Ratgeber, Stand November 2026

Umzugskosten im Midijob: Erstattung vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei

Kurze Antwort: Zahlt der Arbeitgeber die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs, etwa für den neuen Job, ist das auch im Midijob steuer- und beitragsfrei und zählt nicht zur Grenze von 603 oder 2.000 Euro. Erstattbar sind Transport, doppelte Miete, Maklerkosten für eine Mietwohnung und eine Pauschale von 964 Euro plus 643 Euro je weiterer Person. Als Gehalt gezahlt würden von 2.214 Euro bei 1.000 Euro Brutto 573,70 Euro Beiträge abgehen.

Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist

Kosten eines beruflich veranlassten Wohnungswechsels sind nach R 9.9 Abs. 1 LStR Werbungskosten. Was der Arbeitnehmer selbst absetzen könnte, darf ihm der Arbeitgeber nach Paragraf 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstatten. Die Finanzverwaltung erkennt nach den Hinweisen H 9.9 LStH vor allem diese Fälle an:

  • Umzug wegen einer ersten Stelle oder eines Arbeitgeberwechsels an einen anderen Ort,
  • Versetzung oder Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers, etwa um besser erreichbar zu sein,
  • Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung auf Veranlassung des Arbeitgebers,
  • eine Fahrzeitverkürzung zur ersten Tätigkeitsstätte von mindestens einer Stunde je Arbeitstag, Hin- und Rückweg zusammengerechnet,
  • Rückumzug am Ende einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

Für den Midijob ist das wichtig, weil viele Stellen im Übergangsbereich gerade nach einem Ortswechsel beginnen: nach der Ausbildung, beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder beim Umzug zum Partner, wenn man vor Ort einen neuen Teilzeitjob annimmt. Wer dagegen nur in eine größere Wohnung zieht, ohne dass sich der Arbeitsweg spürbar verkürzt, hat einen privaten Umzug. Auch der Umzug, um ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nach dem BFH-Urteil vom 5.2.2025 (VI R 3/23) nicht beruflich veranlasst.

Was der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf

Die Obergrenze bilden nach R 9.9 Abs. 2 LStR die Beträge, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) einem Bundesbeamten höchstens erstattet würden. Hält die Erstattung diese Grenzen ein, prüft das Finanzamt nicht weiter, ob einzelne Posten Werbungskosten sind.

PostenSteuerfrei erstattbarRechtsgrundlage
Transport des Umzugsguts (Spedition, Transporter, Helfer)tatsächliche notwendige KostenParagraf 6 BUKG
Fahrt zur neuen WohnungReisekosten wie bei einer DienstreiseParagraf 7 BUKG
Miete für die alte Wohnung bis zum frühesten Kündigungsterminhöchstens 6 Monate, wenn gleichzeitig für die neue Wohnung Miete anfälltParagraf 8 Abs. 1 BUKG
Miete für die neue Wohnung, die noch nicht bezogen werden kannhöchstens 3 MonateParagraf 8 Abs. 2 BUKG
Maklerkosten für eine Mietwohnungnotwendige ortsübliche GebührenParagraf 9 Abs. 1 BUKG
Zusätzlicher Unterricht der Kinderbis 1.286 € je KindParagraf 9 Abs. 2 BUKG
Sonstige Umzugsauslagen, berechtigte Person964 € pauschalParagraf 10 Abs. 1 BUKG
Sonstige Umzugsauslagen, jede weitere Person im Haushalt643 € pauschalParagraf 10 Abs. 1 BUKG
Sonstige Umzugsauslagen ohne eigene Wohnung vor oder nach dem Umzug193 € pauschalParagraf 10 Abs. 2 BUKG

Die Pauschalen gelten für Umzüge ab dem 1.3.2024 nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (IV C 5, S 2353/20/10004 :003, BStBl I 2024 S. 84). Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Eine neuere Festsetzung war bei Redaktionsschluss im November 2026 nicht veröffentlicht. Weil Paragraf 10 BUKG die Pauschale als 15 und 10 Prozent des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 13 bestimmt, können die Beträge mit einer Besoldungserhöhung steigen; vor der Abrechnung lohnt deshalb ein Blick auf die aktuelle Fassung. Wer innerhalb von fünf Jahren schon einmal beruflich umgezogen ist und beide Male eine eigene Wohnung hatte, bekommt nach Paragraf 10 Abs. 5 BUKG einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Pauschale.

Die Pauschale deckt Kleinkosten wie Ummeldung, neue Schilder, Anschlüsse für Herd und Waschmaschine oder Trinkgelder für Helfer ab, ohne dass dafür Belege nötig sind. Höhere tatsächliche Kosten dürfen stattdessen einzeln nachgewiesen werden. Nicht begünstigt sind nach R 9.9 Abs. 2 LStR Maklerkosten für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses und neue Einrichtungsgegenstände.

Pauschale, berechtigte Person964 €
je weitere Person643 €
Unterricht je Kind1.286 €
Zählt zu 603 / 2.000 €?nein

Zwei Beispiele: Single und Familie

Wie schnell die Summe wächst, zeigen zwei typische Umzüge für einen neuen Job im Übergangsbereich:

PostenSingle, kleine WohnungPaar mit einem Kind
Transporter und Helfer beziehungsweise Spedition650 €1.800 €
Doppelte Miete für die alte Wohnung600 € (1 Monat)1.500 € (2 Monate zu je 750 €)
Nachhilfe wegen Schulwechselentfällt400 €
Pauschale sonstige Umzugsauslagen964 €2.250 € (964 + 643 + 643)
Steuer- und beitragsfrei erstattbar2.214 €5.950 €

Beide Summen liegen weit über dem, was im Übergangsbereich im Monat verdient wird. Steuerfrei erstattet spielt das keine Rolle: Die Erstattung ist kein Arbeitsentgelt, der Monat wird ganz normal mit dem laufenden Lohn abgerechnet, und die Jahresprognose für die Grenzen von 603 und 2.000 Euro ändert sich nicht.

Warum die Erstattung im Midijob so viel wert ist

Für die Sozialversicherung gilt Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV: Lohnsteuerfreie Zuschüsse, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, gehören nicht zum Arbeitsentgelt. Ganz anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber dieselbe Summe als Umzugsprämie über die Lohnabrechnung zahlt. Dann ist sie eine Einmalzahlung, wird dem Auszahlungsmonat zugeschlagen, und dieser Monat landet über 2.000 Euro. Er wird dann regulär abgerechnet, der Midijob-Rabatt entfällt für diesen Monat. Die 2.214 Euro aus dem Single-Beispiel als Gehalt statt als Erstattung:

Laufendes BruttoArbeitnehmerbeiträge auf die 2.214 €Bleiben vor LohnsteuerZusätzlicher Arbeitgeberanteil
800 €592,12 €1.621,88 €432,79 €
1.000 €573,70 €1.640,30 €438,70 €
1.200 €555,27 €1.658,73 €444,59 €
1.500 €527,61 €1.686,39 €453,49 €
1.800 €499,96 €1.714,04 €462,34 €

Euro, 2026, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, ohne Umlagen. Werte mit der Rechenlogik dieser Seite berechnet. Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug ist nicht eingerechnet und kann je nach Jahreseinkommen noch hinzukommen. Je niedriger das laufende Entgelt, desto teurer wird die Prämie, weil im Auszahlungsmonat auch der Rabatt auf das laufende Entgelt verloren geht.

Die Jahresprognose bleibt dagegen meist unberührt: Eine einmalige Umzugsprämie ist nicht mit hinreichender Sicherheit jedes Jahr zu erwarten und zählt deshalb nach den Geringfügigkeits-Richtlinien nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Der Midijob bleibt in den übrigen Monaten bestehen. Wie Einmalzahlungen im Übergangsbereich genau abgerechnet werden, steht unter Midijob mit Weihnachtsgeld.

Wenn der Arbeitgeber mehr zahlt als erlaubt

Steuerfrei ist nur, was die abziehbaren Umzugskosten nicht übersteigt. Nach R 9.9 Abs. 3 LStR muss die Beschäftigte dem Arbeitgeber die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen, und der Arbeitgeber bewahrt die Belege beim Lohnkonto auf. Ein glatter Pauschalbetrag ohne Nachweise ist deshalb nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten plus der BUKG-Pauschale steuerfrei.

Beispiel: Der Arbeitgeber überweist dem Single pauschal 3.000 Euro. Belegt sind 1.250 Euro, dazu kommen 964 Euro Pauschale, zusammen 2.214 Euro. Die übrigen 786 Euro sind steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Bei 1.000 Euro laufendem Brutto liegt der Auszahlungsmonat dann bei 1.786 Euro und bleibt im Übergangsbereich. Auf die 786 Euro fallen 243,41 Euro Arbeitnehmerbeiträge an, fast 31 Prozent, dazu 143,00 Euro Arbeitgeberanteil. Der Grund ist der Rabatt-Mechanismus: Im Übergangsbereich steigt die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil schneller als das Entgelt.

Eine Pauschalversteuerung mit 25 Prozent wie bei Spesen oder Erholungsbeihilfen gibt es für Umzugskosten nicht, Paragraf 40 Abs. 2 EStG sieht sie dafür nicht vor. Wer mehr Geld für den Umzug aushandeln will, sollte deshalb lieber weitere belegbare Posten erstatten lassen, etwa eine zweite Monatsmiete oder die Transportkosten, statt eine höhere Pauschale zu vereinbaren.

Die Falle: Umzugskosten aus dem vereinbarten Lohn

Beitragsfrei ist die Erstattung nur, wenn sie zusätzlich zum Lohn fließt. Steuerlich bleibt eine Umzugskostenerstattung zwar auch dann frei, wenn sie aus einer Gehaltsumwandlung stammt. Für die Sozialversicherung reicht das aber nicht: Wird vereinbart, dass das laufende Gehalt für einige Monate sinkt und der Arbeitgeber dafür den Umzug bezahlt, ist der umgewandelte Betrag weiter beitragspflichtiges Entgelt. Dieselbe Logik hat das Bayerische Landessozialgericht für Spesen entschieden, die aus dem vereinbarten Lohn herausgerechnet wurden; Einzelheiten stehen unter Reisekosten im Midijob. Nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV muss die Erstattung außerdem schon in der Entgeltabrechnung des jeweiligen Monats steuerfrei behandelt werden.

Häufig sind Rückzahlungsklauseln: Kündigt die Beschäftigte innerhalb einer bestimmten Frist, muss sie die Umzugskosten ganz oder anteilig zurückzahlen. Solche Klauseln sind arbeitsrechtlich nur wirksam, wenn die Bindungsdauer angemessen ist und sich der Rückzahlungsbetrag mit der Zeit verringert. Ob eine konkrete Klausel hält, ist eine Frage für die Arbeitsrechtsberatung und nicht Teil dieser Rechnung.

Ohne Arbeitgeber: Steuererklärung bringt im Midijob oft nichts

Zahlt der Arbeitgeber nichts, kann die Beschäftigte die Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Sie wirken aber nur, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen und überhaupt Lohnsteuer gezahlt wurde. Mit den 2.214 Euro aus dem Single-Beispiel als einzigen Werbungskosten ergibt das bei ganzjährigem Midijob in Steuerklasse 1:

MonatsbruttoSteuerersparnis durch 2.214 € WerbungskostenSteuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber
1.000 €0 €2.214 €
1.500 €rund 147 €2.214 €
1.800 €rund 192 €2.214 €

Grobe Näherung mit dem Einkommensteuer-Grundtarif 2026, kinderlos, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Werbungskosten. Bei 1.000 Euro Brutto liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, es gibt keine Steuer, die erstattet werden könnte. Auf die Sozialversicherungsbeiträge hat der Werbungskostenabzug ohnehin keinen Einfluss. Für Midijobber ist die Erstattung durch den Arbeitgeber deshalb fast immer viel mehr wert als die Steuererklärung. Wann sich die Erklärung trotzdem lohnt, etwa bei Steuerklasse 5 oder 6, steht unter Midijob und Steuererklärung.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform

  • Die Erstattung eines beruflich veranlassten Umzugs ist nach Paragraf 3 Nr. 16 EStG steuerfrei und zusätzlich zum Lohn gezahlt nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei. Sie zählt nicht zu 603 und 2.000 Euro.
  • Erstattbar sind Transport, Fahrt, doppelte Miete bis 6 Monate, Maklerkosten für eine Mietwohnung, Nachhilfe bis 1.286 Euro je Kind und eine Pauschale von 964 Euro plus 643 Euro je weiterer Person.
  • Als Gehalt gezahlt kosten 2.214 Euro bei 1.000 Euro Brutto im Auszahlungsmonat 573,70 Euro Arbeitnehmerbeiträge.
  • Was über die abziehbaren Kosten hinausgeht, ist beitragspflichtig; eine Pauschalversteuerung gibt es dafür nicht.
  • Als Werbungskosten bringen dieselben Kosten bei 1.000 Euro Brutto in Steuerklasse 1 gar nichts, bei 1.500 Euro rund 147 Euro.

Häufige Fragen

Ist eine Umzugskostenerstattung vom Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig?

Nein, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die Erstattung im steuerfreien Rahmen bleibt. Sie ist dann nach Paragraf 3 Nr. 16 EStG steuerfrei und als zusätzlich zum Lohn gezahlter Zuschuss nach Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV kein Arbeitsentgelt. Beitragspflichtig ist nur, was über die abziehbaren Umzugskosten hinausgeht, etwa neue Möbel oder Maklerkosten beim Wohnungskauf.

Zählt eine Umzugspauschale zur 2.000-Euro-Grenze im Midijob?

Nein, steuerfrei erstattete Umzugskosten sind kein Arbeitsentgelt und zählen weder zur Obergrenze von 2.000 Euro noch zur Minijob-Grenze von 603 Euro, auch nicht im Monat der Auszahlung. Wer 1.900 Euro verdient und 3.000 Euro Umzugskosten erstattet bekommt, bleibt im Midijob.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026?

Für Umzüge ab dem 1.3.2024 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2023 für sonstige Umzugsauslagen 964 Euro für die umziehende berechtigte Person, 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 193 Euro, wenn vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung bestand. Zusätzlicher Unterricht der Kinder ist bis 1.286 Euro je Kind abziehbar. Eine Anpassung für 2026 war bei Redaktionsschluss nicht veröffentlicht.

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Rechtsgrundlagen und Quellen: Paragraf 3 Nr. 16 EStG, Paragraf 40 Abs. 2 EStG, Paragraf 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SvEV, Paragraf 20 Abs. 2 und 2a SGB IV, Paragrafen 6 bis 10 BUKG (Pauschale als 15 und 10 Prozent des Endgrundgehalts A 13, Häufigkeitszuschlag nach Paragraf 10 Abs. 5), jeweils über gesetze-im-internet.de; R 9.9 Abs. 1 bis 3 LStR und H 9.9 LStH (über steuerschroeder.de und Haufe); BMF-Schreiben vom 28.12.2023, IV C 5, S 2353/20/10004 :003, BStBl I 2024 S. 84 (Pauschalen ab 1.3.2024, Übersicht über lohn-info.de, Pauschbeträge Umzugskosten, und Haufe, Umzugskostenpauschalen nach BUKG); BFH, Urteil vom 5.2.2025, VI R 3/23 (Umzug für ein Arbeitszimmer nicht beruflich veranlasst). Werte 2026: Faktor F 0,6619, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro, Krankenversicherung 14,6 plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag.

Alle Werte sind eine Näherung zur Orientierung (Stand November 2026), keine verbindliche Entgeltabrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Lohnsteuer ist eine grobe Näherung; ob ein Umzug beruflich veranlasst ist und welche Beträge steuerfrei bleiben, entscheiden im Einzelfall das Betriebsstättenfinanzamt (Lohnsteuer-Anrufungsauskunft) und die Einzugsstelle.