Der Gerüstbau-Mindestlohn 2026 und 2027
Für gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauerhandwerk gilt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, sondern ein höherer Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Grundlage ist die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 332). Sie erstreckt den Tarifvertrag Mindestlohn vom 25. September 2025 zwischen dem Bundesverband Gerüstbau, der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der IG Bauen-Agrar-Umwelt auf alle Betriebe der Branche, auch auf nicht tarifgebundene. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
| Stundenlohn | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn Gerüstbauerhandwerk | 14,35 € | 14,90 € |
| Zum Vergleich: gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € |
| Abstand | 0,45 € | 0,30 € |
Anders als im Dachdeckerhandwerk gibt es nur eine Stufe: Helfer und Fachkräfte haben denselben Mindestanspruch. Höhere Löhne aus einem anderen Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag bleiben nach Paragraf 2 des Tarifvertrags unberührt. Für nicht tarifgebundene Betriebe greift die Verordnung, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen im Sinne des Paragrafen 101 Abs. 2 SGB III erbringt (Paragraf 1 der Verordnung).
Minijob oder Midijob: die Stundengrenzen
Die Minijob-Grenze von 603 Euro ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und auf 10 Wochenstunden zu 13,90 Euro ausgelegt. Der höhere Branchenlohn verschiebt die Grenze nicht. Ein Gerüstbauer mit 10 Wochenstunden kommt auf 621,35 Euro im Monat und ist damit kein Minijobber mehr, sondern im Midijob.
| Stundenlohn | Minijob bis (Monat) | Minijob bis (Woche) | Midijob (Woche) |
|---|---|---|---|
| Gerüstbau 2026: 14,35 € | 42,0 Std. | 9,70 Std. | 9,70 bis 32,19 Std. |
| Gerüstbau 2027: 14,90 € | 42,5 Std. | 9,81 Std. | 9,81 bis 31,00 Std. |
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € | 43,3 Std. | 10,02 Std. | 10,02 bis 33,23 Std. |
Die Wochenwerte rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat, dem Übergangsbereich 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro und für 2027 mit der dann geltenden Minijob-Grenze von 633 Euro. Selbst 32 Wochenstunden liegen mit 1.988,34 Euro noch knapp im Übergangsbereich. Allgemein erklärt das Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Für wen der Gerüstbau-Mindestlohn gilt
- Betriebe: Erfasst sind Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks, die gewerblich Arbeits-, Schutz- und Traggerüste, Fahrgerüste oder Sonderkonstruktionen erstellen, außerdem Betriebe, die Gerüstmaterial bereitstellen oder die Gerüstbaulogistik übernehmen. Nicht erfasst sind Betriebe des Baugewerbes nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau, des Maler-, Lackierer- und Dachdeckerhandwerks sowie reine Hersteller und Händler.
- Beschäftigte: Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach dem SGB VI rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben (Paragraf 1 Nr. 3 des Tarifvertrags).
- Nicht erfasst sind Pflichtpraktikanten nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Schüler allgemeinbildender Schulen (außer Abendschulen und Kollegs), Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach der Schule bis zu 50 Arbeitstage arbeiten, Beschäftigte, die ausschließlich auf dem Lagerplatz oder stationär im Betrieb arbeiten, Reinigungspersonal für Verwaltungs- und Sozialräume sowie Teilnehmer an einer Einstiegsqualifikation oder Berufsausbildungsvorbereitung.
- Angestellte, etwa in Büro und Disposition, sind keine gewerblichen Arbeitnehmer. Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro.
Für den Übergangsbereich selbst spielt die Branche keine Rolle. Er gilt für alle versicherungspflichtig Beschäftigten mit 603,01 bis 2.000 Euro im Monat; der Branchenlohn entscheidet nur, bei wie vielen Stunden die Grenzen erreicht werden. Auszubildende sind vom Übergangsbereich ohnehin ausgenommen, siehe Azubis und Praktikanten im Midijob.
Die Besonderheit: Rentenversicherungspflicht als Voraussetzung
Anders als die Tarifverträge im Dachdecker- oder Elektrohandwerk nennt der Gerüstbau-Tarifvertrag geringfügig Beschäftigte nicht ausdrücklich. Er knüpft stattdessen an die Rentenversicherungspflicht an. Für die Praxis heißt das:
- Midijobber sind immer erfasst. Im Übergangsbereich besteht volle Versicherungspflicht in allen Zweigen, eine Befreiung von der Rentenversicherung gibt es nicht. Der Anspruch auf 14,35 Euro ist damit eindeutig.
- Minijobber sind grundsätzlich erfasst, weil Minijobs seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind; nur auf Antrag ist eine Befreiung möglich (Paragraf 6 Abs. 1b SGB VI).
- Minijobber mit Befreiung nach Paragraf 6 Abs. 1b SGB VI üben nach dem Wortlaut keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aus und fallen damit aus dem Branchenmindestlohn heraus. Für sie bleibt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Eine Rechtsprechung zu dieser Konstellation haben wir nicht gefunden; Betriebe, die auf Nummer sicher gehen wollen, zahlen allen gewerblichen Kräften den Branchenlohn.
Das hat eine Kehrseite: Mit 14,35 Euro ist der Minijob bei 10 Wochenstunden schon überschritten, mit 13,90 Euro nicht (601,87 Euro). Wer mit 10 Stunden im Midijob landet, zahlt aber nur 5,55 Euro Sozialversicherung bei vollem Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenschutz und behält 615,80 Euro netto. Im rentenversicherungspflichtigen Minijob mit 13,90 Euro blieben 580,20 Euro, mit Befreiung 601,87 Euro. Der Wechsel in den Midijob lohnt sich also auch für den Beschäftigten; mehr dazu unter Minijob oder Midijob.
Netto-Tabelle 2026 zum Gerüstbau-Mindestlohn
Die Werte rechnen mit 14,35 Euro, einem Kind (also ohne Kinderlosenzuschlag), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1. Einen Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungs-Umlage gibt es im Gerüstbau nicht.
| Wochenstunden | Brutto im Monat | Sozialversicherung | ohne Übergangsbereich | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 621,35 € | 5,55 € | 131,42 € | 0,00 € | 615,80 € |
| 15 | 932,03 € | 99,63 € | 197,13 € | 0,00 € | 832,40 € |
| 20 | 1.242,71 € | 193,70 € | 262,84 € | 0,00 € | 1.049,01 € |
| 25 | 1.553,39 € | 287,78 € | 328,54 € | 20,16 € | 1.245,45 € |
| 30 | 1.864,07 € | 381,84 € | 394,25 € | 61,91 € | 1.420,32 € |
Der Rabatt ist bei wenigen Stunden am größten: Mit 10 Wochenstunden zahlt ein Gerüstbauer 5,55 Euro statt 131,42 Euro Sozialversicherung, also 125,87 Euro im Monat weniger. Bei 20 Stunden sind es 69,14 Euro, bei 30 Stunden nur noch 12,41 Euro. Die Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Entgelt (Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI), siehe Midijob und Rente.
Gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn bringt der Branchenlohn bei 20 Wochenstunden 38,97 Euro mehr brutto (1.242,71 statt 1.203,74 Euro), netto aber nur 27,16 Euro mehr (1.049,01 statt 1.021,85 Euro). Rund 30 Prozent des Lohnplus gehen im Übergangsbereich an die Sozialversicherung, weil der Rabatt mit steigendem Entgelt abschmilzt. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner.
Was der Arbeitgeber zahlt: Winterbeschäftigungs-Umlage nur vom Betrieb
Gerüstbaubetriebe zahlen die Winterbeschäftigungs-Umlage, aus der Wintergeld und die Erstattung von Sozialbeiträgen beim Saison-Kurzarbeitergeld finanziert werden. Nach Paragraf 3 der Winterbeschäftigungs-Verordnung beträgt sie im Gerüstbauerhandwerk 1,9 Prozent und wird allein vom Arbeitgeber aufgebracht (Paragraf 3 Abs. 2 Nr. 2). Im Dachdeckerhandwerk und im Bauhauptgewerbe tragen die Beschäftigten dagegen einen Teil selbst.
- Bemessung vom vollen Brutto: Umlagepflichtig ist der lohnsteuerpflichtige Bruttoarbeitslohn (Paragraf 3 Abs. 3 WinterbeschV), nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme des Übergangsbereichs. Ein 13. Monatseinkommen oder vergleichbare betriebliche Zahlungen bleiben im Gerüstbau außen vor.
- Kosten bei 20 Wochenstunden: 1.242,71 Euro Brutto, 285,22 Euro Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und 23,61 Euro Umlage, zusammen 1.551,54 Euro im Monat, ohne die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld und ohne Berufsgenossenschaft.
- Im Übergangsbereich trägt der Betrieb mehr: Der Arbeitgeberanteil von 285,22 Euro liegt über dem Arbeitnehmeranteil von 193,70 Euro, weil der Rabatt nur den Beschäftigten zugutekommt. Mehr dazu unter Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber?
Winter: Saison-Kurzarbeitergeld nur im Midijob
Das Gerüstbauerhandwerk gehört zu den Branchen mit Saison-Kurzarbeitergeld. In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März zahlt die Arbeitsagentur bei witterungs- oder wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld (Paragraf 101 SGB III).
- Nur mit Arbeitslosenversicherung: Saison-Kurzarbeitergeld setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus (Paragraf 98 SGB III). Midijobber haben Anspruch, Minijobber nicht. Wie Ist-Entgelt und Kurzarbeitergeld im Übergangsbereich zusammenwirken, erklärt Midijob und Kurzarbeit.
- Zuschuss-Wintergeld: Gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauerhandwerk erhalten ergänzende Leistungen nach Paragraf 102 SGB III, darunter 2,50 Euro je ausgefallener Stunde, wenn der Ausfall aus einem Arbeitszeitguthaben ausgeglichen und so Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird (Paragraf 1 WinterbeschV).
- Ohne Einfluss auf die Grenzen: Wintergeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur, steuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG und kein Arbeitsentgelt. Es zählt weder zur 603-Euro- noch zur 2.000-Euro-Grenze.
Wer in Teilzeit mit stark wechselnden Stunden arbeitet, sollte wissen, dass für den Übergangsbereich eine vorausschauende Jahresprognose entscheidet, nicht jeder einzelne Monat; siehe Midijob mit schwankendem Entgelt.
Pflichten auf der Baustelle
- Fälligkeit: Der Mindestlohn für die im Monat geleisteten Stunden ist spätestens am 15. des Folgemonats fällig, außer bei einem Arbeitszeitkonto (Paragraf 2 des Tarifvertrags).
- Ausschlussfrist: Ansprüche auf den Mindestlohn verfallen nach dem Tarifvertrag, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. Wer zu wenig bekommt, sollte nicht lange warten.
- Sofortmeldung und Ausweis: Als Betrieb des Baugewerbes muss der Arbeitgeber den Beginn der Beschäftigung spätestens bei Arbeitsaufnahme melden (Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV), Beschäftigte führen Personalausweis oder Pass mit.
- Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens nach sieben Tagen festzuhalten und zwei Jahre aufzubewahren (Paragraf 19 Arbeitnehmer-Entsendegesetz).
Welche Meldungen, Beitragsgruppen und Kennzeichen für Midijobber allgemein gelten, steht in der Midijob-Checkliste für Arbeitgeber.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Branchenmindestlohn Gerüstbauerhandwerk: 14,35 Euro ab 1.1.2026, 14,90 Euro ab 1.1.2027, bundesweit, eine Stufe für alle gewerblichen Arbeitnehmer; die Verordnung läuft bis 31.12.2027.
- Minijob zum Branchenmindestlohn nur bis 9,70 Wochenstunden (2027: 9,81), Midijob bis 32,19 Wochenstunden (2027: 31,00).
- Bei 20 Wochenstunden: 1.242,71 Euro brutto, 193,70 Euro Sozialversicherung, 1.049,01 Euro netto, 69,14 Euro weniger Beiträge als ohne Übergangsbereich.
- Die Winterbeschäftigungs-Umlage von 1,9 Prozent zahlt allein der Arbeitgeber, vom vollen Brutto.
- Der Tarifvertrag erfasst nur rentenversicherungspflichtig Beschäftigte: Midijobber immer, Minijobber mit Rentenversicherungs-Befreiung nach dem Wortlaut nicht.
- Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld gibt es nur mit Arbeitslosenversicherung, also im Midijob, nicht im Minijob.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Gerüstbauer im Minijob arbeiten?
Im Gerüstbauerhandwerk gilt 2026 ein Branchenmindestlohn von 14,35 Euro je Stunde. Damit sind höchstens rund 42,0 Stunden im Monat oder 9,70 Stunden pro Woche im Minijob bis 603 Euro möglich. Wer 10 Wochenstunden arbeitet, kommt auf 621,35 Euro und ist automatisch im Midijob mit reduzierten Sozialabgaben. 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro; dann endet der Minijob bei 9,81 Wochenstunden.
Was verdient ein Gerüstbauer in Teilzeit mit 20 Stunden netto?
Zum Mindestlohn von 14,35 Euro sind 20 Wochenstunden 1.242,71 Euro brutto im Monat. Im Übergangsbereich fallen 193,70 Euro Sozialversicherung statt 262,84 Euro an, Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 nicht an. Netto bleiben rund 1.049,01 Euro (mit einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Die Winterbeschäftigungs-Umlage zahlt im Gerüstbau allein der Arbeitgeber, sie mindert das Netto nicht.
Gilt der Gerüstbau-Mindestlohn auch für Minijobber?
Der Tarifvertrag erfasst gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach dem SGB VI rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und damit erfasst. Wer sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, fällt nach dem Wortlaut heraus; für ihn gilt dann nur der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Midijobber können sich nicht befreien lassen und haben immer Anspruch auf den Branchenlohn.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk vom 17.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 332 (Paragraf 1 Geltung für nicht tarifgebundene Betriebe mit überwiegend Bauleistungen nach Paragraf 101 Abs. 2 SGB III, Paragraf 2 Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.12.2027, Paragraf 3 Inkrafttreten 1.1.2026), mit den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk (TV Mindestlohn) vom 25.9.2025 (Paragraf 1 betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich mit Ausnahmen, Paragraf 2 Mindestlohn, Fälligkeit, Ausschlussfrist), Volltexte über gesetze-im-internet.de geprüft; Paragrafen 1 und 3 Winterbeschäftigungs-Verordnung (Zuschuss-Wintergeld 2,50 Euro, Umlage 1,9 Prozent allein durch den Arbeitgeber, Bemessung vom lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn); Paragrafen 98, 101 und 102 SGB III (Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, ergänzende Leistungen); Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG; Paragraf 6 Abs. 1b SGB VI (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob); Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV, Paragraf 19 Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Paragraf 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 Euro, 2027 633 Euro); Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich). Fachinformation: lohn-info.de, "Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk"; Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld. Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat), die Umlage auf Cent gerundet. Den Faktor F für 2027 hatte das Bundesarbeitsministerium im Oktober 2026 noch nicht bekannt gegeben, deshalb enthält diese Seite für 2027 nur Stundengrenzen und keine Nettowerte.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein angewandter Tarifvertrag und die Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.