Welche Versicherungen im Nebenjob anfallen
Beamte sind in ihrem Dienstverhältnis nicht sozialversichert: Für Krankheit sorgen Beihilfe und eine ergänzende Krankenversicherung, für das Alter die Pension. Ein Nebenjob bei einem privaten Arbeitgeber ist dagegen eine ganz normale Beschäftigung. Wie sie beurteilt wird, hängt vom Versicherungszweig ab:
| Zweig | Nebenjob über 603 € | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | versicherungsfrei | Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB V |
| Pflegeversicherung | keine Pflicht aus dem Nebenjob, folgt der Krankenversicherung | Paragrafen 20 und 23 SGB XI |
| Rentenversicherung | versicherungspflichtig | Paragraf 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | versicherungspflichtig | Paragraf 25 Abs. 1 SGB III |
Die Krankenversicherungsfreiheit hängt an einer Bedingung: Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V verlangt, dass nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge besteht. Nach Abs. 3 bleibt diese Freiheit auch dann bestehen, wenn zusätzlich eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, eine Pflicht zur sozialen Pflegeversicherung entsteht aus dem Nebenjob also nicht.
Anders in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Versicherungsfreiheit nach Paragraf 5 Abs. 1 SGB VI und Paragraf 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gilt nur für die Beschäftigung als Beamter selbst. Der Nebenjob ist in beiden Zweigen pflichtversichert. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Dienstherr die Versorgungsanwartschaft ausdrücklich auf die Nebenbeschäftigung erstreckt (Gewährleistungserstreckung); dann entfallen auch die Rentenbeiträge. Das kommt in der Praxis selten vor.
Der Arbeitgeber meldet den Beitragsgruppenschlüssel 0110: keine Krankenversicherung, Rentenversicherung voll, Arbeitslosenversicherung voll, keine Pflegeversicherung. Das ist dieselbe Kombination wie bei hauptberuflich Selbstständigen im Midijob und bei privat krankenversicherten Beschäftigten.
Der Kernpunkt: Die Besoldung zählt bei den 2.000 Euro nicht mit
Wer einen versicherungspflichtigen Hauptjob hat und daneben einen zweiten Job über 603 Euro aufnimmt, bekommt für den Nebenjob fast nie den Übergangsbereich. Die Entgelte aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet, und Hauptjob plus Nebenjob liegen meist über 2.000 Euro. Wie das bei Angestellten genau funktioniert, zeigt der Artikel Midijob als Zweitjob.
Bei Beamten ist es anders. Das gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Deutscher Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit zu den Beschäftigungen im Übergangsbereich hält in Ziffer 4.2.2 fest, dass für die Prüfung nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen sind, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden, und nennt als Beispiel ausdrücklich die versicherungsfreie Beschäftigung als Beamter. Die Besoldung spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist allein das regelmäßige Entgelt aus dem Nebenjob (und aus weiteren versicherungspflichtigen Nebenjobs, falls es mehrere gibt).
Beitragstabelle 2026 für Beamte im Nebenjob
Im Übergangsbereich gelten die beiden Formeln des Paragrafen 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F von 0,6619, hier aber nur für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmeranteil kommt aus der eigenen Bemessungsgrundlage (Formel 2), der Arbeitgeber trägt die Differenz zum Gesamtbeitrag aus Formel 1.
| Brutto Nebenjob | RV Arbeitnehmer | ALV Arbeitnehmer | zusammen | ohne Übergangsbereich | Ersparnis | Arbeitgeber RV und ALV |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 603,01 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 63,92 € | 63,92 € | 84,62 € |
| 700,00 € | 12,91 € | 1,81 € | 14,72 € | 74,20 € | 59,48 € | 93,46 € |
| 800,00 € | 26,23 € | 3,67 € | 29,90 € | 84,80 € | 54,90 € | 102,56 € |
| 1.000,00 € | 52,86 € | 7,39 € | 60,25 € | 106,00 € | 45,75 € | 120,81 € |
| 1.200,00 € | 79,49 € | 11,11 € | 90,60 € | 127,20 € | 36,60 € | 139,04 € |
| 1.500,00 € | 119,43 € | 16,69 € | 136,12 € | 159,00 € | 22,88 € | 166,40 € |
| 1.800,00 € | 159,37 € | 22,28 € | 181,65 € | 190,80 € | 9,15 € | 193,77 € |
| 2.000,00 € | 186,00 € | 26,00 € | 212,00 € | 212,00 € | 0,00 € | 212,00 € |
"Ohne Übergangsbereich" ist der halbe Beitragssatz (9,3 plus 1,3 Prozent) aus dem vollen Entgelt. Am unteren Rand zahlen Beamte wie alle Midijobber praktisch keinen eigenen Beitrag, bei 603,01 Euro trägt der Arbeitgeber die 84,62 Euro allein. Die Ersparnis schmilzt bis 2.000 Euro auf null ab, einen Sprung an der Obergrenze gibt es nicht.
Im Vergleich: derselbe Nebenjob bei einem Angestellten
Ein Angestellter mit versicherungspflichtigem Hauptjob über 2.000 Euro zahlt auf den Nebenjob alle vier Zweige, und zwar ohne Rabatt. Mit einem Kind, also ohne Kinderlosenzuschlag, und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:
| Brutto Nebenjob | Beamter (RV und ALV, reduziert) | Angestellter mit Hauptjob (alle Zweige, voll) | Unterschied im Monat |
|---|---|---|---|
| 700,00 € | 14,72 € | 148,05 € | 133,33 € |
| 1.000,00 € | 60,25 € | 211,50 € | 151,25 € |
| 1.500,00 € | 136,12 € | 317,25 € | 181,13 € |
Bei 1.000 Euro sind das 1.815 Euro im Jahr weniger Sozialabgaben. Der größere Teil des Unterschieds kommt aus der fehlenden Kranken- und Pflegeversicherung, der Rest aus dem Übergangsbereich. Diese Zahlen betreffen nur die Sozialversicherung; zur Lohnsteuer siehe weiter unten.
Die Fünftel-Regel: wie viel Nebenjob das Beamtenrecht erlaubt
Ob ein Midijob überhaupt in Frage kommt, entscheidet oft nicht die Sozialversicherung, sondern der Dienstherr. Für Bundesbeamte gilt Paragraf 99 BBG:
- Jede entgeltliche Nebentätigkeit braucht eine vorherige Genehmigung (Abs. 1).
- Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Nebentätigkeiten zusammen mehr als ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beanspruchen (Abs. 3).
- Ebenso in der Regel, wenn die Vergütung insgesamt 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes übersteigt (Abs. 3).
Bei 41 Wochenstunden im Bundesdienst ergibt das 8,2 Stunden pro Woche oder rund 35,53 Stunden im Monat. Was das beim Stundenlohn bedeutet:
| Stundenlohn | Monatsentgelt bei 35,53 Stunden | Einordnung |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 493,91 € | Minijob |
| 16,97 € | 603,01 € | Beginn des Übergangsbereichs |
| 28,14 € | 1.000,00 € | Midijob |
| 56,29 € | 2.000,00 € | Obergrenze des Übergangsbereichs |
Zum Mindestlohn bleibt ein genehmigungsfähiger Nebenjob also ein Minijob. Ein Midijob entsteht bei Beamten typischerweise bei höher bezahlten Tätigkeiten: Unterricht, Dozententätigkeit, Beratung, handwerkliche oder technische Arbeit mit Stundensätzen jenseits von 17 Euro. Die Fünftel-Regel ist eine Regelvermutung, keine starre Grenze; der Dienstherr kann im Einzelfall mehr genehmigen. Landes- und Kommunalbeamte richten sich nach dem Beamtengesetz ihres Landes, das vergleichbare Regeln enthält. Wer in Teilzeit arbeitet, sollte die dort geltenden Sonderregeln für Nebentätigkeiten vorab mit der Personalstelle klären.
Und wenn es ein Minijob bleibt?
Bis 603 Euro ist der Nebenjob auch für Beamte ein Minijob. Die Besoldung wird auch hier nicht mit dem Minijob zusammengerechnet, weil sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ist. Für die Abgaben gilt:
- Krankenversicherung: Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 13 Prozent fällt nur an, wenn die Beamtin gesetzlich versichert ist, also freiwillig in einer gesetzlichen Kasse. Bei privater Krankenversicherung entfällt er.
- Rentenversicherung: Wie jeder Minijobber sind Beamte rentenversicherungspflichtig und zahlen 3,6 Prozent Eigenanteil, bei 603 Euro 21,71 Euro. Die Befreiung auf Antrag ist möglich, dann bleibt nur der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent.
- Pauschsteuer von 2 Prozent statt Lohnsteuer nach Steuerklasse, wenn der Arbeitgeber sie übernimmt.
Wer die Wahl hat, sollte rechnen: Ein Minijob mit 603 Euro bringt netto höchstens 603 Euro, ein Midijob mit 700 Euro nach Sozialabgaben 685,28 Euro, bevor Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 anfällt. Die Grenze zwischen beiden Welten erklärt der Artikel Minijob oder Midijob.
Lohnsteuer: Steuerklasse 6 und Pflichtveranlagung
Steuerlich ist der Nebenjob ein zweites Dienstverhältnis. Die Besoldung läuft über die Steuerklasse 1 bis 5, der Nebenjob deshalb über die Steuerklasse 6 ohne Grundfreibetrag. Wer mehr als ein Dienstverhältnis hat, muss nach Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG eine Einkommensteuererklärung abgeben. Erst dort wird aus Besoldung und Nebenjob die tatsächliche Steuer berechnet.
Wichtig für die Erwartung: Das Nebenjob-Entgelt wird mit dem Grenzsteuersatz der Besoldung besteuert, bei typischen Beamtengehältern also mit rund 30 Prozent oder mehr. Der Beitragsrabatt des Übergangsbereichs senkt die Sozialabgaben, nicht die Steuer. Die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Nebenjob sind aber als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Einen konkreten Lohnsteuerbetrag nennen wir hier bewusst nicht, weil er von Besoldung, Familienstand und Kirchensteuer abhängt; die Mechanik der Steuerklasse 6 erklärt Midijob und Steuerklasse.
Was die Beiträge bringen: Rente neben der Pension
Die Rentenbeiträge aus dem Nebenjob sind nicht verloren. Im Übergangsbereich werden die Entgeltpunkte nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI aus dem vollen Entgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Bemessungsgrundlage. Mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro:
| Brutto Nebenjob | Entgeltpunkte je Jahr | Monatsrente je Jahr | Monatsrente nach 5 Jahren |
|---|---|---|---|
| 700 € | 0,1617 | 6,88 € | 34,38 € |
| 1.000 € | 0,2310 | 9,82 € | 49,11 € |
| 1.500 € | 0,3465 | 14,73 € | 73,67 € |
Zwei Punkte sind für Beamte besonders:
- Wartezeit von fünf Jahren. Eine Rente gibt es erst nach 60 Beitragsmonaten. Wer sie nicht erreicht, kann nach Paragraf 210 Abs. 1a SGB VI als versicherungsfreie Person die Erstattung der selbst getragenen Beiträge beantragen; der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet. Zeiten aus früheren Jobs, Ausbildung oder Kindererziehung zählen bei der Wartezeit mit.
- Anrechnung auf die Pension. Nach Paragraf 55 BeamtVG werden Versorgungsbezüge neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt. Außer Ansatz bleiben nach Abs. 4 nur Rententeile aus freiwilligen Beiträgen und bestimmten Sonderfällen, nicht aber Pflichtbeiträge aus einem Nebenjob. Ob die Pension tatsächlich gekürzt wird, hängt davon ab, wie nah Pension plus Rente an der Höchstgrenze liegen. Landesbeamte haben eigene, meist entsprechende Versorgungsgesetze. Vor einem langjährigen Nebenjob lohnt sich eine Auskunft der Versorgungsstelle.
Die Arbeitslosenversicherung bringt Beamten im aktiven Dienst in aller Regel keinen Nutzen, ist aber Pflicht. Mehr zu den Entgeltpunkten im Übergangsbereich steht unter Midijob und Rente.
Sonderfälle
- Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte. Auch sie sind im Nebenjob krankenversicherungsfrei. Ihre freiwillige Kasse bemisst den Beitrag aber nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Paragraf 240 SGB V), das Nebenjob-Entgelt kann den eigenen Kassenbeitrag also erhöhen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es dafür nicht.
- Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter, verbeamtete Referendare) werden genauso beurteilt, solange sie Anspruch auf Beihilfe haben. Wer den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus ableistet, ist dagegen regulär versicherungspflichtig; dann zählt dieses Entgelt bei den 2.000 Euro mit.
- Beurlaubung ohne Bezüge. Die Krankenversicherungsfreiheit setzt Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe voraus. Wer ohne Dienstbezüge beurlaubt ist, sollte den Status des Nebenjobs von der Krankenkasse prüfen lassen.
- Ruhestandsbeamte. Wer eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht, ist nach Paragraf 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei; der Arbeitgeber zahlt trotzdem seinen Anteil, im Übergangsbereich aus der reduzierten Bemessungsgrundlage. In der Arbeitslosenversicherung besteht Pflicht bis zur Regelaltersgrenze. Ähnliche Fälle beschreibt Midijob für Rentner.
- Mehrere Nebenjobs. Versicherungspflichtige Nebenjobs werden untereinander zusammengerechnet. Zwei Jobs mit 900 und 1.300 Euro ergeben 2.200 Euro, der Übergangsbereich entfällt dann für beide. Die Besoldung bleibt auch hier außen vor.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Beamte zahlen im Nebenjob über 603 Euro nur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppe 0110), Kranken- und Pflegeversicherung entfallen.
- Die Besoldung zählt bei der 2.000-Euro-Grenze nicht mit (Ziffer 4.2.2 des Rundschreibens zum Übergangsbereich). Ein Nebenjob zwischen 603,01 und 2.000 Euro ist deshalb ein Midijob mit reduzierten Beiträgen.
- Bei 1.000 Euro zahlt eine Beamtin 60,25 Euro Arbeitnehmeranteil, ein Angestellter mit Hauptjob auf denselben Nebenjob 211,50 Euro.
- Die Fünftel-Regel begrenzt Nebentätigkeiten beim Bund auf rund 8,2 Wochenstunden; zum Mindestlohn bleibt das ein Minijob, ab 16,97 Euro Stundenlohn wird es ein Midijob.
- Steuerlich gilt Steuerklasse 6 mit Pflicht zur Steuererklärung. Rente aus dem Nebenjob kann nach Paragraf 55 BeamtVG auf die Pension angerechnet werden.
Häufige Fragen
Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlt ein Beamter im Nebenjob?
Liegt das Entgelt über der Minijob-Grenze von 603 Euro, zahlen Beamte nur Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Kranken- und pflegeversichert sind sie über Beihilfe und private Versicherung oder freiwillig gesetzlich; diese Versicherungsfreiheit erstreckt sich nach Paragraf 6 Abs. 3 SGB V auch auf den Nebenjob. Der Arbeitgeber meldet die Beitragsgruppe 0110. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro werden Renten- und Arbeitslosenbeitrag nach den Regeln des Übergangsbereichs reduziert, bei 1.000 Euro auf zusammen 60,25 Euro Arbeitnehmeranteil.
Gilt der Übergangsbereich für Beamte, obwohl sie mehr als 2.000 Euro verdienen?
Ja. Für die Grenze von 2.000 Euro werden nur Entgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammengerechnet. Die Besoldung stammt aus einer versicherungsfreien Beschäftigung und bleibt deshalb außen vor; so steht es ausdrücklich in Ziffer 4.2.2 des gemeinsamen Rundschreibens von GKV-Spitzenverband, Deutscher Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit. Ein Nebenjob mit 1.000 Euro ist für eine Beamtin mit 4.500 Euro Besoldung also ein Midijob, für einen Angestellten mit versicherungspflichtigem Hauptjob dagegen nicht.
Wie viel darf ein Beamter im Nebenjob arbeiten?
Das regelt das Beamtenrecht, nicht das Sozialversicherungsrecht. Jede entgeltliche Nebentätigkeit braucht nach Paragraf 99 Abs. 1 BBG eine vorherige Genehmigung. Sie wird in der Regel versagt, wenn die Nebentätigkeiten zusammen mehr als ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beanspruchen oder die Vergütung 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigt. Beim Bund mit 41 Wochenstunden sind das rund 8,2 Stunden pro Woche. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Beamtengesetze der Länder mit vergleichbaren Regeln.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto, Beiträge und Arbeitgeberkosten berechnen
- Midijob als Zweitjob: Zusammenrechnung und Steuerklasse 6
- Midijob neben der Selbstständigkeit: Beitragsgruppe 0110
- Midijob im öffentlichen Dienst
- Midijob und Rente: volle Entgeltpunkte trotz reduzierter Beiträge
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB V (Krankenversicherungsfreiheit von Beamten mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe oder Heilfürsorge, Erstreckung auf weitere Beschäftigungen), Paragraf 240 SGB V (Beitragsbemessung freiwillig Versicherter), Paragrafen 20 und 23 SGB XI (Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung), Paragraf 1 Satz 1 Nr. 1, Paragraf 5 Abs. 1 und Abs. 4, Paragraf 70 Abs. 1a und Paragraf 210 Abs. 1a SGB VI (Rentenversicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Gewährleistungserstreckung, Entgeltpunkte im Übergangsbereich, Beitragserstattung), Paragrafen 25 und 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (Arbeitslosenversicherung), Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), Paragraf 99 BBG (Genehmigungspflicht, Fünftel-Regel, 40-Prozent-Grenze), Paragraf 55 BeamtVG (Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten), Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Pflichtveranlagung), alle über gesetze-im-internet.de. Verwaltung: GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit, Gemeinsames Rundschreiben "Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich ab 01.10.2022", Ziffer 4.2.2 (keine Berücksichtigung einer versicherungsfreien Beschäftigung als Beamter) und Ziffer 4.3.3.6 (Versicherungsfreiheit in einzelnen Zweigen). Fachliteratur: Haufe, "SV: Nebenbeschäftigungen von Beamten richtig beurteilen" (Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht, Gewährleistungserstreckung, Pauschalbeiträge im Minijob) und sozialversicherung-kompetent.de, "SV-Recht für Beamte mit Nebenbeschäftigung" (Stand 28.03.2026). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, aktueller Rentenwert 42,52 Euro. Alle Beitragswerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (Vergleich Angestellter: mit einem Kind, ohne Übergangsbereich, alle vier Zweige).
Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand September 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Versorgungsberatung. Über die Versicherungspflicht entscheidet im Zweifel die Krankenkasse als Einzugsstelle, über die Genehmigung der Nebentätigkeit der Dienstherr und über die Anrechnung einer Rente die Versorgungsstelle. Beamtenrecht und Versorgungsrecht der Länder können von den hier genannten Bundesvorschriften abweichen.