Im TVöD steht nichts über Midijobs, und das ist richtig so
Wer den TVöD nach dem Wort "Midijob" durchsucht, findet nichts. Das ist kein Versehen. Der Übergangsbereich ist Bundesrecht und steht in Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV. Er knüpft an eine einzige Größe an: das regelmäßige Arbeitsentgelt. Ob dieses Entgelt aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem frei ausgehandelten Arbeitsvertrag stammt, ist für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung.
Daraus folgt die wichtigste Aussage dieses Artikels: Es gibt keinen Midijob-Sonderweg im öffentlichen Dienst. Der Beitragsrabatt greift bei der Stadtverwaltung, in der Kita, im kommunalen Klinikum und beim Bundesamt exakt nach denselben zwei Formeln wie beim Handwerksbetrieb nebenan. Auch die Meldungen laufen gleich: Personengruppe 101, Beitragsgruppe 1111, dazu das Kennzeichen Midijob und die zwei Entgeltwerte in der Entgeltmeldung. Die Einzelheiten dazu stehen in der Arbeitgeber-Checkliste.
Interessant ist der öffentliche Dienst trotzdem, und zwar aus drei Gründen: Teilzeit ist dort besonders verbreitet, die Entgelttabelle macht die Stundengrenzen exakt berechenbar, und zwei tarifliche Besonderheiten verschieben die Grenzen des Korridors nach unten. Genau darum geht es im Folgenden.
Wie viele Stunden bleiben im Korridor?
Das Teilzeitentgelt im TVöD ist streng proportional. Nach Paragraf 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt in dem Umfang, der dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach Paragraf 6 TVöD beim Bund und bei der VKA 39 Stunden wöchentlich, in einzelnen Bereichen wie den Krankenhäusern 38,5 Stunden. Das Stundenentgelt ergibt sich, indem man das Monatsentgelt durch das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit teilt.
Damit lässt sich für jede Entgeltgruppe genau ausrechnen, in welchem Stundenfenster eine Stelle im Übergangsbereich liegt. Grundlage ist die TVöD-VKA-Tabelle ab 1. Mai 2026 (2,8 Prozent Erhöhung aus dem Tarifabschluss vom 6. April 2025) und eine 39-Stunden-Woche:
| Entgeltgruppe | Vollzeit ab 1.5.2026 | Stundenentgelt | Minijob bis | Midijob von ... bis |
|---|---|---|---|---|
| E 1, Stufe 2 | 2.534,55 | 14,95 | 9,27 Std. | 9,28 bis 30,77 Std. |
| E 2, Stufe 1 | 2.767,54 | 16,32 | 8,49 Std. | 8,50 bis 28,18 Std. |
| E 3, Stufe 1 | 2.953,13 | 17,42 | 7,96 Std. | 7,97 bis 26,41 Std. |
| E 4, Stufe 1 | 2.994,17 | 17,66 | 7,85 Std. | 7,86 bis 26,05 Std. |
| E 5, Stufe 1 | 3.124,08 | 18,42 | 7,52 Std. | 7,53 bis 24,96 Std. |
| E 6, Stufe 1 | 3.240,30 | 19,11 | 7,25 Std. | 7,26 bis 24,07 Std. |
| E 8, Stufe 1 | 3.486,40 | 20,56 | 6,74 Std. | 6,75 bis 22,37 Std. |
| E 9a, Stufe 1 | 3.658,61 | 21,58 | 6,42 Std. | 6,43 bis 21,31 Std. |
Beträge in Euro, Wochenstunden bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden. Grenzen: Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro, Übergangsbereich ab 603,01 Euro, Obergrenze 2.000 Euro. Ohne Jahressonderzahlung und ohne Zusatzversorgungsumlage, dazu die beiden folgenden Abschnitte.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens ist der Korridor im unteren Tarifbereich erstaunlich breit: In der Entgeltgruppe 1 ist selbst eine 30-Stunden-Woche noch ein Midijob, also fast eine Dreiviertelstelle. Zweitens ist die Untergrenze niedriger, als viele denken. Schon ab rund acht Wochenstunden ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern voll versicherungspflichtig. Wer im öffentlichen Dienst "nur ein bisschen" arbeiten will, landet also fast automatisch im Übergangsbereich. Wie sich diese Rechnung allgemein aufstellen lässt, steht in Wie viele Stunden darf ich im Midijob arbeiten?.
Die Jahressonderzahlung verkürzt den Korridor
Jetzt zur ersten Besonderheit. Die Jahressonderzahlung nach Paragraf 20 TVöD wird im November gezahlt und bemisst sich am durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli bis September. Aus dem Tarifabschluss 2025 ergeben sich ab dem Kalenderjahr 2026 diese Bemessungssätze:
- VKA, also Kommunen und kommunale Betriebe: einheitlich 85 Prozent für alle Entgeltgruppen.
- Bund: 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in den Gruppen 9a bis 12 und 75 Prozent in den Gruppen 13 bis 15.
Für die Sozialversicherung ist das eine Einmalzahlung, die tariflich zugesagt und damit mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Sie geht deshalb in die vorausschauende Jahresbetrachtung ein, mit der geprüft wird, ob überhaupt ein Midijob vorliegt. Der Arbeitgeber addiert das erwartete Jahresentgelt und teilt es durch zwölf. Nur dieser Durchschnitt entscheidet, und zwar für alle zwölf Monate auf einmal. Die Mechanik dahinter ist ausführlich in Midijob mit Weihnachtsgeld beschrieben.
Die Rechnung ist einfach: 85 Prozent eines Monatsentgelts, verteilt auf zwölf Monate, sind ein Aufschlag von 7,08 Prozent. Die Obergrenze für das laufende Tabellenentgelt sinkt damit von 2.000 Euro auf
2.000 / (1 + 0,85 / 12) = 1.867,70 Euro bei der VKA und auf 1.853,28 Euro beim Bund in den Entgeltgruppen 1 bis 8.
Ein Beispiel in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, mit 3.124,08 Euro Vollzeitentgelt:
| Wochenstunden | Monatsentgelt | Jahressonderzahlung | Jahresprognose je Monat | Midijob? |
|---|---|---|---|---|
| 20,0 | 1.602,09 | 1.361,78 | 1.715,57 | ja |
| 22,0 | 1.762,30 | 1.497,96 | 1.887,13 | ja |
| 23,0 | 1.842,41 | 1.566,05 | 1.972,91 | ja |
| 24,0 | 1.922,51 | 1.634,13 | 2.058,69 | nein |
| 25,0 | 2.002,62 | 1.702,23 | 2.144,47 | nein |
Euro pro Monat, TVöD-VKA ab 1.5.2026, Jahressonderzahlung 85 Prozent. Der Kipppunkt liegt bei 23,31 Wochenstunden.
Bei 24 Wochenstunden liegt das Monatsentgelt also 77,49 Euro unter der Obergrenze von 2.000 Euro, und trotzdem ist die Stelle kein Midijob. Beruhigend ist immerhin, wie wenig an dieser Stelle auf dem Spiel steht: Am oberen Rand des Korridors ist der Beitragsrabatt fast vollständig abgeschmolzen. Bei 1.867,70 Euro beträgt er 12,09 Euro im Monat, also 145,08 Euro im Jahr. Teuer wird ein Verlust des Midijob-Status nur weiter unten im Korridor, und dorthin kommt man mit der Jahressonderzahlung allein nicht.
Umgekehrt gilt: Wer deutlich unter der Grenze liegt, muss sich um die Sonderzahlung keine Gedanken machen. Bei 1.400 Euro laufendem Entgelt wären rechnerisch 7.200 Euro Einmalzahlungen im Jahr möglich, die tarifliche Jahressonderzahlung beträgt aber nur 1.190 Euro.
Was der Beitragsrabatt konkret bringt
Fünf typische Teilzeitstellen aus der TVöD-VKA-Tabelle, gerechnet für 2026 mit Steuerklasse 1, einem Kind und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:
| Stelle | Brutto | Beitragspflichtige Einnahme | Ihr Beitragsanteil | Rabatt gegenüber Normalfall | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 2, Stufe 1, 12 Std. | 851,55 | 683,95 | 75,26 | 104,84 | 0,00 | 776,29 |
| E 5, Stufe 1, 15 Std. | 1.201,57 | 1.085,05 | 181,25 | 72,88 | 0,00 | 1.020,32 |
| E 3, Stufe 1, 20 Std. | 1.514,43 | 1.443,57 | 275,97 | 44,33 | 15,66 | 1.222,80 |
| E 1, Stufe 2, 25 Std. | 1.624,71 | 1.569,94 | 309,37 | 34,25 | 28,83 | 1.286,51 |
| E 9a, Stufe 1, 18 Std. | 1.688,59 | 1.643,14 | 328,71 | 28,42 | 37,08 | 1.322,80 |
Euro pro Monat, 2026, ohne Zusatzversorgungsumlage. Der Rabatt ist die Differenz zwischen dem Arbeitnehmeranteil im Übergangsbereich und dem Anteil aus dem vollen Entgelt mit halben Beitragssätzen.
Das Muster ist immer dasselbe: Der Rabatt ist unten am größten und läuft nach oben aus. Die Reinigungskraft mit zwölf Wochenstunden spart 104,84 Euro im Monat, die Verwaltungsfachkraft in der Entgeltgruppe 9a mit 18 Stunden nur noch 28,42 Euro. Wer den eigenen Fall durchrechnen will, gibt das Bruttoentgelt in den Midijob-Rechner ein.
Die Zusatzversorgung: der eigentliche Unterschied
Jetzt zu dem Punkt, den es wirklich nur im öffentlichen Dienst gibt. Beschäftigte im TVöD sind in der Regel pflichtversichert bei der VBL oder einer kommunalen Zusatzversorgungskasse. Diese Betriebsrente ist für Midijobber aus zwei Gründen interessant.
Gute Nachricht: der Beitragsrabatt schmälert die Betriebsrente nicht
Nach Paragraf 15 des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung (ATV beim Bund und den Ländern, ATV-K bei den Kommunen) ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt der steuerpflichtige Arbeitslohn. Nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme des Übergangsbereichs, sondern das tatsächlich gezahlte Entgelt. Die Versorgungspunkte, die sich nach Paragraf 8 ATV aus einem Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts im Verhältnis zum Referenzentgelt von 1.000 Euro und dem Altersfaktor ergeben, werden also aus dem vollen Entgelt gebildet.
Das passt zur gesetzlichen Rente, wo nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI ebenfalls das tatsächliche Arbeitsentgelt zählt. In beiden Säulen der Altersvorsorge kostet der Beitragsrabatt also nichts. Mehr dazu in Midijob und Rente und in Midijob und private Altersvorsorge.
Weniger schön: der eigene Umlageanteil und die Hinzurechnung
Die Finanzierung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Bei der VBL im Abrechnungsverband West gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Gesamtsatz von 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts: eine Umlage von 6,90 Prozent, die sich der Arbeitgeber mit 5,49 Prozent und die Beschäftigten mit 1,41 Prozent teilen, dazu ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent. Beschäftigte tragen dort also 1,81 Prozent. Kommunale Kassen rechnen anders: Bei den Rheinischen Versorgungskassen etwa beträgt die Umlage 4,25 Prozent zuzüglich 2,75 Prozent Sanierungsgeld, und beides trägt der Arbeitgeber allein.
Wichtiger für die Beitragsberechnung ist ein Detail, das viele Entgeltabrechnungen im öffentlichen Dienst unverständlich macht: Ein Teil der Arbeitgeberumlage wird dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet. Nach Paragraf 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind steuerfreie oder pauschalbesteuerte Zuwendungen an eine Zusatzversorgungseinrichtung bis zur Höhe von 2,5 Prozent des maßgebenden Entgelts dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, vermindert um einen Freibetrag von 13,30 Euro im Monat. Steuerlich bleibt die Umlage dagegen bis 338 Euro monatlich frei (Paragraf 3 Nr. 56 EStG, Wert 2026).
Für Midijobber heißt das: Bis 532 Euro zusatzversorgungspflichtigem Entgelt passiert nichts, weil der Freibetrag die 2,5 Prozent aufzehrt. Darüber wächst die Hinzurechnung mit jedem Euro, und weil der Übergangsbereich erst bei 603,01 Euro beginnt, ist praktisch jeder Midijobber im öffentlichen Dienst betroffen:
| Tabellenentgelt | Umlage Arbeitgeber (5,49 %) | Ihr Anteil (1,81 %) | Hinzurechnung | Beitragspflichtiges Entgelt | Ihr Beitragsanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 603,01 | 33,11 | 10,91 | 1,78 | 604,79 | 0,55 |
| 900,00 | 49,41 | 16,29 | 9,20 | 909,20 | 92,72 |
| 1.201,57 | 65,97 | 21,75 | 16,74 | 1.218,31 | 186,31 |
| 1.514,43 | 83,14 | 27,41 | 24,56 | 1.538,99 | 283,41 |
| 1.800,00 | 98,82 | 32,58 | 31,70 | 1.831,70 | 372,04 |
Euro pro Monat, Sätze der VBL West, 2026, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Hinzurechnung = 2,5 Prozent des Entgelts minus 13,30 Euro. Übersteigt die Umlage 100 Euro im Monat, ist der übersteigende Teil in voller Höhe beitragspflichtig; bei 5,49 Prozent ist das ab rund 1.822 Euro der Fall.
So sieht die Abrechnung einer Erzieherin in der Entgeltgruppe 3, Stufe 1, mit 20 Wochenstunden dann von oben nach unten aus:
- Tabellenentgelt: 1.514,43 Euro
- zuzüglich hinzugerechneter Umlage: 24,56 Euro, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 1.538,99 Euro
- daraus die beitragspflichtige Einnahme nach Formel 1: 1.471,71 Euro
- Ihr Beitragsanteil: 283,41 Euro statt 275,97 Euro ohne die Umlage
- Lohnsteuer nach Näherung, Steuerklasse 1: 14,50 Euro
- Ihr Anteil an der Umlage: 27,41 Euro
- Auszahlung: 1.189,11 Euro
Die Zusatzversorgung kostet in diesem Beispiel also 34,85 Euro im Monat: 27,41 Euro eigener Umlageanteil und 7,44 Euro höhere Sozialversicherungsbeiträge durch die Hinzurechnung. Dafür wachsen Versorgungspunkte aus dem vollen Entgelt. Bei einer kommunalen Kasse ohne Arbeitnehmeranteil bleiben nur die 7,44 Euro.
Und die Hinzurechnung wirkt noch an einer zweiten Stelle: Sie zählt zum Arbeitsentgelt und damit auch zu dem Betrag, der über die 2.000-Euro-Grenze entscheidet. Aus 2.000 Euro Tabellenentgelt werden rechnerisch 2.036,70 Euro. Die Obergrenze des Tabellenentgelts sinkt dadurch auf 1.964,20 Euro. Zusammen mit der Jahressonderzahlung von 85 Prozent ergibt sich die praktische Obergrenze im kommunalen öffentlichen Dienst:
| Betrachtung | Höchstes laufendes Tabellenentgelt | Beispiel E 3, Stufe 1 |
|---|---|---|
| nur die 2.000-Euro-Grenze | 2.000,00 | 26,41 Std. |
| mit Jahressonderzahlung 85 Prozent | 1.867,70 | 24,66 Std. |
| mit Umlage-Hinzurechnung | 1.964,20 | 25,94 Std. |
| beides zusammen | 1.834,27 | 24,22 Std. |
Euro pro Monat, VKA 2026, 39-Stunden-Woche. Die letzte Zeile unterstellt, dass auch die Jahressonderzahlung zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist und die Hinzurechnung in die Jahresprognose eingeht. Wie Ihre Abrechnungsstelle rechnet, steht in der Entgeltabrechnung unter dem beitragspflichtigen Brutto.
Was der TVöD nicht anders macht
Drei Punkte, bei denen es im öffentlichen Dienst regelmäßig Nachfragen gibt und bei denen der Midijob keinen Unterschied macht:
- Stufenaufstieg. Die Stufenlaufzeiten des Paragrafen 16 TVöD laufen in Teilzeit genauso wie in Vollzeit. Der Stufenaufstieg hängt an der Zeit der ununterbrochenen Tätigkeit, nicht an der Stundenzahl. Wer wissen will, wann die nächste Stufe fällig ist, findet das im TVöD-Stufenrechner.
- Urlaub. Die 30 Urlaubstage nach Paragraf 26 TVöD werden nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche umgerechnet. Wer die 20 Stunden auf fünf Tage verteilt, hat 30 Urlaubstage, wer sie auf drei Tage legt, 18. Die Stundenzahl ist dabei egal, siehe Arbeitsrecht im Midijob.
- Krankengeld und Arbeitslosengeld. Beide bemessen sich nach dem tatsächlichen Entgelt, nicht nach der reduzierten Einnahme. Der Beitragsrabatt hebt also das laufende Netto, nicht die Lohnersatzleistung. Was das für die Ersatzquote bedeutet, steht in Krankengeld im Midijob.
Für Beschäftigte der Länder gilt der TV-L mit eigenen Werten: Die regelmäßige Arbeitszeit liegt je nach Bundesland zwischen rund 38,7 und 40,1 Stunden, und die Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt. Die Systematik des Übergangsbereichs, die Formeln und die Grenzen sind identisch, nur die Stundenwerte in den Tabellen oben verschieben sich entsprechend.
Vier Punkte für die Praxis
- Vor der Vertragsunterschrift die Prognose rechnen. Nicht das Monatsentgelt entscheidet, sondern der Jahresdurchschnitt einschließlich Jahressonderzahlung. Bei der VKA liegt die Schwelle beim laufenden Entgelt von 1.867,70 Euro, mit der Zusatzversorgungsumlage schon bei rund 1.834 Euro.
- Eine Stunde weniger kann sich rechnen. Wer knapp über der Schwelle liegt, verliert den Rabatt für alle zwölf Monate. Am oberen Rand geht es dabei nur um rund 12 Euro im Monat, weiter unten im Korridor um deutlich mehr.
- Das beitragspflichtige Brutto in der Abrechnung prüfen. Es liegt im öffentlichen Dienst systematisch über dem Tabellenentgelt, weil die Umlage anteilig hinzugerechnet wird. Das ist kein Fehler.
- Die Zusatzversorgung nicht gegen den Rabatt aufrechnen. Der eigene Umlageanteil mindert das Netto, die Versorgungspunkte entstehen aber aus dem vollen Entgelt. Bei niedrigen Stundenzahlen ist das der beste Teil des Pakets.
Häufige Fragen
Gilt der Midijob auch im öffentlichen Dienst?
Ja, uneingeschränkt. Der Übergangsbereich steht in Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV und gilt für jede versicherungspflichtige Beschäftigung, unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag gilt und welcher. Der TVöD selbst enthält dazu keine Regelung, weil der Übergangsbereich kein Beschäftigungsstatus ist, sondern nur eine Rechenvorschrift für die Sozialversicherungsbeiträge. Maßgeblich ist allein das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat. Auch Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppen bleiben dieselben wie bei einer Vollzeitkraft.
Wie viele Stunden darf ich im TVöD arbeiten, damit es ein Midijob bleibt?
Das hängt von der Entgeltgruppe ab, weil nur das Entgelt zählt. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden und der TVöD-VKA-Tabelle ab 1. Mai 2026 liegt die Grenze in der Entgeltgruppe 1 bei 30,77 Wochenstunden, in der Entgeltgruppe 3 bei 26,41, in der Entgeltgruppe 5 bei 24,96 und in der Entgeltgruppe 9a bei 21,31 Wochenstunden. Rechnet man die Jahressonderzahlung von 85 Prozent mit, sinken diese Werte um gut zwei Stunden, in der Entgeltgruppe 3 also auf 24,66 Wochenstunden.
Zählt die Jahressonderzahlung beim Midijob im öffentlichen Dienst mit?
Ja. Die Jahressonderzahlung nach Paragraf 20 TVöD ist tariflich zugesagt und damit mit hinreichender Sicherheit zu erwarten. Sie geht deshalb in die vorausschauende Jahresbetrachtung ein: Der Arbeitgeber addiert sie zum Jahresentgelt und teilt durch zwölf. Bei der VKA mit einheitlich 85 Prozent ab 2026 bedeutet das einen Aufschlag von 7,08 Prozent auf das laufende Entgelt. Die Obergrenze für das laufende Tabellenentgelt sinkt dadurch von 2.000 auf 1.867,70 Euro. Wird dieser Wert überschritten, entfällt der Beitragsrabatt für alle zwölf Monate, nicht nur für den Auszahlungsmonat.
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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro, Faktor F 0,6619, maßgebendes regelmäßiges Arbeitsentgelt), Paragraf 8 Abs. 1 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro), Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt), Paragraf 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Zurechnung steuerfreier und pauschalbesteuerter Zuwendungen an Zusatzversorgungseinrichtungen mit 2,5 Prozent des maßgebenden Entgelts abzüglich 13,30 Euro monatlich, volle Beitragspflicht des 100 Euro übersteigenden Teils) und Paragraf 3 Nr. 56 EStG (Steuerfreiheit bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 338 Euro monatlich), alle über gesetze-im-internet.de. Tarifrecht: Paragrafen 6, 16, 20, 24 und 26 TVöD (regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden, Stufenlaufzeiten, Jahressonderzahlung, anteiliges Teilzeitentgelt und Umrechnung mit dem 4,348-fachen der Wochenarbeitszeit, Erholungsurlaub), Paragrafen 8 und 15 ATV beziehungsweise ATV-K (Versorgungspunkte, zusatzversorgungspflichtiges Entgelt als steuerpflichtiger Arbeitslohn). Entgelttabelle TVöD-VKA gültig ab 1. Mai 2026 nach oeffentlichen-dienst.de und oeffentlicher-dienst-news.de (Tarifabschluss vom 6. April 2025: 3,0 Prozent ab 1. April 2025, weitere 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026). Jahressonderzahlung ab 2026 nach ver.di, "Fragen und Antworten rund um die Tarifeinigung" (VKA einheitlich 85 Prozent, Bund 95 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 Prozent in 9a bis 12, 75 Prozent in 13 bis 15). Finanzierung der Zusatzversorgung nach VBL, "Finanzierung in der VBLklassik" (Abrechnungsverband West seit 1. Januar 2023: Umlage 6,90 Prozent, davon Arbeitgeber 5,49 und Beschäftigte 1,41 Prozent, zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag 0,40 Prozent) und Rheinische Versorgungskassen, "Steuerliche Behandlung der Umlage" (Umlage 4,25 Prozent zuzüglich 2,75 Prozent Sanierungsgeld, Rechenweg der Hinzurechnung). Formeln und Faktor F nach dem TK-Beratungsblatt "Beschäftigungen im Übergangs-/Midijobbereich" (Stand 03/2026). Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Brutto-, Netto- und Beitragswerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand August 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Die Lohnsteuer ist eine Näherung ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Freibeträge. Die Sätze der Zusatzversorgung unterscheiden sich je nach Kasse und Abrechnungsverband; maßgeblich sind die Satzung Ihrer Kasse und die Abrechnung Ihrer Entgeltstelle. Verbindliche Auskünfte zum Versicherungs- und Beitragsrecht erteilen die zuständige Einzugsstelle und die Deutsche Rentenversicherung.