Ratgeber, Stand September 2026

Midijob für Schüler: Beiträge, Netto und Regeln 2026

Kurze Antwort: Verdient ein Schüler regelmäßig 603,01 bis 2.000 Euro im Monat, ist sein Nebenjob ein Midijob mit Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, aber ohne Arbeitslosenversicherung: Schüler allgemeinbildender Schulen sind dort versicherungsfrei (Paragraf 27 Abs. 4 SGB III). Bei 1.000 Euro Brutto zahlt er 2026 deshalb 112,82 statt 120,21 Euro Beiträge und bekommt 887,18 Euro ausgezahlt.

Was für Schüler im Übergangsbereich anders ist

Studierende kennen das Werkstudentenprivileg: Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, zahlt nur Rentenversicherung. Für Schülerinnen und Schüler gibt es dieses Privileg nicht. Ein Nebenjob neben der Schule, der dauerhaft mehr als 603 Euro im Monat einbringt, ist deshalb eine ganz normale versicherungspflichtige Beschäftigung und fällt in den Übergangsbereich. Die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge nach dem Faktor F 0,6619 gelten also auch hier.

Eine einzige Ausnahme macht den Schüler-Midijob besonders: Die Arbeitslosenversicherung entfällt. Paragraf 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III stellt Personen versicherungsfrei, die während ihrer Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule eine Beschäftigung ausüben. Das gilt für den Nebenjob neben dem Unterricht genauso wie für die Arbeit in den Ferien.

Übergangsbereich 2026603,01 bis 2.000 €
VersicherungspflichtigKV, PV, RV
VersicherungsfreiArbeitslosenversicherung
Beitragsgruppe1101, Personengruppe 101

Die Versicherungsfreiheit gilt nur für allgemeinbildende Schulen, also etwa Gymnasium, Gesamtschule, Realschule oder die gymnasiale Oberstufe. Wer eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besucht, also eine Schule zur Fortbildung außerhalb der üblichen Arbeitszeit, ist in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig (Paragraf 27 Abs. 4 Satz 2 SGB III). Wer in einer dualen Ausbildung ist und daneben die Berufsschule besucht, ist Azubi; für Azubis gilt der Übergangsbereich gar nicht, siehe Azubis und Praktikanten.

Beiträge und Netto: Schüler gegen normale Midijobber

Weil der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wegfällt, zahlen Schüler bei gleichem Brutto etwas weniger als andere Midijobber. Der Faktor F und die beiden Formeln des Übergangsbereichs bleiben gleich, nur der Zweig Arbeitslosenversicherung wird nicht berechnet:

Brutto im MonatBeiträge SchülerBeiträge normaler MidijobLohnsteuer Klasse 1Netto SchülerArbeitgeberanteil Schüler
603,01 €0,00 €0,00 €0,00 €603,01 €158,46 €
650,00 €13,36 €14,23 €0,00 €636,64 €166,48 €
700,00 €27,56 €29,37 €0,00 €672,44 €175,04 €
800,00 €55,99 €59,66 €0,00 €744,01 €192,09 €
1.000,00 €112,82 €120,21 €0,00 €887,18 €226,24 €
1.200,00 €169,65 €180,76 €0,00 €1.030,35 €260,41 €
1.500,00 €254,92 €271,61 €16,75 €1.228,33 €311,60 €

Euro pro Monat, 2026, gesetzlich versichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag (den zahlen Kinderlose erst ab 23 Jahren). Lohnsteuer als grobe Näherung ohne Kirchensteuer. Berechnet mit der Rechenlogik dieser Seite.

Beispiel 1.000 Euro: Ein normaler Midijobber zahlt 7,39 Euro Arbeitslosenversicherung im Monat, der Arbeitgeber 14,81 Euro. Beim Schüler fallen beide Beträge weg. Im Jahr bleiben dem Schüler dadurch 88,68 Euro mehr, der Arbeitgeber spart 177,72 Euro. Den Rest trägt der Schüler wie jeder andere Midijobber: 52,86 Euro Rentenversicherung, 49,73 Euro Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag und 10,23 Euro Pflegeversicherung.

Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 nach der Näherung dieses Rechners erst ab knapp 1.350 Euro Brutto im Monat an, weil das Jahresbrutto bis dahin zusammen mit Pauschbeträgen und Vorsorgeaufwendungen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. Wer nur einen Teil des Jahres arbeitet, etwa ab dem Sommer, kann zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Die Kehrseite der Versicherungsfreiheit: Ohne Beiträge entsteht aus dem Schülerjob auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Schüler spielt das selten eine Rolle, weil sie nach dem Jobverlust ohnehin in der Schule sind. Die Beitragszeiten in der Rentenversicherung zählen dagegen voll.

Minderjährige: kein Mindestlohn, aber Jugendarbeitsschutz

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gilt für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht (Paragraf 22 Abs. 2 MiLoG). Ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kann trotzdem einen Mindestbetrag festlegen. Ab 18 gilt der Mindestlohn auch für Schüler; ein Midijob von 1.000 Euro deckt dann höchstens 71,9 Arbeitsstunden im Monat ab, siehe Wie viele Stunden im Midijob.

Für Minderjährige gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es bestimmt, ob ein Midijob überhaupt realistisch ist:

  • Unter 15 Jahren ist Arbeit grundsätzlich verboten. Ab 13 sind mit Einwilligung der Eltern nur leichte Tätigkeiten bis 2 Stunden am Tag erlaubt, nicht vor oder während des Unterrichts (Paragraf 5 JArbSchG). Ein Einkommen über 603 Euro ist damit praktisch nicht erreichbar.
  • Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, werden wie Kinder behandelt (Paragraf 2 Abs. 3 JArbSchG). In den Schulferien dürfen sie höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten (Paragraf 5 Abs. 4 JArbSchG). Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt das Schulgesetz des Landes, meist sind es 9 oder 10 Schuljahre.
  • Jugendliche ab 15, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, etwa in der Oberstufe, dürfen bis 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, an höchstens fünf Tagen (Paragrafen 8 und 15 JArbSchG), grundsätzlich nicht zwischen 20 und 6 Uhr (Paragraf 14 JArbSchG). Ein Nebenjob über 603 Euro ist hier möglich.

Für Arbeitgeber heißt das: Bei Minderjährigen erst Alter und Schulpflicht klären, dann die Arbeitszeit planen. Die Sozialversicherung knüpft allein an das Entgelt an; ob die Beschäftigung arbeitsschutzrechtlich zulässig ist, prüft sie nicht.

Familienversicherung, Kindergeld und Waisenrente

Familienversicherung. Mit dem Midijob ist der Schüler selbst pflichtversichert, und die eigene Pflichtversicherung hat Vorrang vor der beitragsfreien Familienversicherung über die Eltern. Die Familienversicherung endet also, Kranken- und Pflegeschutz bleiben aber lückenlos, jetzt als eigene Mitgliedschaft. Das kostet nur den reduzierten Arbeitnehmeranteil, bei 1.000 Euro 59,96 Euro im Monat für beide Zweige zusammen. Sinkt das Entgelt später wieder dauerhaft auf höchstens 603 Euro, kann die Familienversicherung wieder greifen. Einzelheiten im Artikel Familienversicherung und Midijob.

Kindergeld. Für Kinder unter 18 gibt es Kindergeld ohne jede Prüfung von Einkommen oder Arbeitszeit. Zwischen 18 und 25 zählt die Schulausbildung als erstmalige Berufsausbildung; solange sie läuft, ist eine Erwerbstätigkeit daneben unschädlich (Paragraf 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Schüler-Midijob gefährdet das Kindergeld also nicht. Mehr dazu im Artikel Midijob, Kindergeld und Grundsicherungsgeld, der auch die Anrechnung erklärt, wenn die Familie Leistungen nach dem SGB II bezieht.

Waisenrente. Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen auf eine Waisenrente nicht mehr angerechnet. Wer eine Halb- oder Vollwaisenrente bezieht, kann einen Midijob neben der Schule also ohne Kürzung der Rente ausüben.

Rente. Die Entgeltpunkte werden im Übergangsbereich aus dem vollen Brutto berechnet. Ein Schuljahr mit 800 Euro im Monat bringt 0,1848 Entgeltpunkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro rund 7,86 Euro spätere Monatsrente. Dazu kommen Pflichtbeitragsmonate, die für die Wartezeit zählen. Siehe Midijob und Rente.

Ferienjob, Schulabschluss und die Zeit danach

Viele Schülerjobs sind gar keine Midijobs. Wer nur in den Ferien arbeitet, ist meist kurzfristig beschäftigt: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, nicht berufsmäßig, und dann in allen Zweigen versicherungsfrei, egal wie hoch der Verdienst ist. Das ist für Schüler günstiger als der Midijob. Die Abgrenzung erklärt der Artikel Saisonarbeit und Midijob.

Mit dem Ende der Schulzeit ändert sich die Lage:

  • Die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung endet, weil sie nur während der Ausbildung an der Schule gilt. Läuft der Midijob nach dem Abschluss weiter, muss der Arbeitgeber ab dann auch Arbeitslosenversicherung abführen und den Beitragsgruppenschlüssel von 1101 auf 1111 ändern.
  • Zwischen Schule und Ausbildung gilt eine Beschäftigung als berufsmäßig, eine kurzfristige Beschäftigung scheidet dann aus. Zwischen Abitur und Studium ist sie dagegen in der Regel nicht berufsmäßig.
  • Mit Beginn des Studiums gelten die Regeln für Studierende, siehe Midijob für Studierende.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Schulbescheinigung zu den Entgeltunterlagen nehmen und jedes Schuljahr erneuern; sie belegt die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
  • Anmeldung mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 1101, Kennzeichen Übergangsbereich wie bei jedem Midijob, siehe Arbeitgeber-Checkliste.
  • Bei Minderjährigen Alter, Vollzeitschulpflicht und Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz prüfen, Einwilligung der Eltern zum Arbeitsvertrag einholen.
  • Ende der Schulzeit im Blick behalten und den Beitragsgruppenschlüssel dann umstellen.
  • Zu Ferienbeginn prüfen, ob eine zusätzliche Ferienbeschäftigung als kurzfristige Beschäftigung möglich ist oder mit dem Midijob zusammengerechnet wird.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Ein Schülerjob über 603 Euro im Monat ist ein Midijob und in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig; ein Werkstudentenprivileg gibt es für Schüler nicht.
  • In der Arbeitslosenversicherung sind Schüler allgemeinbildender Schulen versicherungsfrei (Paragraf 27 Abs. 4 SGB III), Abendschüler nicht.
  • Bei 1.000 Euro Brutto zahlt ein Schüler 112,82 Euro Beiträge statt 120,21 Euro und bekommt 887,18 Euro ausgezahlt.
  • Unter 18 ohne Berufsabschluss gilt kein Mindestlohn, dafür begrenzt das Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeit und Ferienarbeit.
  • Die Familienversicherung endet, Kindergeld und Waisenrente bleiben unberührt.

Häufige Fragen

Darf ein Schüler einen Midijob haben?

Ja. Verdient eine Schülerin oder ein Schüler regelmäßig 603,01 bis 2.000 Euro im Monat, ist der Nebenjob ein Midijob mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Er ist versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung sind Schüler allgemeinbildender Schulen versicherungsfrei (Paragraf 27 Abs. 4 SGB III). Bei Minderjährigen setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz Grenzen für Arbeitszeit und Art der Arbeit.

Wie viel Netto bleibt einem Schüler im Midijob?

Weil die Arbeitslosenversicherung entfällt, bleibt Schülern etwas mehr als anderen Midijobbern. Bei 800 Euro Brutto zahlt ein Schüler 2026 55,99 Euro Beiträge und bekommt 744,01 Euro ausgezahlt, bei 1.000 Euro sind es 112,82 Euro Beiträge und 887,18 Euro Netto. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 bis knapp 1.350 Euro Brutto nach der Näherung dieses Rechners nicht an.

Verliert ein Schüler mit Midijob die Familienversicherung?

Ja. Mit dem Midijob ist der Schüler selbst pflichtversichert, die eigene Pflichtversicherung hat Vorrang vor der beitragsfreien Familienversicherung über die Eltern. Das kostet ihn nur seinen reduzierten Arbeitnehmeranteil, bei 1.000 Euro Brutto 49,73 Euro Kranken- und 10,23 Euro Pflegeversicherung im Monat. Das Kindergeld bleibt dagegen unter 18 immer und danach während der Schulausbildung ohne Prüfung des Nebenjobs erhalten.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 27 Abs. 4 SGB III (Versicherungsfreiheit von Schülern allgemeinbildender Schulen, Ausnahme für Abendschulen), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), Paragraf 22 Abs. 2 MiLoG (kein Mindestlohn für Jugendliche ohne Berufsabschluss), Paragrafen 2, 5, 8, 14 und 15 JArbSchG (Kinder, vollzeitschulpflichtige Jugendliche, Arbeitszeit, Nachtruhe, Fünf-Tage-Woche), Paragraf 32 Abs. 4 EStG (Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich), alle über gesetze-im-internet.de. Fachliteratur: lohn-info.de, "Ferien- und Aushilfsjobs von Schülern" (Versicherungspflicht in KV, PV und RV, Versicherungsfreiheit in der ALV, Beitragsgruppe 1101, Personengruppe 101, Berufsmäßigkeit bei Schulentlassenen vor Ausbildungsbeginn); Deutsche Rentenversicherung, "Nebenjobs für Schüler und Studenten"; Arbeitskammer des Saarlandes, "Sozialversicherung bei Schülern, Studenten und Praktikanten" (Stand 06/2026). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Grundfreibetrag 12.348 Euro, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, aktueller Rentenwert 42,52 Euro. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet; die Schülerwerte ergeben sich, indem der Zweig Arbeitslosenversicherung weggelassen wird.

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner auf der Startseite berücksichtigt die Versicherungsfreiheit von Schülern in der Arbeitslosenversicherung nicht; er zeigt die Werte eines normalen Midijobs. Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse als Einzugsstelle.