Welcher Lohn gilt im Garten- und Landschaftsbau?
Anders als Dachdecker, Gerüstbauer oder das Elektrohandwerk hat der Garten- und Landschaftsbau keinen Branchenmindestlohn. Die Fachzeitschrift DEGA GALABAU beschreibt die Lage so: Der Rahmentarifvertrag ist allgemeinverbindlich und gilt damit für alle Betriebe der Branche, die Entgelttarifverträge mit den Stundenlöhnen sind es nicht. Sie binden nur Mitglieder des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaft, oder Betriebe, deren Arbeitsverträge auf den Tarif verweisen.
Für alle anderen gilt der gesetzliche Mindestlohn: seit 1. Januar 2026 13,90 Euro, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro je Stunde. Tariflöhne liegen deutlich darüber; als Ecklohn für ausgebildete Landschaftsgärtner nannte DEGA GALABAU 18,87 Euro ab Juli 2023. Wir rechnen deshalb zusätzlich mit 19 Euro als frei gewähltem Beispiel für einen Betrieb mit Tariflohn, nicht als aktuellem Tarifsatz.
Minijob oder Midijob: die Stundengrenzen
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro, der Übergangsbereich reicht von 603,01 bis 2.000 Euro. Wie viele Wochenstunden in diesen Korridor passen, hängt nur am Stundenlohn.
| Stundenlohn | Minijob bis (Woche) | Midijob 2026 (Woche) |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € | 10,02 Std. | 10,02 bis 33,23 Std. |
| Beispiel 19,00 € | 7,33 Std. | 7,33 bis 24,31 Std. |
| Mindestlohn 2027: 14,60 € | 10,01 Std. (Grenze 633 €) | 10,01 bis 31,64 Std. |
Die Wochenwerte rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat. Mit 19 Euro Stundenlohn ist schon bei gut 24 Wochenstunden Schluss mit dem Midijob. Allgemein erklärt das Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Winterbeschäftigungs-Umlage: im GaLaBau nicht halbiert
Aus der Winterbeschäftigungs-Umlage bezahlt die Bundesagentur für Arbeit das Wintergeld und erstattet Arbeitgebern die Sozialbeiträge beim Saison-Kurzarbeitergeld. Der Garten- und Landschaftsbau ist einer von vier Zweigen, für die sie gilt (Paragraf 1 Winterbeschäftigungs-Verordnung). Nach Paragraf 3 beträgt sie dort 1,85 Prozent, aufgeteilt in 1,05 Prozent Arbeitgeber und 0,8 Prozent Arbeitnehmer.
Im Baugewerbe wurde der Satz für 2026 und 2027 auf 1 Prozent halbiert. Diese Absenkung steht im neuen Paragrafen 3a und bezieht sich ausdrücklich nur auf das Baugewerbe (Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 1). Im Garten- und Landschaftsbau zahlen Beschäftigte deshalb weiter den vollen Satz und damit doppelt so viel wie auf dem Bau.
| Branche (WinterbeschV) | Umlage gesamt | Arbeitgeber | Beschäftigte | Beschäftigte bei 1.203,74 € |
|---|---|---|---|---|
| Garten- und Landschaftsbau | 1,85 % | 1,05 % | 0,8 % | 9,63 € |
| Baugewerbe 2026 und 2027 | 1,0 % | 0,6 % | 0,4 % | 4,81 € |
| Dachdeckerhandwerk | 1,6 % | 1,0 % | 0,6 % | 7,22 € |
| Gerüstbauerhandwerk | 1,9 % | 1,9 % | 0 % | 0,00 € |
Für Midijobber im GaLaBau heißt das:
- Kein Midijob-Rabatt: Umlagepflichtig ist der lohnsteuerpflichtige Bruttoarbeitslohn (Paragraf 3 Abs. 3 WinterbeschV), nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme des Übergangsbereichs. Bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn zahlen Beschäftigte 9,63 Euro im Monat, im Jahr 115,56 Euro; der Arbeitgeber trägt 12,64 Euro im Monat.
- Auch im Minijob: Pauschal versteuerte Entgelte nach Paragraf 40a EStG zählen ausdrücklich mit. Ein Minijobber mit 601,87 Euro zahlt 4,81 Euro Umlage, sein Netto sinkt damit auf 575,39 Euro.
- Nur gewerbliche Arbeitnehmer: Die Umlage gilt für die Beschäftigten auf der Baustelle und im Garten. Wer im selben Betrieb als Angestellte oder Angestellter im Büro arbeitet, etwa in der Buchhaltung, zahlt keine Umlage und hat auch keinen Anspruch auf Wintergeld.
- Steuer: Der Arbeitnehmeranteil mindert die Lohnsteuer nicht. In der Steuererklärung zählt er zu den Werbungskosten, wirkt sich aber nur aus, wenn diese insgesamt über 1.230 Euro liegen (Midijob und Steuererklärung).
Netto-Tabelle 2026 im Garten- und Landschaftsbau
Die Werte rechnen mit einem Kind (also ohne Kinderlosenzuschlag), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 und der Winterbeschäftigungs-Umlage von 0,8 Prozent.
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro:
| Wochenstunden | Brutto im Monat | Sozialversicherung | ohne Übergangsbereich | Umlage 0,8 % | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 (Minijob) | 601,87 € | 21,67 € (RV) | entfällt | 4,81 € | 0,00 € | 575,39 € |
| 15 | 902,81 € | 90,78 € | 190,95 € | 7,22 € | 0,00 € | 804,81 € |
| 20 | 1.203,74 € | 181,89 € | 254,59 € | 9,63 € | 0,00 € | 1.012,22 € |
| 25 | 1.504,68 € | 273,02 € | 318,24 € | 12,04 € | 14,58 € | 1.205,04 € |
| 30 | 1.805,61 € | 364,13 € | 381,88 € | 14,44 € | 53,25 € | 1.373,79 € |
Beispiel 19,00 Euro Stundenlohn:
| Wochenstunden | Brutto im Monat | Sozialversicherung | ohne Übergangsbereich | Umlage 0,8 % | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | 822,70 € | 66,52 € | 174,01 € | 6,58 € | 0,00 € | 749,60 € |
| 15 | 1.234,05 € | 191,07 € | 261,00 € | 9,87 € | 0,00 € | 1.033,11 € |
| 20 | 1.645,40 € | 315,63 € | 348,00 € | 13,16 € | 31,50 € | 1.285,11 € |
| 24 | 1.974,48 € | 415,26 € | 417,61 € | 15,80 € | 79,16 € | 1.464,26 € |
| 25 (kein Midijob) | 2.056,75 € | 435,00 € | 435,00 € | 16,45 € | 94,16 € | 1.511,14 € |
Der Midijob-Rabatt ist bei wenigen Stunden am größten: Mit 15 Wochenstunden zum Mindestlohn zahlen Beschäftigte 90,78 Euro statt 190,95 Euro Sozialversicherung, also 100,17 Euro im Monat weniger. Bei 20 Stunden sind es 72,70 Euro, bei 30 Stunden nur noch 17,75 Euro. Die Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Entgelt (Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI), siehe Midijob und Rente. Der Arbeitgeber trägt bei 20 Mindestlohn-Stunden 278,15 Euro Sozialversicherung und 12,64 Euro Umlage. Eigene Werte mit Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner; die Umlage ziehen Sie dort zusätzlich ab.
Winter: Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld im Midijob
Im Winter ruht im GaLaBau oft die Arbeit. In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März zahlt die Arbeitsagentur bei witterungs- oder wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld (Paragraf 101 SGB III), dazu kommen die Wintergeld-Leistungen aus der Umlage.
- Nur mit Arbeitslosenversicherung: Saison-Kurzarbeitergeld setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus (Paragraf 98 SGB III). Midijobber haben Anspruch, Minijobber nicht, obwohl sie die Umlage mitbezahlen. Wie Ist-Entgelt und Kurzarbeitergeld im Übergangsbereich zusammenwirken, erklärt Midijob und Kurzarbeit.
- Mehraufwands-Wintergeld: Auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz gibt es vom 15. Dezember bis Ende Februar 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde, im Dezember für bis zu 90, im Januar und Februar für bis zu 180 Stunden (Paragraf 102 Abs. 3 SGB III). Bei 20 Wochenstunden sind das im Januar rund 87 Euro zusätzlich.
- Zuschuss-Wintergeld: 2,50 Euro je ausgefallener Stunde, wenn der Ausfall aus einem Arbeitszeitguthaben ausgeglichen und so Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird (Paragraf 102 Abs. 2 SGB III, Paragraf 1 Abs. 2 WinterbeschV).
- Keine Bau-Sonderregel: Im Baugewerbe gibt es Wintergeld nur, wenn das Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht witterungsbedingt gekündigt werden kann (Paragraf 102 Abs. 5 SGB III). Diese Einschränkung nennt das Gesetz nur für das Baugewerbe; der Garten- und Landschaftsbau ist ein eigener Zweig der Winterbeschäftigungs-Verordnung.
- Ohne Einfluss auf die Grenzen: Wintergeld ist eine steuerfreie Leistung der Arbeitsagentur (Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG) und kein Arbeitsentgelt. Es zählt weder zur 603-Euro- noch zur 2.000-Euro-Grenze.
Wer im Sommer mehr und im Winter weniger arbeitet, rechnet beim Übergangsbereich mit einer vorausschauenden Jahresprognose, nicht mit jedem einzelnen Monat; siehe Midijob mit schwankendem Entgelt.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Kein Branchenmindestlohn im GaLaBau: Ohne Tarifbindung oder Verweis im Arbeitsvertrag gelten 13,90 Euro gesetzlicher Mindestlohn (2027: 14,60 Euro).
- Zum Mindestlohn reicht der Minijob bis 10,02 und der Midijob bis 33,23 Wochenstunden, mit 19 Euro nur bis 7,33 und 24,31 Stunden.
- Winterbeschäftigungs-Umlage 1,85 Prozent: 0,8 Prozent Beschäftigte, 1,05 Prozent Arbeitgeber. Die Halbierung 2026 und 2027 gilt nur im Baugewerbe.
- Die Umlage wird vom vollen Brutto berechnet, auch im Minijob; der Übergangsbereich senkt sie nicht. Büro-Angestellte zahlen keine Umlage.
- Bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn: 1.203,74 Euro brutto, 181,89 Euro Sozialversicherung, 9,63 Euro Umlage, 1.012,22 Euro netto.
- Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld gibt es für Midijobber, nicht für Minijobber; die Kündigungsschutz-Voraussetzung des Baugewerbes gilt im GaLaBau nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Winterbeschäftigungs-Umlage im Garten- und Landschaftsbau 2026?
Im Garten- und Landschaftsbau beträgt die Winterbeschäftigungs-Umlage 1,85 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Bruttos der gewerblichen Arbeitnehmer: 0,8 Prozent tragen die Beschäftigten, 1,05 Prozent der Arbeitgeber (Paragraf 3 Winterbeschäftigungs-Verordnung). Die Halbierung für 2026 und 2027 gilt nur im Baugewerbe, im GaLaBau bleibt es bei 0,8 Prozent. Bei 1.203,74 Euro Brutto sind das 9,63 Euro im Monat, auch im Midijob ohne Abschlag.
Gibt es einen Mindestlohn im Garten- und Landschaftsbau?
Einen eigenen Branchenmindestlohn gibt es im Garten- und Landschaftsbau nicht. Der Rahmentarifvertrag ist zwar allgemeinverbindlich, die Lohntarifverträge aber nicht; sie gelten nur bei Tarifbindung oder wenn der Arbeitsvertrag auf sie verweist. Sonst gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde, ab 1. Januar 2027 von 14,60 Euro.
Was verdient man im GaLaBau in Teilzeit mit 20 Stunden netto?
Zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro sind 20 Wochenstunden 1.203,74 Euro brutto im Monat. Im Übergangsbereich fallen 181,89 Euro Sozialversicherung statt 254,59 Euro an, dazu 9,63 Euro Winterbeschäftigungs-Umlage; Lohnsteuer fällt in Steuerklasse 1 nicht an. Netto bleiben rund 1.012,22 Euro. Mit 19 Euro Stundenlohn sind es 1.645,40 Euro brutto und rund 1.285,11 Euro netto (jeweils mit einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag).
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto, Beiträge und Arbeitgeberkosten berechnen
- Midijob auf dem Bau: Winterumlage 2026, Mindestlohn und Netto
- Midijob im Dachdeckerhandwerk: Mindestlohn 2026, Stunden und Netto
- Midijob und Kurzarbeit: Was im Übergangsbereich gilt
- Midijob mit schwankendem Entgelt: Jahresschätzung und Korrektur
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragrafen 1, 3 und 3a Winterbeschäftigungs-Verordnung (Anwendungsbereich mit Garten- und Landschaftsbau, Umlage 1,85 Prozent mit 1,05 Prozent Arbeitgeber und 0,8 Prozent Arbeitnehmer, Bemessung vom lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einschließlich pauschal versteuerter Entgelte, Absenkung 2026 und 2027 nur für das Baugewerbe, Zuschuss-Wintergeld 2,50 Euro), Paragraf 1 Abs. 4 Baubetriebe-Verordnung (Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus), Paragrafen 98, 101 und 102 SGB III (Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, Wintergeld, Sonderregel Baugewerbe in Abs. 5), Volltexte über gesetze-im-internet.de am 17.10.2026 geprüft; Paragraf 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG; Paragraf 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 Euro, 2027 633 Euro); Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich). Fachinformation: DEGA GALABAU, "Endlich Durchblick bei Löhnen und Gehältern" vom 19.7.2023 (Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich, Entgelttarifverträge nicht, Ecklohn 18,87 Euro ab 1.7.2023). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat), die Umlage einzeln auf Cent gerundet. Den Faktor F für 2027 hatte das Bundesarbeitsministerium am 17.10.2026 noch nicht bekannt gegeben.
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand Oktober 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein angewandter Tarifvertrag und die Winterbeschäftigungs-Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.