Ratgeber, Stand Oktober 2026

Geschäftsführer im Midijob: Sozialversicherung und Übergangsbereich 2026

Kurze Antwort: Ein GmbH-Geschäftsführer mit 603,01 bis 2.000 Euro Gehalt ist nur dann ein Midijob, wenn er sozialversicherungspflichtig ist, also als Fremdgeschäftsführer oder als Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität. Dann gilt der Beitragsrabatt wie bei allen Beschäftigten, bei 1.000 Euro 120,21 Euro Arbeitnehmeranteil. Wer mindestens 50 Prozent der Anteile hält, ist selbstständig: kein Midijob, kein Minijob, gar keine Sozialversicherung aus dem Gehalt.

Die Vorfrage: Ist der Geschäftsführer überhaupt beschäftigt?

Der Übergangsbereich nach Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV ist eine Regel für versicherungspflichtig Beschäftigte. Ein Geschäftsführer ist zwar Organ der GmbH, sozialversicherungsrechtlich zählt aber nur, ob er nach Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV weisungsgebunden in einem fremden Betrieb arbeitet. Entscheidend ist seit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts allein die Rechtsmacht in der Gesellschafterversammlung, nicht wie viel er faktisch zu sagen hat. Daraus ergeben sich drei Gruppen:

GeschäftsführerStatusMidijob möglich?
Fremdgeschäftsführer ohne Anteilein aller Regel abhängig beschäftigtja, bei 603,01 bis 2.000 €
Gesellschafter unter 50 Prozent ohne umfassende Sperrminoritätabhängig beschäftigtja, bei 603,01 bis 2.000 €
Gesellschafter unter 50 Prozent mit umfassender Sperrminorität in der Satzungselbstständignein
Gesellschafter mit mindestens 50 Prozentselbstständignein

Das Bundessozialgericht hat diese Linie am 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R) bestätigt: Selbstständig ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur, wenn er ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung jederzeit verhindern kann. Das gelingt mit mindestens 50 Prozent des Stammkapitals, wenn sich das Stimmrecht nach den Anteilen richtet, oder mit einer umfassenden Sperrminorität, die in der Satzung selbst steht. Exakt 50 Prozent reichen, weil gegen ihn keine Mehrheit zustande kommt.

Was nicht reicht:

  • Eine Sperrminorität nur für Satzungsänderungen. Wer mehr als 25 Prozent hält, kann Satzungsänderungen blockieren, weil diese eine Dreiviertelmehrheit brauchen (Paragraf 53 Abs. 2 GmbHG). Weisungen in laufenden Geschäften kann er damit aber nicht verhindern. Die TK spricht hier von einer eingeschränkten Sperrminorität, die ein Beschäftigungsverhältnis nicht ausschließt.
  • Stimmbindungsverträge oder Vetorechte außerhalb der Satzung. Schuldrechtliche Abreden unter Gesellschaftern sind kündbar und zählen deshalb nicht.
  • Faktische Machtstellung. Die frühere Kopf-und-Seele-Rechtsprechung, nach der ein Familienmitglied mit Branchenwissen trotz fehlender Anteile als selbstständig galt, ist abgelöst. Auch wer die GmbH faktisch allein führt, ist ohne Rechtsmacht beschäftigt.
Beispiel: Drei Freunde gründen eine UG mit je einem Drittel der Anteile, die Satzung sieht Mehrheitsbeschlüsse vor. Eine von ihnen übernimmt die Geschäftsführung für 1.000 Euro im Monat. Mit 33,3 Prozent und ohne umfassende Sperrminorität ist sie abhängig beschäftigt. Ihr Gehalt liegt im Übergangsbereich, sie ist ein ganz normaler Midijob. Hält sie dagegen 50 Prozent, ist dasselbe Gehalt sozialversicherungsfrei. Für eine UG (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Regeln wie für jede GmbH.

Das Pflichtverfahren: Statusfeststellung bei der Anmeldung

Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer beschäftigt ist, entscheidet nicht die GmbH allein. Meldet sie einen geschäftsführenden Gesellschafter als Beschäftigten an, trägt sie in der Anmeldung das Statuskennzeichen 2 ein. Die Krankenkasse als Einzugsstelle leitet daraufhin nach Paragraf 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV automatisch ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Der Geschäftsführer bekommt dafür einen Feststellungsbogen (Vordruck V0027) mit Fragen zu Anteilen, Satzung, Stimmrechten und Vertrag.

  • Fremdgeschäftsführer ohne Anteile fallen nicht unter die Pflicht. Die GmbH meldet sie wie jeden anderen Beschäftigten, bei 1.000 Euro mit den Beiträgen des Übergangsbereichs. Eine freiwillige Statusfeststellung nach Paragraf 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist möglich.
  • Selbstständige Mehrheitsgesellschafter werden gar nicht angemeldet. Wer sich unsicher ist, etwa bei genau 50 Prozent mit abweichenden Stimmrechten, kann die Statusfeststellung freiwillig beantragen.
  • Bindung der Arbeitsagentur. Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, ist die Bundesagentur für Arbeit später beim Arbeitslosengeld daran gebunden (Paragraf 336 SGB III). Das schützt Geschäftsführer davor, jahrelang Beiträge zu zahlen und im Ernstfall leer auszugehen.

Eine falsche Einschätzung wird teuer, in beide Richtungen. Wurden für einen eigentlich selbstständigen Geschäftsführer Beiträge gezahlt, sind sie zu Unrecht gezahlt und können zurückgeholt werden. Wurden für einen eigentlich Beschäftigten keine gezahlt, fordert die Rentenversicherung sie bei der Betriebsprüfung bis zu vier Jahre rückwirkend nach, und die GmbH darf den Arbeitnehmeranteil nur von den nächsten drei Gehältern einbehalten (Paragraf 28g SGB IV). Beide Wege beschreibt der Artikel Midijob falsch abgerechnet.

Beitragstabelle 2026 für versicherungspflichtige Geschäftsführer

Ist der Geschäftsführer beschäftigt, gibt es keine Sonderregeln: Er ist in allen vier Zweigen pflichtversichert, und zwischen 603,01 und 2.000 Euro gelten die beiden Formeln des Paragrafen 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F von 0,6619. Der Arbeitnehmeranteil kommt aus der eigenen, stark reduzierten Bemessungsgrundlage, die GmbH trägt die Differenz zum Gesamtbeitrag. Werte mit einem Kind, also ohne Kinderlosenzuschlag, und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:

GehaltArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil (GmbH)Kosten der GmbHNetto (Steuerklasse 1)
700,00 €29,37 €186,49 €886,49 €670,63 €
1.000,00 €120,21 €241,05 €1.241,05 €879,79 €
1.200,00 €180,76 €277,46 €1.477,46 €1.019,24 €
1.500,00 €271,61 €332,01 €1.832,01 €1.214,31 €
1.800,00 €362,45 €386,61 €2.186,61 €1.385,14 €
2.000,00 €423,00 €423,00 €2.423,00 €1.493,59 €

"Kosten der GmbH" sind Gehalt plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, ohne Umlagen U1, U2 und U3 und ohne Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Ohne Kinder steigt der Arbeitnehmeranteil bei 1.000 Euro um den Kinderlosenzuschlag auf 125,33 Euro. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner.

Der Blick des Gesellschafters: Gesamtbeitrag statt Arbeitnehmeranteil

Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Arbeitgeberanteil kein fremdes Geld, er mindert den Gewinn der eigenen GmbH. Interessant ist deshalb auch der Gesamtbeitrag. Im Übergangsbereich wird er aus der beitragspflichtigen Einnahme nach Formel 1 berechnet, die unter dem tatsächlichen Gehalt liegt. Der Rabatt kommt also nicht nur beim Geschäftsführer an, sondern senkt auch die Summe, die Geschäftsführer und GmbH zusammen zahlen:

GehaltGesamtbeitrag im ÜbergangsbereichGesamtbeitrag ohne Übergangsbereichweniger im Monatweniger im Jahr
700,00 €215,86 €296,10 €80,24 €962,88 €
1.000,00 €361,26 €423,00 €61,74 €740,88 €
1.500,00 €603,62 €634,50 €30,88 €370,56 €
2.000,00 €846,00 €846,00 €0,00 €0,00 €

Die Verteilung kippt dabei zulasten der GmbH: Bei 1.000 Euro trägt sie 241,05 Euro, also zwei Drittel, statt der hälftigen 211,50 Euro. Wie das Verhältnis über den ganzen Übergangsbereich wandert, zeigt der Artikel Midijob: Kosten für den Arbeitgeber.

Was zu den 603 und 2.000 Euro zählt

Bei Geschäftsführern fließt Geld oft auf mehreren Wegen. Für die Grenzen des Übergangsbereichs zählt nur das regelmäßige Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung:

  • Gewinnausschüttungen sind Kapitalerträge, kein Arbeitsentgelt. Sie zählen nicht zu den Grenzen, und als pflichtversicherter Beschäftigter zahlt der Geschäftsführer darauf auch keine Kranken- und Pflegebeiträge.
  • Tantiemen und Erfolgsboni sind Arbeitsentgelt. Wird eine jährliche Tantieme mit hinreichender Sicherheit erwartet, gehört sie mit einem Zwölftel in die Prognose und kann ein Gehalt von 1.800 Euro über 2.000 Euro schieben. Die Regeln für Einmalzahlungen erklärt Midijob und Weihnachtsgeld.
  • Dienstwagen, Diensthandy und steuerfreie Extras folgen den allgemeinen Regeln: Der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens zählt mit, ein zusätzlich gestelltes Handy nicht. Details stehen unter Midijob mit Dienstwagen.
  • Weitere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Ist der Geschäftsführer daneben anderswo versicherungspflichtig angestellt und kommen beide Gehälter über 2.000 Euro, entfällt der Übergangsbereich (siehe Midijob als Zweitjob).

Ein versicherungspflichtiger Geschäftsführer kann umgekehrt auch einen Minijob bis 603 Euro haben. Für einen selbstständigen Mehrheitsgesellschafter gibt es diesen Weg nicht: Ein Minijob setzt ebenso wie der Midijob eine Beschäftigung voraus.

Und der selbstständige Mehrheitsgesellschafter?

Wer mindestens 50 Prozent hält oder eine umfassende Sperrminorität hat, zahlt aus dem Geschäftsführergehalt keine Sozialversicherungsbeiträge, auch nicht im Bereich von 603,01 bis 2.000 Euro. Das klingt günstig, hat aber Folgen:

  • Krankenversicherung muss er selbst organisieren, freiwillig gesetzlich oder privat, ohne Arbeitgeberanteil der GmbH im Rahmen der Beschäftigung. Die freiwillige Kasse bemisst den Beitrag nach allen Einnahmen, also auch nach Gewinnausschüttungen (Paragraf 240 SGB V).
  • Rentenversicherung entsteht keine. Rentenansprüche gibt es nur über freiwillige Beiträge oder private Vorsorge.
  • Arbeitslosengeld gibt es nach dem Ende der Tätigkeit nicht, weil keine Beitragszeiten entstehen.
  • Lohnsteuer fällt trotzdem an. Steuerlich ist auch das Gehalt eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers Arbeitslohn nach Paragraf 19 EStG, die GmbH führt Lohnsteuer nach Steuerklasse ab.

Für den versicherungspflichtigen Minderheitsgesellschafter ist der Midijob dagegen oft die günstigste Form, voll versichert zu sein: Er ist pflichtversichert in der Krankenkasse, ohne Beiträge auf Ausschüttungen, und sammelt Rentenansprüche aus dem vollen Gehalt. Nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI bringen 1.000 Euro im Monat trotz reduzierter Beiträge 0,2310 Entgeltpunkte im Jahr, das sind mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro rund 9,82 Euro Monatsrente je Beschäftigungsjahr. Mehr dazu unter Midijob und Rente.

Sonderfälle

  • Ehepartner oder Kinder als Geschäftsführer. Auch für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers ist die Statusfeststellung Pflicht (Statuskennzeichen 1). Was beim Ehegatten-Arbeitsverhältnis sonst zu beachten ist, zeigt Ehepartner im Midijob anstellen.
  • Treuhand und Unterbeteiligung. Maßgeblich sind die Anteile und Stimmrechte, die der Geschäftsführer selbst rechtlich hält. Hält ein anderer Gesellschafter Anteile treuhänderisch für ihn, sollte das vor der Anmeldung mit der Clearingstelle geklärt werden.
  • Änderung der Beteiligung. Kauft ein Minderheitsgesellschafter Anteile hinzu und erreicht 50 Prozent, endet die Versicherungspflicht ab diesem Zeitpunkt; die GmbH meldet ihn ab. Umgekehrt beginnt sie, wenn er unter 50 Prozent fällt. Das gilt auch, wenn das Gehalt unverändert bleibt.
  • Geschäftsführer mit Sachsen-Bezug. Liegt der Sitz der Beschäftigung in Sachsen, gilt in der Pflegeversicherung die abweichende Verteilung (siehe Midijob in Sachsen).

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Der Übergangsbereich gilt nur für sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer: Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter unter 50 Prozent ohne umfassende Sperrminorität in der Satzung.
  • Ab 50 Prozent oder mit umfassender Sperrminorität ist der Geschäftsführer selbstständig (BSG vom 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R). Dann gibt es weder Midijob noch Minijob, aber auch keine Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter durchlaufen bei der Anmeldung automatisch die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (Paragraf 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, Statuskennzeichen 2).
  • Bei 1.000 Euro Gehalt zahlt ein versicherungspflichtiger Geschäftsführer 120,21 Euro, die GmbH 241,05 Euro. Zusammen sind das 61,74 Euro im Monat weniger als ohne Übergangsbereich.
  • Gewinnausschüttungen zählen nicht zu den Grenzen 603 und 2.000 Euro, Tantiemen schon.

Häufige Fragen

Kann ein GmbH-Geschäftsführer einen Midijob haben?

Ja, aber nur, wenn er sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Das sind Fremdgeschäftsführer ohne Anteile und Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger als 50 Prozent des Stammkapitals, die keine in der Satzung verankerte umfassende Sperrminorität haben. Liegt ihr Gehalt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, gelten die reduzierten Beiträge des Übergangsbereichs wie bei jedem anderen Beschäftigten, bei 1.000 Euro 120,21 Euro Arbeitnehmeranteil. Wer mindestens 50 Prozent hält, ist selbstständig; für ihn gibt es weder Midijob noch Minijob, sondern gar keine Sozialversicherung aus dem Gehalt.

Ab wie viel Prozent ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei?

Ab 50 Prozent des Stammkapitals, wenn sich das Stimmrecht nach den Anteilen richtet. Darunter nur mit einer umfassenden Sperrminorität, die in der Satzung selbst steht und mit der er alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verhindern kann, nicht nur Satzungsänderungen. Das hat das Bundessozialgericht am 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R) bestätigt. Stimmbindungsverträge außerhalb der Satzung, Branchenkenntnisse oder familiäre Rücksichtnahme reichen nicht.

Muss der Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers geprüft werden?

Ja, automatisch. Meldet die GmbH einen geschäftsführenden Gesellschafter als Beschäftigten an, setzt sie in der Meldung das Statuskennzeichen 2. Die Krankenkasse als Einzugsstelle leitet dann nach Paragraf 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Fremdgeschäftsführer ohne Anteile fallen nicht unter diese Pflicht, können aber freiwillig eine Statusfeststellung beantragen.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV (Beschäftigung), Paragraf 7a Abs. 1 SGB IV (Statusfeststellung, obligatorisch für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), Paragraf 28g SGB IV (Abzug des Arbeitnehmeranteils), Paragraf 240 SGB V (Beitragsbemessung freiwillig Versicherter), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich), Paragraf 336 SGB III (Bindung der Bundesagentur an die Statusfeststellung), Paragraf 53 Abs. 2 GmbHG (Dreiviertelmehrheit für Satzungsänderungen), Paragraf 19 EStG (Arbeitslohn), alle über gesetze-im-internet.de. Rechtsprechung: Bundessozialgericht, Urteil vom 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R (Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne umfassende Sperrminorität ist abhängig beschäftigt). Verwaltung: Techniker Krankenkasse, Fachthema "Statusfeststellungsverfahren: Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern" (50-Prozent-Grenze, umfassende gegen eingeschränkte Sperrminorität, Abkehr von der Kopf-und-Seele-Rechtsprechung, automatische Einleitung durch die Einzugsstelle, Feststellungsbogen V0027). Fachliteratur: Haufe, "Geschäftsführer: Statusfeststellungsverfahren". Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, aktueller Rentenwert 42,52 Euro. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer).

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Über den Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet verbindlich die Deutsche Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren; Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführervertrag sollten vorab fachkundig geprüft werden.