Was das Gesetz erlaubt
Eine Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kosten einer Erholung, meist zum Sommerurlaub. Sie ist Arbeitslohn, aber begünstigter: Nach Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer darauf mit einem festen Satz von 25 Prozent pauschal erheben. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen zusammen mit allen früheren Beihilfen desselben Kalenderjahres diese Beträge nicht übersteigen:
- 156 Euro für die beschäftigte Person,
- 104 Euro für den Ehepartner (nach Paragraf 2 Abs. 8 EStG auch für eingetragene Lebenspartner),
- 52 Euro für jedes Kind.
Außerdem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Geld tatsächlich der Erholung dient. Wo und wie, ist egal: Auch Urlaub zu Hause mit Tagesausflügen, Schwimmbad oder Freizeitpark zählt. In der Praxis wird der Zusammenhang anerkannt, wenn die Auszahlung und der Urlaub nicht mehr als etwa drei Monate auseinanderliegen. Viele Betriebe lassen sich dazu eine kurze schriftliche Erklärung geben und heben Buchungsbestätigungen oder Belege zum Lohnkonto auf.
Pauschal versteuert ist die Beihilfe beitragsfrei
Für die Sozialversicherung entscheidet Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV: Einnahmen nach Paragraf 40 Abs. 2 EStG sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt das, wenn der Arbeitgeber die Beihilfe mit der Entgeltabrechnung für den Auszahlungsmonat tatsächlich pauschal versteuert. Dann fallen keine Beiträge an, und die Beihilfe bleibt bei den Grenzen des Übergangsbereichs nach Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV außen vor.
Die Pauschsteuer schuldet nach Paragraf 40 Abs. 3 EStG der Arbeitgeber. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Pauschsteuer, wobei Bruchteile eines Cents nach Paragraf 4 SolZG wegfallen, und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer, deren Satz je nach Bundesland verschieden ist.
| Erholungsbeihilfe im Jahr | Allein | Paar mit zwei Kindern |
|---|---|---|
| Beihilfe (156 + 104 + 52 + 52 €) | 156,00 € | 364,00 € |
| Pauschsteuer 25 Prozent | 39,00 € | 91,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Pauschsteuer | 2,14 € | 5,00 € |
| Kosten des Arbeitgebers, ohne Kirchensteuer | 197,14 € | 460,00 € |
| Was ankommt | 156,00 € | 364,00 € |
Pauschal versteuerter Lohn und die Pauschsteuer bleiben bei der Einkommensteuererklärung nach Paragraf 40 Abs. 3 EStG außer Ansatz. Die Beihilfe taucht dort also nicht auf und erhöht auch nicht die Steuer auf das übrige Einkommen.
Rechenbeispiel: 156 Euro Erholungsbeihilfe oder 156 Euro Urlaubsgeld
Eine Verkäuferin verdient im Midijob 1.200 Euro brutto im Monat, Steuerklasse 1, kinderlos. Im Juli will der Arbeitgeber ihr etwas für den Urlaub dazugeben. Urlaubsgeld ist eine Einmalzahlung und im Auszahlungsmonat voll beitragspflichtig; die Lohnsteuer wird mit der Jahresmethode berechnet. So wirken die Varianten:
| Variante bei 1.200 € Brutto | Mehr netto | Mehrkosten Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Urlaubsgeld 156 € | 107,69 € | 184,40 € |
| Erholungsbeihilfe 156 €, pauschal versteuert | 156,00 € | 197,14 € |
| Urlaubsgeld für 156 € netto (225,98 €) | 156,00 € | 267,09 € |
Euro, 2026, Steuerklasse 1, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Werte mit der Rechenlogik dieser Seite berechnet; Arbeitgeberkosten ohne Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage und ohne pauschale Kirchensteuer. Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld fällt bei diesem Einkommen nicht an.
Die Beschäftigte hat mit der Beihilfe 48,31 Euro mehr in der Tasche. Genau so viel Beiträge gehen im Übergangsbereich von 156 Euro Urlaubsgeld ab, rund 31 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt für die Beihilfe 12,74 Euro mehr als für das Urlaubsgeld, weil 25 Prozent Pauschsteuer etwas mehr sind als sein Beitragsanteil auf 156 Euro. Soll das Urlaubsgeld ebenfalls 156 Euro netto bringen, kostet es ihn dagegen 69,95 Euro mehr als die Beihilfe.
Für die Familie: 364 Euro im Jahr
Ist die Verkäuferin verheiratet und hat zwei Kinder, darf der Arbeitgeber bis 364 Euro pauschal versteuern. Voraussetzung ist, dass Ehepartner und Kinder an der Erholung auch teilnehmen; die Beträge lassen sich nicht zwischen den Personen verschieben. Bei 1.200 Euro Brutto im Vergleich:
| Variante bei 1.200 € Brutto | Mehr netto | Mehrkosten Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Urlaubsgeld 364 € | 251,28 € | 430,22 € |
| Erholungsbeihilfe 364 €, pauschal versteuert | 364,00 € | 460,00 € |
| Urlaubsgeld für 364 € netto (527,28 €) | 364,00 € | 623,22 € |
Euro, 2026, Steuerklasse 1 und Kinderlosenzuschlag wie oben, damit die Zeilen vergleichbar bleiben. Mit Kindern entfällt der Zuschlag von 0,6 Prozent, und der Beitragsabzug auf Urlaubsgeld fällt etwas kleiner aus; am Ergebnis ändert das wenig: Die Beihilfe bringt rund 110 Euro mehr netto.
Arbeiten beide Partner beim selben Arbeitgeber, kann jeder von beiden eine eigene Beihilfe bekommen. Die Grenzen gelten außerdem je Arbeitsverhältnis: Wer neben dem Midijob einen zweiten Job hat, kann von jedem Arbeitgeber eine Beihilfe erhalten. Wie mehrere Jobs sonst zusammengerechnet werden, steht unter Midijob und Zweitjob.
Der Vorteil über den ganzen Übergangsbereich
| Brutto im Monat | Netto vorher | 156 € Urlaubsgeld: mehr netto | 156 € Erholungsbeihilfe: mehr netto | Urlaubsgeld: Kosten Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| 800 € | 736,59 € | 107,70 € | 156,00 € | 184,41 € |
| 1.000 € | 874,67 € | 107,69 € | 156,00 € | 184,41 € |
| 1.200 € | 1.012,74 € | 107,69 € | 156,00 € | 184,40 € |
| 1.500 € | 1.207,17 € | 89,69 € | 156,00 € | 184,38 € |
| 1.800 € | 1.376,68 € | 85,69 € | 156,00 € | 184,37 € |
Euro, 2026, Steuerklasse 1, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld als grobe Näherung nach der Jahresmethode (ab 1.500 Euro rund 18 bis 22 Euro). Die Erholungsbeihilfe kostet den Arbeitgeber in jeder Zeile 197,14 Euro. Je höher das Gehalt, desto größer der Abstand, weil auf das Urlaubsgeld dann auch Lohnsteuer anfällt.
Freigrenze: ein Euro zu viel kostet die Pauschalierung
Die 156, 104 und 52 Euro sind nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Freibeträge, sondern Freigrenzen: Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn die Beihilfen die Beträge nicht übersteigen. Zahlt der Arbeitgeber einer alleinstehenden Beschäftigten 200 Euro, darf er nicht 156 Euro pauschal und 44 Euro normal abrechnen. Die gesamten 200 Euro werden dann wie Urlaubsgeld behandelt.
| Bei 1.200 € Brutto | Mehr netto | Mehrkosten Arbeitgeber |
|---|---|---|
| 156 € Erholungsbeihilfe, pauschal | 156,00 € | 197,14 € |
| 200 € Beihilfe, Grenze überschritten | 138,08 € | 236,39 € |
44 Euro mehr Beihilfe bringen also 17,92 Euro weniger netto und kosten den Betrieb 39,25 Euro mehr. Wichtig ist das vor allem, wenn im selben Jahr schon eine Beihilfe gezahlt wurde: Frühere Beihilfen des Kalenderjahres werden mitgezählt. Teilbeträge sind erlaubt, solange die Summe unter der Grenze bleibt.
An den Grenzen: 603 und 2.000 Euro
Obergrenze 2.000 Euro: Mit 1.950 Euro brutto bleibt ein Job im Übergangsbereich, auch wenn im Juli 364 Euro Urlaubsgeld dazukommen; im Jahresschnitt sind das 1.980,33 Euro. Der Auszahlungsmonat selbst liegt mit 2.314 Euro aber über 2.000 Euro und wird voll verbeitragt. Vom Urlaubsgeld bleiben deshalb nur 215,23 Euro netto bei 439,47 Euro Arbeitgeberkosten. Als Erholungsbeihilfe kommen die 364 Euro voll an, und weder der Monat noch der Jahresschnitt ändert sich. Mehr zu Einmalzahlungen steht unter Midijob mit Weihnachtsgeld: Einmalzahlungen und die 2.000-Euro-Grenze.
Minijob-Grenze 603 Euro: Pauschal versteuert zählt die Beihilfe auch hier nicht mit; ein Minijob mit 603 Euro bleibt ein Minijob. Die 2 Prozent Pauschsteuer des Minijobs decken die Beihilfe aber nicht ab, für sie fallen gesondert 25 Prozent an. Zahlt der Arbeitgeber dagegen jedes Jahr 156 Euro als normales Urlaubsgeld, gehört das zum regelmäßigen Entgelt: 603 mal 12 plus 156 sind 7.392 Euro, im Schnitt 616 Euro im Monat. Damit wird aus dem Minijob ein Midijob, mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung. Was dieser Wechsel bedeutet, erklärt Vom Minijob in den Midijob wechseln.
Zusätzlich zum Lohn oder statt Urlaubsgeld?
Anders als beim Fahrtkostenzuschuss oder bei der Gesundheitsförderung verlangen weder Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG noch Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV ausdrücklich, dass die Erholungsbeihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird. Ob ein bereits vertraglich zugesagtes Urlaubsgeld einfach in eine Erholungsbeihilfe umgewidmet werden kann, beurteilen Ratgeber aber unterschiedlich. Wer das vorhat, sollte es vorher mit der Steuerberatung oder per Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt klären. Unproblematisch ist die Beihilfe, wenn sie als freiwillige Leistung obendrauf kommt.
Einen Anspruch auf eine Erholungsbeihilfe gibt es nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Gesamtzusage steht. Für Midijobber gilt dabei das Gleichbehandlungsgebot nach Paragraf 4 TzBfG: Bekommen Vollzeitkräfte eine Beihilfe, dürfen Teilzeitkräfte nicht ohne sachlichen Grund leer ausgehen. Weitere Extras, die sich mit der Beihilfe kombinieren lassen, etwa der 50-Euro-Sachbezug oder das Deutschlandticket, stehen unter Steuerfreie Extras im Midijob.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Erholungsbeihilfen bis 156 Euro für die beschäftigte Person, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro je Kind im Kalenderjahr darf der Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuern.
- Pauschal versteuert ist die Beihilfe nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV beitragsfrei und zählt nicht zu 603 und 2.000 Euro.
- Bei 1.200 Euro Brutto bringen 156 Euro Beihilfe 156 Euro netto, 156 Euro Urlaubsgeld nur 107,69 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 197,14 statt 184,40 Euro.
- Die Beträge sind Freigrenzen: Schon ein Euro darüber, und die ganze Beihilfe wird wie Urlaubsgeld abgerechnet.
- Das Geld muss der Erholung dienen, Urlaub zu Hause reicht. Auszahlung und Urlaub sollten zeitlich zusammenhängen.
- Die Grenzen gelten je Arbeitsverhältnis; Partner beim selben Arbeitgeber bekommen jeweils eigene Beträge.
Häufige Fragen
Ist eine Erholungsbeihilfe im Midijob sozialversicherungsfrei?
Ja, wenn der Arbeitgeber sie nach Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuert. Dann ist sie nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV kein Arbeitsentgelt: Es fallen keine Beiträge an, und die Beihilfe zählt weder zur Minijob-Grenze von 603 Euro noch zur Obergrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro. Versteuert der Arbeitgeber sie stattdessen individuell über die Lohnsteuerkarte, ist sie normales beitragspflichtiges Entgelt wie Urlaubsgeld.
Wie hoch darf die Erholungsbeihilfe 2026 sein?
Pauschal versteuern darf der Arbeitgeber im Kalenderjahr höchstens 156 Euro für die beschäftigte Person, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind. Ein Paar mit zwei Kindern kommt so auf 364 Euro. Die Beträge sind Freigrenzen: Wird eine davon auch nur um einen Euro überschritten, ist die Pauschalierung für diese Beihilfe insgesamt ausgeschlossen. Die Grenzen gelten je Arbeitsverhältnis, sie sind seit Jahren unverändert.
Lohnt sich Erholungsbeihilfe statt Urlaubsgeld im Midijob?
Für die Beschäftigten fast immer. Bei 1.200 Euro Brutto, Steuerklasse 1, kinderlos, bringen 156 Euro Urlaubsgeld nur 107,69 Euro netto, weil im Übergangsbereich rund 31 Prozent Beiträge abgehen. Als Erholungsbeihilfe kommen die 156 Euro voll an. Der Arbeitgeber zahlt dafür 197,14 statt 184,40 Euro, also 12,74 Euro mehr. Soll Urlaubsgeld ebenfalls 156 Euro netto bringen, müsste er 225,98 Euro brutto zahlen und 267,09 Euro aufwenden.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto, Beiträge und Arbeitgeberkosten berechnen
- Steuerfreie Extras im Midijob: Sachbezug, Jobticket und Co.
- Midijob mit Weihnachtsgeld: Einmalzahlungen und die 2.000-Euro-Grenze
- Gesundheitsförderung im Midijob
- Essenszuschuss im Midijob
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 EStG (Pauschalierung von Erholungsbeihilfen mit 25 Prozent, Grenzen 156, 104 und 52 Euro, Sicherstellung des Erholungszwecks, Übernahme der Pauschsteuer durch den Arbeitgeber), Paragraf 2 Abs. 8 EStG, Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SvEV, Paragraf 4 SolZG, Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV, Paragraf 23a SGB IV, Paragraf 2c BEEG, Paragraf 4 TzBfG, jeweils über gesetze-im-internet.de; Deutsche Rentenversicherung, summa summarum Lexikon "Erholungsbeihilfe" (Beitragsfreiheit bei Pauschalierung); Haufe Lexikon "Erholungsbeihilfen" (Urlaub zu Hause, Kurzübersicht Lohnsteuer und Sozialversicherung); Buhl, "Steuerfreie Erholungsbeihilfe" (Freigrenze, je Arbeitsverhältnis, Partner beim selben Arbeitgeber, Zeitraum von drei Monaten); lohnsteuer-kompakt.de, "Erholungsbeihilfe" (zeitlicher Zusammenhang mit dem Urlaub). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag.
Alle Werte sind eine Näherung zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Lohnsteuer ist eine grobe Näherung; im Einzelfall entscheiden das Betriebsstättenfinanzamt (Lohnsteuer-Anrufungsauskunft) und die Einzugsstelle.