Ratgeber, Stand November 2026

Landesmindestlohn und Midijob: Berlin 14,84 und Bremen 14,87 Euro

Kurze Antwort: Berlin zahlt 2026 einen Landesmindestlohn von 14,84 Euro, Bremen seit April 14,87 Euro. Die Minijob-Grenze bleibt trotzdem bei 603 Euro, weil sie am Bundesmindestlohn von 13,90 Euro hängt. Wer zum Landesmindestlohn 10 Wochenstunden arbeitet, ist deshalb kein Minijobber mehr, sondern im Midijob, mit 630,58 Euro netto und eigenem Versicherungsschutz.

Welche Landesmindestlöhne es 2026 gibt

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn des Bundes von 13,90 Euro haben zwei Länder einen eigenen, höheren Mindestlohn für ihren Einflussbereich. Er ist kein allgemeiner Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse im Land, denn dafür fehlt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz. Er bindet nur Arbeitgeber, die mit dem Land verbunden sind.

Mindestlohn2026ab 1.1.2027Rechtsgrundlage
Bundesmindestlohn13,90 €14,60 €Mindestlohngesetz, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Landesmindestlohn Berlin14,84 € (seit 1.1.)15,58 €Paragraf 9 Abs. 1 LMiLoG Bln
Berliner Vergabemindestlohn14,84 € (seit 16.7.)15,58 €Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Landesmindestlohn Bremen14,28 € bis 31.3., 14,87 € seit 1.4.15,17 €Paragraf 9 Abs. 2 LMG Bremen

Bremen hat seinen Landesmindestlohn seit Juli 2022 fest an das Eingangsentgelt des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder gekoppelt (TV-L Entgeltgruppe 1 Stufe 2, umgerechnet auf 39,2 Wochenstunden). Mit dem Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 stieg er deshalb automatisch zum 1. April 2026 von 14,28 auf 14,87 Euro, zum 1. Januar 2027 folgen 15,17 Euro und zum 1. Januar 2028 15,32 Euro. Der Senat hat das am 24. März 2026 bekannt gegeben. Berlin legt die Höhe dagegen per Anpassung nach Paragraf 9 Abs. 2 LMiLoG fest; für 2027 nennt die Senatsverwaltung 15,58 Euro.

Für wen der Landesmindestlohn gilt

  • Berlin: Beschäftigte der Berliner Verwaltung, also Behörden, Gerichte, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Landes, Beschäftigte in Unternehmen, an denen Berlin beteiligt ist, und Beschäftigte von Zuwendungsempfängern, etwa sozialen Trägern und Vereinen mit Landesförderung. Zuwendungen gibt es nur, wenn sich der Träger verpflichtet, den Landesmindestlohn zu zahlen. Bei öffentlichen Aufträgen des Landes gilt während der Auftragsausführung der Vergabemindestlohn in gleicher Höhe.
  • Bremen: das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen, die sie überwiegend finanzieren oder beaufsichtigen, Zuwendungsempfänger wie Sozialverbände und Fahrdienste sowie Leistungs- und Versorgungsverträge nach dem Sozialgesetzbuch, soweit Bundesrecht das zulässt.
  • Nicht erfasst: private Arbeitgeber ohne Auftrag, Beteiligung oder Förderung des Landes. Ein Supermarkt, eine Arztpraxis oder ein Café in Berlin oder Bremen muss nur den Bundesmindestlohn von 13,90 Euro zahlen. Höhere Branchenmindestlöhne gehen beiden vor, etwa in der Gebäudereinigung mit 15,00 Euro.

Midijobs sind beim Landesmindestlohn typisch: Teilzeitkräfte bei Trägern der Jugend- und Sozialarbeit, Fahrdienste, Schulbegleitung, Reinigung und Hausmeisterei in landeseigenen Gesellschaften. Für die Tabellen des öffentlichen Dienstes selbst siehe Midijob im öffentlichen Dienst.

Die Minijob-Grenze bleibt bei 603 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze ist nach Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV dynamisch an den Bundesmindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Aus 13,90 Euro ergeben sich 603 Euro, ausgelegt auf 10 Wochenstunden. Ein Landesmindestlohn fließt in diese Rechnung nicht ein. Er bewirkt nur, dass dieselbe Grenze mit weniger Stunden erreicht wird. Gleiches gilt für den Übergangsbereich bis 2.000 Euro.

StundenlohnMinijob bis (Monat)Minijob bis (Woche)Midijob bis (Woche)
Bundesmindestlohn 13,90 €43,3 Std.10,02 Std.33,23 Std.
Berlin 14,84 €40,6 Std.9,38 Std.31,12 Std.
Bremen 14,87 € (seit April)40,5 Std.9,36 Std.31,06 Std.
Bremen 14,28 € (Januar bis März)42,2 Std.9,75 Std.32,35 Std.

Die Wochenwerte rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat. Wer bei einem Berliner Zuwendungsempfänger 40 Stunden im Monat arbeitet, kommt auf 593,60 Euro und bleibt Minijobber. Bei 41 Stunden sind es 608,44 Euro, und die Beschäftigung ist versicherungspflichtig im Übergangsbereich. Wie die Stundengrenzen allgemein funktionieren, erklärt Midijob: Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Der typische Fall: 10 Wochenstunden

Viele Minijobs sind auf 10 Wochenstunden vereinbart, weil das zum Bundesmindestlohn genau unter die 603 Euro passt. Zum Landesmindestlohn geht diese Rechnung nicht mehr auf. Annahmen: ein Kind (ohne Kinderlosenzuschlag), durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Steuerklasse 1:

10 Wochenstunden zuBruttoStatusAbzügeNetto
13,90 € (Bund)601,87 €Minijob21,67 € RV-Eigenanteil580,20 €
14,84 € (Berlin)642,57 €Midijob11,99 € Sozialversicherung630,58 €
14,87 € (Bremen)643,87 €Midijob12,37 € Sozialversicherung631,50 €

Der Wechsel in den Midijob ist hier kein Nachteil: Mit 11,99 Euro zahlt die Berliner Teilzeitkraft sogar weniger als den Rentenversicherungs-Eigenanteil im Minijob (wer sich davon befreien lässt, behält im Minijob 601,87 Euro). Ohne Übergangsbereich wären 135,91 Euro fällig, der Rabatt beträgt also 123,92 Euro im Monat. Dafür ist sie voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert, und die Rentenansprüche entstehen nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI aus dem vollen Entgelt von 642,57 Euro. Kinderlos sind es 14,66 Euro Abzüge und 627,91 Euro netto.

Für Arbeitgeber: Der Midijob ist bei 10 Stunden teurer als ein Minijob. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 642,57 Euro Entgelt bei 176,03 Euro, dazu kommen Umlagen. Wer seine Minijobs halten will, muss die Stunden senken, in Berlin auf höchstens 40,6 im Monat. Statt zu kürzen, lohnt der Blick auf die Gesamtkosten unter Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber?

Beitragstabelle 2026 zum Landesmindestlohn

Gleiche Annahmen wie oben, Berliner Landesmindestlohn 14,84 Euro, in Klammern der Wert zum Bundesmindestlohn bei gleicher Stundenzahl:

WochenstundenBruttoArbeitnehmeranteilErsparnisLohnsteuerNetto (Bund)
10642,57 €11,99 €123,92 €0,00 €630,58 € (580,20 €)
15963,86 €109,27 €94,59 €0,00 €854,59 € (812,03 €)
201.285,14 €206,55 €65,26 €0,00 €1.078,59 € (1.021,85 €)
251.606,43 €303,84 €35,92 €26,58 €1.276,01 € (1.217,08 €)
301.927,72 €401,12 €6,59 €71,75 €1.454,85 € (1.388,23 €)

Bei 20 Wochenstunden bringt der Landesmindestlohn 56,74 Euro mehr netto im Monat als der Bundesmindestlohn. Die Bremer Werte liegen wegen der 3 Cent Unterschied nur knapp darüber, bei 20 Stunden 1.287,74 Euro brutto, 207,33 Euro Arbeitnehmeranteil und 1.080,41 Euro netto. Mit 30 Wochenstunden bleibt man in beiden Ländern knapp unter 2.000 Euro; ab gut 31 Wochenstunden endet der Übergangsbereich. Eigene Werte mit Kinderzahl, Krankenkasse und Steuerklasse liefert der Midijob-Rechner.

Bremen: Minijob seit April zum Midijob geworden

Die Erhöhung mitten im Jahr hat in Bremen Minijobs ohne Stundenänderung in den Übergangsbereich geschoben. Beispiel mit 42 Stunden im Monat:

  • Januar bis März 2026: 42 Stunden zu 14,28 Euro sind 599,76 Euro. Das liegt unter 603 Euro, die Beschäftigung ist ein Minijob.
  • Ab April 2026: 42 Stunden zu 14,87 Euro sind 624,54 Euro. Ab dem Monat der Erhöhung ist die Beschäftigung versicherungspflichtig im Übergangsbereich. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 6,53 Euro, netto bleiben 618,01 Euro, der Arbeitgeber zahlt 172,75 Euro.

Eine dauerhafte Lohnerhöhung wird nicht rückwirkend, sondern ab ihrem Wirksamwerden neu beurteilt: Der Arbeitgeber muss den Minijob zum 31. März abmelden und zum 1. April als versicherungspflichtige Beschäftigung bei der Krankenkasse anmelden. Wer das übersehen hat, sollte die Abrechnungen seit April prüfen lassen, siehe Midijob falsch abgerechnet. Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro; zu 15,17 Euro sind dann 41,7 Monatsstunden möglich, 42 Stunden bleiben ein Midijob.

Ausblick 2027

  • Neue Grenzen: Der Bundesmindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro, der Übergangsbereich beginnt bei 633,01 Euro und endet weiter bei 2.000 Euro.
  • Berlin mit 15,58 Euro: Minijob nur bis 40,6 Monatsstunden oder 9,38 Wochenstunden, Midijob bis 29,65 Wochenstunden. Der Abstand zum Bund wächst auf 98 Cent je Stunde.
  • Bremen mit 15,17 Euro: Minijob bis 41,7 Monatsstunden oder 9,64 Wochenstunden, Midijob bis 30,45 Wochenstunden.
  • Den Faktor F für 2027 hat das Bundesarbeitsministerium Anfang November 2026 noch nicht bekannt gegeben. Die Beitrags- und Nettowerte auf dieser Seite gelten deshalb für 2026.

Mehr zur Entwicklung der Grenzen steht unter Mindestlohn 2026 und die Minijob-Grenze.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Landesmindestlohn 2026: Berlin 14,84 Euro, Bremen 14,87 Euro seit 1.4.2026 (vorher 14,28 Euro). 2027: Berlin 15,58 Euro, Bremen 15,17 Euro.
  • Er gilt nur für Landesverwaltung, Beteiligungsunternehmen, Zuwendungsempfänger und öffentliche Aufträge, nicht für private Arbeitgeber allgemein.
  • Die Minijob-Grenze von 603 Euro hängt am Bundesmindestlohn und bleibt gleich. Zum Landesmindestlohn ist der Minijob nur bis rund 9,4 Wochenstunden möglich.
  • 10 Wochenstunden in Berlin: 642,57 Euro brutto, Midijob, 11,99 Euro Abzüge, 630,58 Euro netto, voll versichert.
  • Eine Erhöhung mitten im Jahr, wie in Bremen zum 1. April, wirkt ab ihrem Monat: Der Minijob wird dann zum Midijob.

Häufige Fragen

Verschiebt der Landesmindestlohn die Minijob-Grenze?

Nein. Die Minijob-Grenze von 603 Euro wird nach Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV aus dem gesetzlichen Bundesmindestlohn von 13,90 Euro berechnet. Ein höherer Landesmindestlohn in Berlin (14,84 Euro) oder Bremen (14,87 Euro) ändert daran nichts. Er bewirkt nur, dass die 603 Euro mit weniger Stunden erreicht werden, in Berlin schon bei rund 9,38 Wochenstunden.

Wie viele Stunden darf ich in Berlin im Minijob arbeiten?

Bei einem Arbeitgeber, der an den Berliner Landesmindestlohn von 14,84 Euro gebunden ist, sind höchstens 40,6 Stunden im Monat oder rund 9,38 Stunden pro Woche im Minijob möglich. Bei einem privaten Arbeitgeber mit dem Bundesmindestlohn von 13,90 Euro sind es 43,3 Monatsstunden oder rund 10 Wochenstunden. Wer mehr arbeitet, ist im Midijob mit reduzierten Sozialabgaben.

Für wen gilt der Landesmindestlohn in Berlin und Bremen?

Für Beschäftigte des Landes und seiner Behörden, für Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, für Träger, die Zuwendungen des Landes bekommen, und bei öffentlichen Aufträgen. Private Arbeitgeber ohne solche Verbindung zum Land müssen nur den Bundesmindestlohn von 13,90 Euro zahlen.

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Quellen: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin, "Mindestlöhne im Überblick", Stand Juli 2026 (Landesmindestlohn 14,84 Euro ab 1.1.2026 und 15,58 Euro ab 1.1.2027, Vergabemindestlohn 14,84 Euro ab 16.7.2026, Geltungsbereich), über berlin.de; Merkblatt der Senatsverwaltung zur Einhaltung des Landesmindestlohns 2026 (Paragraf 9 Abs. 1 und Paragraf 7 LMiLoG Bln); Senatsvorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen vom 16.3.2026 und Bekanntgabe zur Höhe des Landesmindestlohns vom 24.3.2026 (Paragraf 9 Abs. 2 LMG, Kopplung an TV-L Entgeltgruppe 1 Stufe 2, 14,28 / 14,87 / 15,17 / 15,32 Euro), über rathaus.bremen.de; lohn-info.de, "Landesmindestlohngesetz Bremen" (Geltungsbereich Paragrafen 3 bis 6 LMG); Paragraf 8 Abs. 1 und 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro, 2027 633 Euro); Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich); Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Beitragssätze Rentenversicherung 18,6, Arbeitslosenversicherung 2,6, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Alle Beitrags- und Nettowerte wurden mit der Rechenlogik dieser Seite für 2026 berechnet (mit einem Kind, sofern nicht anders angegeben, Lohnsteuer als Näherung für Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer, 4,33 Wochen je Monat).

Alle Werte sind Näherungen zur Orientierung (Stand November 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein angewandter Tarifvertrag und das jeweilige Landesmindestlohngesetz in seiner geltenden Fassung.