Unterhaltsvorschuss 2026: die Beträge
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein und holt sich das Geld später beim Unterhaltspflichtigen zurück. Die Höhe folgt nach Paragraf 2 Abs. 1 und 2 UVG dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe, abzüglich des vollen Kindergelds für ein erstes Kind von 259 Euro:
| Alter des Kindes | Mindestunterhalt 2026 | minus Kindergeld | Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 259 € | 227 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 259 € | 299 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 259 € | 394 € |
Die Beträge sind dieselben wie 2025, weil Mindestunterhalt und Kindergeld zum 1.1.2026 um jeweils 4 Euro gestiegen sind und sich die Erhöhungen gegenseitig aufheben. Seit der Reform von 2017 gibt es weder eine Höchstbezugsdauer noch eine Altersgrenze von 12 Jahren mehr; gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag. Zahlt der andere Elternteil einen Teil des Unterhalts, verringert sich der Vorschuss um diesen Betrag. Heiratet der alleinerziehende Elternteil, endet der Anspruch; das Zusammenleben ohne Trauschein schadet dagegen nicht.
Warum Ihr Midijob den Vorschuss nicht kürzt
Der Unterhaltsvorschuss ersetzt den Unterhalt, den das Kind vom anderen Elternteil bekommen müsste. Er steht deshalb dem Kind zu, und wie viel der betreuende Elternteil verdient, spielt für die Höhe keine Rolle. Das Familienportal des Bundes formuliert es ausdrücklich: Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils werden nicht angerechnet.
Für Midijobber heißt das: Jeder zusätzliche Euro Lohn kommt neben dem Vorschuss voll an, abzüglich der Beiträge im Übergangsbereich. Eine alleinerziehende Mutter in Steuerklasse 2 mit einem 13-jährigen Kind hat zum Beispiel:
| Brutto im Monat | Beschäftigung | Beiträge | Netto | plus Kindergeld und Vorschuss |
|---|---|---|---|---|
| 603,01 € | Midijob | 0,00 € | 603,01 € | 1.256,01 € |
| 900,00 € | Midijob | 89,93 € | 810,07 € | 1.463,07 € |
| 1.200,00 € | Midijob | 180,76 € | 1.019,24 € | 1.672,24 € |
| 1.500,00 € | Midijob | 271,61 € | 1.228,39 € | 1.881,39 € |
| 2.000,00 € | Midijob | 423,00 € | 1.563,92 € | 2.216,92 € |
Kindergeld 259 Euro und Unterhaltsvorschuss 394 Euro bleiben in jeder Zeile gleich. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 2 dank des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erst am oberen Ende an (13,08 Euro bei 2.000 Euro). Warum Klasse 2 für Alleinerziehende so viel ausmacht, steht unter Midijob und Steuerklasse; Ihr eigenes Netto mit Ihrer Krankenkasse liefert der Midijob-Rechner.
Die 600-Euro-Regel für Kinder ab 12
Seit 2017 gibt es für Kinder von 12 bis 17 Jahren eine zusätzliche Bedingung. Nach Paragraf 1 Abs. 1a UVG besteht der Anspruch in dieser Altersstufe nur, wenn
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch den Vorschuss nicht mehr darauf angewiesen ist, oder
- der alleinerziehende Elternteil zwar Grundsicherungsgeld bezieht, aber über ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat verfügt.
Die Regel soll Alleinerziehende im Leistungsbezug zur Erwerbstätigkeit ermutigen. Für Kinder unter 12 gilt sie nicht, und wer ohne Grundsicherungsgeld auskommt, muss sie ebenfalls nicht erfüllen.
Brutto zählt, nicht netto
Entscheidend ist die Formulierung im Gesetz: gemeint ist Einkommen im Sinne von Paragraf 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II, ohne Kindergeld, und die Beträge nach Paragraf 11b SGB II sind nicht abzusetzen. Paragraf 11b ist genau die Vorschrift, nach der sonst Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und der Erwerbstätigenfreibetrag abgezogen werden. Für die 600-Euro-Prüfung zählt deshalb das Brutto laut Lohnabrechnung.
| Brutto im Monat | Beschäftigung | Netto | 600-Euro-Regel |
|---|---|---|---|
| 550,00 € | Minijob | 530,20 € | nicht erfüllt |
| 600,00 € | Minijob | 578,40 € | erfüllt |
| 603,00 € | Minijob | 581,29 € | erfüllt |
| 603,01 € | Midijob | 603,01 € | erfüllt |
| 700,00 € | Midijob | 670,63 € | erfüllt |
Die Minijob-Werte gelten mit dem Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent, also ohne Befreiung. Im Minijob bleibt nur ein schmales Fenster von 600,00 bis 603,00 Euro, in dem die Regel erfüllt ist; wer 550 Euro verdient, verfehlt sie. Ein Midijob beginnt bei 603,01 Euro und liegt damit immer darüber. An der Untergrenze zahlen Beschäftigte zudem keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, Brutto und Netto sind gleich.
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro reichen 43,17 Stunden im Monat für 600 Euro, rund 10 Stunden in der Woche. Wie viele Stunden es bei anderen Stundenlöhnen sind, zeigt Midijob: wie viele Stunden?.
Was der Vorschuss im Haushalt bewirkt
Der Unterhaltsvorschuss ist kein freies Zusatzgeld, sondern Einkommen des Kindes. Daraus folgen drei Wechselwirkungen, die Midijobber mit Kind kennen sollten:
- Grundsicherungsgeld. Im Jobcenter-Bezug wird der Vorschuss beim Kind als Einkommen angerechnet und verringert dessen Anspruch. Weil er eine vorrangige Leistung ist, verlangt das Jobcenter, dass er beantragt wird (Paragraf 12a SGB II). Im Ergebnis ersetzt der Vorschuss dann oft einen Teil des Grundsicherungsgelds, statt das Haushaltseinkommen zu erhöhen. Wie der Midijob selbst beim Grundsicherungsgeld angerechnet wird, steht unter Midijob, Kindergeld und Grundsicherungsgeld.
- Kinderzuschlag. Einkommen des Kindes mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent (Paragraf 6a Abs. 3 BKGG). 394 Euro Vorschuss drücken den Kinderzuschlag deshalb um 177,30 Euro, der Vorschuss bleibt unter dem Strich aber ein Gewinn. Für den Kinderzuschlag braucht eine alleinerziehende Person zudem mindestens 600 Euro brutto, dieselbe Schwelle wie bei der 600-Euro-Regel.
- Wohngeld. Auch die Wohngeldstelle zählt den Vorschuss zum Haushaltseinkommen. Wie sie den Midijob selbst bewertet, steht unter Wohngeld im Midijob.
Die Rechnung für Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug lautet deshalb: Der Schritt über 600 Euro brutto öffnet für ein Kind ab 12 den Vorschuss von 394 Euro und damit oft den Weg, zusammen mit Kinderzuschlag und Wohngeld ganz aus dem Jobcenter-Bezug herauszukommen. Den Wechsel aus einem kleineren Minijob plant man am besten mit der Checkliste unter Vom Minijob in den Midijob wechseln.
Wenn das Kind selbst jobbt
Anders als der Lohn des Elternteils wird der Verdienst des Kindes angerechnet, allerdings erst, wenn es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht. Schülerjobs, auch ein Midijob in den Ferien, bleiben vollständig außen vor. Nach dem Schulabschluss gilt Paragraf 2 Abs. 4 UVG:
- Ausgangspunkt sind die Einnahmen laut Lohnabrechnung, also das Brutto.
- Davon werden 102,50 Euro abgezogen, ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro; bei Auszubildenden zusätzlich 100 Euro.
- Der Rest wird zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet.
| Brutto des Kindes | Beschäftigung | angerechnet | verbleibender Vorschuss (von 394 €) |
|---|---|---|---|
| 450,00 € | Minijob | 173,75 € | 220,25 € |
| 700,00 € | Midijob | 298,75 € | 95,25 € |
| 800,00 € | Midijob | 348,75 € | 45,25 € |
| 890,50 € | Midijob | 394,00 € | 0,00 € |
Ab 890,50 Euro brutto im Monat zehrt der eigene Job eines 16- oder 17-jährigen Schulabgängers den Vorschuss also vollständig auf. Weil das Brutto zählt, macht der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs hier keinen Unterschied. Wichtig: Eine Berufsausbildung fällt ohnehin nicht in den Übergangsbereich, für Auszubildende gelten volle Beiträge. Die Gründe stehen unter Azubis und Praktikanten im Midijob.
Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt
Der Vorschuss ist nur eine Überbrückung. Das Jugendamt fordert ihn vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Arbeitet der unterhaltspflichtige Elternteil im Midijob, stellt sich die Frage umgekehrt: Wie viel Unterhalt kann er mit einem Einkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro überhaupt zahlen? Die Antwort mit Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt steht unter Kindesunterhalt im Midijob.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 unverändert 227, 299 und 394 Euro im Monat.
- Der Lohn des alleinerziehenden Elternteils wird nicht angerechnet. Ein Midijob kürzt den Vorschuss nicht.
- Für Kinder ab 12 im Grundsicherungsbezug braucht der Elternteil mindestens 600 Euro Einkommen, brutto und ohne Kindergeld. Jeder Midijob erfüllt das, ein Minijob nur zwischen 600 und 603 Euro.
- Der Vorschuss ist Einkommen des Kindes und mindert Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag (zu 45 Prozent) und Wohngeld.
- Jobbt das Kind nach der Schule selbst, wird sein Brutto nach Abzug von 102,50 Euro zur Hälfte angerechnet. Ab 890,50 Euro brutto entfällt der Vorschuss von 394 Euro ganz.
Häufige Fragen
Wird mein Midijob auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Nein. Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils werden auf den Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet. Ob Sie 700 oder 2.000 Euro im Midijob verdienen, ändert an den 227, 299 oder 394 Euro im Monat nichts. Angerechnet werden nur Einkünfte des Kindes, etwa eine Waisenrente oder der Verdienst eines Kindes, das die allgemeinbildende Schule verlassen hat. Ihr Lohn spielt nur an einer Stelle eine Rolle: bei Kindern ab 12, die Grundsicherungsgeld beziehen, muss er mindestens 600 Euro brutto im Monat betragen.
Zählen für die 600 Euro beim Unterhaltsvorschuss brutto oder netto?
Brutto. Paragraf 1 Abs. 1a UVG verweist auf das Einkommen nach Paragraf 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und schließt den Abzug der Beträge nach Paragraf 11b SGB II ausdrücklich aus, also weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge noch Erwerbstätigenfreibetrag. Das Kindergeld zählt nicht mit. Ein Minijob mit 600 Euro reicht damit knapp, obwohl nach dem Rentenversicherungsbeitrag nur 578,40 Euro ausgezahlt werden. Ein Midijob liegt mit mindestens 603,01 Euro immer darüber.
Wie viel darf mein Kind verdienen, ohne dass der Unterhaltsvorschuss wegfällt?
Solange das Kind eine allgemeinbildende Schule besucht, gar keine Grenze: Sein Einkommen bleibt unberücksichtigt. Danach wird der Bruttoverdienst nach Abzug von 102,50 Euro, einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, zur Hälfte angerechnet (Paragraf 2 Abs. 4 UVG). Bei 700 Euro brutto bleiben von 394 Euro noch 95,25 Euro, ab 890,50 Euro brutto entfällt der Unterhaltsvorschuss ganz. Bei Auszubildenden werden zusätzlich 100 Euro abgezogen.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 1 Abs. 1 und 1a UVG (Anspruchsberechtigte, Voraussetzungen für Kinder von 12 bis 17 Jahren, Einkommen von mindestens 600 Euro im Sinne von Paragraf 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ohne Kindergeld und ohne Abzug nach Paragraf 11b SGB II), Paragraf 2 Abs. 1, 2 und 4 UVG (Höhe nach dem Mindestunterhalt des Paragrafen 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB, Abzug des Kindergelds für ein erstes Kind, hälftige Anrechnung der Einkünfte des Kindes nach Ende der allgemeinbildenden Schule abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), Paragrafen 11, 11b und 12a SGB II (Einkommen, Absetzbeträge, vorrangige Leistungen), Paragraf 6a BKGG (Kinderzuschlag), Paragrafen 8 Abs. 1a und 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro, Übergangsbereich bis 2.000 Euro), alle über gesetze-im-internet.de. Verwaltung: Familienportal des Bundes und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Seiten zum Unterhaltsvorschuss (Beträge 227, 299 und 394 Euro, keine Anrechnung der Einkünfte des Elternteils, 600 Euro brutto bei Grundsicherungsbezug, hälftige Anrechnung von Einkünften nach der Schule, Wegfall bei Heirat). Mindestunterhalt 2026 von 486, 558 und 653 Euro nach der Mindestunterhaltsverordnung, Kindergeld 2026 von 259 Euro. Hinweise auf eine geplante Reform ab 2027 nach Medienberichten, unter anderem buerger-geld.org, August 2026. Rechengrößen 2026: Mindestlohn 13,90 Euro, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro. Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte dieses Artikels wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet, Steuerklasse 2 und mit einem Kind.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts- oder Sozialberatung. Über den Unterhaltsvorschuss entscheidet die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts im Einzelfall; sie kann Beträge runden und weitere Einkünfte des Kindes berücksichtigen. Die Nettowerte enthalten eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge.