Ratgeber, Stand Oktober 2026

Midijob und Asylbewerberleistungen: 25 Prozent bleiben frei, höchstens 227,50 Euro

Kurze Antwort: Wer Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, behält nach Paragraf 7 Abs. 3 AsylbLG 25 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 227,50 Euro im Monat (50 Prozent der Bedarfsstufe 1 von 455 Euro). Ab 910 Euro Brutto ist der Freibetrag ausgereizt, der Rest des Nettolohns senkt die Leistung. Nach 36 Monaten mit Analogleistungen sind es 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro. Der größte Vorteil des Midijobs ist nicht das Geld, sondern die eigene gesetzliche Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang.

Für wen diese Seite gilt

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt nach seinem Paragrafen 1 vor allem für Menschen mit Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren, für Geduldete und für vollziehbar Ausreisepflichtige. Es kennt zwei Leistungsformen, die beim Hinzuverdienst unterschiedlich rechnen:

  • Grundleistungen nach Paragraf 3 AsylbLG. Das ist der Regelfall in den ersten 36 Monaten. Die Beträge stehen in Paragraf 3a AsylbLG und werden jedes Jahr neu bekannt gemacht.
  • Analogleistungen nach Paragraf 2 AsylbLG. Wer sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhält und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat, erhält Leistungen entsprechend dem SGB XII. Dann gelten auch dessen Freibeträge.

Welche Leistungsform für Sie gilt, steht in Ihrem Bescheid. Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach einer Anerkennung hat, bekommt in der Regel Grundsicherungsgeld vom Jobcenter. Dort gelten andere Freibeträge, die unter Midijob, Kindergeld und Grundsicherungsgeld stehen.

Geflüchtete aus der Ukraine. Für Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, plant der Bundestag mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Drucksache 21/3539) den Wechsel vom Grundsicherungsgeld ins AsylbLG. Ob und ab wann das für Sie gilt, steht in Ihrem aktuellen Bescheid. Diese Seite rechnet nur mit dem AsylbLG.

Arbeiten dürfen Sie nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Sie steht als Nebenbestimmung in der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung. Für den Job selbst gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Beschäftigten: gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro, Arbeitsvertrag, Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Der Freibetrag: 25 Prozent, gedeckelt bei der halben Bedarfsstufe

Die maßgebliche Vorschrift ist Paragraf 7 Abs. 3 Satz 1 AsylbLG. Danach bleibt Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 25 Prozent außer Betracht, höchstens jedoch in Höhe von 50 Prozent der maßgeblichen Bedarfsstufe nach Paragraf 3a Abs. 1 und 2 AsylbLG. Gemeint ist die Summe aus notwendigem persönlichem Bedarf und notwendigem Bedarf. Die Beträge ab dem 1. Januar 2026 stehen in der Bekanntmachung nach Paragraf 3a Abs. 4 AsylbLG (BGBl. 2025 I Nr. 251):

Bedarfsstufe 2026persönlicher Bedarfnotwendiger BedarfzusammenHöchstfreibetragerreicht ab Brutto
1: Alleinstehende in eigener Wohnung202 €253 €455 €227,50 €910,00 €
2: Paare, Erwachsene in Sammelunterkunft182 €227 €409 €204,50 €818,00 €
3: Erwachsene unter 25 bei den Eltern163 €202 €365 €182,50 €730,00 €
4: Jugendliche von 15 bis 17 Jahren138 €267 €405 €202,50 €810,00 €

Die Kosten für Unterkunft und Heizung kommen getrennt dazu. Sie erhöhen den Gesamtbedarf, aber nicht den Freibetrag.

Bedarfsstufe 1 (2026)455,00 €
Höchstfreibetrag (50 %)227,50 €
Freibetrag ausgereizt ab910,00 €
je Stunde Mindestlohn bis dahin3,48 €

Der Freibetrag wird in der Praxis aus dem Bruttoentgelt gebildet. So rechnet etwa das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in seinem Beispiel, und so beschreibt es auch die Kommentierung bei Haufe. Er gehört der Person, die das Geld verdient: Ein nicht ausgeschöpfter Rest lässt sich nicht auf Partner oder Kinder übertragen.

Zusätzlich bleiben steuerfreie Einnahmen aus Ehrenamt oder Übungsleitertätigkeit nach Paragraf 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG bis zu einem Zwölftel von 3.000 Euro frei, also bis 250 Euro im Monat (Paragraf 7 Abs. 3 Satz 2 AsylbLG). Wie diese Einnahmen im Midijob behandelt werden, steht unter Übungsleiterpauschale im Midijob.

Was tatsächlich mehr übrig bleibt

Die Tabelle rechnet mit einer alleinstehenden Person ab 23 Jahren in eigener Wohnung (Bedarfsstufe 1), einer angenommenen Warmmiete von 450 Euro, Steuerklasse 1, ohne Kinder und damit mit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose, Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der Gesamtbedarf ohne Job liegt bei 455 plus 450 gleich 905 Euro. Fahrtkosten und andere Absetzbeträge sind nicht berücksichtigt.

BruttoNettoFreibetrag 25 %angerechnetLeistungverfügbar
kein Job0,00 €0,00 €0,00 €905,00 €905,00 €
603,00 € (Minijob)581,29 €150,75 €430,54 €474,46 €1.055,75 €
700,00 €667,57 €175,00 €492,57 €412,43 €1.080,00 €
800,00 €736,59 €200,00 €536,59 €368,41 €1.105,00 €
910,00 €812,55 €227,50 €585,05 €319,95 €1.132,50 €
1.000,00 €874,67 €227,50 €647,17 €257,83 €1.132,50 €
1.203,74 € (20 Std.)1.015,32 €227,50 €787,82 €117,18 €1.132,50 €
1.373,47 €1.132,50 €227,50 €905,00 €0,00 €1.132,50 €
1.500,00 €1.207,17 €227,50 €979,67 €0,00 €1.207,17 €

Die Spalte "verfügbar" zeigt das Prinzip. Solange ein Anspruch besteht, gilt:

verfügbares Einkommen = Bedarf + Freibetrag

Bis 910 Euro Brutto bringt jede Arbeitsstunde zum Mindestlohn konstant 3,48 Euro mehr, also 25 Prozent von 13,90 Euro. Das sind rund 15,1 Wochenstunden. Zwischen 910 und 1.373,47 Euro bleibt das verfügbare Einkommen bei 1.132,50 Euro stehen, egal wie viele Stunden hinzukommen: Was Sie mehr verdienen, zahlt die Behörde weniger. Erst ab rund 1.373,47 Euro Brutto, das sind etwa 22,8 Wochenstunden zum Mindestlohn, fällt die Leistung im Beispiel auf null. Von da an bleibt jeder weitere Euro netto bei Ihnen.

Die Grenze hängt an der Miete. Der Ausstiegspunkt von 1.373,47 Euro gilt nur für 450 Euro Warmmiete. Bei höherer Miete liegt er entsprechend höher, bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft niedriger. Den Freibetrag selbst ändert die Miete nicht.

Analogleistungen: 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro

Nach 36 Monaten wechseln die meisten Leistungsberechtigten in die Analogleistungen nach Paragraf 2 AsylbLG. Dann gelten der Regelbedarf und die Freibeträge des SGB XII. Nach Paragraf 82 Abs. 3 SGB XII bleiben 30 Prozent des Erwerbseinkommens frei, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Diese liegt 2026 unverändert bei 563 Euro, der Höchstfreibetrag also bei 281,50 Euro, erreicht ab 938,34 Euro Brutto. Gleiches Beispiel, Bedarf nun 563 plus 450 gleich 1.013 Euro:

BruttoNettoFreibetrag 30 %angerechnetLeistungverfügbar
kein Job0,00 €0,00 €0,00 €1.013,00 €1.013,00 €
700,00 €667,57 €210,00 €457,57 €555,43 €1.223,00 €
938,34 €832,10 €281,50 €550,60 €462,40 €1.294,50 €
1.203,74 € (20 Std.)1.015,32 €281,50 €733,82 €279,18 €1.294,50 €
1.500,00 €1.207,17 €281,50 €925,67 €87,33 €1.294,50 €
1.652,46 €1.294,50 €281,50 €1.013,00 €0,00 €1.294,50 €
2.000,00 €1.484,42 €281,50 €1.202,92 €0,00 €1.484,42 €

Je Arbeitsstunde zum Mindestlohn bleiben hier bis zur Kappung 4,17 Euro. Der Ausstieg aus dem Leistungsbezug liegt im Beispiel erst bei 1.652,46 Euro Brutto, rund 27,5 Wochenstunden. Die Rechenlogik ist dieselbe wie bei der Sozialhilfe und steht ausführlich unter Midijob und Grundsicherung.

Der Beitragsrabatt landet beim Leistungsträger

Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte deutlich weniger Sozialversicherung als vom vollen Entgelt. Im Beispiel sind es bei 700 Euro Brutto 32,43 statt 152,25 Euro, also 119,82 Euro Ersparnis. Bei 1.000 Euro sind es 92,17 Euro, bei 20 Stunden zum Mindestlohn noch 73,39 Euro. Wer daneben Asylbewerberleistungen bezieht, hat von dieser Ersparnis unterhalb des Ausstiegspunkts nichts:

  • Der Rabatt senkt die Beiträge und erhöht das Nettoentgelt.
  • Der Freibetrag wird aus dem Brutto gebildet und bleibt gleich. Das höhere Netto wird deshalb voll angerechnet.
  • Die Leistung sinkt um genau diesen Betrag. Das verfügbare Einkommen bleibt beim Bedarf plus Freibetrag.

Das ist kein Argument gegen den Midijob, aber gegen falsche Erwartungen. Was der Übergangsbereich auch im Leistungsbezug liefert, ist der Versicherungsschutz. Und sobald die Leistung entfällt, wirkt der Rabatt wieder voll für Sie.

Der eigentliche Vorteil: eigene Krankenversicherung

Mit Grundleistungen gibt es nach Paragraf 4 AsylbLG nur eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung, im Kern die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Oft brauchen Sie dafür vorher einen Behandlungsschein vom Sozialamt.

Ein Midijob ab 603,01 Euro im Monat ändert das. Er ist sozialversicherungspflichtig, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Sie werden nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie selbst wählen. Damit bekommen Sie eine Gesundheitskarte und den vollen Leistungskatalog, dazu Krankengeld nach sechs Wochen Lohnfortzahlung. Die Leistungen nach Paragraf 4 AsylbLG treten dann zurück.

  • Minijob bis 603 Euro: keine eigene Krankenversicherung, es bleibt bei der Versorgung über das AsylbLG.
  • Midijob ab 603,01 Euro: volle gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenpunkte und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nach zwölf Monaten Beschäftigung innerhalb von 30 Monaten besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Im Beispiel kostet der Schritt vom Minijob mit 603 Euro zum Midijob mit 700 Euro rund sieben Arbeitsstunden im Monat und bringt 24,25 Euro mehr verfügbares Einkommen. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei der größere Gewinn. Wie die Beiträge im Übergangsbereich berechnet werden, steht unter Krankenversicherung im Midijob.

Was vor dem Freibetrag abgezogen wird

Angerechnet wird nicht das Brutto. Nach Paragraf 7 Abs. 3 Satz 3 AsylbLG werden vorher abgesetzt:

  • auf das Einkommen entrichtete Steuern, im Midijob meist 0 Euro, denn Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 erst ab rund 1.380 Euro Brutto an;
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung;
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, etwa eine Kfz-Haftpflicht;
  • notwendige Ausgaben für die Arbeit, vor allem Fahrtkosten. Das Berliner Landesamt setzt zusätzlich eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro im Monat an.

Diese Posten senken das angerechnete Einkommen eins zu eins und sind nicht gedeckelt. Ein Monatsticket für den Weg zur Arbeit erhöht die Leistung also um den vollen Ticketpreis. Heben Sie Belege auf und legen Sie sie der Behörde vor.

Formales: Unterkunft, Meldung, Vermögen

  • Gemeinschaftsunterkunft. Wer mit eigenem Einkommen in einer Einrichtung wohnt, muss nach Paragraf 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG die Kosten für Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie erstatten. Die Länder dürfen dafür Pauschalen festsetzen. Mit dem Midijob kann deshalb ein Gebührenbescheid kommen, der höher ist, als man erwartet. Für Alleinstehende in Sammelunterkünften gilt die Bedarfsstufe 2. Für Analogleistungen hat das Bundesverfassungsgericht diese Kürzung 2022 für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 3/21).
  • Mitteilungspflicht. Aufnahme des Jobs und jede Änderung des Lohns sind der Leistungsbehörde sofort mitzuteilen (Paragraf 9 Abs. 3 AsylbLG mit Paragraf 60 SGB I). Zu viel gezahlte Leistungen werden sonst zurückgefordert.
  • Vermögen. Bei Grundleistungen bleiben nach Paragraf 7 Abs. 5 AsylbLG nur 200 Euro je Person frei. Wer aus dem Midijob spart, sollte das wissen. Bei Analogleistungen gilt die höhere Schonvermögensgrenze des SGB XII.
  • Zufluss im Monat. Einkommen zählt in dem Monat, in dem es auf dem Konto ankommt. Eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld kann die Leistung in diesem einen Monat stark senken.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Bei Grundleistungen bleiben 25 Prozent des Erwerbseinkommens frei, höchstens die Hälfte der Bedarfsstufe: 227,50 Euro für Alleinstehende in eigener Wohnung, 204,50 Euro in Bedarfsstufe 2.
  • Der Höchstbetrag ist ab 910 Euro Brutto erreicht, das sind rund 15,1 Wochenstunden zum Mindestlohn. Bis dahin bringt jede Stunde 3,48 Euro mehr.
  • Solange ein Anspruch besteht, ist das verfügbare Einkommen immer der Bedarf plus der Freibetrag. Bei 450 Euro Miete endet der Leistungsbezug ab rund 1.373 Euro Brutto.
  • Bei Analogleistungen nach 36 Monaten gelten 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro, je Stunde 4,17 Euro.
  • Der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs erhöht nur das angerechnete Netto. Fahrtkosten und andere Absetzbeträge wirken dagegen voll.
  • Ab 603,01 Euro sind Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang. Im Minijob bleibt es bei der eingeschränkten Versorgung nach dem AsylbLG.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Asylbewerber dazuverdienen?

Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht, wohl aber eine Grenze dafür, was Sie behalten. Bei Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bleiben nach Paragraf 7 Abs. 3 AsylbLG 25 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der maßgeblichen Bedarfsstufe. Für Alleinstehende in eigener Wohnung sind das 2026 genau 227,50 Euro im Monat, erreicht ab 910 Euro Bruttoentgelt. Der Rest des Nettoentgelts wird auf die Leistung angerechnet. Bei Analogleistungen nach Paragraf 2 AsylbLG sind es 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro.

Wird der Lohn voll auf die Asylbewerberleistungen angerechnet?

Nicht voll. Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen und notwendige Ausgaben wie Fahrtkosten abgezogen, dazu der Freibetrag von 25 Prozent. Bei 800 Euro brutto im Midijob bleiben netto rund 736,59 Euro, davon sind 200 Euro frei und 536,59 Euro werden angerechnet. Solange noch ein Anspruch besteht, haben Sie damit immer den Bedarf plus den Freibetrag zur Verfügung.

Bin ich im Midijob als Asylbewerber krankenversichert?

Ja. Ein Midijob ab 603,01 Euro im Monat ist sozialversicherungspflichtig, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Sie werden nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl und haben Anspruch auf den vollen Leistungskatalog, nicht nur auf die eingeschränkte Versorgung nach Paragraf 4 AsylbLG. Im Minijob bis 603 Euro entsteht diese Mitgliedschaft nicht.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragrafen 1, 2, 3, 3a, 4, 7 und 9 AsylbLG (gesetze-im-internet.de), Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach Paragraf 3a Abs. 4 AsylbLG für die Zeit ab 1. Januar 2026 vom 23. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 251), BMAS "Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz", Paragraf 82 Abs. 3 SGB XII, Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich), Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin "Anrechnung von Einkommen", Jung in Haufe, Kommentar zu Paragraf 7 AsylbLG, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2022 (1 BvL 3/21), Bundestag Drucksache 21/3539 (Entwurf Leistungsrechtsanpassungsgesetz). Netto und Beiträge berechnet mit dem Midijob-Rechner (Werte 2026, Faktor F 0,6619).

Alle Werte sind eine Näherung zur Orientierung, keine verbindliche Entgeltabrechnung (Stand Oktober 2026) und keine Rechts- oder Sozialberatung. Über Ihren Leistungsanspruch entscheidet allein die zuständige Leistungsbehörde, über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die Einzugsstelle. Miete und Bedarfsstufe sind im Beispiel angenommen; Ihr Bescheid kann abweichen. Kostenlose Beratung bieten Flüchtlingsräte, Migrationsberatungsstellen und die Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände.