Wer ist Arbeitgeber, wer zahlt die Beiträge?
In der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Beteiligte: die Zeitarbeitsfirma (Verleiher), den Einsatzbetrieb (Entleiher) und den Leiharbeitnehmer. Arbeitsvertrag und Sozialversicherung laufen allein über den Verleiher. Er meldet an, rechnet ab und führt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse ab. Für den Übergangsbereich nach Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV gibt es keine Sonderregel: Liegt das regelmäßige Monatsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, gelten automatisch die beiden Formeln mit dem Faktor F von 0,6619, ohne Antrag.
Eine Besonderheit gibt es bei der Haftung. Zahlt der Verleiher die Beiträge nicht, haftet der Entleiher für die Zeit der Überlassung wie ein selbstschuldnerischer Bürge (Paragraf 28e Abs. 2 SGB IV). Für den Leiharbeitnehmer ändert das nichts an der Abrechnung, es sichert aber die Beiträge und damit Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusätzlich ab.
Die Lohnuntergrenze 2026 und 2027
In der Zeitarbeit gilt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern eine eigene Lohnuntergrenze, die das Bundesarbeitsministerium nach Paragraf 3a AÜG per Verordnung für alle Verleiher verbindlich macht. Die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt seit dem 1. Juli 2026 und bis zum 30. September 2027:
| Zeitraum | Mindeststundenentgelt | über 603 € ab | über 2.000 € ab |
|---|---|---|---|
| Januar bis Juni 2026 (keine Verordnung, gesetzlicher Mindestlohn) | 13,90 € | 10,02 Std./Woche | 33,23 Std./Woche |
| 1.7. bis 31.8.2026 | 14,96 € | 9,31 Std./Woche | 30,88 Std./Woche |
| 1.9.2026 bis 31.3.2027 | 15,33 € | 9,08 Std./Woche | 30,13 Std./Woche |
| 1.4. bis 30.9.2027 | 15,87 € | 8,78 Std./Woche | 29,10 Std./Woche |
Die Wochenwerte rechnen mit dem üblichen Faktor 4,33 Wochen pro Monat. Für 2027 ist die Untergrenze des Übergangsbereichs schon festgelegt: Mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 633 Euro, der Übergangsbereich reicht dann von 633,01 bis 2.000 Euro. Bei 15,87 Euro sind das 9,21 Wochenstunden. Die meisten Zeitarbeitsfirmen wenden ohnehin einen Tarifvertrag an, dessen unterste Entgeltgruppe den Werten der Verordnung entspricht; höhere Entgeltgruppen schieben die 2.000-Euro-Schwelle entsprechend weiter nach unten.
Die Lücke von Januar bis Juni 2026 ist für den Übergangsbereich kaum relevant: Wer nach Tarif bezahlt wurde, bekam auch in dieser Zeit 14,96 Euro. Nur ohne Tarifbindung galt als Untergrenze der gesetzliche Mindestlohn, dann aber in der Regel mit Anspruch auf Equal Pay ab dem ersten Tag (siehe unten).
Beitragstabelle 2026: Teilzeit zur Lohnuntergrenze
Die folgenden Werte rechnen mit 15,33 Euro je Stunde, einem Kind (also ohne Kinderlosenzuschlag), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1:
| Wochenstunden | Brutto im Monat | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 663,79 € | 18,40 € | 179,90 € | 0,00 € | 645,39 € |
| 15 | 995,68 € | 118,90 € | 240,28 € | 0,00 € | 876,78 € |
| 20 | 1.327,58 € | 219,40 € | 300,66 € | 0,00 € | 1.108,18 € |
| 25 | 1.659,47 € | 319,88 € | 361,06 € | 33,25 € | 1.306,34 € |
| 30 | 1.991,37 € | 420,39 € | 421,43 € | 81,91 € | 1.489,07 € |
| 35 (kein Midijob) | 2.323,26 € | 491,37 € | 491,37 € | 145,66 € | 1.686,23 € |
Bei 20 Wochenstunden zahlt der Leiharbeitnehmer 219,40 Euro statt 280,78 Euro ohne Übergangsbereich, also 61,38 Euro im Monat weniger. Die Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Entgelt (Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI), mehr dazu unter Midijob und Rente. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner.
Der Sprung von 14,96 auf 15,33 Euro am 1. September 2026 bringt bei 20 Wochenstunden 32,04 Euro mehr Brutto (1.295,54 auf 1.327,58 Euro), davon kommen 22,35 Euro netto an (1.085,83 auf 1.108,18 Euro). Den Rest frisst die steile Arbeitnehmer-Formel im Übergangsbereich; warum das so ist, erklärt Midijob gegen Teilzeit über 2.000 Euro.
Branchenzuschläge und Equal Pay: wenn der Einsatz die Grenze verschiebt
Nach Paragraf 8 Abs. 1 AÜG hat ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten im Einsatzbetrieb (Equal Pay). Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon abweichen, aber nach Paragraf 8 Abs. 4 AÜG nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes. Länger geht es nur, wenn ein Branchenzuschlagstarif das Entgelt nach höchstens sechs Wochen Einarbeitung stufenweise anhebt und nach spätestens 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht ist. Frühere Einsätze beim selben Entleiher zählen mit, wenn dazwischen nicht mehr als drei Monate liegen.
Für den Midijob heißt das: Der Stundenlohn ist in der Zeitarbeit nicht fest, er kann während desselben Einsatzes in Stufen steigen. Branchenzuschläge und Equal-Pay-Entgelt sind laufendes Arbeitsentgelt und zählen voll zur 2.000-Euro-Grenze. Rechenbeispiel mit 25 Wochenstunden und 15,33 Euro Grundlohn, Zuschläge als Prozentsatz auf den Stundenlohn:
| Zuschlag | Stundenlohn | Brutto im Monat | Bereich | Arbeitnehmeranteil | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| ohne | 15,33 € | 1.659,47 € | Übergangsbereich | 319,88 € | 1.306,34 € |
| 15 Prozent | 17,63 € | 1.908,45 € | Übergangsbereich | 395,28 € | 1.444,51 € |
| 20 Prozent | 18,40 € | 1.991,80 € | Übergangsbereich | 420,52 € | 1.489,28 € |
| 30 Prozent | 19,93 € | 2.157,42 € | regulär | 456,29 € | 1.587,72 € |
| 50 Prozent | 23,00 € | 2.489,75 € | regulär | 526,59 € | 1.784,33 € |
Die Prozentsätze sind Rechenbeispiele, die tatsächlichen Stufen stehen im jeweiligen Branchenzuschlagstarif. Wichtig ist der Mechanismus: Steigt der Zuschlag so, dass das Monatsentgelt künftig regelmäßig über 2.000 Euro liegt, endet der Übergangsbereich ab dem Monat, in dem der höhere Satz gilt. Die Beurteilung ist eine vorausschauende Prognose, rückwirkend ändert sich für die Vormonate nichts. Endet der Einsatz und fällt der Zuschlag weg, ist man ab dann wieder im Übergangsbereich. Wie die Prognose bei wechselnden Monatsbeträgen funktioniert, zeigt Midijob mit schwankendem Entgelt.
Der Nettoeffekt ist dabei kein Abbruch: Bei 20 Prozent Zuschlag bleiben 1.489,28 Euro, bei 30 Prozent 1.587,72 Euro. An der 2.000-Euro-Grenze gibt es keinen Beitragssprung, weil beide Formeln dort das volle Entgelt liefern.
Arbeitszeitkonto und verleihfreie Zeiten
Die Tarifwerke der Zeitarbeit arbeiten mit Arbeitszeitkonten: Ausgezahlt wird ein gleichbleibendes Monatsentgelt auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit, Mehr- und Minderstunden der einzelnen Einsätze laufen über das Konto. Für den Midijob ist das günstig, denn beitragspflichtig ist das ausgezahlte Monatsentgelt. Ein Monat mit vielen Einsatzstunden schiebt die Abrechnung nicht über 2.000 Euro, solange die Stunden auf dem Konto landen und in Freizeit ausgeglichen werden. Erst wenn ein Guthaben in Geld ausgezahlt wird, ist es im Auszahlungsmonat beitragspflichtiges Entgelt. Die Einzelheiten stehen unter Überstunden im Midijob.
Zwei Schutzregeln sind speziell für die Zeitarbeit:
- Lohn auch ohne Einsatz. Hat der Verleiher gerade keinen Einsatzbetrieb, muss er das Entgelt trotzdem zahlen. Dieser Anspruch aus Annahmeverzug kann nach Paragraf 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Der Midijob läuft in verleihfreien Zeiten also mit demselben Entgelt und denselben Beiträgen weiter.
- Kein einseitiger Abbau des Kontos. Regelungen, nach denen der Verleiher in verleihfreien Zeiten einseitig Minusstunden bucht oder ein Guthaben abbaut, sind unwirksam, weil sie das Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abwälzen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.4.2014, 5 AZR 483/12).
Ein Arbeitszeitkonto in der Zeitarbeit ist ein Flexikonto und kein Wertguthaben im Sinne des Paragrafen 7b SGB IV. Es dient dem Ausgleich schwankender Einsatzzeiten, nicht der längeren Freistellung, und hat deshalb keine eigenen beitragsrechtlichen Regeln.
Weitere Punkte für Leiharbeitnehmer im Midijob
- Höchstüberlassungsdauer. Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden (Paragraf 1 Abs. 1b AÜG). Danach endet der Einsatz, der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher und damit der Midijob laufen weiter.
- Zweitjob neben der Zeitarbeit. Hat ein Leiharbeitnehmer daneben eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung, werden die Entgelte zusammengerechnet. Liegen sie zusammen über 2.000 Euro, entfällt der Übergangsbereich in beiden Jobs. Ein einzelner Minijob neben dem Hauptjob bleibt anrechnungsfrei. Siehe Midijob als Zweitjob und Mehrfachbeschäftigung.
- Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit. Steuerfreie Zuschläge nach Paragraf 3b EStG sind auch in der Zeitarbeit bis 25 Euro Grundlohn je Stunde beitragsfrei und zählen nicht zu den Grenzen. Siehe Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag im Midijob.
- Arbeitslosengeld nach dem Einsatz. Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, wird das Arbeitslosengeld aus dem vollen Entgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Bemessungsgrundlage. Details unter Midijob und Arbeitslosengeld.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Der Übergangsbereich gilt in der Zeitarbeit ohne Besonderheiten. Arbeitgeber ist der Verleiher, der Entleiher haftet für die Beiträge wie ein Bürge.
- Lohnuntergrenze: 14,96 Euro ab 1.7.2026, 15,33 Euro ab 1.9.2026, 15,87 Euro ab 1.4.2027. Bei 15,33 Euro ist man von 9,08 bis 30,13 Wochenstunden im Midijob.
- Bei 20 Wochenstunden: 1.327,58 Euro brutto, 219,40 Euro Arbeitnehmeranteil, 1.108,18 Euro netto, 61,38 Euro im Monat weniger Beiträge als ohne Übergangsbereich.
- Branchenzuschläge und Equal Pay zählen voll zur 2.000-Euro-Grenze und können den Übergangsbereich ab dem Monat der Erhöhung beenden, nie rückwirkend.
- In verleihfreien Zeiten läuft der Lohn weiter, ein einseitiger Abbau des Arbeitszeitkontos ist unwirksam.
Häufige Fragen
Gilt der Midijob auch in der Zeitarbeit?
Ja. Leiharbeitnehmer sind beim Verleiher ganz normal versicherungspflichtig beschäftigt. Liegt ihr regelmäßiges Monatsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro, gelten automatisch die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge des Übergangsbereichs. Bei 20 Wochenstunden zur Lohnuntergrenze von 15,33 Euro sind das 1.327,58 Euro brutto, 219,40 Euro Arbeitnehmeranteil und 1.108,18 Euro netto in Steuerklasse 1.
Wie viele Stunden darf man in der Zeitarbeit für einen Midijob arbeiten?
Mit der Lohnuntergrenze von 15,33 Euro, die seit dem 1. September 2026 gilt, liegt das Monatsentgelt ab 9,08 Wochenstunden über 603 Euro und ab 30,13 Wochenstunden über 2.000 Euro. Dazwischen ist es ein Midijob. Branchenzuschläge, Equal Pay oder ein höherer Tariflohn verschieben die Obergrenze nach unten. Ab dem 1. April 2027 mit 15,87 Euro endet der Übergangsbereich schon bei 29,10 Wochenstunden.
Können Branchenzuschläge den Midijob beenden?
Ja. Branchenzuschläge und Equal Pay sind laufendes Arbeitsentgelt und zählen zur 2.000-Euro-Grenze. Wer 25 Wochenstunden zu 15,33 Euro arbeitet, verdient 1.659,47 Euro und ist im Übergangsbereich. Mit 30 Prozent Zuschlag sind es 2.157,42 Euro, der Übergangsbereich endet ab dem Monat, in dem der höhere Satz greift. Rückwirkend ändert sich nichts.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto, Beiträge und Arbeitgeberkosten berechnen
- Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
- Midijob mit schwankendem Entgelt: die Prognose
- Überstunden im Midijob: Arbeitszeitkonto und Grenzen
- Midijob gegen Teilzeit über 2.000 Euro
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 1 Abs. 1b AÜG (Höchstüberlassungsdauer 18 Monate), Paragraf 3a AÜG (Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung), Paragraf 8 Abs. 1, 2 und 4 AÜG (Gleichstellungsgrundsatz, Tarifabweichung bis neun Monate, bis 15 Monate mit stufenweiser Heranführung nach höchstens sechs Wochen, Anrechnung früherer Einsätze bei Unterbrechung bis drei Monate), Paragraf 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG (Vergütung bei Annahmeverzug nicht abdingbar), Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, Paragraf 2 (14,96 Euro vom 1.7. bis 31.8.2026, 15,33 Euro vom 1.9.2026 bis 31.3.2027, 15,87 Euro vom 1.4. bis 30.9.2027), Paragraf 7b SGB IV (Wertguthaben), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), Paragraf 28e Abs. 2 SGB IV (Haftung des Entleihers), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich), Paragraf 3b EStG (steuerfreie Zuschläge), alle über gesetze-im-internet.de. Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.4.2014, 5 AZR 483/12 (einseitiger Abbau des Arbeitszeitkontos in verleihfreien Zeiten unwirksam). Fachinformation: lohn-info.de, "Mindestlohn in der Zeitarbeit" (kein Branchenmindestlohn von Januar bis Juni 2026). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat).
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, der angewandte Tarifvertrag der Zeitarbeit und gegebenenfalls der Branchenzuschlagstarif des Einsatzbetriebs.