vollen Versicherungsschutz mit sich. Im zweiten Fall kippt die Beschäftigung aus dem Übergangsbereich, denn 2.100 Euro regelmäßiges Arbeitsentgelt liegen über der Obergrenze. Wer nahe an 2.000 Euro verdient und einen Teampool hat, sollte deshalb klären, wie der Betrieb ihn organisiert.

Eine Obergrenze beim Betrag gibt es zwar nicht, wohl aber beim Charakter der Zahlung. Das Finanzgericht Köln hat 2022 fünfstellige Zuwendungen schon wegen ihrer Höhe nicht mehr als Trinkgeld anerkannt (Urteile vom 14.12.2022, 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20). Für übliche Trinkgelder in Gastronomie, Hotel, Friseursalon oder Taxi spielt das keine Rolle.

Die Kehrseite: Wo Trinkgeld fehlt

Was kein Arbeitsentgelt ist, fehlt überall dort, wo eine Leistung am Arbeitsentgelt hängt. Gerade in der Gastronomie, wo Trinkgeld einen großen Teil des Einkommens ausmachen kann, ist das die eigentliche Rechnung:

  • Urlaub und die ersten sechs Wochen Krankheit. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, das Trinkgeld nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass freiwillige Trinkgelder von Gästen ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören (Urteil vom 28.6.1995, 7 AZR 1001/94). Bei 250 Euro Trinkgeld im Monat sind das rund 57,69 Euro je Woche; vier Wochen Urlaub kosten also rund 230,77 Euro Trinkgeld. Wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Übrigen geregelt sind, steht unter Arbeitsrecht im Midijob.
  • Krankengeld. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, und beides wird nur aus dem beitragspflichtigen Lohn gebildet. Bei 900 Euro Lohn sind das vor Abzug der Beiträge 21,00 Euro je Kalendertag oder 630,00 Euro in 30 Tagen. Würde das Trinkgeld von 250 Euro mitzählen, wären es 26,83 Euro je Tag oder 804,90 Euro. Die Servicekraft fällt also von 1.060,07 Euro verfügbarem Einkommen auf weniger als 630 Euro. Details zur Berechnung stehen unter Krankengeld im Midijob.
  • Arbeitslosengeld. Bemessungsentgelt ist nach Paragraf 151 Abs. 1 SGB III das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Trinkgeld bleibt außen vor. Mehr dazu unter Midijob und Arbeitslosengeld.
  • Elterngeld. Maßgeblich sind nach Paragraf 2c BEEG nur die im Inland zu versteuernden Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Steuerfreies Trinkgeld erhöht das Elterngeld deshalb nicht.
  • Rente. Entgeltpunkte entstehen nur aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. 250 Euro Trinkgeld im Monat sind 3.000 Euro im Jahr, beim vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro also 0,0578 Entgeltpunkte, die nicht entstehen. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro fehlen damit rund 2,46 Euro Monatsrente je Jahr, nach zehn Jahren rund 24,56 Euro im Monat. Wie der Lohn im Übergangsbereich zu Entgeltpunkten wird, steht unter Midijob und Rente.
Die Rechnung für die Planung. Wer das Trinkgeld fest für Miete und Lebenshaltung einplant, sollte wissen, dass es im Krankheitsfall, im Urlaub, bei Arbeitslosigkeit und in der Elternzeit vollständig wegfällt. Ein Polster von ein bis zwei Monaten Trinkgeld oder eine private Absicherung gleicht genau diese Lücke aus.

Trinkgeld und Grundsicherungsgeld

Wer neben dem Midijob aufstockend Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht, muss Trinkgeld angeben, aber nicht vollständig anrechnen lassen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Trinkgeld kein Erwerbseinkommen ist, sondern eine Zuwendung Dritter nach Paragraf 11a Abs. 5 SGB II. Sie mindert den Anspruch grundsätzlich nur, soweit sie 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt (Urteil vom 13.7.2022, B 7/14 AS 75/20 R).

Bei der Regelbedarfsstufe 1 von 2026 unverändert 563 Euro bleiben damit 56,30 Euro Trinkgeld im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, kann angerechnet werden, und zwar neben dem Erwerbstätigenfreibetrag auf den Lohn, der davon unberührt bleibt. Wie die Freibeträge auf den Lohn aussehen, steht unter Midijob, Kindergeld und Grundsicherungsgeld.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Freiwilliges Trinkgeld von Gästen ist nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG ohne Betragsgrenze steuerfrei und deshalb auch beitragsfrei.
  • Es zählt weder zur Minijob-Grenze von 603 Euro noch zur Obergrenze von 2.000 Euro. Über den Status entscheidet allein der Lohn.
  • 250 Euro Trinkgeld bringen bei 900 Euro Lohn so viel wie 358,57 Euro Lohnerhöhung, weil vom Lohn im Übergangsbereich rund 30 Cent je Euro an Beiträgen abgehen.
  • Servicezuschläge auf der Rechnung und Geld, das der Arbeitgeber als eigene Leistung verteilt, sind Arbeitslohn. Ein Pool kann dann den Übergangsbereich sprengen: 1.900 Euro plus 200 Euro Pool kosten 86,35 Euro Netto.
  • Trinkgeld fehlt bei Urlaub, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Rente. 250 Euro im Monat sind rund 2,46 Euro Monatsrente je Jahr, die nicht entstehen.
  • Beim Grundsicherungsgeld bleiben 56,30 Euro Trinkgeld im Monat anrechnungsfrei.

Häufige Fragen

Zählt Trinkgeld zum Verdienst im Minijob oder Midijob?

Nein, solange es echtes Trinkgeld ist. Freiwillige Zahlungen von Gästen zusätzlich zum Rechnungsbetrag sind nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und deshalb kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sie zählen weder zur Minijob-Grenze von 603 Euro noch zur Obergrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro. Wer 603 Euro Lohn und 200 Euro Trinkgeld hat, bleibt Minijobber; wer 1.900 Euro Lohn und 300 Euro Trinkgeld hat, bleibt im Übergangsbereich. Anders ist es bei Servicezuschlägen, die fest auf der Rechnung stehen, und bei Geld, das der Arbeitgeber als eigene Leistung auszahlt: Das ist Arbeitslohn und zählt voll mit.

Muss man Trinkgeld versteuern?

Freiwilliges Trinkgeld von Kunden an Arbeitnehmer ist seit 2002 ohne Betragsgrenze steuerfrei (Paragraf 3 Nr. 51 EStG). Es gehört nicht auf die Lohnabrechnung, nicht in die Steuererklärung und unterliegt auch keinem Progressionsvorbehalt. Die Grenze ziehen die Gerichte beim Charakter der Zahlung: Das Finanzgericht Köln hat 2022 fünfstellige Zahlungen schon wegen ihrer Höhe nicht mehr als Trinkgeld anerkannt (9 K 2507/20 und 9 K 2814/20). Für übliche Trinkgelder in Gastronomie, Friseursalon oder Taxi spielt das keine Rolle.

Zählt Trinkgeld beim Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

Nein. Krankengeld und Arbeitslosengeld werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet, und dazu gehört steuerfreies Trinkgeld nicht. Bei 900 Euro Lohn und 250 Euro Trinkgeld beträgt das Krankengeld vor Abzug der Beiträge 21,00 Euro je Kalendertag, also 630 Euro in 30 Tagen. Würde das Trinkgeld mitzählen, wären es 26,83 Euro. Auch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit und im Urlaub zahlt der Arbeitgeber nur den Lohn weiter, das Trinkgeld fällt ersatzlos weg (Bundesarbeitsgericht, 28.6.1995, 7 AZR 1001/94).

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 3 Nr. 51 EStG (Steuerfreiheit freiwilliger Trinkgelder von Dritten ohne Rechtsanspruch, ohne Betragsgrenze seit 2002), Paragraf 14 SGB IV (Arbeitsentgelt) und Paragraf 1 Abs. 1 SvEV (lohnsteuerfreie Zuwendungen kein Arbeitsentgelt), Paragrafen 8 Abs. 1a und 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro, Übergangsbereich bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619), Paragraf 47 SGB V (Krankengeld 70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts), Paragraf 151 Abs. 1 SGB III (Bemessungsentgelt Arbeitslosengeld), Paragraf 2c BEEG (Elterngeld aus im Inland zu versteuernden Einnahmen), Paragraf 11a Abs. 5 SGB II (Zuwendungen Dritter), Paragraf 70 SGB VI (Entgeltpunkte), alle über gesetze-im-internet.de. Rechtsprechung: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2008, VI R 49/06 (Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld); Finanzgericht Köln, Urteile vom 14.12.2022, 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 (fünfstellige Zahlungen kein Trinkgeld, rechtskräftig, berichtet von Haufe Personal); Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.6.1995, 7 AZR 1001/94 (Trinkgeld kein fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit); Bundessozialgericht, Urteil vom 13.7.2022, B 7/14 AS 75/20 R, und Pressemitteilung 29/2022 (Trinkgeld mindert den Anspruch grundsätzlich nur oberhalb von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs). Verwaltung und Praxis: Minijob-Zentrale, Magazinbeitrag zu Minijobs in der Gastronomie (Trinkgeld steuer- und sozialversicherungsfrei, Vorsicht bei vom Arbeitgeber verteilten Pools, Bedienzuschläge nicht steuerfrei); Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur zentralen Trinkgeldkasse, berichtet von NWB. Rechengrößen 2026: Regelbedarfsstufe 1 unverändert 563 Euro, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, aktueller Rentenwert seit 1.7.2026 42,52 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, Steuerklasse 1 und mit Kind.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Ob eine Zahlung als steuerfreies Trinkgeld gilt, beurteilen im Einzelfall Finanzamt und Einzugsstelle; bei Trinkgeldpools und Kartenzahlungen kommt es auf die konkrete Organisation im Betrieb an. Die Krankengeldwerte sind vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angegeben. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge.