Ratgeber, Stand Oktober 2026

Midijob im Elektrohandwerk: Mindestlohn 14,93 Euro, Stunden und Netto 2026

Kurze Antwort: In den Elektrohandwerken gilt 2026 ein eigener Mindestlohn von 14,93 Euro je Stunde (2027: 15,49 Euro), auch für Minijobber und Teilzeitkräfte. Ein Minijob ist damit nur bis 9,32 Wochenstunden möglich, der Midijob reicht bis 30,93 Wochenstunden. Bei 20 Stunden bleiben nach Sozialabgaben 1.084,03 Euro netto, 64,54 Euro mehr als ohne Übergangsbereich.

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk 2025 bis 2028

Wer in einem Elektrohandwerksbetrieb Anlagen installiert, wartet oder instand hält, hat Anspruch auf mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Grundlage ist der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16. Juli 2024 zwischen IG Metall und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Das Bundesarbeitsministerium hat ihn mit Wirkung ab 1. Januar 2025 für allgemeinverbindlich erklärt (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.12.2024). Er gilt damit bundesweit auch für Betriebe, die keinem Arbeitgeberverband angehören. Getrennte Sätze für Ost und West gibt es seit 2018 nicht mehr.

Stundenlohn2025202620272028
Mindestentgelt Elektrohandwerke14,41 €14,93 €15,49 €16,10 €
Zum Vergleich: gesetzlicher Mindestlohn12,82 €13,90 €14,60 €noch offen
Abstand1,59 €1,03 €0,89 €

Der Tarifvertrag endet ohne Nachwirkung spätestens am 31. Dezember 2028; gekündigt werden konnte er mit dreimonatiger Frist erstmals zum 31. Dezember 2026. Anders als im Dachdeckerhandwerk gibt es nur eine Stufe für alle: Helfer, angelernte Kräfte und Gesellen haben denselben Mindestanspruch. Höhere Löhne aus dem Arbeitsvertrag oder einem regionalen Entgelttarifvertrag gehen natürlich vor.

Minijob oder Midijob: die Stundengrenzen

Die Minijob-Grenze von 603 Euro ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und auf 10 Wochenstunden zu 13,90 Euro ausgelegt. Der höhere Branchenlohn verschiebt die Grenze nicht. Wer im Elektrobetrieb 10 Stunden pro Woche arbeitet, verdient 646,47 Euro im Monat und ist damit kein Minijobber mehr, sondern im Midijob.

StundenlohnMinijob bis (Monat)Minijob bis (Woche)Midijob (Woche)
Elektrohandwerk 2026: 14,93 €40,3 Std.9,32 Std.9,32 bis 30,93 Std.
Elektrohandwerk 2027: 15,49 €40,8 Std.9,43 Std.9,43 bis 29,81 Std.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €43,3 Std.10,02 Std.10,02 bis 33,23 Std.

Die Wochenwerte rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat, dem Übergangsbereich 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro und für 2027 mit der dann geltenden Minijob-Grenze von 633 Euro. Weil der Branchenlohn 2027 stärker steigt als die Obergrenze (die bleibt bei 2.000 Euro), schrumpft das Midijob-Fenster nach oben: Eine 30-Stunden-Stelle mit 2.012,15 Euro liegt 2027 knapp darüber. Allgemein erklärt das Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Für wen der Elektro-Mindestlohn gilt

  • Betriebe: Erfasst sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die handwerksmäßig elektro- und informationstechnische Anlagen installieren, warten oder instand halten, einschließlich elektrischer Antriebe, Leitungen sowie Kommunikations- und Datennetze. Dazu zählen auch Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau.
  • Ausnahme Baubetriebe: Nicht erfasst sind Betriebe, in denen bauliche Tätigkeiten nachweislich mehr als 50 Prozent der betrieblichen Gesamtarbeitszeit eines Kalenderjahres ausmachen. Für sie gelten die Regeln des Baugewerbes.
  • Beschäftigte: Alle Arbeitnehmer, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausüben. Der Umfang spielt keine Rolle: Minijobber, Midijobber und Vollzeitkräfte haben denselben Stundenlohnanspruch.
  • Nicht erfasst: Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz. Für Praktikanten gilt Paragraf 22 Mindestlohngesetz entsprechend, Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind also ausgenommen. Wer im Betrieb ausschließlich im Büro, in der Buchhaltung oder im Verkauf arbeitet, übt keine elektrotechnische Tätigkeit aus; dann gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Für den Übergangsbereich selbst spielt die Branche keine Rolle. Er gilt für alle versicherungspflichtig Beschäftigten mit 603,01 bis 2.000 Euro im Monat. Der Branchenlohn entscheidet nur, bei wie vielen Stunden die Grenzen erreicht werden. Auszubildende sind vom Übergangsbereich ohnehin ausgenommen, siehe Azubis und Praktikanten im Midijob.

Netto-Tabelle 2026 zum Branchenmindestlohn

Die Werte rechnen mit 14,93 Euro je Stunde, einem Kind (also ohne Kinderlosenzuschlag), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer.

WochenstundenBrutto im MonatSozialversicherungohne ÜbergangsbereichLohnsteuerNettoArbeitgeber-SV
10646,47 €13,16 €136,73 €0,00 €633,31 €176,74 €
15969,70 €111,02 €205,09 €0,00 €858,68 €235,56 €
201.292,94 €208,91 €273,45 €0,00 €1.084,03 €294,37 €
251.616,17 €306,79 €341,81 €27,75 €1.281,63 €353,13 €
301.939,41 €404,65 €410,19 €73,58 €1.461,18 €411,97 €

Der Rabatt ist bei wenigen Stunden am größten: Mit 10 Wochenstunden zahlen Beschäftigte 13,16 Euro statt 136,73 Euro Sozialversicherung, also 123,57 Euro im Monat weniger, und sind trotzdem voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Bei 20 Stunden beträgt der Rabatt 64,54 Euro, bei 30 Stunden nur noch 5,54 Euro. Die Rentenansprüche entstehen aus dem vollen Entgelt (Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI), siehe Midijob und Rente. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner.

Was der Branchenlohn netto wirklich bringt

Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn beträgt 2026 genau 1,03 Euro je Stunde. Im Übergangsbereich kommt davon weniger an, als man denkt, weil mit jedem zusätzlichen Euro Brutto auch der Beitragsrabatt kleiner wird:

WochenstundenBrutto 13,90 €Netto 13,90 €Brutto 14,93 €Netto 14,93 €Mehr netto
15902,81 €812,03 €969,70 €858,68 €46,65 €
201.203,74 €1.021,85 €1.292,94 €1.084,03 €62,18 €
251.504,68 €1.217,08 €1.616,17 €1.281,63 €64,55 €
301.805,61 €1.388,23 €1.939,41 €1.461,18 €72,95 €

Bei 20 Wochenstunden bringt der Branchenlohn 89,20 Euro mehr Brutto, aber nur 62,18 Euro mehr Netto: Rund 30 Prozent des Lohnplus gehen an die Sozialversicherung, deutlich mehr als die üblichen 21,15 Prozent Arbeitnehmeranteil. Das ist keine Benachteiligung, sondern die Kehrseite des Rabatts: Im Übergangsbereich steigt der Arbeitnehmeranteil steiler als das Entgelt, bis er bei 2.000 Euro den vollen Satz erreicht. Wie die Formel dahinter funktioniert, erklärt Übergangsbereich einfach erklärt.

Ausblick 2027: 15,49 Euro und neue Grenzen

  • Minijob: Die Grenze steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro. Zum Elektro-Mindestlohn von 15,49 Euro sind dann 9,43 Wochenstunden im Minijob möglich, nur wenig mehr als 2026.
  • Midijob: Der Übergangsbereich beginnt bei 633,01 Euro und endet weiter bei 2.000 Euro. Zum Branchenlohn ist bei 29,81 Wochenstunden Schluss.
  • Beiträge: Den Faktor F für 2027 und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hatte die Bundesregierung im Oktober 2026 noch nicht bekannt gegeben. Zudem ändert sich ab 2027 die Formel für den Faktor F. Belastbare Netto-Werte für 2027 rechnen wir nach, sobald die amtlichen Werte feststehen.

Wer heute knapp über der Minijob-Grenze liegt, rutscht 2027 durch die höhere Grenze möglicherweise zurück in den Minijob, und zwar ohne Bestandsschutz. Was das für Kranken- und Arbeitslosenversicherung bedeutet, steht unter Minijob oder Midijob.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Mindestentgelt in den Elektrohandwerken: 14,93 Euro ab 1.1.2026, 15,49 Euro ab 1.1.2027, 16,10 Euro ab 1.1.2028, bundesweit und allgemeinverbindlich, eine Stufe für alle.
  • Minijob zum Branchenlohn 2026 nur bis 9,32 Wochenstunden, Midijob bis 30,93 Wochenstunden; 2027 bis 9,43 und 29,81 Stunden.
  • Bei 20 Wochenstunden: 1.292,94 Euro brutto, 208,91 Euro Sozialversicherung, 1.084,03 Euro netto, 64,54 Euro weniger Beiträge als ohne Übergangsbereich.
  • Gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn bleiben bei 20 Stunden 62,18 Euro mehr netto, von 89,20 Euro mehr brutto.
  • Ausgenommen sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Beschäftigte ohne elektrotechnische Tätigkeit sowie Betriebe mit überwiegend baulicher Tätigkeit.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Elektriker im Minijob arbeiten?

Im Elektrohandwerk gilt 2026 ein Branchenmindestlohn von 14,93 Euro. Damit sind höchstens rund 40,3 Stunden im Monat oder 9,32 Stunden pro Woche im Minijob bis 603 Euro möglich. Wer 10 Wochenstunden arbeitet, kommt auf 646,47 Euro und ist automatisch im Midijob mit reduzierten Sozialabgaben. 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze auf 15,49 und 633 Euro, der Minijob reicht dann bis 9,43 Wochenstunden.

Was verdient ein Elektriker in Teilzeit mit 20 Stunden netto?

Zum Branchenmindestlohn von 14,93 Euro sind 20 Wochenstunden 1.292,94 Euro brutto im Monat. Im Übergangsbereich fallen 208,91 Euro Sozialversicherung statt 273,45 Euro an, Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 nicht an. Netto bleiben rund 1.084,03 Euro (mit einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent). Der Arbeitgeber trägt 294,37 Euro Sozialversicherung.

Gilt der Mindestlohn im Elektrohandwerk auch für Minijobber?

Ja. Der allgemeinverbindliche Mindestentgelt-Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausüben, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Ausgenommen sind Auszubildende, für Praktikanten gilt Paragraf 22 Mindestlohngesetz entsprechend. Wer im Betrieb nur kaufmännisch oder im Büro arbeitet, übt keine elektrotechnische Tätigkeit aus; für ihn gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16.7.2024 zwischen IG Metall und ZVEH, für allgemeinverbindlich erklärt mit Wirkung ab 1.1.2025 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.12.2024; Geltungsbereich, Mindestentgelte 2025 bis 2028, Ausnahme für Auszubildende, entsprechende Anwendung von Paragraf 22 MiLoG, Laufzeit bis spätestens 31.12.2028 ohne Nachwirkung); Paragraf 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 Euro, 2027 633 Euro); Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich); Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 Euro 2026, 14,60 Euro 2027). Fachinformation: lohn-info.de, "Mindestlohn im Elektrohandwerk" (Werte und Geltungsbereich); Deutsche Handwerks Zeitung, "Mindestlohn im Elektrohandwerk: Das gilt 2025" (Allgemeinverbindlichkeit, Stufen bis 2028, Ausnahme Auszubildende); handwerk.com, Vergleich der Branchenmindestlöhne mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat). Den Faktor F für 2027 hatte das Bundesarbeitsministerium im Oktober 2026 noch nicht bekannt gegeben.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein angewandter Tarifvertrag und der allgemeinverbindliche Mindestentgelt-Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung.