Worum es geht
Tarifrunden betreffen gerade die Branchen, in denen viele Beschäftigte im Übergangsbereich arbeiten: Handel, Gebäudereinigung, öffentlicher Dienst, Pflege, Nahverkehr. Wer in Teilzeit zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdient und zum Warnstreik oder Streik aufgerufen wird, fragt sich: Was fehlt am Monatsende wirklich auf dem Konto? Bin ich während des Streiks noch versichert? Und kippt mein Midijob, wenn der Lohn in diesem Monat unter 603 Euro fällt?
Die Antworten ergeben sich aus dem Beitragsrecht und aus der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt vom 12.3.2013. Sie gilt für Streik und Aussperrung gleichermaßen. Ob ein Streik arbeitsrechtlich zulässig ist und wer zum Streik aufrufen darf, ist nicht Thema dieser Seite.
Die Grundregel: kein Lohn, aber ein voller Beitragsmonat
Während eines Streiks ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sie arbeiten nicht, der Arbeitgeber zahlt für diese Zeit keinen Lohn. Wie viel pro Streiktag abgezogen wird, regeln der Tarifvertrag oder die betriebliche Praxis; üblich ist eine Kürzung je ausgefallenem Arbeitstag oder bei einem Warnstreik von wenigen Stunden je ausgefallener Stunde.
Beitragsrechtlich entsteht dadurch kein Teilmonat. Nach Paragraf 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Arbeitsverhältnis ohne Lohnanspruch fortdauert, längstens einen Monat. Der Streikmonat behält deshalb seine 30 SV-Tage, und das gekürzte Entgelt geht so, wie es ist, in die Midijob-Formel. Es wird nicht auf einen vollen Monat hochgerechnet. Das ist der entscheidende Unterschied zum Beschäftigungsbeginn mitten im Monat, den Midijob im Teilmonat erklärt.
Was ein Streiktag netto kostet
Im Übergangsbereich steigt die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil schneller als das Entgelt. Umgekehrt gilt das auch: Jeder Euro weniger Lohn senkt die eigenen Beiträge um rund 30 Cent. Ein Streiktag kostet deshalb netto spürbar weniger als der Bruttoabzug. Die Tabelle rechnet ein Monatsentgelt von 1.200 Euro mit 21 Arbeitstagen durch, die Kürzung beträgt hier vereinfacht ein Einundzwanzigstel je Streiktag.
| Streiktage im Monat | Brutto | AN-Beiträge | Netto | Netto weniger | AG-Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 (voller Monat) | 1.200,00 € | 180,76 € | 1.019,24 € | 0,00 € | 277,46 € |
| 1 | 1.142,86 € | 163,47 € | 979,39 € | 39,85 € | 267,05 € |
| 3 | 1.028,57 € | 128,86 € | 899,71 € | 119,53 € | 246,26 € |
| 5 | 914,29 € | 94,25 € | 820,04 € | 199,20 € | 225,49 € |
| 10 | 628,57 € | 7,74 € | 620,83 € | 398,41 € | 173,48 € |
Euro, 2026, ein Kind, Steuerklasse 1, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Arbeitgeberanteil ohne Umlagen. Lohnsteuer fällt in dieser Spanne nicht an. Werte mit der Rechenlogik dieser Seite berechnet. AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber.
Pro Streiktag fehlen 57,14 Euro brutto, netto aber nur 39,85 Euro. Nach zehn Streiktagen sind es 571,43 Euro brutto und 398,41 Euro netto. Höher ist die Belastung bei einem höheren Entgelt, weil dort auch Lohnsteuer wegfällt und der Abzug je Tag größer ist: Bei 1.800 Euro brutto kostet ein Streiktag 85,71 Euro brutto und 47,84 Euro netto, drei Streiktage kosten 145,86 Euro netto. Die gesparte Lohnsteuer ist dabei schon berücksichtigt. Wer seinen eigenen Fall durchrechnen will, gibt das gekürzte Monatsentgelt in den Midijob-Rechner ein.
Unter 603 Euro: Der Midijob bleibt
Bei kleinen Midijobs kann ein längerer Streik das Monatsentgelt unter 603,01 Euro drücken. Ein Minijob entsteht dadurch nicht. Ob ein Midijob vorliegt, richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt, nicht nach dem Entgelt eines einzelnen Monats. Für Monate, in denen das tatsächliche Entgelt einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil null. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag aus dem gekürzten Entgelt mit dem Faktor F allein.
| Regelmäßig 700 €, Streiktage | Brutto | AN-Beiträge | Netto | AG-Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 700,00 € | 29,37 € | 670,63 € | 186,49 € |
| 1 | 666,67 € | 19,27 € | 647,40 € | 180,43 € |
| 3 | 600,00 € | 0,00 € | 600,00 € | 167,98 € |
| 5 | 533,33 € | 0,00 € | 533,33 € | 149,32 € |
Euro, 2026, ein Kind, Steuerklasse 1, 21 Arbeitstage, Arbeitgeberanteil ohne Umlagen. Werte mit der Rechenlogik dieser Seite berechnet. Drei Streiktage kosten hier 100 Euro brutto, aber nur 70,63 Euro netto. Der Versicherungsschutz bleibt in allen Zweigen erhalten.
Versicherungsschutz bei langem Streik
Die meisten Streiks dauern wenige Tage. Zieht sich ein Arbeitskampf über mehr als einen Monat, trennen sich die Versicherungszweige. Die Gemeinsame Verlautbarung vom 12.3.2013 regelt in Abschnitt 1.7:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Versicherungspflicht besteht bei jeder Arbeitskampfmaßnahme längstens einen Monat fort, egal ob der Streik rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Danach meldet der Arbeitgeber ab; bei rechtmäßigem Arbeitskampf mit dem Abgabegrund 35.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf bleibt die Mitgliedschaft nach Paragraf 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und Paragraf 49 Abs. 2 SGB XI bis zu dessen Ende erhalten, ohne dass Beiträge anfallen. Bei einem rechtswidrigen Streik gilt nur die Monatsfrist.
- Zusammenrechnung: Folgt auf den Streik unmittelbar unbezahlter Urlaub, wird die Streikzeit auf die Monatsfrist angerechnet.
Nach dem Streik meldet der Arbeitgeber Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wieder an. Beginnt die Arbeit mitten im Monat, ist dieser Monat dann tatsächlich ein Teilmonat mit anteiligen SV-Tagen. Arbeitslosengeld gibt es während des Streiks nicht: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, und nach Paragraf 160 SGB III darf die Arbeitsagentur durch Leistungen nicht in Arbeitskämpfe eingreifen.
Für die Rente zählt im Übergangsbereich nach Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI das tatsächliche Arbeitsentgelt. Ein Streiktag bei 1.200 Euro im Monat kostet rund 0,0011 Entgeltpunkte, das sind etwa 5 Cent Monatsrente. Ein ganzer Monat ohne Lohn kostet bei 1.200 Euro rund 0,98 Euro Monatsrente, gerechnet mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem Rentenwert von 42,52 Euro.
Streikgeld: steuerfrei und beitragsfrei
Gewerkschaftsmitglieder bekommen für Streiktage in der Regel Streikgeld. Die Höhe legt die Satzung der Gewerkschaft fest, meist abhängig vom Mitgliedsbeitrag und der Dauer der Mitgliedschaft. Wer kein Mitglied ist, bekommt nichts.
Streikgeld ist kein Arbeitslohn, weil es nicht vom Arbeitgeber und nicht für geleistete Arbeit gezahlt wird. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Streikunterstützungen nicht steuerbar sind (Urteil vom 24.10.1990, X R 161/88). Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt, weil sie in der abschließenden Liste des Paragrafen 32b EStG nicht stehen, und in der Sozialversicherung sind sie beitragsfrei. Für den Midijob heißt das: Das Streikgeld zählt weder zum Monatsentgelt noch zur Grenze von 603 oder 2.000 Euro, und es taucht in der Steuererklärung nicht auf.
Rechenbeispiel: Wer bei 1.200 Euro brutto drei Tage streikt, hat 119,53 Euro weniger netto. Jeder Euro Streikgeld gleicht diesen Verlust eins zu eins aus. Der Gewerkschaftsbeitrag, bei vielen Gewerkschaften rund 1 Prozent des Bruttos, ist als Werbungskosten nach Paragraf 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG absetzbar, wirkt aber nur, wenn die Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Mehr dazu unter Steuererklärung im Midijob.
Checkliste für die Abrechnung des Streikmonats
- Ist der Abzug für die Streiktage nachvollziehbar, also je Tag oder je Stunde nach Tarifvertrag?
- Wurden die Beiträge aus dem gekürzten Entgelt mit der Midijob-Formel berechnet, ohne Hochrechnung auf einen vollen Monat?
- Liegt das gekürzte Entgelt unter 603,01 Euro? Dann dürfen keine Arbeitnehmerbeiträge abgezogen sein, und es darf kein Minijob abgerechnet werden.
- Stehen trotzdem 30 SV-Tage auf der Abrechnung, solange der Streik nicht länger als einen Monat gedauert hat?
- Ist das Streikgeld nicht auf der Lohnabrechnung gelandet? Es kommt von der Gewerkschaft und gehört dort nicht hin.
Wie eine korrekte Midijob-Abrechnung aussieht und was bei Fehlern zu tun ist, steht unter Midijob-Entgeltabrechnung lesen und Midijob falsch abgerechnet. Kommt nach dem Streik ein Tarifabschluss mit Nachzahlung, hilft Rückwirkende Lohnerhöhung im Midijob weiter.
Die wichtigsten Punkte in Kurzform
- Für Streiktage entfällt der Lohn. Der Monat bleibt ein voller Beitragsmonat mit 30 SV-Tagen, das gekürzte Entgelt geht ohne Hochrechnung in die Midijob-Formel.
- Im Übergangsbereich kostet ein Euro Lohnabzug netto nur rund 70 Cent: bei 1.200 Euro brutto 39,85 Euro netto je Streiktag statt 57,14 Euro brutto.
- Fällt das Entgelt im Streikmonat unter 603,01 Euro, bleibt es ein Midijob. Der Arbeitnehmeranteil ist null, der Arbeitgeber zahlt allein.
- Kranken- und Pflegeversicherung bleiben beim rechtmäßigen Streik bis zum Ende bestehen, Renten- und Arbeitslosenversicherung längstens einen Monat.
- Streikgeld ist kein Arbeitslohn, steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt und beitragsfrei.
Häufige Fragen
Wie viel Netto verliere ich im Midijob durch einen Streiktag?
Deutlich weniger als den Lohnabzug. Im Übergangsbereich sinken die Arbeitnehmerbeiträge mit jedem Euro weniger Entgelt um rund 30 Cent. Bei 1.200 Euro brutto im Monat, 21 Arbeitstagen, einem Kind und Steuerklasse 1 werden pro Streiktag 57,14 Euro brutto abgezogen, netto fehlen aber nur 39,85 Euro, also rund 70 Prozent. Dagegen steht das Streikgeld der Gewerkschaft, das steuer- und beitragsfrei ist.
Bin ich während eines Streiks im Midijob noch krankenversichert?
Ja. Bei einem rechtmäßigen Streik bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung nach Paragraf 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bis zum Ende des Arbeitskampfs bestehen, ohne dass Beiträge anfallen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt die Beschäftigung längstens einen Monat als fortbestehend. Bei einem rechtswidrigen Streik gilt auch für die Krankenversicherung nur die Monatsfrist.
Wird mein Midijob durch den Streik zum Minijob?
Nein. Ob ein Midijob vorliegt, richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt, nicht nach dem gekürzten Entgelt eines einzelnen Streikmonats. Fällt das Monatsentgelt durch Streiktage unter 603,01 Euro, bleibt die Beschäftigung versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil ist in diesem Monat null, der Arbeitgeber zahlt den Beitrag aus dem gekürzten Entgelt allein.
Weiterlesen
- Midijob-Rechner 2026: Netto, Beiträge und Arbeitgeberkosten berechnen
- Midijob im Teilmonat: SV-Tage, Hochrechnung und unbezahlter Urlaub
- Kurzarbeit im Midijob: Ist-Entgelt, Fiktiventgelt und Beiträge
- Rückwirkende Lohnerhöhung im Midijob: Nachzahlung nach dem Tarifabschluss
- Arbeitsrecht im Midijob: Urlaub, Krankheit, Kündigung
Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 7 Abs. 3 SGB IV, Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV, Paragraf 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Paragraf 49 Abs. 2 SGB XI, Paragraf 70 Abs. 1a SGB VI, Paragraf 160 SGB III, Paragrafen 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 32b EStG, jeweils über gesetze-im-internet.de; Gemeinsame Verlautbarung von GKV-Spitzenverband, Deutscher Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt vom 12.3.2013, Abschnitte 1.7, 1.8 und 2 sowie Meldebeispiele der Anlage (über tk.de); BFH, Urteil vom 24.10.1990, X R 161/88 (Streikunterstützungen nicht steuerbar), dargestellt bei Haufe, ABC-Führer Lohnsteuer, Streikunterstützungen. Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, Rentenwert 42,52 Euro.
Alle Werte sind eine Näherung zur Orientierung (Stand November 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wie hoch der Lohnabzug je Streiktag ist und ob ein Streik rechtmäßig ist, richtet sich nach Tarifvertrag und Arbeitsrecht; im Zweifel helfen Gewerkschaft, Betriebsrat oder Krankenkasse.