Ratgeber, Stand Oktober 2026

Midijob auf dem Bau: Winterumlage 2026, Mindestlohn und Netto

Kurze Antwort: Im Bauhauptgewerbe gibt es seit 2022 keinen eigenen Mindestlohn mehr, es gelten 13,90 Euro gesetzlicher Mindestlohn oder ein höherer Tariflohn. Die Winterbeschäftigungs-Umlage ist 2026 und 2027 auf 1 Prozent halbiert, Beschäftigte zahlen nur noch 0,4 Prozent, und zwar vom vollen Brutto. Bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn bleiben im Midijob 1.017,04 Euro netto.

Kein Bau-Mindestlohn mehr: Was 2026 gilt

Bis zum 31. Dezember 2021 gab es im Bauhauptgewerbe einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn. Danach kam kein neuer Mindestlohn-Tarifvertrag zustande. Seit 2022 gilt deshalb auf dem Bau der gesetzliche Mindestlohn, wie die Sozialkasse SOKA-BAU ausdrücklich bestätigt: seit 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro, ab 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro je Stunde.

Die Stundenlöhne aus dem Lohntarifvertrag des Baugewerbes liegen deutlich darüber. Sie stehen Beschäftigten aber nur zu, wenn der Betrieb tarifgebunden ist (Mitglied im Arbeitgeberverband und Beschäftigter in der Gewerkschaft) oder wenn der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich deshalb, bevor man Stunden und Netto plant.

Nicht verwechseln: Mehrere Gewerke rund um den Bau haben sehr wohl einen eigenen, verbindlichen Branchenmindestlohn: das Dachdeckerhandwerk, der Gerüstbau, das Maler- und Lackiererhandwerk (für Gesellen) und das Elektrohandwerk. Dieser Artikel betrifft das Bauhauptgewerbe, also etwa Hoch- und Tiefbau, Maurer-, Beton-, Straßenbau-, Zimmer-, Estrich- und Fliesenarbeiten (Paragraf 1 Abs. 2 Baubetriebe-Verordnung).

Minijob oder Midijob: die Stundengrenzen

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro, der Übergangsbereich reicht von 603,01 bis 2.000 Euro. Wie viele Wochenstunden das sind, hängt allein vom Stundenlohn ab. Als zweites Beispiel rechnen wir mit 17 Euro für einen Betrieb, der über dem Mindestlohn zahlt; das ist ein frei gewählter Beispielwert, kein Tarifsatz.

StundenlohnMinijob bis (Woche)Midijob 2026 (Woche)
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €10,02 Std.10,02 bis 33,23 Std.
Beispiel 17,00 €8,19 Std.8,19 bis 27,17 Std.
Mindestlohn 2027: 14,60 €10,01 Std. (Grenze 633 €)10,01 bis 31,64 Std.

Die Wochenwerte rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat. Wer zum Mindestlohn zwischen 10 und 33 Wochenstunden arbeitet, ist also fast immer im Midijob. Allgemein erklärt das Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Die Winterbeschäftigungs-Umlage 2026 und 2027: halbiert

Auf jeder Bau-Abrechnung steht die Winterbeschäftigungs-Umlage. Aus ihr bezahlt die Bundesagentur für Arbeit das Wintergeld und erstattet Arbeitgebern die Sozialbeiträge beim Saison-Kurzarbeitergeld. Regulär beträgt sie im Baugewerbe 2 Prozent, davon 0,8 Prozent für Beschäftigte (Paragraf 3 Winterbeschäftigungs-Verordnung). Mit der Achten Änderungsverordnung wurde dafür ein neuer Paragraf 3a eingefügt: Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt der Satz im Baugewerbe nur 1 Prozent, aufgeteilt in 0,6 Prozent Arbeitgeber und 0,4 Prozent Arbeitnehmer. Die Absenkung wird aus den Rücklagen der Umlage finanziert.

Branche (WinterbeschV)Umlage gesamtArbeitgeberBeschäftigte
Baugewerbe 2026 und 2027 (Paragraf 3a)1,0 %0,6 %0,4 %
Baugewerbe regulär, nach heutigem Stand wieder ab 20282,0 %1,2 %0,8 %
Dachdeckerhandwerk1,6 %1,0 %0,6 %
Garten- und Landschaftsbau1,85 %1,05 %0,8 %
Gerüstbauerhandwerk1,9 %1,9 %0 %

Für Midijobber sind drei Punkte wichtig:

  • Kein Midijob-Rabatt: Umlagepflichtig ist der lohnsteuerpflichtige Bruttoarbeitslohn (Paragraf 3 Abs. 3 WinterbeschV), nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme des Übergangsbereichs. Bei 1.203,74 Euro Brutto zahlen Beschäftigte 2026 genau 4,81 Euro, der Arbeitgeber 7,22 Euro.
  • Spürbare Entlastung: Mit dem regulären Satz von 0,8 Prozent wären es 9,63 Euro. Die Halbierung bringt bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn 4,82 Euro im Monat, also 57,84 Euro im Jahr mehr netto. Der Arbeitgeber spart bei diesem Entgelt 7,22 Euro im Monat.
  • Auch im Minijob: Pauschal versteuerte Entgelte nach Paragraf 40a EStG werden ausdrücklich einbezogen. Ein Minijobber mit 601,87 Euro zahlt 2026 also 2,41 Euro Umlage. Der Arbeitnehmeranteil mindert die Lohnsteuer nicht, kann aber in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden; er wirkt sich nur aus, wenn die Werbungskosten über 1.230 Euro liegen (Midijob und Steuererklärung).

Netto-Tabelle 2026 im Bauhauptgewerbe

Die folgenden Werte rechnen mit einem Kind (also ohne Kinderlosenzuschlag), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 und der Winterbeschäftigungs-Umlage von 0,4 Prozent.

Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro:

WochenstundenBrutto im MonatSozialversicherungohne ÜbergangsbereichUmlage 0,4 %LohnsteuerNetto
10 (Minijob)601,87 €21,67 € (RV)entfällt2,41 €0,00 €577,79 €
15902,81 €90,78 €190,95 €3,61 €0,00 €808,42 €
201.203,74 €181,89 €254,59 €4,81 €0,00 €1.017,04 €
251.504,68 €273,02 €318,24 €6,02 €14,58 €1.211,06 €
301.805,61 €364,13 €381,88 €7,22 €53,25 €1.381,01 €

Beispiel 17,00 Euro Stundenlohn:

WochenstundenBrutto im MonatSozialversicherungohne ÜbergangsbereichUmlage 0,4 %LohnsteuerNetto
10736,10 €40,30 €155,69 €2,94 €0,00 €692,86 €
151.104,15 €151,74 €233,52 €4,42 €0,00 €947,99 €
201.472,20 €263,19 €311,37 €5,89 €11,00 €1.192,12 €
251.840,25 €374,62 €389,20 €7,36 €58,33 €1.399,94 €
30 (kein Midijob)2.208,30 €467,06 €467,06 €8,83 €123,25 €1.609,16 €

Der Midijob-Rabatt ist bei wenigen Stunden am größten: Mit 15 Wochenstunden zum Mindestlohn zahlen Beschäftigte 90,78 Euro statt 190,95 Euro Sozialversicherung, also 100,17 Euro im Monat weniger. Bei 20 Stunden sind es 72,70 Euro, bei 30 Stunden nur noch 17,75 Euro. Die Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Entgelt (Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI), siehe Midijob und Rente. Der Arbeitgeber trägt bei 20 Mindestlohn-Stunden 278,15 Euro Sozialversicherung. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner; die Umlage ziehen Sie dort zusätzlich ab.

Winter: Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld im Midijob

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März zahlt die Arbeitsagentur bei witterungs- oder wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld (Paragraf 101 SGB III). Dazu kommen die aus der Umlage finanzierten Wintergeld-Leistungen.

  • Nur mit Arbeitslosenversicherung: Saison-Kurzarbeitergeld setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus (Paragraf 98 SGB III). Midijobber haben Anspruch, Minijobber nicht, obwohl sie die Umlage mitbezahlen. Wie Ist-Entgelt und Kurzarbeitergeld im Übergangsbereich zusammenwirken, erklärt Midijob und Kurzarbeit.
  • Mehraufwands-Wintergeld: Auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz gibt es vom 15. Dezember bis Ende Februar 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde, im Dezember für bis zu 90, im Januar und Februar für bis zu 180 Stunden (Paragraf 102 Abs. 3 SGB III). Bei 20 Wochenstunden sind das im Januar rund 87 Euro zusätzlich.
  • Zuschuss-Wintergeld: 2,50 Euro je ausgefallener Stunde, wenn der Ausfall aus einem Arbeitszeitguthaben ausgeglichen und so Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird (Paragraf 102 Abs. 2 SGB III, Paragraf 1 Abs. 2 WinterbeschV).
  • Sonderregel Baugewerbe: Im Baugewerbe gibt es diese Leistungen nur für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann (Paragraf 102 Abs. 5 SGB III).
  • Ohne Einfluss auf die Grenzen: Wintergeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur, steuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG und kein Arbeitsentgelt. Es zählt weder zur 603-Euro- noch zur 2.000-Euro-Grenze.

Wer im Winter weniger und im Sommer mehr arbeitet, sollte wissen, dass für den Übergangsbereich eine vorausschauende Jahresprognose entscheidet, nicht jeder einzelne Monat; siehe Midijob mit schwankendem Entgelt.

Pflichten des Arbeitgebers auf dem Bau

Das Baugewerbe gehört zu den Branchen nach Paragraf 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Daraus folgen Pflichten, die für Minijobs und Midijobs gleichermaßen gelten:

  • Sofortmeldung: Der Beginn der Beschäftigung ist spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden (Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV), zusätzlich zur normalen Anmeldung.
  • Ausweis mitführen: Beschäftigte müssen auf der Baustelle Personalausweis oder Pass dabeihaben und bei Kontrollen des Zolls vorlegen.
  • Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit festzuhalten und mindestens zwei Jahre aufzubewahren (Paragraf 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz).
  • Umlage abführen: Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil der Winterbeschäftigungs-Umlage vom Lohn ab und führt den Gesamtbetrag ab. Die Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) trägt er dagegen allein; sie erscheinen nicht als Abzug auf der Abrechnung.

Welche Meldungen, Beitragsgruppen und Kennzeichen für Midijobber allgemein gelten, steht in der Midijob-Checkliste für Arbeitgeber.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Kein Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe seit 2022: Es gelten 13,90 Euro gesetzlicher Mindestlohn (2027: 14,60 Euro) oder ein höherer Tariflohn bei Tarifbindung.
  • Zum Mindestlohn reicht der Minijob bis 10,02 und der Midijob bis 33,23 Wochenstunden.
  • Winterbeschäftigungs-Umlage im Baugewerbe 2026 und 2027 nur 1 Prozent: 0,4 Prozent Beschäftigte, 0,6 Prozent Arbeitgeber (Paragraf 3a WinterbeschV), danach nach heutigem Stand wieder 2 Prozent.
  • Die Umlage wird vom vollen Brutto berechnet, auch im Minijob; der Übergangsbereich senkt sie nicht.
  • Bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn: 1.203,74 Euro brutto, 181,89 Euro Sozialversicherung, 4,81 Euro Umlage, 1.017,04 Euro netto.
  • Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld gibt es für Midijobber, nicht für Minijobber; Wintergeld ist steuerfrei und zählt nicht zu den Grenzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Winterbeschäftigungs-Umlage 2026 im Baugewerbe?

Im Baugewerbe beträgt die Winterbeschäftigungs-Umlage vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 nur 1 Prozent statt der regulären 2 Prozent (Paragraf 3a Winterbeschäftigungs-Verordnung). Beschäftigte tragen 0,4 Prozent statt 0,8 Prozent, Arbeitgeber 0,6 Prozent statt 1,2 Prozent. Berechnet wird vom vollen lohnsteuerpflichtigen Brutto, also auch im Midijob ohne Abschlag. Bei 1.203,74 Euro Brutto sind das 4,81 Euro im Monat für den Beschäftigten.

Gibt es 2026 einen Mindestlohn auf dem Bau?

Einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe gibt es seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, ab 2027 von 14,60 Euro. Höhere Tariflöhne stehen Beschäftigten zu, wenn der Betrieb tarifgebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist. Eigene Branchenmindestlöhne haben dagegen Dachdecker, Gerüstbauer, Maler und Lackierer sowie das Elektrohandwerk.

Was verdient man in Teilzeit auf dem Bau mit 20 Stunden netto?

Zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro sind 20 Wochenstunden 1.203,74 Euro brutto im Monat. Im Übergangsbereich fallen 181,89 Euro Sozialversicherung statt 254,59 Euro an, dazu 4,81 Euro Winterbeschäftigungs-Umlage; Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 nicht an. Netto bleiben rund 1.017,04 Euro. Mit einem Stundenlohn von 17 Euro sind es 1.472,20 Euro brutto und rund 1.192,12 Euro netto (jeweils mit einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag).

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragrafen 3 und 3a Winterbeschäftigungs-Verordnung in der Fassung der Achten Änderungsverordnung (Umlage im Baugewerbe vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 1 Prozent, 0,6 Prozent Arbeitgeber, 0,4 Prozent Arbeitnehmer; regulär 2 Prozent mit 1,2 und 0,8 Prozent; Sätze für Dachdecker, Garten- und Landschaftsbau und Gerüstbau; Bemessung vom lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einschließlich pauschal versteuerter Entgelte), Paragraf 1 WinterbeschV (Zuschuss-Wintergeld 2,50 Euro), Volltexte über gesetze-im-internet.de geprüft; Paragraf 1 Abs. 2 Baubetriebe-Verordnung (Bauhauptgewerbe); Paragrafen 98, 101 und 102 SGB III (Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, Wintergeld, Sonderregel Baugewerbe in Abs. 5); Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG; Paragraf 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV, Paragraf 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz; Paragraf 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 Euro, 2027 633 Euro); Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich). Fachinformation: SOKA-BAU, "Mindestlohn" (Bau-Mindestlohn bis 31.12.2021, seitdem gesetzlicher Mindestlohn); lohn-info.de zur Achten Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (verkündet im Dezember 2025). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat), die Umlage einzeln auf Cent gerundet. Den Faktor F für 2027 hatte das Bundesarbeitsministerium am 16.10.2026 noch nicht bekannt gegeben.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein angewandter Tarifvertrag und die Winterbeschäftigungs-Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.